xenon-scheinwerfer
guten morgen......
habe einen 156 sw facelift mit xenon-licht. nun habe ich das problem, das der scheinwerfer auf der fahrerseite nach einer gewissen zeit an zu flackern fängt und manchmal geht er ganz aus.
der freundliche fummelt ihn dann wieder fest und nach paar fahrten gehts wieder los. nun wurde die steuereinheit von rechts nach links getauscht, aber keine besserung.
angeblich , gem. werkstatt, soll es bei ALFA grundsätzlich damit probleme geben....bei diesem wagentyp.
hat einer von euch ähnliche sorgen bzw. wo liegt der hase begraben????
gruss
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24 Antworten
Steuergerät einfach umtauschen von links nach rechts ist meiner Meinung nach gar nicht von Alfa genehmigt, da die Steuergeräte beim ersten Betrieb initialisiert werden. Da wird festgelegt welches der beiden das "Master" und welches das "Slave" ist.
Trotzdem wird es das Steuergerät sein. Kann natürlich auch im Extremfall die Xenonlampe sein. Die sollte mal ausgebaut und konntrolliert werden, genau wie die Pins am Scheinwerfer.
Gruß Fighter
Habe selbes Problem. Solltest deinen Händler schnell auf nen Kulanzantrag ansprechen. Bei mir übernimmt Alfa und Händler zusammen 70% der Kosten. Kommt auf das Alter des Autos an, wie viel sie übernehmen, meiner ist 7/2003, 47 ooo KM. Ein Scheinwerfer kostet übrigens samt Einbau ca. 850 Euro!! Mein Händler behauptet weiterhin, dass die Xenon-Scheinwerfer nie völlig kaputtgehen, sondern eben nur flackern und dann mal ausgehen, aber beim nächsten Start wieder angehen. Weiß da jemand, ob das so stimmt?
ja..so ist es bei mir auch. nach dem einschalten leuchten wieder beide.
kulanzantrag ist gestellt , denn ich war während der garantie
schon mit diesem problem beim händler.
meiner ist von 11/04 und hat 43.000 auf der uhr.
mein händler ist nun in kontakt mit HEILBRONN.
vor lauter schiss, dass die nicht ganz den geist aufgeben fahre ich erstmal mit standlicht/nebel kombination.
Also wie du jetzt rumfährst ist ja nicht so toll. Erstens verboten und zweitens gefährlich. Wie gesagt, mein Händler behauptet, die gehen gar nicht völlig aus. daher kannst sie ruhig einschalten.
Hallo X- rookie,das Problem kenne ich aus Erfahrung .Punkt1. Wenn der Scheinwerfer (abblendlicht nicht funktioniert oder ztw ) liegt zu 99% am Steuergerät) sitz unter dem Scheinwerfer,also dh. stossstange ausbauen. Punkt 2. Wenn das Scheinwerferlicht Flackert oder das Lichtbild verändert (hell, Dunkel) liegt an den Steckverbindungen im Scheinwerfer,dh. du brauchts ein Neuen Scheinwerfer .Es ist schon klar das der Alfa Händler alles zuerst prüft bevor ein Neuer Scheinwerfer montiert (kostenpunkt ca.850 Euro) aber der Fehler liegt beim Scheinwerfer,habe zusätzliche Massekabel verlegt ohne Erfolg, Xenonlampe gewechselt,Steuergät gewechselt alles ohne Erfolg Gruss Mimmo
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
..also wie du jetzt rumfährst ist ja nicht so toll. Erstens verboten ...
Falsch, nicht verboten, sondern bei bestimmten Witterungsbedingungen ausdrücklich erlaubt.
naja.......ganz geheuer mit der standlicht/nebelkombi ist das natürlich nicht, aber doch wohl besser als zeitweise einäugig
rumfahren. bin im moment auch nur im stadtverkehr unterwegs.
ich werde mal abwarten , was der händler aus heilbronn hört.
sehe aber nicht ein teuros für nen neuen scheinwerfer zu bezahlen, da das problem bei mir schon länger existiert.
entweder flackern..mal ganzausfall...mal sind sie verstellt und
der halbe gegenverkehr blinkt dich an.
erstmal vielen dank für eure antworten!!!!!!!
x-rookie
Zitat:
Original geschrieben von gta2003
Falsch, nicht verboten, sondern bei bestimmten Witterungsbedingungen ausdrücklich erlaubt.
