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Xenon-Farbtemperatur

Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 14:41

Hallo Leute,

wer kennt sich mit Xenon-Licht aus?

Will nun doch auf Kaltlicht umrüsten. Habe ein paar relativ gute Angebote gefunden (ohne viele Fummel- und Feilarbeiten an der Fassung), dort standen aber 3 verschiedene Farbtemperaturen zu Auswahl ---6000, 8000 oder 10000K ---.

Auf meine Anfrage sagte man mir, daß das Original-Xenonlicht eine Farbtemp. von 6000K hat. Stimmt das?

Dann würde ich dieses wählen, da ich mehr die Vorteile der besseren Ausleuchtung als nur die der Optik nutzen möchte.

Bitte um etwas konstruktive Beratung :-)

Danke,

Andi

15 Antworten

Schu mal im Audi-Forum, die hatten das vor kurzem erst. Vielleicht hilft dir das ja:

http://www.motor-talk.de/t616125/f40/s/thread.html

Viele Grüße

Stefan

Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 22:55

Oh, Antwort aus dem kühlen Norden (wie passend zum kalten Xenon-Blau :-))

Danke, der Thread zu Deinem Link war sehr aussagekräftig.

Habe mich für die 6000k - Brenner entschieden, da (wie irgendwie schon vermutet) alles darüber nur über mehr oder weniger blau gefärbte Gläser erzeugt wird.

Da dies dann nur unter sichtbarem Helligkeitsverlust funktionieren kann, halte ich es für es leichten Proll-Quatsch.

Gut ist, daß es bereits schnell hin- u. herzurüstende Bausätze gibt. So kann man pünktlich zum TÜV-Termin alles für ein paar Stunden wieder auf Normalo-H7 bringen. Das erspart jedenfalls das Anschrauben der häßlichen BMW E36 - Scheinwerfer-Sprühdüsen und der völlig überflüssigen automatischen Höhenregulierung. Wer das nicht glaubt, kann ja mal nachts in zu hoch eingestellte H7-Scheinwerfer blicken -- viel Spaß! Egal, ob Xenon oder nicht: EINMAL RICHTIG eingestellt ...und es blendet nicht! (Beim ganzen Xenon-Thema ist m.E. zu viel deutsche Paragraphen-Kackerei dabei).

... edit

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 9:48

Hey, für'n Renntraktor ziemlich coole Optik :-)

Wenn man mal von der anfänglichen Opa-Optik vor dem Autohaus ausgeht.... so sah mein E36 zu anfang auch aus. Vollgepinkelte Blinker und Reflektor-Scheinwerfer!

Aber schöner kann man es lampen-technisch beim E46 wirklich kaum machen. Das trifft genau meinen Geschmack.

Dann bist Du also auch den Weg über normale rot-weiße Rückleuchten zu den LED-Lichtern gegangen...

Wenn ich meinen geldfressenden Kofferraum :-) endlich fertig habe, dann kann ich mein Heck auch endlich LED'sieren.

Schönes WE noch.

Moin,

Du bist ja echt ein Held. Sorry ... aber das Xenonlicht eine ca. 50 mal höhere Intensität hat, als ein H7 Scheinwerfer ist dir bewußt ?! Das so ein Scheinwerfer MASSIV stärker blendet als ein H7 Scheinwerfer, ist ja auch egal. Die Automatische Höhenregulierung ist ein NÖTIGES UTENSIL. Wenn du was anderes behauptest, dann hast du leider so ziemlich die letzten 15 Jahre wissenschaftlicher Forschung verpennt, oder du ignorierst diese total. Schließlich BEWEGT sich dein Auto beim Fahren, und DAS gleicht keine statische Lichteinstellung im Fahrzeugstillstand aus. Und ich selbst empfinde es schon als GRAUSAM, wenn mir ein Xenonfahrzeug entgegenkommt, wo der Scheinwerfer NICHT ordentlich und regelmäßig gereinigt wird ... die streuen schon wie Hölle.

