xenon-scheinwerfer
guten morgen......
habe einen 156 sw facelift mit xenon-licht. nun habe ich das problem, das der scheinwerfer auf der fahrerseite nach einer gewissen zeit an zu flackern fängt und manchmal geht er ganz aus.
der freundliche fummelt ihn dann wieder fest und nach paar fahrten gehts wieder los. nun wurde die steuereinheit von rechts nach links getauscht, aber keine besserung.
angeblich , gem. werkstatt, soll es bei ALFA grundsätzlich damit probleme geben....bei diesem wagentyp.
hat einer von euch ähnliche sorgen bzw. wo liegt der hase begraben????
gruss
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Und wieso laberst mich gleich blöd an, nur weil ich die StVo nicht auswendig kann.
Ich laber' Dich nicht blöd ab, weil Du die StVO nicht auswendig kannst. Mein Post ist ungefähr in dem gleichen Tonfall gehalten, wie der von Dir, auf den ich Bezug nahm. Fällt Dir was auf?
Wie gesagt: Keiner muss für alle Sonderfälle wissen, ob und wann die Lichter angehören. Aber wenn Du es nicht weißt, sind Formulierungen wie "Wenn du Abblendlicht echt meinst, dann gehts dir nicht mehr ganz gut" fehl am Platz.
Option 1: Ungläubiges Nachfragen, ob tatsächlich NSW ohne Abblendlicht gemeint, Chance auf eventuelle "Horizonterweiterung"
Option2: Nichts schreiben, Infos mitnehmen
Option 3: Falsche Behauptungen aufstellen a la: "Das zeigts mir mal, wo das erlaubt ist, mit Standlicht und NSW zu fahren! Widerspricht sich auch, NSW sind bei schlechter Sicht [...]", oder unverschämte Formulierungen benutzen wie: "Dir geht's nicht mehr ganz gut."
Nahe liegend, das bei Option 3 mit ähnlich unfreundlichem Echo zu rechnen ist, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Hältst du diese Regelung für sinnvoll? Ich nicht.
Ehrlich gesagt: Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. Ich unterstelle auch mal, dass die meisten Autofahrer von der Kombination NSW + Begrenzungsleuchten/Standlicht gar nichts wissen. Verwendet ja auch kaum einer.
Aber Christian hat tatsächlich recht: Bei dichtem Nebel oder schwerem Schneefall - egal, ob bei Tag oder Nacht - ist die Eigenblendung durch das Abblendlicht extrem hoch. Haben wir bestimmt alle schon mal gemerkt.
Ich bin zwar schon ewig nicht mehr durch eine echte "Suppe" gefahren, aber ich würde das tatsächlich mal ausprobieren. Es wäre schon logisch, das sich die Sicht verbessert, in so fern wäre die Regelung auch sinnvoll, ja.
Zitat:
Original geschrieben von gta2003
@Cannonball
Du sprichst mir aus der Seele!
Du gibst mir da schon wieder recht, bist Du dir da sicher 😁 😁
G,
MARV
Mit Standlicht und Nebelscheinwerfer sieht man im Nebel defnitiv besser. Bei uns is es manchmal so dick dass sich Abends oder Nachts wie eine Wand aufbaut wenn du Abblendlich anhast. Das es erlaubt ist wusste ich allerdings auch nicht^^
Nur kurz: Ich schreib dazu nicht mehr als das hier, weil mir die Zeit dafür zu schade ist.
Zitat:
Du gibst mir da schon wieder recht, bist Du dir da sicher 😁 😁
G,
MARV
Hier auf jeden Fall. 😁
@VolkerPA
Du hast es gelesen, was gelernt und so soll es in einem Forum auch sein!
Ähnliche Themen
Ähm die Kombi ist doch laut dem Text nur am Tage erlaubt?
Standlicht + NSW?!
Oder DARF ich auch in der Nacht das Ablendlicht ausmachen wenn ich NSW habe? Diese Kombi habe ich Nachts noch nie probiert. Will nur sicher gehen das ich mir kein Strafzettel einfange 😁
Hab was gelernt. Ob es das ist, was du meinst, das wage ich arg zu bezweifeln. Auch ich verstehe den Gesetzestext so wie du haribo. Deshalb möchte ich es nun mal doch noch genau wissen: Wo steht, dass man nachts mit Standlicht und NSW fahren darf???? Der von euch zietierte Abstaz (Kombination Standlicht und NSW) bezieht sich ausdrücklich auf den Tag, nicht allgemein auf alle tageszeiten. Nur die Vorschrift zu den NSW ist unabhängig von der Tageszeit. Also?
Zitat:
Original geschrieben von Haribo0815
Ähm die Kombi ist doch laut dem Text nur am Tage erlaubt?
Standlicht + NSW?!
Eigentlich nicht...
Es heißt laut §17, Absatz 1 StVO: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen."
Herrschen starker Nebel, Schneefall oder Regen mit erheblichen Sichtbehinderungen, sind gemäß §3 die Nebelscheinwerfer diese 'vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen' (würde ich so sehen 🙂 ).
Und sobald Nebelscheinwerfer zu benutzen sind - unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit - reicht es, gleichzeitig das Standlicht einzuschalten.
Das kann man hier beim TÜV nachlesen: "Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40
Zentimeter vom Umriss des Pkw entfernt – sprich so weit nach innen versetzt –, muss auch das Abblendlicht mitbrennen. Anderenfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Standlicht"😉 mitbrennen." Merke: Eine Einschränkung im Sinne von 'ausschließlich tagsüber' wird hier nicht genannt.
