Xenon
Hey!
Mein Bruder möchte gerne in seinem Golf IV einen Satz original VW Xenonscheinwerfer nachrüsten!
Nun weiß er aber nicht genau was er alles dazu braucht außer den Scheinwerfern und dem Adapter!
Muss er denn unbedingt die Reinigungsanlage haben, und wenn ja warum und was kostet sie bei VW?
Was passiert wenn er sie nicht drin hat?
Danke im voraus!
Grüße
Marc
25 Antworten
@ FragMaster.nsn
Hy!
Also diesen Text den du hier rein gestellt hast, ist ja ganz interessant, nützt dir aber im endefekt nix, da kein TÜV Prüfer dir die Xenons Einträgt.
Die Xenon Eintrage Frage ist hier schon tausend mal diskutiert worden...immer mit dem selben Ausgang...nämlich:
1. Es gibt zwar tausend verschiedene Schreiben/ Gutachten die das Einbauen von Xenons ohne irgendwelchen Nachrüstungen zulassen, aber
2. jeder Grüne der sich nicht sicher ist (und das dürften in so nem Fall die meisten sein) werden dich zum TÜV schicken, und der wird dir dann die Karre still legen, da
3. Noch NIE ein Xenon SW ohne aLWR und SRA Eingetragen wurde.
@ VL-295
Tja das ist halt einer von vielen hunderten oder sogar schon tausende die mit ILLEGALEM Xenon rum fahren.
Auch wenn es die Grünen nicht gleich merken..späterstens wenns kracht...
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So eins muss ich jetzt trotz dem noch los werden.
Also ich hab heute Morgen die Zeitung aufgeschlagen (Mittelbayerische für den Raum Regensburg) und in im Lokal-Teil gleich wieder ne riesen Schlagzeile gefunden von nem 17-jährigen "Verkehrstoten"
Da ist folgendes passiert:
Ein 22-jähriger Golf Fahrer ist nachts um ca. 3.30 Uhr heimgefahren. Er ist dabei über einen geteerten Feldweg gefahren. (wollte wahrscheinlich ne Abkürzung nehmen)..hinter einer scharfen und für den Fahrer uneinsichtigen Kurve ist ein 17-jähriger (wahrscheinlich total betrunken) mitten auf der Straße gelegen.
Der Golffahrer konnte nicht mehr Bremsen (hat es zwar versucht, hat aber nimmer gereicht) und hat dabei den am Boden liegenden überfahren uns somit getötet.
So und dann stand noch darunter:..."zur Klärung der Unfallursache wurde das Auto des 22-jährigen vom Staatsanwalt beschlagnahmt"
So da ist jetzt wirklich ne sau-dumme Sache passiert, wo meiner Meinung nach der Fahrer kaum bis nichts dafür kann. (wer rechnet denn damit das da im mitten vom nirgendwo wer auf der Straße liegt)...
Jetzt wird natürlich nach nem "schuldigen" gesucht.... und sogar das Auto zerlegt....
Was glaubt ihr, was passiert, wenn der Gutachter an dem Auto irgendwelche Unregelmäßigkeiten findet ???
Dann ist des nämlich auf einmal fahrlässige Tötung !!!
So einfach ist der mit der Schuldzuweisung nun auch wieder nicht. Sicherlich wird jetzt erstmal jeder Umstand und alles was möglich ist zuammengebracht. Dennoch würde der Golf Fahrer auch mit z.B. illegalen Xenons keinerlei Schuld treffen was den am Boden liegenden Toten angeht, sofern sich die Geschichte wie beschrieben abgespielt hat und der Fahrer keinerlei Chance hatte zu reagieren.
Mich würde der Ausgang der Story interessieren, wäre schön wenn du dort infotechnisch am Ball bleiben könntest.
btw: Wenn etwas eingetragen wurde ist dies rechsgültig, sprich wenn ein Unfall nachweislich resultierend auf entsprechendes Teil ist, wird nicht der Halter, Eigner oder Fahrer zur Rechenschaft gezogen, sondern die Person/Firma die dieses Teil eingetragen hat. Wobei dieses Feld der Rechtschaffenheit sehr weit gefächert ist.
@ FragMaster.nsn
.. Wobei dieses Feld der Rechtschaffenheit sehr weit gefächert ist...
Da geb ich dir recht...das ist dann immer eine auslegungssache vor Gericht...
aber stell dir mal vor, der Unfallfahrer hätte illegales Xenon gehabt...
Nun behauptet der Staatsanwalt (nur ein Bsp.) das der 17-jähige da ganz normal gelaufen ist, durch das Xenon geblendet wurde, darauf hin gestolpert ist und dann erst überfahren worden ist....
dann stehste nämlich wieder dumm da...
gut das hätte dann auch mit normalen SW passieren können...aber das wird der Staatsanwalt nicht so sehen
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Was ich mit diesem Beispiel Grundsätzlich sagen will ist, das im Fall eines Unfalles mit Todesfolge (auch wenn der Fahrer nix dafür kann) auf jeden Fall ein Gutachter vom Staatsanwalt beauftragt wird, der die Karre zerlegt bis auf die letzte Schraube...und dann alle möglichen haarstreubenden Theorien für die Schuld des Fahrers gefunden werden können.
