xenon-optik
Guten Abend 😉
hab mal eine Frage, ob man kostengünstig eine Xenonoptik erreichen kann..
habe einen Mercedes --> C klasse sportcoupé w203
in diesem modell sind ja die sogenannten streuglasscheinwerfer eingebaut..
kann man irgendwie durch umrüstung auf klarglas oder ähnliches eine solche optik erreicheN!?
würde mich über vorschläge freuen und vll auch wo man so etwas herbekommt bzw was das kosten würde =)
danke im voraus 😉
Beste Antwort im Thema
für mich sind in diesem Zusammenhang folgenden Dinge wichtig:
Ich benötige die bestmögliche Ausleuchtung ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden oder zu verwirren
Entgegenkommende Fahrzeuge mit unkorrekt eingestellten, dadurch blendende, mit unmöglichen Farbtemperaturen bestückte Leuchtmitteln und völlig willkürlich geschalteten TFL/NSW Konfigurationen sind eine Gefahr für den Strassenverkehr. Dazu muss ich sagen, dass ich nicht zu denen gehöre die auch nachts mit der coolen Sonnenbrille unterwegs sind, sondern Brillenträger bin.
Manche Serienbeleuchtung blendet und nervt trotz Zulssung ! Auch manche moderne Serien LED-Rückleuchte macht einen im normalen Strassenverkehr manchmal wahnsinnig (z.B. W212) !
Ich frickele nicht an der Serienbeleuchtung, wenn ich keine Ahnung habe und vor allem wenn verbaute Teile nicht zugelassen sind. Das Erlöschen der ABE ist im Falle des Unfalls eine Sache die einem ganz gewaltig das Leben versauen kann. Darüber scheint sich so mancher überhaupt nicht klar zu sein, auch wenn die Kritik an den Zulassungsmodalitäten teilweise nachvollziehbar ist. Et is wie et is, sagt der Rheinländer ! Letztendlich ist es gut, dass hier nicht jeder alles verbauen darf wie er gerade Lust hat. Der "Individualisierungswahn", sein Fahrzeug irgendwie möglichst weit von der Serienkonfiguration wegzubasteln ist mir ohnehin ein Rätsel. Nichts gegen ein paar schöne Felgen mit breiteren Reifen - das meine ich nicht. Aber naja - die Zubehörbranche boomt und genauso der Verkauf von mehr oder wenige Schrott für viel Geld...
Gruß
Fred
13 Antworten
ausser diesen China-Schrott-Teilen aus der Bucht kenne ich da nichts vernünftiges.
Vom Einbau dieser Dinger kann man nicht nur aus sicherheitstechnischen Gründen warnen.
Einzig ok sind die originalen MB Klarglasscheinwerfer, die sind aber für den CL schlecht zu bekommen. Günstig sind die auch nicht (ca. 360,- Euro)
Gruß
Fred
Hallo,
ich weiss zwar nicht was Du genau mit Xenonoptik assoziierst aber natürlich
kannst Du Deinen vorMOPF Streuscheibenscheinwerfer auf Klarglas umrüsten.
Hier wären die original MOPF Mercedes Klarglasscheinwerder das Mittel der Wahl.
Mittlerweile gibts es sogar 3rd Party LinsenKlargäser.
Die Ausleuchtung wird allerdings bei beiden Alternativen schlechter.
Originalklarglas müsste pro Scheinwerfer bei 360 € liegen, vermutlich mittlerweile teurer.
Die 3rd Party liegen bei 300€ fürs Paar, allerdings von der Qualität nicht ebenbürtig.
Es hat sich seit Deiner LETZTEN Anfrage nicht wirklich etwas geändert.
PS:
Dein Fahrzeug ist ein CL203, der W203 ist die Limousine.
Zitat:
Original geschrieben von MatzeLC
kostengünstig eine Xenonoptik
meinst du projektorscheinwerfer (mit linse) oder blaues licht?
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen, auch wenn wir Sie vorab darauf hinweisen müssen,
dass wir keine umfassende Rechtsberatung oder "Erklärung" bzw.
Kommentierung von Gesetzen durchführen (dürfen).
Alle weiteren Bemerkungen sind rein informativ und bedürfen ggf. eigener
weitergehender rechtlicher Abklärung.
Es handelt sich nachfolgend lediglich um eine rein persönliche - wenn auch
relativ fundierte - Auslegung der Vorschriften durch den Unterzeichnenden.
Ihre Bedenken scheinen allerdings begründet bzw. berechtigt zu sein. Sie
sollten von derartig "unseriösen" Angeboten wirklich Abstand nehmen.
