ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Xenon golf 2

Xenon golf 2

Themenstarteram 18. September 2007 um 12:27

Hallo,

 

Weis jemand hier ob Xenon nachrüsten ist zugelassen ?

und was ist nen gute stärke ? (also ....k)

 

MFG Stylo Kicking

Beste Antwort im Thema

'n Abend zusammen ! :)

Zitat:

Original geschrieben von matrix2904

(...)

Bin so ein verrückter und habe mir Bi-Xenonscheinwerfer vom Mercedes G-Modell geholt.

Nach einigen Modifikationen am Schlossträger/ Grill / Batterie / Scheinwerfer sind die Dinger drinne und funktionieren. Die Scheinwerferreinigungsanlage habe ich halb vom Jetta/Golf und Porsche bzw G-Modell genommen. Die Sensoren von VW/Audi und das Steugerät vom Audi 8D. Da ich schon die Technik vom G3 im 2er hatte der mit K-Leitung kommuniziert habe ich das Steuergerät geändert.

(...)

Da diese Steuergeräte zwingend zur Bauartgenehmigung der Scheinwerfer gehören, mit diesen dann geprüft werden müssen bzw. mussten und in dieser Genehmigung dann auch vermerkt und aufgeführt sind bzw. sein müssen (->nachzulesen in den ->ECE-Regelungen 98 [->z.B. unter Punkt 8!] und 99 [->z.B. unter Punkt 2.2.2.2, 2.3.4, 2.4.1 usw. usf.!]!), ist das Ganze dann -meines bescheidenen Wissens nach- wegen nicht genehmigungsfähigen und dazu dann auch noch modifizierten Steuergeräten nach wie vor illegal (->erlöschen der BE für den öffentlichen Straßenverkehr!).....es sei denn, man legt das Ganze dann den Experten beim ->LTI in Karlsruhe (...die dann ganz so nebenbei bemerkt die einzige anerkannte und vom Bund bestellte Prüfstelle für solche Dinge sind!;)) vor, zahlt einen entsprechenden Obolus und hofft, dass die das dann auch absegnen - haben wir hier dann aber auch schon in den 984779794237 Threads zur Thematik zigmal durchgekaut! ;)

(...und gerade unsere Lichtgestalt Himeno sollte sich doch damit auskennen! :confused:)

 

Gruß, Dynator :)

86 weitere Antworten
Ähnliche Themen
86 Antworten
am 21. Januar 2008 um 7:35

Warum ein Traum? Wenn du die originalen von BMW nehmst dazu eine Reinigungsanlage dann passt es doch!

Evtl. würde sogar der Grill vom Coraddo passen. Basteln musste so oder so.

Zitat:

Original geschrieben von Golf 2 16V PL

Warum ein Traum? Wenn du die originalen von BMW nehmst dazu eine Reinigungsanlage dann passt es doch!

Evtl. würde sogar der Grill vom Coraddo passen. Basteln musste so oder so.

naja du hast es ja weiter oben gelesen das es verboten ist die scheinwerfer bauart bedingt zu verändern aber wenn ich genug kohle hätte würde ich nen gutachten machen lassen von dem umbau

am 23. Januar 2008 um 0:17

So i habe mir jetzt mal die ganzen texte durch gelesen wegen dem xenon.habe mir gestern nen golf 2 gekauft und der hat es drin.(laut verkäufer) habe es noch nicht an gehabt weil i erst nen motor und so einbauen muss.wenn es wirklich xenon ist muss i des da ausbauen?

wenn du kein toleranten tüver hast denke dann ja weil die werden es merken

Zitat:

Original geschrieben von Sky3000XS

So i habe mir jetzt mal die ganzen texte durch gelesen wegen dem xenon.habe mir gestern nen golf 2 gekauft und der hat es drin.(laut verkäufer) habe es noch nicht an gehabt weil i erst nen motor und so einbauen muss.wenn es wirklich xenon ist muss i des da ausbauen?

Ja.

Zitat:

Original geschrieben von Raser6

wenn du kein toleranten tüver hast denke dann ja weil die werden es merken

Der TüVer würde mir keine Sorgen machen. Mich würde es eher stören, dass der Versicherungs- und Kaskoschutz bei so einem Umbau flöten geht.

ciao

tja da hast du auch recht wenn was passiert übernimmst du sämtliche kosten deines schadens und der des anderen

am 23. Januar 2008 um 16:31

warum sollte es nicht legal sein, wenn ich original Xenon Scheinwerfer vom BMW an meinen 2er bau und diese dann eintragen lasse!

Das gleiche geht doch auch beim 3er wo 4er Xenon eingebaut wird!

