Xenonscheinwerfer versicherungsfrage BITTE ganz lesen und helfen

Mercedes E-Klasse W210

Hallo liebe Benz gemeinde,ein langes Thema und ich hoffe das ich mich richtig ausgedrückt habe mit dem Thema oben
Habe schon die sufu bemüht aber nicht das passende gefunden.
Geht um folgendes:
Fahre einen E320 S210 V6 elegance gekauft vor ca 2jahren
EZ 4/98 mit dem code 809 also gehe ich mal von aus das es ein VOR MOPF modell ist.Scheckheft mit sehr wenig Rost aber ich hab welchen.😰
Der vorbesitzer hatte mal einen Auffahrunfall wo beide kotflügel ,beide lampen(kein xenon), stossstange und die haube beschädigt worden sind.
Der hat es auch reparieren lassen,hat aber das FZ auf " nach mopf " umbauen lassen.
Es war nur reiner Blechschaden keine träger oder sowas.
Das heist 2 neue kotflügel, haube, stossstange und die blinkerspiegel.
Die scheinwerfer sind jetzt laut MB auf xenon umgebaut worden, also die mit den kunststoffscheiben,heißen glaube ich molo???haste nicht gesehen das material,ihr wisst ja was ich meine.
JETZT KOMMT MEINE FRAGE:
Wie sieht es versicherungsmässig aus wenn ich einen glasschaden an den xenon habe?.
Ist mir am 12.1 auf der autobahn passiert, fahre abends ca 150km/h und auf einmal fliegen mir irgendwelche teile,weiss der geier was das war vors auto.
Resultat ist ein ca 5cm grosser einschlag mir 3 grossen rissen in der frontscheibe,ein abgeschossener nebelscheinwerfer und ein ca 6cm langer riss in dem xenonscheinwerfer.Für meine Motorhaube die eine fette beule samt lackabplatzer hat werden die bei teilkasko nicht aufkommen ist schon klar.
Aber wie sieht es jetzt im speziellen mit dem xenon aus

Laut FZ ident-Nr ein vormopf mit normalscheinwerfer.

Ist zustand jetzt mit xenonscheinwerfer.

Habe mich jetzt fast 2 stunden durchgewühlt in euren beiträgen um festzustellen das es nicht möglich ist bei xenon nur die streuscheibe zu wechseln. KORREKT??

Was bezahlt die versicherung jetzt😕
Hat schon mal jemand sowas gehabt und was sagt die versicherung.
Bezahlen die jetzt laut vormopf oder xenon.

Ich weiss, ein sehr langes Thema
aber würde mich sehr freuen wenn ich korrekte antworten bekommen würde.
Vielleicht ist ja ein versicherungvertreter unter euch der sich mit sowas auskennt

Vielen Dank
Gruß Rüdiger

48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rudigwh


Also bei allem Respekt dir gegenüber,aber ich weiß nicht was du von mir willst,

es geht hier nicht um dich...sondern darum, das unser allseits bekannter römischer streitwagenfahrer

(den ich ja auch ganz oben in meinem post zitiert habe)

wieder darauf anspielt, das bei einem auto mit ez vor 2000 weder alwr noch swra nötig sind und du einfach so ohne dies durch die gegend fahren könntest...was aber schlichtweg unsinn ist!

Vor allem da sich die Ausnahmegenehmigung die es erlaubt Xenon ohne LWR und SRA zu betreiben auf den damaligen A8 und BMW 750i beschränkt da nur diese Modelle ab Werk mit dieser heute nicht mehr zulässigen Konfiguration ausgeliefert wurden.
Diese immer wieder angeführte Regelung das Autos von vor 2000 keine SRA & LWR brauchen ist schlicht eine Bestandsschutz der die Halter dieser wenigen Fahrzeuge vor Scherereien und aufwendigen Umbauten schützt. Aber da es für diese Modelle eh keine neuen Scheinwerfer mehr gibt werden sie Zug um Zug auf normale Scheinwerfer umgerüstet.

Und was die angeblichen ABEs die im netz rumschwirren angeht,die kann sich jeder selbst erstellen,haben dann dieselbe Gültigkeit.

Das ist richtig was du sagst
Das habe ich auch begriffen
Bei xenon immer alwr und swra ob vor oder nachmopf
Bei normalen nur lwr VLL als option swra
Ich hab schon gedacht das ich hier was nicht verstehe.😕
Diese aussage von ihm bezog sich wohl auf xenon mit alwr und swra wobei ich sagen muss
das ich es einfach nicht weis ob sowas pflicht war auch vor 2000
Deshalb frage ich ja euch und auch dich und bekomme korrekte antworten
mal falsche mal richtige wie man sieht
Aber da ich ja von anfang keins drin hatte sondern normale H7 brauche ich nur die lwr

Wobei meine ALWR funktioniert
aber die ganze umrüstschei... wird jetzt ordendlich umgebaut
Hoffe das ich das jetzt korrekt beantwortet habe und du mit mir zufrieden bist😁

@Rudigwh

Wenn ich das richtig gelesen habe, fragst Du nach der Schadensregulierung?