Es gilt § 50 Abs. 10 StVZO. Dort heißt es:
"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit
Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes
auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein."
Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet und in amtlich
genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein. Eine Umrüstung ist
nur dann möglich und zulässig, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind.
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange genehmigte Teile (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil,
in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit
folgender Genehmigungsnummer) verwendet werden, ist dies zulässig.
Anbaumaße, -lage und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Das EG- bzw. ECE-Prüfzeichen für lichttechnische Einrichtungen weist in
Verbindung mit dem darüber befindlichen Code der Leuchtenklasse eindeutig
auf einen Verwendungsbereich hin.
Die Eignung der Scheinwerfer für Gasentladungslampen ist durch die am
Scheinwerferkörper vorhandene jeweils gültige Leuchtenklasse und
Genehmigungsnummer zu erkennen.
Die zulässigen Leuchtenklassen sind für Scheinwerfer mit Gasentladungs-
lampen
DC Abblendlicht
DR Fernlicht
DCR Abblend- und Fernlicht
Hat der Scheinwerfer nur die Kennungen HC, HR oder HCR ist er für die
Verwendung von Gasentladungslampen nicht zugelassen.(!!!)
Durch Veränderungen an den Scheinwerfern erlischt deren Bauartgenehmigung
und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Eine Einzelabnahme wäre in einem solchen Fall grundsätzlich nicht möglich,
da die Bauartgenehmigung eines Scheinwerfers nicht nach §21 StVZO erteilt
werden kann. "In Etwa-Wirkungen" nach §22a StVZO für nachträgliche
Veränderungen an bauartgenehmigungspflichtigen Teilen sind ebenfalls
unzulässig.
Eine nachträgliche Abklärung, Prüfung und die Genehmigung durch ein
anerkanntes Prüflabor für Lichttechnik ist nicht möglich, denn Bestandteil
der Bauartgenehmigungen ist auch die vollständige Kennzeichnung der
Bauteile inkl. der Leuchtenklassen.
Eine Prüfung zur Erteilung einer Bauartgenehmigung ist nur durch eine
akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Die genauen Bedingungen und Beschreibungen der Prüfungen finden Sie u.a. in
der ECE-Regelung 98.
http://www.bmvbs.de/.../...inwerfer-mit-Gasentladungs-lichtquellen.pdf
Auch die Gasentladungs-Lichtquellen sind bauartgenehmigungspflichtig.
Die betreffende ECE-Regelung ist die ECE-R99.
Nur wenn die Lichtquellen ein solches Genehmigungszeichen tragen, dürfen
sie auch entsprechend verwendet werden. Aber das bedeutet auch, dass Sie
eine Fassung für "D..."-Scheinwerfer haben und keinen "H" Sockel.
zum Nachlesen:
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-99-Gasentladungslicht-quellen.pdf
Falls es sich um eine "normale" H7-Glühlampe mit "Xenonlook" (höhere
Farbtemperatur und damit "bläuliche oder weiße Optik"😉 handelt:
Diese Glühlampen sind in H7-Scheinwerfern bzw. Leuchten ohne
weitere Maßnahmen zulässig, wenn sie bauartgenehmigt und entsprechend
gekennzeichnet sind.
Die Nummer der Bauartgenehmigung muss auf der Glühlampe vermerkt sein.
Dann sind es allerdings normale Glühlampen ohne Vorschaltgerät etc.
und diese bräuchten dann auch keine Abnahme.
Leider ist für einen Käufer nicht immer einfach zu erkennen, ob es sich
tatsächlich um bauartgenehmigte Teile oder "Fälschungen" handelt.
Nach Möglichkeit sollten solche Teile nicht von unbekannten Anbietern
bezogen werden..
Am Besten verwendet man ein Angebot eines namhaften Herstellers wie z.B.
Philips ("Blue Vision"😉, Bosch (Xenon Blue) oder Osram ("Cool Blue"😉.
Es ist davon auszugehen, dass ein Prüfzeichen für Leuchtmittel nach einer
ECE-Regelung R37 nur erteilt werden kann wenn alle Bestimmungen dieser
Vorschrift eingehalten werden. Dafür birgt die genehmigende Behörde.
Solange man die Einrichtungen nicht selbst verändert, handelt man
in gutem Glauben und kann für die Verwendung dieser Leuchtmittel auch
nicht bestraft werden.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
Ähnliche Themen
ich sag mal danke für die super ausführliche mail.
gleichzeitig zeigt es wie arm wir hier in deutschland sind. in anderen ländern interessiert das keine sau und hat auch keine anderen auswirkungen als dass sich halt nicht der staat, behörden oder irgendwelche prüfstellen mit meinem geld den rauch voll zu werfen.
da gäbs so viel dinge die besser kontrolliert gehörten wo nix is aber bei dem bissi licht drehens voll auf
Keine Ursache, habe ich von der Dekra zugesendet bekommen, nachdem ich dort gefragt habe.
