Xenon!! was macht die Polizei?
Hi,
wie prüft die Polizei die Xenon Scheinwerfer sprich ob sie ne ALWR haben und ne SRA haben?
OK SRA is easy könnten die Verlangen. Was ist mit dem Rest? Wird so was nachgetragen im KFZ-Schein/Brief wie eine Fahrwerk bzw. Felgen???
92 Antworten
Seh ich das richtig, das du keine Reinigungsanlage und ALWR brauchst?!
Ja. *g*
Da hat er nen sozialen TÜV-Prüfer erwischt. 😉
Die Vorschrift gibt es tatsächlich. Ob sie noch gilt weiß ich allerding nicht.
Die ersten Autos mit Xenon hatten sowas auch nicht. Deshalb diese Übergangsvorschrift.
Meines Wissens fallen aber nur ältere Fahrzeuge unter diese Kategorie.
EDIT: habe grad nen Audi A8 zum Umbau in der Werkstatt, der hat Xenon aber keine ALWR. Ist Bj.98
Du sagst es. Aber der TÜV wollte nur noch heim und keine Diskussion mit mir!
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nach alldem was ich hier lese krieg ich ja gelich pipi in den augen und bau die dinger aus,,,,,,,,wenn da die schöne farbe und geile optik nicht wäre 😁
Zitat:
Original geschrieben von Chuck Chillout
Ab Werk hat man den aber nicht drin sondern nur einen Drehregler für die Cockpitbeleuchtung. Wenn man also Xenon hat und einen Regler für die LWR, dann weiß der Hr. Ordnungshüter schon eher, daß da was nachgrüstet wurde und die Möglichkeit einer genaueren Überprüfung steigt 😉 😁
sorum formuliert 100%tig richtig. wobei man dann halt noch von ausgehen muss, das der "waldmeister" das weiss...
das hängt aber immer davon ab...
mfg
Nicht schlecht 😁 Wurdest du damit schonmal angehalten? Wenn ja, was haben die gesagt?
Zitat:
Original geschrieben von thomas_neo
Ich hab auch Xenon nachgerüstet und dann ab zum TÜV:
Ergebnis im Schein: 🙂 🙂 🙂
was genau hast du nachgerüstet also lediglich scheinwerfer mit steuergeräte? ohne alwr und SRA??? und was für unterlagen hattest du dabei? Gutachten etc
Zitat:
Original geschrieben von Miwi123
Nicht schlecht 😁 Wurdest du damit schonmal angehalten? Wenn ja, was haben die gesagt?
Nö ja schon aba nicht wegen den Scheinwerfer
die haben nur reingeleuchtet in die scheinwerfer bei ner allgemeinen kontrollen und haben die e prüfzeichen gesehen dass sind original Golf4 HSW und nix gefragt. ich habe natürlich die xenons so lang ausgelassen und erst nach dem die abgebogen sind angemacht 😁
@ thomas_neo
Da hat dein Prüfer aber echt keine Ahnung gehabt.
Die SRA und ALWR ist ab dem Jahr 2000 Pflicht.
Ausnahme ist wenn es das Fahrzeug VORHER schon mit Xenon und ohne ALWR,SRA gab.
Das ist beim Golf 4 definitiv nicht so, da gabs Xenon erst ab dem Jahr 2000 und daher müssen auch die Baujahre davor damit ausgerüstet sein.
Wenns einer ganz genau nimmt ist deine Eintragung wertlos,
falls du sie nicht verbaut hast fährst du ohne BE und Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von thomas_neo
Ich hab auch Xenon nachgerüstet und dann ab zum TÜV:
Ergebnis im Schein: 🙂 🙂 🙂
ähm,
ist die eintragung vor märz 2000 geschehen? wenn nicht, fährst du zZ definitiv ohne betriebserlaubnis, steht sogar ein netter bericht zu so etwas auf der HP des Verkehrsminesteriums...
nur mal so zur info...
die übergangsregelung wurde im märz 2000 für hinfällig erklärt. Zudem durfte Xenon bis dato nur in fahrzeuge "nachgrüstet" werden, die ab werk schon eine zulassung OHNE SWRA und ALWR hatten. Da sind aber meines wissens nur 3 Modell, Merdeces E500, 7er BMW und Audi A8.
Bei allen anderen ist einen eintragung nach sonderregelung illegal. wie gesagt steht auch alle auf der HP des Verkehrsminesteriums...
mfg
Klar wurde auch ich angehalten. kein Mucks gemacht. Ist ja alles eingetragen. Auch der TÜV hat mich vor kurzem gelobt das ich es eingetragen habe.
Gutachten hatte ich keines. Hab zwar mittlerweile eins gefunden, habe mich damals aber einfach auf den Paragraph bezogen. *g*
Er wollte nicht diskutieren, ich wollte aber das eingetragen. Also 40€ Prüfgebühr und drinn stand es in meinem Schein! 🙂
Nunja, ich werde aufgehalten... es passiert nichts
Ich war beim Tüv und der Lobt mich...
Mir reichts!!! 🙂
Du weist aber schon, das nur weil es eingetragen ist ,so nicht unbedingt zulässig ist?
Ich hab sie gar nicht eingetragen,weil zu mir beim TÜV gesagt wurde das es nicht notwendig ist wenn die SRA und ALWR verbaut sind und funktionieren.
Zitat:
Original geschrieben von thomas_neo
Klar wurde auch ich angehalten. kein Mucks gemacht. Ist ja alles eingetragen. Auch der TÜV hat mich vor kurzem gelobt das ich es eingetragen habe.
Gutachten hatte ich keines. Hab zwar mittlerweile eins gefunden, habe mich damals aber einfach auf den Paragraph bezogen. *g*
Er wollte nicht diskutieren, ich wollte aber das eingetragen. Also 40€ Prüfgebühr und drinn stand es in meinem Schein! 🙂
TOP
Spitze
Sendemir diesen Prüfer 😁
Dann kann der meine geschweisste Auspuffanlage eintragen,
meine r 32 heckschürze die den abschlepphaken behindert bzw. deckt, meine xenons, meine unterbodenbeleuchtung, und meine xenon NSW die bald rein kommen. 😁