@VRRULEZ
ich will net rumheulen aber schaut euch mal die xenon sw von den audis an also die sind extrem die blenden immer egal ob die von hinten auf der AB kommen oder von vorne auf der landstraße immer blenden die! aber das sieht kein schwein das ist egal!
also ich sehe es ja ein die Achsen sensoren nachzurüsten für die xenon sw aber die swr nicht keine chance! das sehe ich einfach nicht ein das ich so hässliche pickel dran habe! erst mach ich mir die mühe und clean alles weg und dann mach ich solchen dreck dran! und ich wette mit euch das man xenon ohne swr eingetragen bekommt! und auch damit fahren darf!
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Moin Moin,
im Fall der Fälle ist es doch komplett egal, ob etwas blendet, nicht blendet oder ein wenig blendet. Es zählt NUR, was in den "schlauen" Bestimmungen steht, an die sich der Richter halten kann - was bleibt ihm auch anderes übrig von seinem Richterpult aus. Inwieweit sich jemand an diese Bestimmungen hält, ist jedem selbst überlassen, die Folgen muss er in Kauf nehmen.
Generell hat das seine Berechtigung mit den Richtlinien, so dass nicht jeder machen kann, was er will. Die (serienmäßigen) Xenon-Scheinwerfer halten die bauartbedingten Bestimmungen nun einmal ein. Dass die Blendung die Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen auslotet, ist schon richtig. Wenn aber die serienmäßigen Scheinwerfer blenden, sollte alles getan werden, damit eine Blendung darüber hinaus vermieden wird.
Irgendwo muss halt immer eine Grenze gezogen werden, auch wenn es dadurch nicht immer "gerecht" zugeht.
Meine persönliche Meinung ist, dass die Scheinwerferreinigung nicht zwingend erforderlich sein sollte. Da aber schon Halogenscheinwerder blenden, wenn das Herunterstellen vergessen wird, sollte eine automatische Leuchtweitenregulierung zwingend erforderlich sein...
Wenn jemand die Regelungen seitens des Staats nicht navollziehen kann, so muss er nicht sein Auto ändern als tapferer Kämpfer gegen die Rennleitung, sondern die Bestimmungen.
Greetz!
ich sage ja! wenn es nur die sensoren weren dann were es kein problem aber die swra werde ich nicht nachrüsten da bekommen mich keine 10 pferde dazu!
@ VL-295
ich sage ja! wenn es nur die sensoren weren dann were es kein problem aber die swra werde ich nicht nachrüsten da bekommen mich keine 10 pferde dazu!
Tja was soll ich da noch sagen....
Ich hab des bis vor einiger Zeit auch nicht so eng gesehen....wann passiert denn schon was...etc...
aber die Zeiten haben sich geändert und zwar drastisch....ich für meinen Teil werd mir so nen Schuh nimmer anziehen...
...kleine "illegale" spielereien schön und gut..aber Xenon ohne TÜV..nein danke
So und wg. dem Blenden der Audi Xenons...
der einzige Unterschied ist da wenns Kracht...da ist nämlich dann Audi schuld, und wenn die dann mal schnell 20 Millis Schadensersatz abdrücken müssen ist mir das Schei* egal...
@ FragMaster.nsn
Zitat:
Mich würde der Ausgang der Story interessieren, wäre schön wenn du dort infotechnisch am Ball bleiben könntest.
Also hab heute wieder Zeitung gelesen....war ne halbe Seite drinnen..also diese Geschichte wird immer schlimmer..
jetzt hat sich heraus gestellet, das der Fahrer und das "Opfer" befreundet waren und an diesem Abend beide in der gleichen Kneipe gefeiert haben..der Fahrer hat dem "Opfer" angeboten ihn nach Hause zu fahren, aber der hat abgelehnt und ist um ca 12.00 Uhr Nachts zufuß los...der Fahrer wollte dann um ca. 3.00 Uhr einen weiteren Kumpel heimfahren..deshalb ist er über diese abgelgegene Straße überhaupt gefahren....tja um ca 3.30 ist er dann auf sein "Opfer" gestoßen...den rest kennt ihr ja schon..
..Es stand dann noch, das der Fahre auch alkoholisiert war, aber in wie weit stand nicht...
dann war da auch noch ein Bild von der Unfallstelle....echt ne dumme Kurve...
Also wenn wieder was in der Zeitung steht, schreibs ich...
der ist so oder so weg!
wenn er alkoholisirt war das ist sicher!
da ist es egal ob er xenon drin hat oder net 😉
Ich hab da beim Kraftfahrtbundesamt folgendes offizielle gefunden:
http://www.kba.de/Sta......_2002.htm
Was ist nun die ECE Regelung 98?
Hi @ All!!!
Hey, die Seite sollte eigentlich in die Suchmaschine von motor-talk aufgenommen werden und als erstes Suchergebnis von "xenon" erscheinen. Die ganzen rechtlichen Fragen sind damit wohl geklärt, was legal ist und was nicht.
@FragMaster.nsn
Hab auch schon nach dieser ECE-Regelung gesucht, bei Hella bin ich teilweise fündig geworden. Im Kontext mit dem aktiven Kurvenlicht haben sie drei geänderte ECE's genannt, und zwar:
ECE R48: Regelung für Xenonlicht
ECE R98: Regelung für Scheinwerfer und deren Anbau
ECE R112: Regelung für Halogenlichtlicht
In dem Artikel vom KBA steht drin, dass "sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen" richten.
Ich verstehe das so, dass Scheinwerfer, wie sie z.B. von Hella angeboten werden, mit ELWR + SWRA, zulässig sind, da sie entweder eine Typen- oder Bauartgenehmigung haben. Ausserdem gibt's auch noch solche Nachrüstsätze fürs Fernlicht, die stehen da wohl auch drunter.
Falls jemand da was genaueres weis, immer her damit. *g*
GreeTZ!!