Xenon!! was macht die Polizei?

VW Golf 4 (1J)

Hi,

wie prüft die Polizei die Xenon Scheinwerfer sprich ob sie ne ALWR haben und ne SRA haben?

OK SRA is easy könnten die Verlangen. Was ist mit dem Rest? Wird so was nachgetragen im KFZ-Schein/Brief wie eine Fahrwerk bzw. Felgen???

92 Antworten

^^ da wäre man wieder bei dem Thema, woher willst du wissen ob die Eintragun unrechtmäßig war???

Das kann nur ein Prüfer genau sagen oder das Gericht.
Aber man kann davon ausgehen wenn es LEGAL in eine TÜV oder DEKRA Stelle eingetragen ist, ist es LEGAL am Fahrzeug.
DEnn es ist so abgenommen und für Tauglich befunden.

Wenn du damit nicht einverstanden bist ist das dein PRobelm.
Kannst ja dagegen Klagen, wenn du genug Geld hast.

Genau ^^^^^
Manche Leute müssen einfach klagen , ohne sind Sie unglücklich.

Denke das Thema sollte geschlossen werden. Da es hier doch mehr und mehr OT wird.

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


^^ da wäre man wieder bei dem Thema, woher willst du wissen ob die Eintragun unrechtmäßig war???

Das kann nur ein Prüfer genau sagen oder ...das Gericht.
Aber man kann davon ausgehen wenn es LEGAL in eine TÜV oder DEKRA Stelle eingetragen ist, ist es LEGAL am Fahrzeug.
DEnn es ist so abgenommen und für Tauglich befunden.

Wenn du damit nicht einverstanden bist ist das dein PRobelm.
Kannst ja dagegen Klagen, wenn du genug Geld hast.

Jetzt rate mal, was ich genau mache... ;-)

Und wieoft ich Sätze in dieser Art zu hören bekomme

Kommt lasst es. Hier wird man nie auf einen grünen Zweig kommen das jeder zufrieden ist. Wie "Flieger-Baby" schon sagt, hier kann sich jeder an die eigene Nase mal fassen. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


@wing

Mit deiner Klage wegen den lasierten Lampen hast du Dir ins eigene Fleisch geschnítten.

Im Normalfall hätte die Versicherung gezahlt und die Sache wär erledigt gewesen.

habe ich nicht, da ich nicht geklagt hat sonder die versicherung das unfallverursacher. nur leider kann die sich aus den schadensleistungen herrausziehen, wenn das fahrzeug keine BE hat.

ich werde doch net so blöd sein und klagen, wenn ich eh keine schuld hab und nur schnellstens das mir zustehen geld haben will...

war aber eigentlich verständlich genug geschrieben....

mfg

Sorry,

dann hab ich das verwechselt. Ich dachte schon du hättest geklagt.

Die Versicherung muß eigentlich immer bezahlen. Sie kann nur das Geld vom Versicherungsnehmer einklagen.
In der Zahlungspflicht steht sie auf jeden Fall.

Ich habe öfter mal mit Unfällen zu tun, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt ist. Die Versicherung des angegebenen Schädigers zahlt trotzdem.
Bei einem Wechsel der Schuld holt sie sich das Geld eben bei der anderen Vers. zurück.

Da gab´s noch nie Probleme.

PS: Ich hatte damals bei meinem Ford Escort die Scheiben bis vorn getönt und eingetragen gehabt. Da stand dann was von paar% Tönung der vorderen Seitenscheiben im Schein.

Bei der Kontrolle durfte ich die Folie an Ort und Stelle rausreißen. Geldstrafe und Punke hab ich keine bekommen!
Schließlich war es vom TÜV beglaubigt.

Ob die Polizei den Prüfer ermittelt und zur Verantwortung gezogen hat weis ich nicht.
Er arbeitet jedenfalls noch.

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Sorry,

dann hab ich das verwechselt. Ich dachte schon du hättest geklagt.