Diese Schäden werden nur von der Vollkasko abgedeckt. Teilkasko zahlt nur einen anteiligen Betrag für die Windschutzscheibe abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.

Was Du da umgebaut hast, spielt für die Versicherung keine Rolle, da sie es ohnehin nicht bezahlt. Die Teilkasko bezahlt am Auto nur das, was fest angebaut war und durch Diebstahl vollständig entwendet wurde. Beschädigungen allein übernimmt die Versicherung in Deinem Falle nicht!

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Also da bin ich aber anders informiert
Die scheibe wird voll bezahl abzüglich der 150 selbstbeteidigung

Nur bei dem scheinwerfer und dem nebler weis ich es noch nicht,gehe aber mal
davon aus, das die mir nur die streuscheibe,die es aber nicht einzeln gibt, ersetzten werden
Den preis entnehmen sie dann wohl vom vormopf xenon 130 euro.da diese ja auch einzeln gab

Dann sieht es ja für alle Mopf fahrer die xenon fahren(Legal) und mal einen schaden am xenon haben richtig scheisse aus sofern sie nur teilkasko haben wenn ich dich richtig verstehe.
Bleiben ja dann auf ihre kosten sitzen
Richtig🙂😕

Gruss Rüdiger

Hallo!
Miche mich ungern in solche diskusionen,aber ich finde sie einfach sinnlos.
Da er zurückrüsten will ist das alles kein Tema Xenon Raus und Klarglas für Mopf Modell rein und schon ist alles Vorschriftsmäsig keine Probleme mit TÜV, Polizei oder sonstigen Institutionen.
Nebenefekt er kann seine Mopf Kotflügel und Frontstoßfänger incl.der Spiegel mit Integrierten Blinkern
drann lassen. So sieht er von vorne wie ein Mopf aus. Beim nächsten Heckschaden noch die Heckklappe mit Bremslicht oben einbauen (ein paar kabel nach oben verlegen)und schon haben wir nen Optisch auf Mopf getrimtes Fahrzeug. Und das ganze mit Überschaubaren Kosten.
Gruß Prob

Hallo Prob
Habe mir gerade die scheinwerfer wo du mir den link zu geschickt hast gekauft
Sehen gut aus mit LWR und gut ist.
Ob die versicherung da jetzt mitspielt ist mir jetzt gesagt auch schei....egal
Mal schauen was die so rausgibt
Danke nochmal
Und genauso wie du es vor meiner antwort hier geschrieben hast wird es gemacht.
Muss nur noch den winter abwarten fürs heck😁
Gruß Rüdiger

Zitat:

Original geschrieben von Rudigwh


Also da bin ich aber anders informiert
Die scheibe wird voll bezahl abzüglich der 150 selbstbeteidigung

Gruss Rüdiger

Lieber Rüdiger, nichts anderes habe ich behauptet. Die Windschutzscheibe wird abzüglich des Selbstbehaltes bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von dieseldonner



Zitat:

Original geschrieben von Rudigwh


Also da bin ich aber anders informiert
Die scheibe wird voll bezahl abzüglich der 150 selbstbeteidigung

Gruss Rüdiger

Lieber Rüdiger, nichts anderes habe ich behauptet. Die Windschutzscheibe wird abzüglich des Selbstbehaltes bezahlt.

Original geschrieben von dieseldonner

Teilkasko"" zahlt nur einen anteiligen Betrag für die Windschutzscheibe"" abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.

Das hörte sich so an was du geschrieben hast
anteiliger betrag +abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.
Deshalb auch mein entsetzten😕 Sorry
Trotzdem Danke

Zitat:

Original geschrieben von Rudigwh



Zitat:

Original geschrieben von dieseldonner


Lieber Rüdiger, nichts anderes habe ich behauptet. Die Windschutzscheibe wird abzüglich des Selbstbehaltes bezahlt.

Original geschrieben von dieseldonner
Teilkasko"" zahlt nur einen anteiligen Betrag für die Windschutzscheibe"" abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.