Folgendes. Von einem Kollegen der Automechaniker sagte, Xenon Kit mit Einbau und Eintragung 120 Euro. Daraufhin vergewisserte ich mich doch lieber bei der Dekra. Wie er allerdings die Eintragung machen möchte, bleibt mir ein Rätsel :-) Denke aber es bewirkt bei manchen doch etwas, wenn man eventuell paar Scheinchen hinlegt !
LG Mike
für mich sind in diesem Zusammenhang folgenden Dinge wichtig:
Ich benötige die bestmögliche Ausleuchtung ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden oder zu verwirren
Entgegenkommende Fahrzeuge mit unkorrekt eingestellten, dadurch blendende, mit unmöglichen Farbtemperaturen bestückte Leuchtmitteln und völlig willkürlich geschalteten TFL/NSW Konfigurationen sind eine Gefahr für den Strassenverkehr. Dazu muss ich sagen, dass ich nicht zu denen gehöre die auch nachts mit der coolen Sonnenbrille unterwegs sind, sondern Brillenträger bin.
Manche Serienbeleuchtung blendet und nervt trotz Zulssung ! Auch manche moderne Serien LED-Rückleuchte macht einen im normalen Strassenverkehr manchmal wahnsinnig (z.B. W212) !
Ich frickele nicht an der Serienbeleuchtung, wenn ich keine Ahnung habe und vor allem wenn verbaute Teile nicht zugelassen sind. Das Erlöschen der ABE ist im Falle des Unfalls eine Sache die einem ganz gewaltig das Leben versauen kann. Darüber scheint sich so mancher überhaupt nicht klar zu sein, auch wenn die Kritik an den Zulassungsmodalitäten teilweise nachvollziehbar ist. Et is wie et is, sagt der Rheinländer ! Letztendlich ist es gut, dass hier nicht jeder alles verbauen darf wie er gerade Lust hat. Der "Individualisierungswahn", sein Fahrzeug irgendwie möglichst weit von der Serienkonfiguration wegzubasteln ist mir ohnehin ein Rätsel. Nichts gegen ein paar schöne Felgen mit breiteren Reifen - das meine ich nicht. Aber naja - die Zubehörbranche boomt und genauso der Verkauf von mehr oder wenige Schrott für viel Geld...
Gruß
Fred
Zitat:
Original geschrieben von fredibaer08
für mich sind in diesem Zusammenhang folgenden Dinge wichtig:Ich benötige die bestmögliche Ausleuchtung ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden oder zu verwirren
Entgegenkommende Fahrzeuge mit unkorrekt eingestellten, dadurch blendende, mit unmöglichen Farbtemperaturen bestückte Leuchtmitteln und völlig willkürlich geschalteten TFL/NSW Konfigurationen sind eine Gefahr für den Strassenverkehr. Dazu muss ich sagen, dass ich nicht zu denen gehöre die auch nachts mit der coolen Sonnenbrille unterwegs sind, sondern Brillenträger bin.
Manche Serienbeleuchtung blendet und nervt trotz Zulssung ! Auch manche moderne Serien LED-Rückleuchte macht einen im normalen Strassenverkehr manchmal wahnsinnig (z.B. W212) !
Ich frickele nicht an der Serienbeleuchtung, wenn ich keine Ahnung habe und vor allem wenn verbaute Teile nicht zugelassen sind. Das Erlöschen der ABE ist im Falle des Unfalls eine Sache die einem ganz gewaltig das Leben versauen kann. Darüber scheint sich so mancher überhaupt nicht klar zu sein, auch wenn die Kritik an den Zulassungsmodalitäten teilweise nachvollziehbar ist. Et is wie et is, sagt der Rheinländer ! Letztendlich ist es gut, dass hier nicht jeder alles verbauen darf wie er gerade Lust hat. Der "Individualisierungswahn", sein Fahrzeug irgendwie möglichst weit von der Serienkonfiguration wegzubasteln ist mir ohnehin ein Rätsel. Nichts gegen ein paar schöne Felgen mit breiteren Reifen - das meine ich nicht. Aber naja - die Zubehörbranche boomt und genauso der Verkauf von mehr oder wenige Schrott für viel Geld...
Gruß
Fred
Korrekt! Dem ist nichts hinzuzufügen!