 

Ich denke das funzt und werde da ma den TÜV anrufen!

um welchen bmx gehts hier eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von Golf 2 16V PL

warum sollte es nicht legal sein, wenn ich original Xenon Scheinwerfer vom BMW an meinen 2er bau und diese dann eintragen lasse!

Das gleiche geht doch auch beim 3er wo 4er Xenon eingebaut wird!

 

Ich denke das funzt und werde da ma den TÜV anrufen!

Sage mal hast es noch nicht begriffen man darf die scheinwerfer nicht bauartbedingt verändern ,du darfst nur komplette scheinwerfer nehmen und welche bitte sollen von bmw an den golf 2 passen . die einzig mir bekannten sind die mercedes g klasse mit xenon . und selbst wenn du das alles was man braucht eingebaut hast ist es fragellicjh ob der tüv dir den segen gibt. Ausserdem was du denkst ist dem tüv ziemlich egal wenn der nein sagt hast du pech gehabt

am 23. Januar 2008 um 19:48

@ raser 6!

les bitte was ich geschrieben habe! werde zu dem Thema nix mehr schreiben!

Ich habe nicht geschrieben das du die Scheinwerfer bauartbedingt verändern sollst!

Was der Tüv nach anbau dir sagt ob erst einträgt oder nicht steht auf einem anderen Blatt! (komplette Scheinwerfer)

 

Schaut doch bei Ebay was es da alles schönes gibt von BMW etc!

 

werde zu dem Thema nix mehr schreiben!

Also war heute beim TÜV mit dem Audi .Bei der Gelegenheit habe ich den Ing angesprochen, der da die Einzelabnahmen macht .

 

Und ihn auf das Thema: "andere Leuchteneinheit einbauen "angesprochen .

 

Der sagte mir nur: jeh von misch ,  Eric du kütts im Heim  (Aachener Dialekt )

 

Also er sagte ,daß diese Überlegungen zwar nicht ganz abwägig sind .Aber du müsstest nachweisen, daß deine Leuchtenkombination das gleiche 

 

Leuchtfeld und Leuchtfeld Ausleuchtung mit der "artfremden" Leuchte erzeugst wie mit der  Orginal Scheinwerfer Kombination mit Orginal Streuscheibe 

 

Klarglas haben dieses Gutachten und die notwendige Zulassung da Typgeprüft für G2 ( er weiß zwar auch nicht wie die das geschafft haben )

 

das kannst du dann nur wieder über ein Lichttechnisches Gutachten machen .

 

Maximal bei typgeprüften Anbau leuchten kann das gehen .

 

Also G Modell  oder BMw alles Humbug . 

 

Bei den Neblern kannst du das noch machen aber nicht bei den Hauptscheinwerfern 

 

Auch wenn mir das einer eintragen würde wäre dieses nicht rechtens da es gängigen Vorschriften widerspricht , somit sei die Eintragung nichtig .

 

Die Rennleitung kann dann Stilllegung beantragen .

oder zumindest ne Mängelkarte ausstellen 

 

die lichttechnische Einrichtung ist nicht nur die Leuchte sondern das ganze Paket aus Montagekulisse Leuchtenträger sowie Verstellmechanissmusss . Das müsstest du minimal mit übernehmen . 

 

dann müsstest du dir ja den Vorderwagen vom G Modell anschweißen oder gar vom BMW  wer will das schon:D

 

 

 

 

am 23. Januar 2008 um 22:20

Ich habe den verkäufer von meinem golf 2 angerufen habe ihn auf diese ganzen texte angesprochen wegen dem xenon licht und er meinte das es ohne probs durch den tüv gekommen ist.muss jetzt dazu sagen das ich ne jetta front mit leuchten habe.muss ich das jetzt doch ausbauen und mir neue lampen kaufen?

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive

Also war heute beim TÜV mit dem Audi .Bei der Gelegenheit habe ich den Ing angesprochen, der da die Einzelabnahmen macht .

 

Und ihn auf das Thema: "andere Leuchteneinheit einbauen "angesprochen .

 

Der sagte mir nur: jeh von misch ,  Eric du kütts im Heim  (Aachener Dialekt )

 

Also er sagte ,daß diese Überlegungen zwar nicht ganz abwägig sind .Aber du müsstest nachweisen, daß deine Leuchtenkombination das gleiche 

 

Leuchtfeld und Leuchtfeld Ausleuchtung mit der "artfremden" Leuchte erzeugst wie mit der  Orginal Scheinwerfer Kombination mit Orginal Streuscheibe 

 

Klarglas haben dieses Gutachten und die notwendige Zulassung da Typgeprüft für G2 ( er weiß zwar auch nicht wie die das geschafft haben )

 

das kannst du dann nur wieder über ein Lichttechnisches Gutachten machen .