Das zeigts mir mal, wo das erlaubt ist, mit Standlicht und NSW zu fahren! Widerspricht sich auch, NSW sind bei schlechter Sicht erlaubt, dann ist sicher aber auch das normale Abblendlicht nötig. Und der name Standlicht sagt auch schon aus wofür es gedacht ist.
Wenn es richtig neblig ist, hast Du von deinen Nebellampen nur etwas, wenn du das Abblendlicht ausschaltest - so blendest Du dich nämlich nicht selbst. Ich bin schon häufig so gefahren, da man mit Abblendlicht in der Suppe die wir hier am Niederrhein manchmal haben keinen Meter mehr sieht, nur noch eine weiße Wand.
Gruß
Christian
EDIT: Das gleiche gilt bei dichtem Schneetreiben.
Ohne Abblendlicht, oder meinst du Fernlicht. Wenn du Abblendlicht echt meinst, dann gehts dir nicht emhr ganz gut. Sorry
Ich hab das ehrlich gesagt noch nie gemacht, aber wenn man sehr kräftige Nebler hat? Vielleicht geht's ja.
Warum sollte man Fern- und Abblendlicht verwechseln?
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Ohne Abblendlicht, oder meinst du Fernlicht. Wenn du Abblendlicht echt meinst, dann gehts dir nicht emhr ganz gut. Sorry
Man Volker!
Hauptsache, man redet mit. Ahnung oder nicht, wen interessiert es?!
Zitiert nach §17, Absatz 3, StVO "Beleuchtung":
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."
Also: Geht es Dir noch ganz gut? Sorry.
G,
MARV
Ist ja gut! Und wieso laberst mich gleich blöd an, nur weil ich die StVo nicht auswendig kann. Außerdem gibts das Problem mit dem Blenden, das er ja beschrieben hat, eigentlich nur in der Nacht, und deine zitierte Passage bezieht sich nur auf den Tag. Und noch ne Frage: Hältst du diese Regelung für sinnvoll? Ich nicht.
@Cannonball
Du sprichst mir aus der Seele!
@VolkerPA
Tja Herr Oberlehrer aus PA,
niemand verlangt von dir, dass du die StVO auswendig gelernt hast, aber einige Rechtsvorschriften der Bundesrepublik sollte man schon kennen, besonders, wenn man gezwungen ist, sie täglich (oder nächtlich) anzuwenden.
Der zitierte § 17 der StVO regelt die Beleuchtung der Fahrzeuge, nicht die technische Seite (das macht die StVZO), sondern wer wann und wie das Licht anzuschalten hat und welche Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug dabei zu benutzen sind
Ein nicht unerheblicher Ausfluss dieses Paragrafen ist zum Beispiel, dass es in D keine Lichtpflicht gibt, allerdings kann man anhand dieses Paragrafen auch niemandem verbieten, am Tag mit Ablendlicht zu fahren.
Nun zum zitierten § 17 Absatz 3 StVO:
§ 17 Absatz 3 Satz 1 sagt sinngemäß, bei bestimmten Witterungsverhältnissen und den damit einhergehenden Sichtverhältnissen muss auch am Tag (im Gegenteil zu § 17 Abs 1) mit Licht gefahren werden.
§ 17 Absatz 3 Satz 2 sagt sinngemäß, nur bei diesen Wiiterungsverhältnissen (die Tageszeit spielt dabei keine Rolle) dürfen Nebelscheinwerfer benutzt werden.
§ 17 Absatz 3 Satz 3 sagt, bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Warum der Gestzgeber das zulässt?
Siehe Aussage von KLE- CH 34, manche denken doch noch mit.
Fazit:
Bevor man die Aussage in den Raum stellt: "Das ist doch verboten!", sollte man sich schon etwas eingehender mit der Materie befassen und ansonsten EMDKH!