Und solche Bastellösungen ... *g* Haben meist eine wesentlich SCHLECHTERE Ausleuchtung als die normalen H7 Scheinwerfer. Durch die sogenannte EIGENBLENDUNG erscheint es dir viel Heller, obwohl es das gar nicht ist. Meistens ist man mit diesen Scheinwerfern nach 50-60 Metern fast blind, weil DORT kaum Licht hinkommt (Weil der Reflektor nicht zum Leuchtmittel passt und das Licht völlig falsch aufbaut!). Bemerkt man nur nicht, weil ja direkt vorm Auto 50 mal mehr Licht ist als vorher ...

Ich wünsche dir übrigens SEHR VIEL SPASS, kommst du an einen einzigen Polizisten, der ein bisschen Plan hat, dann bist du gleich für einige Verstöße dran. z.B. wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr, Strafe bis zu 5 Jahren, da du das ganze ja mit Vorsatz machst. Der Regelfall sind allerdings 3 Monate Laufen, eine Geldstrafe und zusätzlich Bußgelder und Gutachterkosten von ca. 1500 Euro in Summe (und meistens ein Eintrag im Führungszeugnis ...)

Und ... da versteht kaum noch einer irgendwelche Witze, das Thema wird, da in den letzten 3-4 Jahren MASSIV Schindluder damit getrieben wurde, mittlerweile sehr ernst genommen und Polizisten werden sogar extra auf DIESES Thema geschult.

Aber du wirst dich eh nicht beraten lassen, zum Glück ist die rechtliche Lage da ziemlich klar. Fahren ohne Betriebserlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und nen gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ... da kommt einiges zusammen, das da niemand Spass versteht kann ich sehr gut verstehen. ICH würde auch keinen Spaß verstehen, wenn mir so ein Troll entgegenkommt.

MFG Kester

 

Zitat:

Original geschrieben von allwiem

Gut ist, daß es bereits schnell hin- u. herzurüstende Bausätze gibt. So kann man pünktlich zum TÜV-Termin alles für ein paar Stunden wieder auf Normalo-H7 bringen. Das erspart jedenfalls das Anschrauben der häßlichen BMW E36 - Scheinwerfer-Sprühdüsen und der völlig überflüssigen automatischen Höhenregulierung. Wer das nicht glaubt, kann ja mal nachts in zu hoch eingestellte H7-Scheinwerfer blicken -- viel Spaß! Egal, ob Xenon oder nicht: EINMAL RICHTIG eingestellt ...und es blendet nicht! (Beim ganzen Xenon-Thema ist m.E. zu viel deutsche Paragraphen-Kackerei dabei).

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 20:09

Für Bastel-Lösungen bin ich auch nicht - es ist ja auch Plug&Play!

Na gut... wollte mich zwar mit niemandem streiten, aber nun sollte man vielleicht mal mit Mißverständnissen aufräumen.

@ Dr. "Rotherbach" :

Als "Held" ist es immer schön, zitiert zu werden. Da traue ich mich ja garnicht, Sie zu duzen, hihi. Sorry; meinen Sie, ich schreibe hier irgendeinen Schrott rein, ohne vorher zu überlegen?

"...das..." (wenn es nicht durch "jenes" oder "welches" ersetzt werden kann) wird übrigens nach a.d.R. mit "ß" und nach n.d.R. mit "ss" geschrieben :-)

1.) Scheinwerfertyp:

Meine Hella-Scheinwerfer gibt es seit geraumer Zeit auch als Version mit Xenon-Brennern --> speziell für den E36 <-- zum Nachrüsten und zwar mit (TÜV!). siehe hier: Hella-Link

Diese Version beinhaltet dann eine automatische Höhenregulierung. Bedingung ist nur die Nachrüstung der häßlichen Aufsatz-Scheinwerferreinigung. Sie kosten in dieser Version nur mal eben unverschämte 999,- € uvP!

Meine H7-er hab ich für viel angemessenere 350,-€ von einem großen deutschen Auktionshaus :-) gekauft - nagelneu.