Das hörte sich so an was du geschrieben hast

Ja stimmt, hab mich wirklich ein wenig "dumm" ausgedrückt, aber so wie Du schreibst, meinte ich das auch. Alles klar?
anteiliger betrag +abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.
Deshalb auch mein entsetzten😕 Sorry
Trotzdem Danke

Als unsere Fahrzeuge noch Streuscheiben aus Glas hatten wurden auch diese durch die Teilkasko ersetzt. Schliesslich ist dort nur von Glasschäden die Rede und nicht von Autoglasscheibenschäden.
Ob das heute allerdings auch noch so ist müsste ich auch erst mal erfragen da ja heute die Streuscheiben wie bekannt aus Polycarbonat sind und nicht mehr aus Glas.
Rudigwh hast PN.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Vor allem da sich die Ausnahmegenehmigung die es erlaubt Xenon ohne LWR und SRA zu betreiben auf den damaligen A8 und BMW 750i beschränkt da nur diese Modelle ab Werk mit dieser heute nicht mehr zulässigen Konfiguration ausgeliefert wurden.
Diese immer wieder angeführte Regelung das Autos von vor 2000 keine SRA & LWR brauchen ist schlicht eine Bestandsschutz der die Halter dieser wenigen Fahrzeuge vor Scherereien und aufwendigen Umbauten schützt. Aber da es für diese Modelle eh keine neuen Scheinwerfer mehr gibt werden sie Zug um Zug auf normale Scheinwerfer umgerüstet.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

StVZO §50 Abs.10:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

StVZO § 72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen):
zu: § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Das es sich hier um Ausnahmeregelungen für ganz bestimmte Fahrzeugmodelle handelt, ist schlicht Unsinn. Tasächlich betrifft dies alle Fahrzeuge, die vor dem 1. April bzw dem 1. Juli 2000 erstmals mit Xenon-Scheinwerfern in den Verkehr gekommen bzw mit Xenon-Scheinwerfern ausgerüstet wurden.

Es ist richtig, daß ein Fahrzeug BJ 1998, welches 2004 auf Xenon umgerüstet wurde, auch SWRA und ALWR benötigt. Da aber niemand nachweisen kann, wann die Umrüstung tatsächlich stattgefunden hat, kann darauf praktisch aber auch verzichtet werden. Der TE hat ausgeführt, daß er mit seinen Xenon-Scheinwerfern weder bei der HU noch sonstwo irgendwelche Probleme hatte. Diese wird es auch künftig nicht geben. Wenn er dessen ungeachtet trotzdem seine Scheinwerfer auf Halogen zurückrüsten möchte, so ist das selbstverständlich seinem persönlichen Belieben anheimgestellt.

Zitat:

Original geschrieben von drago2


Als unsere Fahrzeuge noch Streuscheiben aus Glas hatten wurden auch diese durch die Teilkasko ersetzt. Schliesslich ist dort nur von Glasschäden die Rede und nicht von Autoglasscheibenschäden.
Ob das heute allerdings auch noch so ist müsste ich auch erst mal erfragen da ja heute die Streuscheiben wie bekannt aus Polycarbonat sind und nicht mehr aus Glas.
Rudigwh hast PN.

Genau das wird interessant sein .

Es fahren ja jede menge MOPF rum mit xenon,

wenn dort der scheinwerfer durch steinschlag sprich die streuscheibe die ja aus Polycarbonat ist kaputtgeht und nicht einzeln gewechselt werden kann sondern nur der komplette scheinwerfer

WAS BEZAHLT DIE VERSICHERUNG.

Wird doch mit sicherheit jemanden schon mal passiert sein.

Gruß Rüdiger

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Da aber niemand nachweisen kann, wann die Umrüstung tatsächlich stattgefunden hat, kann darauf praktisch aber auch verzichtet werden.

ach nein?

dass das fz nicht mit xenon ausgeliefert wurde, kann jeder vertragshändler binnen sekunden anhand der fahrgestellnummer rausfinden...ein gewiefter staatsanwalt oder sachbearbeiter auf der bußgeldstelle, wird nun auf das datum der letzten hu gucken und sich darauf berufen, dass das illegale xenon spätestens dort hätte auffallen müssen, ist es aber nicht, demnach kann man argumentieren, dass das fahrzeug nach dem bestehen der letzten hu mit xenon ausgerüstet wurde.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


...ein gewiefter staatsanwalt oder sachbearbeiter auf der bußgeldstelle, wird nun auf das datum der letzten hu gucken und sich darauf berufen, dass das illegale xenon spätestens dort hätte auffallen müssen, ist es aber nicht, demnach kann man argumentieren, dass das fahrzeug nach dem bestehen der letzten hu mit xenon ausgerüstet wurde.....

Hallo, McFly, jemand zu Hause?

Versuch doch mal zu begreifen, daß das Xenon, wenn man es 1999 nachgerüstet hätte, nicht illegal wäre. Und wenn der TE zur HU fährt und genau das aussagt, dann hat der TÜV-Prüfer das Xenon nicht zu bemängeln. Das ist doch wirklich trivial genug, um sich Deinem Verständnis nicht zu entziehen...😉

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