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XENON für Cadillac Eldorado 96

Themenstarteram 20. September 2008 um 20:32

Moin moin zusammen!

 

Ich spiele mit gedanken ein Xenon H4 Set in mein 96 Cadillac  Eldorado einzubauen

http://cgi.ebay.de/...enon-HID_W0QQitemZ120305964183QQcmdZViewItem?...|39:1|66:2|65:12|240:1308&_trksid=p3286.c0.m14

 

 

hat schon jemand erfarungen mit HID Sets gemacht?

Wiederstände sind bestimmt verschieden , wie verhält sich dann der Steuergerät

der Cadi hat zwar keine Lamenkontrole 

Geht das überhaupt problemlos oder  ?

Was mus ich dabei beachten?

oder irgendwelche andere XENON Sets  als alternative evtl.?

 

Für die Tips und konstruktive vorschläge würde ich sehr dankbar sein

 

mfg

jeka

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MrWiggle

Bei Xenon nachrüstset´s ist das so eine Sache.

da gibts nix zu diskutieren....die dinger sind prinzipiell unzulässig...

Zitat:

Original geschrieben von MrWiggle

Je nach dem was die Birnen (Brenner) für eine Temperatur im Scheinwerfergehäuse entwickeln,wird es dir deine Streuscheiben, bzw. Scheinwerfergläser zerlegen,

xenon erzeugt eine wesentlich geringere temp. als halogen......u.a. ist deswegen auch die swra vorschrift um im winter die scheinwerfer von schnee und eis zu befreien, da dazu die abwärme der xenon-brenner im gegensatz zu halogenlampen nicht ausreicht....

 

 

 

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Moin moin.

Bei Xenon nachrüstset´s ist das so eine Sache.

Je nach dem was die Birnen (Brenner) für eine Temperatur im Scheinwerfergehäuse entwickeln,wird es dir deine Streuscheiben, bzw. Scheinwerfergläser zerlegen, und ohne Scheinwerferwaschanlage bekommst du die hier in Deutschland nicht abgenommen.

Gruss Andy

Zitat:

Original geschrieben von MrWiggle

Bei Xenon nachrüstset´s ist das so eine Sache.

da gibts nix zu diskutieren....die dinger sind prinzipiell unzulässig...

Zitat:

Original geschrieben von MrWiggle

Je nach dem was die Birnen (Brenner) für eine Temperatur im Scheinwerfergehäuse entwickeln,wird es dir deine Streuscheiben, bzw. Scheinwerfergläser zerlegen,

xenon erzeugt eine wesentlich geringere temp. als halogen......u.a. ist deswegen auch die swra vorschrift um im winter die scheinwerfer von schnee und eis zu befreien, da dazu die abwärme der xenon-brenner im gegensatz zu halogenlampen nicht ausreicht....

 

 

 

so isses, wobei mir mal einer zeigen soll, wie eine total vereiste, verschneete Scheinwerferfront mit einem in den Stossfänger eingelassenen - bestimmt auch eingefrorenen- Waschdüseneinheit das ohne Scheibenwischer wegbekommen soll....

Allerdings gibt es für diese Vorschrift auch einen Beginn...wenn ich mich nicht täusche Baujahr 2000, bei Omegas vor diesem Datum kann man Xenon ab Werk auch ohne SWA begutachten.

Was aber sicher nicht geht:

In vorhandene Scheinwerfer Xenon einzusetzen, denn der Scheinwerfer muss für Xenon sein.

Evtl. also einen kompletten Austausch mit Scheinwerfern vornehmen, wenn das eingetragen haben willst. Tüv halt vorher fragen, am besten auch mehrere Prüfer...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese preiswerten Xenon-Brenner den großen Vorteil bringen, außer eben schon hell blau im Reflektor zu leuchten.

Wenn man bedenkt das eine gute Marken Glühlampe wie z.B. die Philips Blue Vision oder Philips X-trem Power als H7-Lampe schon ein Stückpreis von ca. 17 - 19 Euro hat, das sind 34 - 38 Euro im Paar, und man bekommt für 89 Euro Xenon-Brenner mit Vorschaltgerät und den ganzen Elektrokram dazu, frage ich mich ob die Qualität auch verspricht was die Verkäufer immer so schönreden.

Arbeite selbst im Autohandel, und wir haben gerade beim Kundenwagen einen Xenon-Brenner ausgewechselt, inkl. Arbeitslohn und Markenbrenner kamen 240 Euro zustande!!!

Zulässig sind die Nachrüstkits aus dem Zubehör in Dt. eh nicht, da der Halogenscheinwerfer nicht für Xenon spezifiziert ist. Und ohne automatische Leuchtweitenregulierung und Waschanlage bekommt man nichts eingetragen.

Einige Ausnahmen für Xenonumrüstung gibt es aber in der Tat, wie DonC schon schrieb. So kann man z.B. die erste Generation vom Audi A8 oder auch die BMW 7er bis 1997 mit Xenon umrüsten, aber auch nur weil es die Modelle optional mit Xenon gab. Man braucht hier nur die originalen Xenon-Scheinwerfer, und auf Grund der alten Zulassungsbestimmungen kann man hier von Halogen auf Xenon umbauen. Aber auch nur mit den Originalteilen und nicht mit Zubehörsets.