 

Maximal bei typgeprüften Anbau leuchten kann das gehen .

 

Also G Modell  oder BMw alles Humbug . 

 

Bei den Neblern kannst du das noch machen aber nicht bei den Hauptscheinwerfern 

 

Auch wenn mir das einer eintragen würde wäre dieses nicht rechtens da es gängigen Vorschriften widerspricht , somit sei die Eintragung nichtig .

 

Die Rennleitung kann dann Stilllegung beantragen .

oder zumindest ne Mängelkarte ausstellen 

 

die lichttechnische Einrichtung ist nicht nur die Leuchte sondern das ganze Paket aus Montagekulisse Leuchtenträger sowie Verstellmechanissmusss . Das müsstest du minimal mit übernehmen . 

 

dann müsstest du dir ja den Vorderwagen vom G Modell anschweißen oder gar vom BMW  wer will das schon:D

 

 

 

 

also heißt das im klar text selbst wenn man ein gutachten für die scheinwerfer hat ist es trotzdem nicht erlaubt oder wie

Überleg mal wofür du ein Gutachten hast ?

 

vom Tüv kriegst kein Gutachten 

 

und ich kann nur das ungefähr wiedergeben was der InG opulent didaktisch korrekt mit entsprechenden auf einander abfolgende

 

rechtliche Hindernisse belegt und erklärt hat und da gibt es eigentlich keinen Platz für wenn vieleicht aber meine Ich  Geschichten .

 

Finde ich auch schei..e  aber thats life 

 

wenn es einen Scheinwerfer für einen Golf gibt okay denke einen jetta auch   mit Typprüfung gibt dann ist das auch erlaubt dann gibt es dafür auch die Typspezifischen Gutachten vorausgesetzt es sind die anderen Auflagen erfüllt .

 

andernfalls nicht .

 

Und was mir ein Verkäufer erzählt ist mir wurscht da glaube ich lieber einem ausgebildeten ING der auch dafür die entsprechende Qualifizierung hat und nicht nur HUS macht sondern auch  Gutachten für allemögliche Prototypen erstellt . 

 

Dazu gesagt der ist dem Golf nicht abgeneigt fährt selber einen als Drittwagen . der trägt sich das selber nicht ein .

 

 

aber wie gesagt meinte er auch selbst wenn dir irgend ein Dorf Tüv das ins Brief reinschmiert ist es das papier nicht wert auf dem es steht.

 

Denke bei der Rennleitung reicht es meißt das es da drinn steht ihr wisst aber auch das es genügend Grünkittel und matrosen gibt die echt ahnung von der materie haben und genau euch von der bahn schicken wollt in euren Golfs .

 

bei einem Unfall zb durch Blendung des gegenverkehrs spätestens könnte es dir übelst ergehen und du eventuell sogar ein staatlich subventioniertes kleines Apartment mit einbauklo und gecleanten Türgriff bekommst .:D

 

ob sich das risiko lohnt  aber wie gesagt ist nur ein resümee ein gutbegründeteten Tüvler erklärung bei Inbetrachtziehung aller möglichen 

gesetze und möglicher Schlupflöcher . 

 

kurz gesagt er ist sich sicher das es rechtlich nicht einwandfrei geht es sei den eine Firma oder auch privatmann entwickelt was oder erstellt die nötigen Gutachten . alle eintragungen die bis jetzt bestehen sind seiner meinung nach entweder gefaked oder gefälligkeiten  

Zitat:

Original geschrieben von Raser6

Zitat:

 

die lichttechnische Einrichtung ist nicht nur die Leuchte sondern das ganze Paket aus Montagekulisse Leuchtenträger sowie Verstellmechanissmusss . Das müsstest du minimal mit übernehmen . 

 

dann müsstest du dir ja den Vorderwagen vom G Modell anschweißen oder gar vom BMW  wer will das schon:D

 

 

 

 

 

 

 

also heißt das im klar text selbst wenn man ein gutachten für die scheinwerfer hat ist es trotzdem nicht erlaubt oder wie

 was für Gutachten willst du denn haben ???? wenn du alle nötigen hättest wäre es erlaubt . hast du die dann beantworte dir die Frage  mal ganz ehrlich selbst .

 

 

 

Wenn ich mir sagen wir mal Xenon von Xy in Uvw eibaue ist da immer noch nicht dafür geeignet und das müsstest du in einem Einzel Gutachten das diverse Prüfungen enthält erstellen lassen das dann auch noch für 5 Baugleiche einheiten  usw 

Deine Antwort
Ähnliche Themen