2.) Lichtkegel & Einstellung:

Selbst mit meiner jetzigen H7-Version war die Ausleuchtung sofort um WELTEN besser & viel präziser als bei meinen alten Original-E36-Reflektor-Scheinwerfern. Beide Scheinwerferkegel genauestens übereinandergelegt und Seite + Höhe eingestellt, schon hat der Abblend-Kegel nach oben hin eine messerscharfe Kante mit dem typischen Rechtskeil - perfekt. Dann ab zum professionellen Licht-Test - nur Lob! Die Scheinwerfer blenden mit H7 nicht im Geringsten - und werden es auch bei Xenon nicht tun, alles Sache der richtigen Abstimmung!

3.) Leuchtweitenregulierung:

Mit Hilfe eines im Fahrzeugheck montierten Neigungssensors wird ständig die Höhenlage von Front & Heck verglichen und die Scheinwerfer werden mit den stinknormalen (und heutzutage serienmäßigen) Stellmotoren angepaßt.

Aber...: Um die Schwingungen bei jeder Bodenwelle auszugleichen sind die Stellmotoren auch bei Xenon-Fahrzeugen viel zu träge.

Die autom. Leuchtweitenreg. ist nur dafür da, damit einige Torfköppe (gerade ältere & oft weibliche) nicht vergessen, bei mehr oder weniger Zuladung ihre Scheinwerfer anzupassen. Dabei kann man dies sehr bequem am serienmäßigen Drehrädchen neben dem Lenkrad vornehmen.

4.) Reinigungsanlage:

Sicherlich ist sie bei den serienmäßigen Xenon-Kfz montiert. Sie tut aber nur ihren Zweck, wenn sie auch benutzt wird... und das macht sie nämlich nicht automatisch! ...... und was ist mit den Steinschlägen? Müssen Xenon-Fahrzeuge jetzt Panzerglas-Scheinwerferscheiben besitzen, um das zu vermeiden? Verhindert wird es weder durch die vorgeschriebene Reinigungsanlage noch durch die Leuchtweitenregulierung! ...Da muß doch schnell ein Gesetz her! :-)

5.) Blenden:

Natürlich will und werde ich mit meinem Auto niemanden blenden - schließlich bin ich selbst von Blendern genervt. Diese Baumkronenausleuchter sind aber immer der selbe Schlag von Leuten, im Physikunterricht waren sie immer gerade Kreide holen. Auch halte ich natürlich nichts davon, in einen alten Opel Corsa mit von Steinschlägen erblindeten Riffelglas-Reflektoren Xenon nachzurüsten.

Alles in allem: Deutschland = einig Paragraphenland. Aber nur, weil es immer noch zu viele so wollen. Dabei ist es so einfach: :-)

Ich bau mir die Brenner in 2 Wochen ein, stelle mir bei evtl. Zuladung -für ganze 649,-€ weniger- meine Scheinwerfer selbst runter und halte sie -wie auch jetzt- auch ohne elektrischen Sprühfirlefanz sauber. Damit blende ich genauso wenig - wie alle anderen Kfz mit Xenonlicht und richtig eingestellen + sauberen Scheinwerfern. Da können Sie einen drauf lassen...

Blenden oder nicht - es wird immer nur eine Sache der techn. Einstellung + Verkehrsmentalität und nicht der Paragraphenkackerei bleiben!

Moin,

Du BEHAUPTEST, das du niemanden Blenden würdest. Dauerhaft SICHERSTELLEN kannst Du es nicht. DAS ist das Problem. Ebenso das reinigen Du hälst also im Schnitt alle 100 km an, und putzt deine Scheinwerfer ?!

Entweder eine LEGALE Lösung KOMPLETT verbauen (mit Weitenregelung, REinigungsanlage etc.pp.) oder die normalen Scheinwerfer behalten (die im übrigen nicht so schlecht sind).

Ein Scheinwerfer für H4/H7 Licht und für Xenon unterscheidet sich in den INNEREIEN des Scheinwerfers, nicht im Gehäuse !

Fehlt eines der VERPFLICHTENDEN Teile, droht in jedem Fall die ZWANGSSTILLLEGUNG des Autos. Und ehrlich gesagt, ICH finde es gut so ! Da offenbar in diesem Feld echt nicht mit viel Rücksicht zu rechnen ist.

Sorry ... aber du bist ein ideales Beispiel dafür. Du hast die Meinung, das alles toll wäre, ob dem REAL so ist ... weißt du nicht ... weil du es gar nicht wissen kannst. Du kommst dir schließlich nicht entgegen.