Originaldokument hier:
http://www.tuev-hessen.de/resource/pub/files/Tipp_PKW_Beleuchtung.pdf
Außerdem: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein." Das die Kombi laut Text nur am Tage erlaubt ist, kann ich hier nicht eindeutig erkennen 🙂 . Die Einschränkung ist klar 'Nur bei solcher Witterung'. Von der Helligkeit steht dort nichts.
Macht ja eigentlich auch Sinn: Wegen der Eigenblendung müsste man bei Regen oder Schnee mit den NSW besser sehen, als mit Abblendlicht - egal, ob bei Tag, oder Nacht. Macht man das Abblendlicht zusätzlich an, führt man den Effekt der NSW ad absurdum.
Aber vielleicht hat ja noch jemand einen eindeutigen Text, speziell zu diesem Problem?
Themenwechsel 😁
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Nur kurz: Ich schreib dazu nicht mehr als das hier, weil mir die Zeit dafür zu schade ist.
Siehst Du, deswegen mag Dich niemand.
Erst bist Du unverschämt. Wenn man Dir das aufzeigt - in der immer wieder enttäuschten Hoffnung, Dir die Umgangsformen normaler Menschen nahezubringen - bockst Du wie ein Kleinkind (siehe Zitat oben).
Dann kriechst Du doch wieder aus Deinem Loch, mit kleinkarierten Ausflüchten (statt uns wie versprochen zu verschonen). In diesem Falle die Sache mit den Tageszeiten. Denn ursprünglich ging es Dir ja darum: "Das zeigts mir mal, wo das erlaubt ist, mit Standlicht und NSW zu fahren! Widerspricht sich auch, NSW sind bei schlechter Sicht erlaubt, dann ist sicher aber auch das normale Abblendlicht nötig."
Das haben wir Dir ja, wie gewünscht, gezeigt. Wenn Dir die Sache mit den Tageszeiten nicht eingefallen wäre, hättest Du tatsächlich eingestehen müssen, dass Du keine Ahnung hattest. Und damit indirekt zugeben, dass Dir deine Mutter früher für die hier an den Tag gelegte Ausdrucksweise gerechtfertigterweise den Arsch versohlt hätte.
Kann man Dich mal kennen lernen? Wie heißt denn Dein Gymnasium? Ich empfinde eine Art gruselige Faszination, Dich einmal in 'freier Wildbahn' zu erleben...
G,
MARV
Kannst gern vorbeikommen, dann kannst mal lernen Texte richtig zu lesen und zu verstehen. Komisch, erst wird man hier aufgefordert nix mehr zu sagen (übrigens auch auf sehr nette Weise), dann sagt man nix mehr, ist aber auch nicht recht. Dann äußert man sich wieder, dann ist man kleinkariert. Und man merkt, wie plötzlich klar wird, dass die Herren, die ja so viel Ahnung haben, auf einmal zurückrudern müssen und ihrerseits unverschämt werden. Würde sagen, das Verhalten kenn ich von stark pubertierenden 8. Klässlern.
Um das Forum hier aber nicht noch mehr zu missbrauchen, sollten wir vielleicht uns gegenseitig einfach ignorieren, gibt so viele schöne Dinge, die man machen kann, außer sich gegenseitig anzumachen. Daher ist das Thema für mich jetzt erledigt. Auch auf die Gefahr hin, dass das wieder als bockig ausgelegt wird.
@ VolkerPA
Ich weiß zwar nicht, wer hier zurückrudert, aber Cannonball und ich bleiben bei unserer Aussage, Nebelscheinwerfer und Standlicht sind bei bestimmten Witterungsbedingungen ausdrücklich erlaubt.
Das steht so in der StVO und in weiteren Kommentaren, wo, wurde hier schon so oft zitiert, dass ich mir weitere Kommentare erspare.
Außerdem versprichst du immer, hier (zumindest in diesem Thread) nichts mehr zu schreiben, warum bleibst du nicht dabei, wenn du doch nichts weiter als Verunsicherung bei den anderen Lesern erzeugst?
Dies ist übrigens keine Aufforderung, schon wieder aus dem Loch gekrochen zu kommen, obwohl, wie ich dich kenne, wirst du schon wieder inkonsequent werden.
@haribo0815
Du fängst dir keinen Strafzettel ein, wenn du unter den in Paragraf 17 Abs. 3 StVO genannten Witterungsbedingungen, aber nur dann, bei Tag oder bei Nacht nur mit eingeschalteten Nebelscheinwerfen und Standlicht unterwegs bist.
@all
Wir können hier auch noch weitermachen und so
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
enden.
In diesem Thread ist übrigens eine schöne Aussage des BMfV zu dem Thema "Fahren mit Standlicht", ich bitte dabei aber zu beachten, dass sich die Anfrage dort auf das ausdrücliche Fahren mit Standlicht (ohne zusätzliche Verwendung der NSW) bezog und deshalb im Schreiben des BMfV auch nur der § 17 Abs 2 Satz 3 zum Tag gewürdigt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Um das Forum hier aber nicht noch mehr zu missbrauchen, sollten wir vielleicht uns gegenseitig einfach ignorieren
So machen wir das. Der geneigte Leser kann ja aus dem Thread, aus Deinen und meinen Posts seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen. Also wer wann welchen Tonfall an den Tag legt (Beispiele erspare ich uns), oder womit wohin rudert.
G,
MARV