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Xenon nachrüsten

Themenstarteram 19. November 2003 um 7:02

Hallo Leute,

gibt es generell die Möglichkeit Xenon sauber und ordentlich im Saab nachzurüsten. Ohne, dass das Xenon Baumkronenausleuchter spielt?

Z.B: Saab 9-3 Cabriolet, Bj. 2001

Gruß an alle die es täglich genießen in einem so tollen Auto zu sitzen..

Mato

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12 Antworten

die Möglichkeit besteht.

für die tüvabnahme ist wichtig dass man eine scheinwerferwaschanlage hat (hat saab sowieso) und eine automatische leuchthöhen- bzw leuchtweitenregulierung. das ist bei den 9000ern z.b. leider nicht der fall, also daher kein umbau erlaubt.

ich kuck mal nach einem link ...

Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor unzulässigem Nachrüsten mit Xenon-Licht.

 

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg warnt vor unzulässigen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von herkömmlichen Scheinwerfern. Auf dem europäischen Markt werden in letzter Zeit häufig Systeme angeboten, die den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit erwecken. Nur aufmerksame Werkstätten, Händler oder Käufer entdecken unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens, so das Amt.

Nachrüstsätze für Xenon-Licht ohne gültiges Prüfzeichen sind aber im Straßenverkehr verboten. Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfersätze mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Diese Scheinwerfereinheiten besitzen ein gültiges Genehmigungszeichen und dürfen in Kraftfahrzeuge nachgerüstet werden.

Bei den unzulässigen Umbausätzen führen nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Es ist beispielsweise unzulässig den Sockel zur Aufnahme der Lichtquelle zu ändern. Ebenfalls verboten: in das vorhandene Scheinwerfergehäuse eine andere Lichtquelle einzubauen als die geprüfte.

In diesem Zusammenhang weist das KBA nochmals auf die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen hin. Autos mit Xenon-Abblendlicht müssen stets mit folgenden Zusatzeinrichtungen ausgerüstet sein:

- einer automatischen Leuchtweitenregulierung

- einer Scheinwerferreinigungsanlage und

- einem System, welches das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Das KBA wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind (soweit bekannt und erreichbar) darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "nicht für den Straßenverkehr zugelassen" oder "entspricht nicht der StVZO" oder ähnliche Formulierungen in den Produktbeschreibungen nicht ausreichen, um Handel, Werkstätten und Endverbraucher auf die rechtlichen Konsequenzen nach dem Einbau dieser Komponenten aufmerksam zu machen.

www.kfzbetrieb.de

Ein blosser Link hätte auch gereicht. Cut+Paste von Texten kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Gruss,

Philip

P.S. Inhaltlich jedoch interessant!

Themenstarteram 19. November 2003 um 21:26

Dankeschonmal-- Hat jemand Bilder

 

Hallo nochmal.

Hat jemand so etwas schon durchgeführt?

Wenn ja wäre das mal für mich interessant, inwiefern es beim 9-3 Probleme gibt, etc.

Hat jemand ein Bild, oder so etws in der Art?

Dankeschön

Was ist eingentlich genau eine:

a. automatische Leuchtenweitenregelung? Was regelt die genau?

und b. eine Scheinwerferreinigungsanlage?

Besten Dank

Will auch Xenon in meinem Honda.

Automatische Leuchtweitenregulierung:

Der Leuchtweitenregler (Lastwinkelgeber, Vorder- u. Hinterachse) sorgt dafür, dass die Scheinwerfer bei Beschleunigung, beim Bremsen und bei unterschiedlicher Ladung immer den optimalen Leuchtwinkel haben.

Diese Regelung ist vor allem bei Fahrzeugen, die mit Xenon-Scheinwerfern ausgestatte sind, wichtig/vorgeschrieben damit z.B. der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Die Scheinwerferwaschanlage besteht entweder aus Hochdruckwaschdüsen (wie beim neuen 9-3) oder aus normalen Scheibenwischern wie Sie von der Frontscheibe bekannt sind (alter 9-3, 9-5 usw.). Auch diese Einrichtung wird für die Benutzung von Xenonlicht benötigt.

MfG

danke für die Einfache und plausible Erklärungen.

