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Xenon Nachrüstung

Fiat
Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 19:06

Ich habe mal eine Frage und zwar habe ich mir ein Xenon Kit gekauft, dazu eine ALWR und eine SRA.

Ich habe auch schon alles eingebaut.

Damit erfülle ich doch die Auflagen für die Xenon Nachrüstung oder?

Ich möchte nämlich nicht irgendwie mit den Dingern Illeagl rumfahrn und meine Betriebserlaubnis verlieren.

Hoffe Ihr könnt mir Helfen

Fahre einen Punto 176 1.1

Danke schon mal im Voraus.

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16 Antworten

Das wird dir der TÜV-Prüfer spätestens beim Lichttest sagen können.

warscheinlich eher nicht.

Was ist das für ein Kit besteht der nur aus dem Leuchtmittel oder gesammter Scheinwerfer.

Wie sieht es mit der Waschanlage aus??? Hast du eine die die Scheinwerfer mit reinigt???

 

Wenn der Kit nur aus dem Leutmittelbesteht kannste das ganze schon vergessen. Da die Scheinwerfer nicht für Xeon zugelassen sind.

 

Solche Fragen sollte man stellen bevor man so was macht. Haben die Teile eingentlich ein ABE??? Oder sind die nur für den Privatgebrauch.

italo

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

warscheinlich eher nicht.

 

Was ist das für ein Kit besteht der nur aus dem Leuchtmittel oder gesammter Scheinwerfer.

 

Wie sieht es mit der Waschanlage aus??? Hast du eine die die Scheinwerfer mit reinigt???

 

 

Wenn der Kit nur aus dem Leutmittelbesteht kannste das ganze schon vergessen. Da die Scheinwerfer nicht für Xeon zugelassen sind.

 

 

Solche Fragen sollte man stellen bevor man so was macht. Haben die Teile eingentlich ein ABE??? Oder sind die nur für den Privatgebrauch.

 

italo

hat er doch alles geschrieben..... SRA=Scheinwerfereinigungsanlage, ALWR=automatische Leuchtweitenregulierung. Damit hat er eigentlich alles was er braucht, wobei die deutschen Vorschriften ein wenig dubios sind. Es gibt in europa massenweise Sockelkompatible Xenon Nachrüstleuchtmittel die auch ein E Prüfzeichen und eine Zulassung in den Ländern haben, damit wären die theoretisch hier auch legal.

 

lg

Peter

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau

 

hat er doch alles geschrieben..... SRA=Scheinwerfereinigungsanlage, ALWR=automatische Leuchtweitenregulierung. Damit hat er eigentlich alles was er braucht, wobei die deutschen Vorschriften ein wenig dubios sind. Es gibt in europa massenweise Sockelkompatible Xenon Nachrüstleuchtmittel die auch ein E Prüfzeichen und eine Zulassung in den Ländern haben, damit wären die theoretisch hier auch legal.

lg

Peter

SRA die Abkürzungen kannte ich nicht.

Was theoretisch weiß ich nicht. Die Frage ist ob die vorhandenen Scheinwerfer Xeon tauglich sind. Immerhin gab es keine Scheinwerfer mit Xeon bei diesem Puntomodell.

Nicht desto Trotz wäre es schlauer gewesen sich vorher zu informieren als nachher.

italo

Hier mal ein kleiner Auszug aus der Bucht...

NACHRÜSTSATZ UMRÜSTSATZ

ECHT XENON

für alle Fahrzeuge mit H1, H3 oder H7 Lampen.

Steuergerät ist mit E - Zeichen

* Einfacher Einbau * PLUG & PLAY Satz *

Technische Daten:

*

Nominelle Abgabeleistung 35 W

*

Eingangsspannungsbereich 9 – 16 V

*

Strom 3.2A (max 6A)

*

Arbeitstemperatur - 40°C + 105°C

*

Im Bereich der StVZO nicht zugelassen.

Daher würde ich das jetzt noch mal hinterfragen....

italo

Wozu dann das "E" Prüfsiegel auf dem Stg.... :rolleyes:

hallo,

die Scheinwerfer müssen ganz entscheidend auch die passende E-Nummer haben die besagt dass sie Xenontauglich sind, E98 oder so (googeln).

 

Hatte das auch schon vor.

karwenz

am 16. Oktober 2010 um 10:45

Wie schon gesagt, der Schweinwerfer selbst muss auch für Xenon zugelassen sein.

Aber ich würde einfach mal die ALR und die SRA einbauen, xenon brenner rein und zum Tüv fahren und schauen was der sagt. Mehr wie ein Nein kannst du nicht kassieren.