MFG Kester

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 12:46

Mahlzeit, Prof. Rotherbach,

wieder mit dem falschen Bein aufgestanden? Wie bereits gesagt, die SRA nützt nur etwas, wenn man sie auch benutzt.

Bei 180km/h auf 10m dicht auffahren ist auch verboten & gefährlich -- ist deshalb auch eine automatische Abstandsregelungsanlage vorgeschrieben oder müssten nicht umgehend alle Fahrzeuge auf 50km/h gedrosselt werden?

Wenn die Scheinwerfer im Winter bisher mal zu verdrecken anfingen, fuhr man bisher auch einfach an die nächste Tanke und machte sie wieder blitzblank -ZACK, FERTIG!- Ansonsten sieht man ja selbst spürbar weniger. Was soll sich mit der Automatisierung dessen ändern? So sauber, wie man es manuell hinbekommt, bekommt es dieser Stoßstangen-Spühkram niemals hin. Vielleicht wurden Sie im Physikunterricht beim Thema Optik gerade vom Hemd-Ausschnitt der Lehrerin geblendet. Sonst wüßten Sie, daß die bei der Streuscheibenbesprühung entstehenden Wassertropfen (im Stadtverkehr eben nicht sofort vom Fahrwind weggeweht) das Licht erst richtig streuen (& damit blenden!).

Naja, den Überfluß der aut. LWR für halbwegs intelligente Menschen (da = nur Ausgleich der Faulheit mancher Ignoranten beim Anpassen der Höheneinstellung an die Heckbeladung) haben Sie wohl jedenfalls schon mal geschluckt; ist doch mal ein Anfang.

Aber nun: (Zitat) "...Ein Scheinwerfer für H4/H7 Licht und für Xenon unterscheidet sich in den INNEREIEN des Scheinwerfers, nicht im Gehäuse!..." ???

--> Die Hella-E36-Celis-Scheinwerfer mit H7 sind (außer den eingebauten Brennern) KOMPLETT BAUGLEICH (selbe DE-Linse, selbes Streuglas und selber Lichtkegel).

Na klar ist das Licht auch jetzt schon gut, aber mögliche Verbesserungen sollte man immer nutzen. Je früher man die Gefahr erkennt, desdo besser. Etliche Bekannte von mir haben auf Xenon umgerüstet (ohne LWR & SRA). ---> Natürlich haben wir interessiert ausgiebig die Blendung gestestet - nichts!

Wenn dagegen man mal im Verkehr geblendet wir, dann immer von Halogen-Reflektor-KFZ, deren Scheinwerfer falsch eingestellt waren.

Wurden Sie schon mal z.B. mit nachgerüsteten Golf4 - LED-Rückleuchten angebremst? Wenn Sie da genau hineingesehen haben, sehen Sie 1 min lang nur noch rote Punkte. Alles völlig legal & mit TÜV.

Unser liebes Deutschland wird dank solcher Mitbürger Ihren Schlages irgendwann mal Opfer seiner verdammten Bürokratisierung. Es MUSS für jeden Pups ein Gesetz geben, Zufälle sollen damit gänzlich ausgeschlossen werden. Verbesserungen sind aufgrund bestehender Regelungen nicht erwünscht, das kann man in jeder Behörde studieren! Es hat jedenfalls noch keinen Unfall gegeben, beim dem das Xenon-Licht DIREKT die Ursache war. Wenn, dann war höchstens der Scheinwerfer falsch eingestellt - und das funktioniert bereits auch bei Halogen-Scheinwerfern bestens (für die auch keine LWR oder SRA vorgeschrieben sind).

Abschließend muß ich nochmal dick unterstreichen, daß ich sebst gegen Fussel-Tuning bin und man fast erblindete Scheinw. nicht mit Xenon bewaffnen sollte. Aber nur, weil sie auch mit Halogenbirnen bereits blenden!

meinst sowas ?