Die Versicherung muß eigentlich immer bezahlen.

nö muss sie nicht. Wer das denkt hat schlechte Karten.

http://www.dekra.de/.../show.php3?...

übrigens die polizei interresiert es nicht ob ,es eingetragen ist oder nicht...
wenn sie merken das es illegal ist,wird das auto auf der stelle stillgelegt.....

von mir aus ,kann das 50 mal im schein eingetragen sein...das ist egal....

Zitat:

Original geschrieben von st328


wird das auto auf der stelle stillgelegt.....

die polizei legt nicht still!

sie stellt nur das fz sicher.....

Oh je... was für ein Thread. Ich möchte meine Auffassung dennoch kundtun.

Ich gehe von folgendem aus: ich bin Ottonormalverbraucher und habe keine Ahnung von Autos und deren Technik. Nun gefallen mir plötzlich Xenonscheinwerfer besser als Halogen. Also sehe ich mal bei Ebay nach, finde Scheinwerfer, kaufe und verbaue mir diese schließlich. Weil ich ein vorbildlicher, ehrlicher Bürger bin, gehe ich zum TÜV um das ganze abnehmen und eintragen zu lassen (nichtsahnend von ALWR und SWR).
Der TÜV sieht sich das an, sagt "alles okay" und trägt mir das ein. Ich bin zufrieden und der festen Überzeugung, dass alles rechtens ist und fahre nun mit meinen Xenonscheinwerfern und absolut reinem Gewissen nach Hause.

Woher soll ich wissen, dass es so nicht legal ist? Ich bin doch extra deswegen zum TÜV gefahren. Ich bin nicht der TÜV, ich muss keine Ahnung von den Vorschriften haben.. Dazu gibt es den TÜV nunmal. Darum fährt man ja hin...

Aber wie so oft: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Der Rest ist alles Auslegungs- und Befindenssache der Anwälte, des Richters und vielleicht der Hinterbliebenen des Autofahrers, der durch die Blendwirkung meiner Xenons ohne ALWR sterben musste. 😰

Ist man wirklich unwissend bezüglich der Vorschriften zu Xenon, ALWR und SWR kann man in so einem Fall nur versuchen durch Anwälte dort herauszukommen und den TÜV dafür verantwortlich zu machen.
Weiß man jedoch von der Illegalität seiner Scheinwerfer und der nicht rechtmäßigen Eintragung, sollte man es doch nachholen die ALWR nachzurüsten.

Ich denke niemand möchte einen Menschen auf dem Gewissen haben wegen seiner Scheinwerfer.

Vor ca. 3 Monaten kam mir ein Spinner aus dem Nachbarort mit seinen geilen 100 Watt Lämpchen entgegen. Ich wäre beinahe bei 110 km/h im Graben gelandet. Mein Auto war voll besetzt. Das war heller als Fernlicht. Das ganze könnte man vielleicht mit der Blendwirkung von Xenon vergleichen, wenn man über eine Kuppe fährt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wer von der fälschlichen Eintragung weiß, sollte sich die ALWR nachrüsten. Fürs Gewissen und für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Ach und der TÜVer gehört entlassen oder zu einer Nachschulung! 😉

MfG der Matze

Zitat:

Original geschrieben von st328


übrigens die polizei interresiert es nicht ob ,es eingetragen ist oder nicht...
wenn sie merken das es illegal ist,wird das auto auf der stelle stillgelegt.....

von mir aus ,kann das 50 mal im schein eingetragen sein...das ist egal....

Ebenso sieht es beim fluten der vorderen Scheiben aus. Angeblich alles legal aber bei einer Kontrolle darf man sein Auto dann keinen Meter mehr bewegen. 😮

wobber hat schon Recht aber gerade bei sowas würde ich mich trotzdem nicht auf meine eigene Unwissenheit berufen um mein Gewissen zu beruhigen. 😛

Xenon - Ganz oder gar nicht.