Doch warum wird bei Xenon eine Schweinwerferwaschanlage vorgeschrieben und bei den normalen Halogen-leuchten nicht?

... weil bei Xenon durch verschmutze Scheinwerfer eine wesentlich höhere Blendgefahr (wg. Streulicht) als bei herkömmlichen Scheinwerfern besteht.

Gruss,

Philip

Hi.

Hast du jetzt xenon nachgerüstet bekommen?

hier http://www.motor-talk.de/t787258/f193/s/thread.html

ist auch ein thread darüber, wenn du weiterhelfen kannst, kannst ja mal reinposten.

danke schonmal

Nach ein paar Jahren auch mal ein Beitrag von mir :D

Inzwischen haben die Bi-Xenon Teile bei ebay und diversen anderen Shops schon E- und ISO-Prüfzeichen, mit dem Hinweis auf eine Pflicht einer Scheinwerfereinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung. Beides gibt es z.B. von HELLA auch mit Prüfzeichen zum nachrüsten.

Ich frage mich ganz ehrlich wie diese Teile zu den entsprechenden Prüfzeichen kommen, wenn H4 Scheinwerfer für Xenon nicht gemacht sein sollen!? Wie kann man einem H4 Leuchtmittel ein Prüfzeichen geben wenn die Bauform es doch nicht zulassen soll. Das ist eine richtig heiße Sache, wenn sich die die Zertifikate, Eintragungen und Prüfungen machen selbst nicht einig sind!

Aus lauter "Spaß" hab ich mir mal solche Teile von nem Kumpel geborgt und provisorisch bei mir eingebaut und bin des Nachts über die Feld- und Waldwege gefahren. Der Unterschied ist schon beträchtlich!!! Ob es blendet weis ich nicht, eine klare Hell-Dunkel-Grenze ist auch zu sehen, wie es sein sollte. Der besagte Kumpel fährt die Teile schon seit 2 Jahren incl. Reinigungsanlage und Weitenregulierung, alles mit Prüfzeichen, TÜV und Eintragungen. Da sein Wagen auch sonst stark gepimpt ist wird er oft angehalten und er hatte damit noch nie Probleme mit den grünen Männchen da ja alles was gefordert ist da ist, eingetragen ist und die Prüfzeichen dran hat. Wenn man das hört kribbelt es einem schon stark in den Fingern und wird hier wieder auf den Boden der Tatsachen geholt. Irgendwie weis man da echt nicht was man machen soll, wenn es die die es wissen müßten auch nicht wissen oder meinen es besser zu wissen. Was soll die ganze Bürokratie wenn sie keiner versteht oder zu deuten weis!?

Ich habe mal einen holländischen 9-5 gesehen, der in seine Scheinwerfer Xenon-Lampen reingebastelt hatte.

Diese Karre blendete garantiert jeden Gegenverkehr!!!:cool:

 

Die H4-Scheinwerfer im 9³ sind für Xenon nicht geeignet. Die schmilzen Dir garantiert auf Dauer weg!:p

 

Es gibt H4-Lampen, welche mit Xenongas befüllt sind. Diese Lampen leuchten deutlich heller und haben auch den Blauton des Lichts.

Diese Lampen sind unproblematisch für die Scheinwerfer und meines Wissens auch in Deutschland zugelassen.

Der Wagen von dem Kumpel ist ´nen Peugeot, ging mir ja nur um die "Brenner" um den Unterschied zu sehen. Ich bleib bei dem hin und her lieber bei meinen Philips Vision irgendwas (50%+). Inzwischen gibt es ja schon die Extrem oder so mit 80% mehr, die kommen dann das nächste rein. Damit ist man dann auf der sicheren Seite und hat keinen Ärger. Wenn wir mal ehrlich sind hat der 9-3 I doch gute Scheinwerfer und mit vernünftigen H4 Lampen holt man das Maximum raus, super! ;)

Es ist aber schon faszinierend das Xenon mit weniger Leistung mehr Licht rausholt und extrem Schade das man das nicht einfach nachrüsten kann. Die H4-Xenon-Brenner sind aber schon ne heiße Sache, aber ist es nicht traurig das die "Rennleitung" und der TÜV das nicht beanstanden und eintragen und dann auch noch toll finden ohne zu diskutieren!?

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