Moin,

Es muss sicherlich NICHT für jeden Mist ein Gesetz her. Aber da, wo das Verantwortungsbewußtsein der Nutzer zu wünschen übrig läßt ... offenbar schon. Offenbar ist es ja so, das in deinem Fall die Rücksicht anderen gegenüber nicht ausreichend ist und dich die zu erwartenden Strafen nicht abschrecken, und das Du es besser weißt, als alle möglichen Experten und die Autobauer selbst.

Ich meine ... Du weißt es ja eh besser (moderne Xenonscheinwerfer regeln übrigens im Millisekundenbereich, sonst ginge das mit dem Kurvenlicht gar net) und die Optik ist wichtiger als die Sicherheit anderer. Denn DIE sind ja betroffen ... nicht du.

Und weil eine solche Einstellung (Ich will haben, aber sieht kacke aus und ist teuer) häufiger vorkommt, GIBT ES DIESE Gesetze. Meinst Du ernsthaft, irgendwer kommt auf die LUSTIGE IDEE sich sowas auszudenken, wenn es dafür keinen Grund gibt ?!

Ursache und Wirkung ... das Gesetz ergibt sich aus gehäuftem Fehlverhalten von Menschen, weil der Gesetzgeber im Sinne der Allgemeinheit Handlungsbedarf sieht. Und es ist nunmal FAKT, das das Gesetz sagt ... SO UND SO muss es aussehen ... ansonsten NO WAY. ICH hab es mir nicht ausgedacht ... Ich muss mich nur dran halten.

Und ebenso wie bei UNSINNIGEN Tempolimits gibt es die Möglichkeit, gegen unsinnige Gesetze vorzugehen. Indem man sich politisch engagiert, oder den BEWEIS erbringt, das die eigene Lösung genausogut oder besser ist und eben ein ENTSPRECHENDES GUTACHTEN zu erwirken. Denn DAS ist der Punkt ... Du BEHAUPTEST das dein Bausatz niemanden gefährdet. DU WEISST es nur nicht. Du nimmst etwas an, das du nicht beweisen kannst. Wie würde es dir gefallen, wenn du morgen festgenommen wirst, weil irgendwer ANNIMMT, du könntest wen zusammenschlagen ?! Das ist genauso falschrum gedacht, wie du es machst.

Und derjenige der so eng auffährt ... der hat, wenn es ihm bewiesen werden kann, EBENFALLS mit den Folgen seines Fehlverhaltens zu leben und macht genau das gleiche wie Du. Potentiell andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Aber im Verkehr ist zuerst mal jeder sein eigener Herr, alle anderen interessieren nicht, gell ?!

MFG Kester

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 23:39

@ Lieben Papi Rotherbach:

Bitte fühlen Sie sich nicht missverstanden. Hab ich in Ihnen etwa den ultimativen personifizierten Gesetzgeber erwischt? Oh, dann muss ich mich jetzt wohl warm anziehen ;-)

Woher wusste ich eigentlich, dass Sie niemals nachgeben würden?

- Ist Ihnen auch schon mal in den Sinn gekommen, dass Menschen mit politischem Engagement auf dem Weg zu jenen Posten, an denen sie endlich etwas bewegen können, sämtliches Gesicht sowie ihren gesamten Realitätssinn verlieren müssen, weil man sie sonst gar nicht erst dorthin lässt? Genau aus diesem Grund brauchen wir uns über gesetzlichen Dünnpfiff niemals wundern. Selbst die superperfekte SPD gibt endlich einigen Unsinn... zu (auch wenn sie wahrscheinlich alles wieder mal auf die böse CDU schiebt.

Eigentlich müsste man es so machen. Wer ist (ich weiß: außer Ihnen, Herr Rotherbach) dagegen? ;-)

- Bei keinem einiger Bekannter, die in Besitz eines z.B. BMW, Mercedes, Audi –alle mit Original Xenon- sind, regelt die LWR in Millisekunden. Alle regeln genauso träge wie jeder manuell zu bedienende Stellmotor, weil es eben nunmal dieselben sind (Wiederholung). Weil die LWR einzig für den Zuladungsausgleich da ist, entfällt bei diesen KFZ auch das Handrädchen neben dem Lenkrad. Stimmts?

