Xenonlicht für VW Caddy Highline 2,0 TDI 4motion Baujahr 2011

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo Zusammen,

Habe mir am 12.2011 einen VW Caddy Highline 2,0 TDI 4motion gekauft und möchte wissen, ob ich nächträglich das Xenonlicht vom neuen Touran verbauen kann. Scheinwerferreinigungsanlage habe ich ab Werk mitbestellt.

Wenn dies möglich ist, was genau brauche ich noch zusätzlich, dass alles einwandfrei funktioniert; ich denke da an die Leuchtweitenregulierung die ja bei allen Xenonlichtern automatisch- und auch Vorschrift ist, soweit ich das weiss.

Ich danke Euch jetzt schon, für viele gute Einsendungen



der_vielfahrer

23 Antworten

Hallo Markus

Du brauchst hauptsächlich
Xenonscheinwerfer rechts + links
Xenonsteuergeräte
Leuchtweitenregulierung (wie du schon sagtest)
Sensoren für die Leuchtweitenreg.

Viktor

Hallo Viktor,

"Die Scheinwerfer sind Komplett mit Leuchtmittel und Steuergeräte". Das ist die Aussage vom Lieferanten.

Du schreibst noch von der Leuchtweitenregulierung. Was genau brauche ich dazu und ist es aufwendig zu montieren?

Herzlichen Dank
Markus

Hallo Markus

Du brauchst neben den Xenon-Scheinwerfern, die eine automatische Leuchtweitenregulierung in sich selbst haben, den Beladungssensor bzw. die Mechanik dazu. Je nach Beladungszustand regulieren sich damit die Xenonlichter automatisch, also ohne dieses nette Drehrädchen mit 0 - 3 Stellung, das meistens eh niemand kennt/nutzt. Dieser Sensor odre besser das Gestänge wird im Bereich der Hinterachse angebracht.

Grüße
Jörg

Da es für die Hinterachse nix ab Werk gibt und es somit immer eine Bastellösung wird, empfiehlt sich dieses System.
Da es von einem namhaften Hersteller kommt, kann man wohl davon ausgehen, dass es auch funktioniert.😉
Erfahrungsberichte dazu kenne ich zwar keine, konnte aber hier in einem Blog schon lesen, dass viele Airrider dieses System schon seit Jahren verwenden. Mehr wurde leider nicht gesagt. Wenn es aber Probleme geben würde, würde man wohl davon lesen, gerade in einem Forum.😉

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Zitat:

Original geschrieben von der_vielfahrer57


.....Xenonlicht vom neuen Touran

Das hier wird aber das größere Problem werden. Nicht das Verbauen, sondern das Codieren. Da mit dem FL auch eine neue Generation der StG Einzug hielt, ist es fraglich (trotz Highline) ob dein StG die Codierung Xenon a) kennt und b) wenn a)=ja diese auch akzeptieren wird. Wenn es ganz doof läuft, ist ein kompletter StG-Wechsel notwendig. Da es diesbezüglich noch nicht wirklich viel Klarheit gibt, wird es dazu auch nur sehr wenig bis keine Erfahrungswerte geben.

Im Grunde ist es so, dass aktuell die meisten Programmierungen nur durch den 🙂 vorgenommen werden können. Da dazu wohl aber immer eine online-Verbindung zum Werk aufgebaut wird, ist es ausgeschlossen, dass etwas programmiert werden kann, was das Fahrzeug nicht ab Werk hatte......abgesehen von offiziellen Nachrüstmöglichkeiten.

Die VCDS-Gemeinschaft ist zwar bemüht, die Codierungen (wie früher) wieder möglich zu machen, was aber aktuell alles geht, enzieht sich meiner Kenntnis.

Was man meiner Ansicht nach nicht außer Acht lassen sollte, ist die Frage der ABE.