Ich denke die Nachrüstung einer ALWR ist noch das billigste an einem Xenonumbau.
Ich habe zwar auch ein VSD-Ersatzrohr drin, aber bei sicherheitstechnischen Anlagen hört der Spaß auf. Wurde erst letzte Woche auf der Stadt-AB, von einem wahrscheinlich möchtegern Xenonumbau, geblendet. Kann natürlich auch die ALWR defekt gewesen sein ^^. Man glaubt garnicht wie das blendet, man kneift sofort die Augen zusammen und ruckzuck sind die Meter zum Vordermann aufgebraucht. Ist zum Glück außer nem halben Herzinfarkt nicht viel passiert.

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


nö muss sie nicht. Wer das denkt hat schlechte Karten.

Ich glaube bis 50.000 Euro muss sie nicht zahlen, bei Summer darüber dann zumindest tlw. und für diese Summen wird dann der Versicherte in Regress genommen.

nö,

bis max. 2500 €, bei schwerwigenderen sachen 5000€...

...unbegrenzt wenn mann sich einen rechtswidrigen vermögensvorteil verschaffen möchte.

die versicherung zahlt in der regel immer an den geschädigten zu dessen schutz...

aber auch hier gibts eine ausnahme, bei vorvertraglicher obliegenheits verletzung, tritt das VU vom vertrag zurück...

soll heißen man tut so als hätte der vertrag nie bestanden...

Finde diesen Thread ziemlich interessant, da ich selbst Prüfer einer Überwachungsorganisation bin. Meine Meinung dazu:

Kommt ein Fz-Halter seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Änderungsabnahme nach und wird ihm der Anbau von was auch immer bescheinigt, so ist das zunächst nur einmal löblich. Macht der Prüfer seine Arbeit gut, so ist damit der Verkehrssicherheit genüge getan und alles ist in Ordnung (sofern die Fz-Papiere nicht berichtigt werden müssen).

Macht der Prüfer seine Arbeit nicht richtig, dann ist das für den Fahrer natürlich schlecht, weil er meint, alles sei in Ordnung. Aber auch Prüfer sind nur Menschen und können sich irren.
Die Konsequenz daraus ist, dass das Auto nach wie vor ohne Betriebserlaubnis fährt und somit auch der Versicherungsschutz erlischt, ob man seiner Pflicht als Bürger nachkommt oder nicht. Denn rechtlich betrachtet ist das Ausstellen einer Bescheinigung über die Änderungsabnahme ein Verwaltungsakt, der wenn er auf unrichtigen Annahmen beruht, unwirksam ist. Und unwirksame Verwaltungsakte sind einfach nichtig, ganz so, als ob sie einfach nicht stattgefunden hätten. Somit ist die Eintragerei belanglos, wenn es zum Unfall kommt! Und wenn ihr es auch noch wisst, umso schlimmer!

Den Prüfer kann man daher auch nur über die Haftpflichtversicherung der Prüforganisiation in Regress nehmen, falls es zu Streitigkeiten um Zahlungen an Verkehrsunfallopfer kommt. In der Regel ist er aber immer raus aus der Sache, wenn man ihm keinen Vorsatz nachweisen kann, gleichwohl es ziemlich ungemütlich wird, wenn der Staatsanwalt auf der Matte steht und man seine Existenz (Prüfstempelentzug) verschwinden sieht...

Off Topic für meinen Berufsstand:
Habt ihr mal ne Ahnung, was da alles zum Abnehmen einer Änderung vorbeikommt? Da sind ja nicht nur die normalen, anständigen Leute, da sind ja auch solche, die selbst über die Unrechtmäßigkeit Bescheid wissen und uns Prüfer täuschen (wollen). Und da soll man jeden Paragraphen wissen, Gestzestexte in der Eile genau parat haben und notfalls auch mal dem resoluten, motzenden Kunden standhaft versichern, dass die Scheinwerfer eben doch nicht legal sind. Manchmal ist das echt ne harte Nuss, die man da Tag für Tag zu knacken hat. Aber das ist ja vielen egal, Hauptsache Plakette druff und Eintragung ist gemacht.

Schöne Grüße.

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