Und wenn du es eingetragen bekommst, ists in einer Polizeikontrolle nicht mehr Dein Problem.

Xenon im Punto...Also natürlich dient es der besseren Ausleuchtung und es sieht auch besser aus.

Aber in ein eher preisgünstiges Auto solch ein (in Relation) teures Extra zu stecken ist schon ein wenig verrückt. Nun gut, jeder wie er mag...

Allerdings ist der Beitrag von Enzo89 schlichtweg falsch...Selbst wenn er es eingetragen bekommt, weil der Prüfer es nicht so genau nimmt, oder er noch am träumen ist:

Wenn es den Polizisten nicht gefällt, ist die Fahrt erstmal vorbei und dann wird geklärt was nun wirklich Sache ist. In diesem Zug wird man dann feststellen, dass eine Eintragung nicht rechtmäßig war, weil kein Lichttechnisches Gutachten vorliegt, welches zwingend notwenig ist, da es beim Punto kein serienmäßiges Xenon gab ---> Einzelabnahme nur über besagtes Gutachten.

 

Verkauf den Scheiß wieder bei EBay :)

Zitat:

Original geschrieben von Sevo-G

Xenon im Punto...Also natürlich dient es der besseren Ausleuchtung und es sieht auch besser aus.

Aber in ein eher preisgünstiges Auto solch ein (in Relation) teures Extra zu stecken ist schon ein wenig verrückt. Nun gut, jeder wie er mag...

Allerdings ist der Beitrag von Enzo89 schlichtweg falsch...Selbst wenn er es eingetragen bekommt, weil der Prüfer es nicht so genau nimmt, oder er noch am träumen ist:

Wenn es den Polizisten nicht gefällt, ist die Fahrt erstmal vorbei und dann wird geklärt was nun wirklich Sache ist. In diesem Zug wird man dann feststellen, dass eine Eintragung nicht rechtmäßig war, weil kein Lichttechnisches Gutachten vorliegt, welches zwingend notwenig ist, da es beim Punto kein serienmäßiges Xenon gab ---> Einzelabnahme nur über besagtes Gutachten.

 

Verkauf den Scheiß wieder bei EBay :)

Naja wenn du mal nen 176er Punto bei Nacht gefahren wärst dann würdest du das Vorhaben des TE wahrscheinlich besser verstehen :D Aber trotzdem sollte alles seinen richtigen Weg gehen. Zudem gibt es echt schicke Zubehör H4- Scheinwerfer die eine weitaus bessere Ausleuchtung haben als der originale MÜLL!

Muss also nicht immer gleich Xenon sein ;)

am 17. Oktober 2010 um 11:46

Zitat:

Allerdings ist der Beitrag von Enzo89 schlichtweg falsch...Selbst wenn er es eingetragen bekommt, weil der Prüfer es nicht so genau nimmt, oder er noch am träumen ist:

 

Wenn es den Polizisten nicht gefällt, ist die Fahrt erstmal vorbei und dann wird geklärt was nun wirklich Sache ist. In diesem Zug wird man dann feststellen, dass eine Eintragung nicht rechtmäßig war, weil kein Lichttechnisches Gutachten vorliegt, welches zwingend notwenig ist, da es beim Punto kein serienmäßiges Xenon gab ---> Einzelabnahme nur über besagtes Gutachten.

Falsch nach dem Gesetz, ist mir völlig klar, aber ich spreche aus Erfahrung und der Realität. Zuerst wird der Prüfer belangt ( wenn es überhaupt soweit kommt ) und dann könnte es erst auf den TE zurückfallen. Den meisten Polizisten wird das bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle bei der mittlerweile einhaltenden Kälte völlig Schnuppe sein.

Zitat:

Original geschrieben von Enzo89

Wie schon gesagt, der Schweinwerfer selbst muss auch für Xenon zugelassen sein.

Auf die effektive Wurfweite wirkt sich dies allerdings nicht aus.

Zitat:

Original geschrieben von Enzo89

Und wenn du es eingetragen bekommst, ists in einer Polizeikontrolle nicht mehr Dein Problem.

Wer ist für den ordnungsgemässen Zustand eines Fahrzeugs verantwortlich? Der Halter bzw. der Fahrer. Aber ganz sicher nicht der TüV-Prüfer. Der wird sich im Zweifelsfall darauf berufen, dass der von der Polizei bemängelte Zustand nicht mehr dem Zustand entspricht, den er abgenommen und eingetragen hat.

Ohne für Xenon zugelassene Scheinwerfer ist eine ordnungsgemässe Eintragung nicht möglich.

Gruss

Jürgen

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 18:00

Gibt es Scheinwerfer mit der E98 Norm für den Punto 176?

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