Und welche Frage stellt sich dir da?
Die SW sind OEM-VW-Teile, die grds. keiner ABE bedürfen, da (Form) baugleich mit den voher verbauten, die SW entsprechende E-Nummern und somit Zulassungen besitzen. (Die Teile sind innerhalb/aufgrund der VW-Zertifizierung und somit auch bei den Lieferanten durch entsprechende Prüf- u. Testverfahren gelaufen und benötigen bzw. bekommen keine eigenständige ABE.)
Solange die SW leuchten, wie sie sollen und vorgeschrieben, keine Probleme.
Die bei Xenon vorgeschriebene SWRA hat der TE und die ALWR, die ich oben verlinkt habe, kommt mit ABE. Somit keine Probleme.

Einzig problematisch ist (wiedermal) die Garantiegeschichte......

Du brauchst hauptsächlich
Xenonscheinwerfer rechts + links
Xenonsteuergeräte
Leuchtweitenregulierung (wie du schon sagtest)
Sensoren für die Leuchtweitenreg.

Du brauchst nebensächlich noch eine Scheinwerferreinigungsanlage, und ggf. einen größeren Wischwasserbehälter.

Das elektr. Anschließen ist ein wenig fummelig, da die Ansteuerung der Stellmotoren durch die LWR umgeklemmt werden müssen, ich hab`s bei meinem POLO 6N2 mit der HELLA- Anlage gemacht und es funktioniert seit 2 Jahren reibungslos.

Das Codieren der LWR hat mein Freundlicher für 35,- € gemacht.

Gruß Sven

Das mag zwar alles richtig sein.
Jedoch gehören zu einer ABE eines Fahrzeuges alles, dazu zählen dann auch die Schweinwerfer.
Von daher sollte der TE vorher klären ob eine Einzelabnahme des Umbaus nötig ist.

Ich sage nicht das es der Fall ist, jedoch sollte er es sicherheitshalber abklären.

Zitat:

Original geschrieben von segel_freund


Das mag zwar alles richtig sein.
Jedoch gehören zu einer ABE eines Fahrzeuges alles, dazu zählen dann auch die Schweinwerfer.

JEPP.

Aber sind Xenon-SW keine Scheinwerfer?????

Wenn sie wie vorgeschrieben "arbeiten", ist alles chic. Nix Einzelabnahme.

Die Teile haben

E-Nummern

. Damit sind sie

LEGAL

und benötigen

KEINE ABE

.

Zitat:

Original geschrieben von segel_freund


Das mag zwar alles richtig sein.
Jedoch gehören zu einer ABE eines Fahrzeuges alles, dazu zählen dann auch die Schweinwerfer.
Von daher sollte der TE vorher klären ob eine Einzelabnahme des Umbaus nötig ist.

Ich sage nicht das es der Fall ist, jedoch sollte er es sicherheitshalber abklären.

Einzelabnahme braucht man nicht! Die Originalscheinwerfer sind ja bauartgeprüft! Die ALWR und LWR haben eine ABE.

Mein TÜV- Mensch hat sich jedenfalls gefreut, mal einen regulären Einbau gesehen zu haben und konnte nichts Negatives feststellen.

Gruß Sven

So kenn ich's auch und so soll(te) es sein.🙂
Allerdings dürfte es sich an Hirschis Polo 6N2-Elektrik (Codierung) noch um einiges einfacher bewerkstelligen lassen, als in einem aktuellen Fahrzeug (Gründe s. o.).😉😎

Naja, so sicher wäre ich mir da nicht.

Zitat:

Bei technischen Änderungen am Kraftfahrzeug oder Anhänger kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Eine neue Betriebserlaubnis wird nach dem Gutachten durch die Zulassungsbehörde erteilt.

Wird die Vorschriftsmäßigkeit durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile oder ein Teilegutachten nachgewiesen, ist eine Abnahmebestätigung erforderlich, die gegebenenfalls Grundlage für die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsbehörde ist. Bei Fahrzeugteilen entfällt dies dann, wenn die ABE keine Abnahmepflicht vorschreibt.

Tipp: Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und damit ein positives Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.

Quelle:

http://www.service-bw.de/.../processes.do?vbid=322264&%3Bvbmid=0

Da steht im ersten Satz: kann. In diesem Fall tut sie's aber nicht. Gründe: s. o.

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