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Xenon - warum ist es gelb? was für unterschiede gibt es?

Themenstarteram 29. April 2004 um 20:55

hallo

hab mir 2 neue xenon birnen bei eby ersteigert, nachdem ich eine eingebaut hatte wollt ich sie auch gleich testen. am anfang waren beide noch schön blau, aber dann wurde die neue birne gelb und die alte wie immer schön weiß

an was liegt dies?

Philips D2S 35W 85122

(E1) 03 DOT ->2L310<- diese nummer ist der einzigste unterschied

schaut euch das bild an....

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34 Antworten
Themenstarteram 29. April 2004 um 20:56

....

Wo ist den Deine Scheinwerferreinigungsanlage ? Ist das den Eingetragen ? :-)

 

Gruß

hemp

Soll ich darauf antworten??? ...na gut, ich tu`s!

Erstens ist das KEIN Xenon, sondern nur Xenon-Look, und zweitens taugen diese Birnen allesamt nicht die Bohne!

Billigheimer Glühbirnen bunt eingefärbt!!!

Garantiert schlechteres Licht als mit jeder Osram oder Phillips!

Themenstarteram 30. April 2004 um 18:29

1. hab ich keine reinigungsanlage und auch keine höhen regelung da....eingetragen ist es auch net....werd ich auch nicht machen :-) ....

2. sind des richtige xenon birnen mit steuergerät!

3. mein problem ist nur das die scheiss birne gelb wird! am anfang ist sie blau und geht dann ins gelbe über! bei meiner alten birne ging sie von blau nach weiß über!

deswegen denk ich das es unterschiede bei den xenon birnen gibt!

:D

Hallo

nur mal so zur allgemeinen Aufklärung...

Xenon Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden!

Sind aber trotzdem nur mit autom. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage zugelassen.

Ja ich weiß es war nicht gefragt, aber das musste ich jetzt loswerden.

Ciao

Marco

Zitat:

Original geschrieben von wockel

 

Sind aber trotzdem nur mit autom. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage zugelassen.

 

Ciao

Marco

Joo........dat stimmt.

Und so siehts werksmäßig aus...:)

gruss oppa

am 30. April 2004 um 22:12

Zitat:

Original geschrieben von wockel

nur mal so zur allgemeinen Aufklärung...

Xenon Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden!

Sind aber trotzdem nur mit autom. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage zugelassen.

das stimmt so auch net ganz. bis Bj. 96 sind Xenonscheinwerfer auch ohne LWR und SRA zulässig.

wenn seiner also Bj. 95 ist, fährt er legal damit rum.

gruß flo

am 1. Mai 2004 um 0:36

Zitat:

Original geschrieben von mcflow

das stimmt so auch net ganz. bis Bj. 96 sind Xenonscheinwerfer auch ohne LWR und SRA zulässig.

wenn seiner also Bj. 95 ist, fährt er legal damit rum.

gruß flo

Na das würd mich interessieren woher Du diese Information hast .. Xenon ohne LWR - kannst ja wohl nich wirklich bringen, oder?

Säsch

Es stimmt das bis zu bestimmten Baujahren das Xenon ohne LWR und Waschanlage zugelassen ist!! Es gibt sogar Begleitschreiben vom KBA dafür. Kann man bei EBay ersteigern. Wenn du bei Originalen Xenon Scheinwerfern einen Brenner erneuern lässst kann es auch sein das dieser Gelb leuchtet. Aber nach c.a. 50 Betriebsstunden sollte sich die Farbe normalisieren. Dafür gibt es sogar ein Schreiben von DC. Hatte auch schon des öfteren solche Fälle bei verschiedenen Fahrzeugen von DC. Allerdings kann ich hier nur von Scheinwerfern reden welche serienmässig verbaut waren. Wie sich das beim Zubehör verhält weiss ich nicht. Dürfte aber ähnlich sein.

:D

:D

:D

am 1. Mai 2004 um 14:56

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen

verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

(Verbraucherhinweis Kraftfahrtbundesamt 26.09.2002).

 

§ 50 StVZO (10):

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

- einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

- einer Scheinwerferreinigungsanlage und

- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

 

§ 50 StVZO (8):

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

 

§ 50 StVZO (3):

Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

- Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

 

Soviel zu der Spinnerei mit "BJ95 und vorher = legal".

Säsch

PS: Ich persönlich würde jemanden der mit Xenon ohne LWR fährt, sofort anzeigen - ist einfach viel zu gefährlich für den Gegenverkehr!

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