Zitat:
Original geschrieben von thelaywer
Wie er allerdings die Eintragung machen möchte, bleibt mir ein Rätsel
die eintragung ist kein problem, wenn du den prüfer kennst. nur schützt dich eine eintragung trotzdem nicht vor dem erlöschen der betriebserlaubnis und den etwaigen folgen...
Zitat:
Original geschrieben von fredibaer08
für mich sind in diesem Zusammenhang folgenden Dinge wichtig:Ich benötige die bestmögliche Ausleuchtung ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden oder zu verwirren
Entgegenkommende Fahrzeuge mit unkorrekt eingestellten, dadurch blendende, mit unmöglichen Farbtemperaturen bestückte Leuchtmitteln und völlig willkürlich geschalteten TFL/NSW Konfigurationen sind eine Gefahr für den Strassenverkehr. Dazu muss ich sagen, dass ich nicht zu denen gehöre die auch nachts mit der coolen Sonnenbrille unterwegs sind, sondern Brillenträger bin.
Manche Serienbeleuchtung blendet und nervt trotz Zulssung ! Auch manche moderne Serien LED-Rückleuchte macht einen im normalen Strassenverkehr manchmal wahnsinnig (z.B. W212) !
Ich frickele nicht an der Serienbeleuchtung, wenn ich keine Ahnung habe und vor allem wenn verbaute Teile nicht zugelassen sind. Das Erlöschen der ABE ist im Falle des Unfalls eine Sache die einem ganz gewaltig das Leben versauen kann. Darüber scheint sich so mancher überhaupt nicht klar zu sein, auch wenn die Kritik an den Zulassungsmodalitäten teilweise nachvollziehbar ist. Et is wie et is, sagt der Rheinländer ! Letztendlich ist es gut, dass hier nicht jeder alles verbauen darf wie er gerade Lust hat. Der "Individualisierungswahn", sein Fahrzeug irgendwie möglichst weit von der Serienkonfiguration wegzubasteln ist mir ohnehin ein Rätsel. Nichts gegen ein paar schöne Felgen mit breiteren Reifen - das meine ich nicht. Aber naja - die Zubehörbranche boomt und genauso der Verkauf von mehr oder wenige Schrott für viel Geld...
Gruß
Fred
grundsätzlich gebe ich dir völlig recht. nun kommt aber das große ABER.
wer mal in der fahrzeugsparte gearbeitet hat der weiß meist auch wie diese ganzen zulassungen zustande kommen. E-prüfzeichen und co sind in den meisten fällen nicht ernsthaft ein zeichen von intensiver prüfung und begutachtung. eigentlich sagts meistens nur, dass der lieferant halt eine gebühr abgedrückt hat und dafür nen netten zettel mit stempel bekommen hat.
selbst bei sicherheitsrelevanten teilen wirds dir echt schlecht wenn man sieht wie da "getestet" wird. und ich rede hier nicht von china billig schrott sondern von "made in germany"... 😉
wie dem auch sei, ich will die Diskussion nach dem ersten "WERNER" Film bei der berühmten TÜV-Szene
"ORIGINOOOLSCHROTT !"
nicht anheizen. Mag sein, dass die Prüfzeichen gekauft sind oder auch nicht. Fakt ist, an der Beleuchtung bastele ich nicht nur aus Rücksicht auf meine Steuergeräte (😎) nicht herum, genau wie an der Bremse wenn ich nicht 150% genau weiss was ich da tue.
Lila-gepirschte Tacho- und Fussraumbeleuchtung sind ja ok. .....
Schönen Sonntag !
Fred
Es mag schon sein, dass wir uns in Deutschland über einiges den Kopf zerbrechen, allerdings kostet ein Xenonsytem nicht umsonst mehr als Halogen.
Im Showcar Bereich auf einer Ausstellung darf man seinen Wagen pimpen wie man will, "draußen" auf der Straße gehts nicht um Show sondern um "Sicht"!
Das Blau bei Original Xenonlicht ist ja nur ein "Nebeneffekt".
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von funktioniertnet
die eintragung ist kein problem, wenn du den prüfer kennst. nur schützt dich eine eintragung trotzdem nicht vor dem erlöschen der betriebserlaubnis und den etwaigen folgen...Zitat:
Original geschrieben von thelaywer
Wie er allerdings die Eintragung machen möchte, bleibt mir ein Rätsel
Eben. Eine Gefälligkeitseintragung ist nicht einmal das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist. Wenn der Schwindel auffliegt, haben nicht nur Halter und Fahrer ein Problem, sondern auch der Prüfer, der den Schrott eingetragen hat.