Wenn man schon umrüstet, dann würde ich drauf achten, dass man nicht so heftig blaue Brenner verwendet. Denn die fallen in einen "alten" Cadillac auf jeden fall auf. Auch der Rennleitung die sonst evt. mit US-Cars weniger Ahnung hat.

So um die 4500 - 6000Kelvin, das ist eher hell weiß bläuchlich. Aber es werden auch gerne die Brenner zwischen 8000 - 10000 Kelvin angeboten, die leuchten knallblau bis fast violett. Kürzlich in einen Chrysler Sebring gesehen. Da sieht man sofort, dass das Nachrüstkram ist.

Als Alternative kann ich Dir diese Seit hier empfehlen www.xenonwhite.de die haben allerlei Scheinwerferlampen im Programm. Kann Dir die Halogen MTec "super white" empfehlen, die habe ich auch drin. Gute Ausleuchtung, sehr hell im Scheinwerfer mit starkem weiß-blau Stich. Neben den typischen H-Lampen gibt es auch div. HB-Lampen für US-Scheinwerfer.

Zitat:

Original geschrieben von olds02

Einige Ausnahmen für Xenonumrüstung gibt es aber in der Tat,

gibt es definitv NICHT!

Zitat:

Original geschrieben von olds02

So kann man z.B. die erste Generation vom Audi A8 oder auch die BMW 7er bis 1997 mit Xenon umrüsten, aber auch nur weil es die Modelle optional mit Xenon gab.

kann man NICHT, da hierbei das datum de rumrüstung entscheident ist...und seit 2000 ist alwr sowie swra und xenonscheinwerfer vorgeschrieben..egal welches datum die ez hat....

Das hab ich aber von einem Prüfer anders vernommen.

Zitat:

Original geschrieben von DonC

Das hab ich aber von einem Prüfer anders vernommen.

dann geh nochmal zu dem prüfer hin, und lass dir das schriftlich (stvzo-auszug) mit bestätigung vom kba geben!

ansonsten falls der prüfer nix findet, kannste im ja diesen schrieb vom kba geben......und ihn fragen wo dort:

Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen

verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

etwas von "erstzulassung" steht.....

können wir es jetzt dabei belassen das es nunmal nicht so ohne weiteres möglich ist xenon nachzurüsten oder benötigst du noch weitere § der stvzo?

Moin,

Dann wird dir der TÜV Prüfer sobald er die Zulassungsvorschriften nochmal genau gelesen hat, genau diese Auskunft geben. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrzeuge, die so vom Band liefen bzw. vor einem Stichdatum X (ich kenn es jetzt nicht auswendig) nachgerüstet wurden. Entgegen vieler "anderslautender" Meinungen kann man diese Ausnahmegenehmigungen auch nicht auf andere Fahrzeuge übertragen.

Eine Xenonum- oder nachrüstung ... ist prinzipiell bei jedem Auto möglich, nur eben nicht für 5 Euro 50 ... sondern eben nur über den harten Gang durch alle Gutachteninstanzen und den entsprechenden finanziellen Aufwand. Und im Grunde lohnt das nicht.

Alternativ bei "schlechtem Licht" ...

1.) Scheinwerfer überholen und Grundreinigen

2.) zulässige +50% Leuchtmittel verbauen

3.) Scheinwerfer über ein Relais schaltbar direkt mit Batterie und Lichtmaschine verbinden und so die Verlustleistung verringern.

Das bringt Licht, ist billiger und vorallem ZULÄSSIG.

MFG Kester

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen

verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

 

Es ist also möglich, wenn man die gegebenen Bedingungen einhält.

Das es nicht billig ist, stand nicht zur Diskussion :)

Mit einem H4-Xenon gehts natürlich nicht - hatte auch nie jemand behauptet.

Zitat:

Original geschrieben von DonC

Es ist also möglich, wenn man die gegebenen Bedingungen einhält.

richtig...und neben xenon gepr. scheinwerfern gehört auch die alwr und swra anlage dazu!

Wobei es bezüglich der automatischen Leuchtweitenregulierung

bis zum heutigen Tage wohl noch Ausnahmen gibt, wo es ohne

geht...

Zitat:

Original geschrieben von Stevie

Wobei es bezüglich der automatischen Leuchtweitenregulierung

bis zum heutigen Tage wohl noch Ausnahmen gibt, wo es ohne

geht...

Ja, z.B. wenn du eine automatische Levelcontrol hast, wie bei Amerikanern üblich.

Allerdings ist der Effekt derselbe.

Ohne automatische Anpassung wirds aber schwierig...

Für uns einfache Bürger sicher, ein Konzern hat es da

schon leichter. Hier ein Beispiel:

Jede Corvette C6 hat ab Werk Xenon. Für die Europa-Modelle

ist noch die Scheiwerfer-SauberSpritz-Schlag-mich-Tot Geschichte

ab Werk eingebaut. Es gibt aber weder eine Niveau-Regulierung noch

Leuchtweitenregulierung. Und das bei jeder C6, also nicht bei

irgendwelchen dubiosen Grauimporten.

Ich denke mal, ein solche Ausnahe is bei dem Fahzeug nur auf Grund

der geringen Zuladung, und der Tatsache das es ein reiner 2-Sitzer ist

überhaupt möglich.

 

Von wegen eine C6 hat keine Niveauregulierung!

Selbstverständlich hat die eine Levelregulation! Daher braucht sie auch keine LWR.

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