- Dass unser mehrfacher Blend-Test wie beschrieben blendfrei ausging (auch bei Berg- und Talfahrt, Regen sowie beim Beschleunigen), ist auch Fakt. –deshalb werde ich Ihnen aber jetzt keine Unterschriftensammlung besorgen ;-)

- Es ist wirklich interessant, was Sie alles ganz alleine wissen. Nicht, dass Sie etwa doch das Xenonlicht persönlich erfunden haben. Dann schweige ich natürlich erfurchtsvoll…

Wenn während einer konstruktiven Diskussion der Zeitpunkt eintrifft, wo alle Argumente aufgebraucht sind und eine der beiden Gesprächspartner (in diesem Falle würde ich mal unglaublicherweise sagen: „Sie“) -nicht mehr auf die Fakten der letzten Antwort eingehend- einfach nur noch Recht behalten will, beginnt sie sich im Kreise zu drehen und damit wird sie eigentlich langweilig.

Ihre Kritik fasse ich natürlich konstruktiv auf und habe mir meine Gedanken über jedes einzelne Ihrer Worte bereits gemacht. Das Ergebnis behalte ich aber für mich ;-)

 

@ rix-passau:

Danke, endlich sind wir mal beim Ursprungsthema. Wenn das Bild nicht täuscht, bestätigt es wohl die Theorie mit der abnehmenden Helligkeit… Dann könnte man schon sagen, dass 6000 K doch die sinnvollste Variante wäre oder?

Bitte postet ruhig noch etwas Xenon-Info-Material, falls Euch zufällig etwas über den Weg gelaufen ist.

Naja, dann will ich auch noch mal.

Du machst den Vorwurf, dass andere nicht auf die Fakten eingehen und stellst auch einfach plumpe Behauptungen in den Raum. Es würde mich zumindest wundern, wenn du einige dieser plumpen Aussagen (die zugegeben etwas OT waren) belegen könntest. Noch dazu hast du eine arg merkwürdige Rechtsauffassung. Du legitimierst mögliche Gesetzesübertretungen mit dem Verhalten anderer Leute. Dass es dabei aber eigentlich um deine Vorhaben ging, bleibt dabei völlig im Hintergrund. Noch dazu kannst du mir nicht erzählrn, dass du mit einer manuellen Reinigung und LWR immer und zu jeder Situation genauso wenig blendest wie du es mit einem vorschriftsmäßigem Satz machen würdest. Ganz davon abgesehen wollten wir ja noch mal zum eigentlichen Thema zurück kommen:

Die aLWR regelt natürlich nicht nur die Beladung des Fahrzeugs. Zwar kann sie auch keine hoch dynamischen Verrenkungen machen (sieht man ja beim Überfahren von Bodenwellen), aber gerade beim Beschleunigen, Bremsen, Berg- und Talfahrten sind man es schon sehr deutlich. Außer natürlich du hast Vollgummireifen und die Stoßdämpfer verschweißt. Es würde mich aber mal genauer interessieren, wie ihr diese Tests gemacht habt. Vielleicht schreibst du mal was ausführlicheres zu der ganzen Xenon-Umbauerei.

Hier nach mal zwei Links zum Licht, wird dich aber wohl nicht so wirklich weiter bringen. Aber ich finde sie trotzdem ganz ntk:

http://www.licht.beetle24.de/lichttechnik.htm

http://www.licht.beetle24.de/kba_xenon_info1.pdf

Viele Grüße

Stefan

Moin,

Allwiem ... Der Punkt ist ... ICH muss mich ans Gesetz und die Zulassungsrichtlinien halten. ICH darf keine erfinden oder für mich Vereinfachungen zulassen.

Wenn Ich etwas machen will, muss Ich mich im Rahmen des allgemein erlaubten halten, oder entsprechend BELEGEN das meine Lösung mindestens genausogut ist.

DAS sagt das Gesetz aus. Wenn du sagst, das interessiert mich nicht ... dann hast doch DU die falsche einstellung. Warum bitte, soll ICH mich dafür rechtfertigen, wenn Ich mich an das Gesetz halte ?! Ich muss mich nur dann verteidigen, wenn ich DEN RECHTSVERSTOSS begehe, ansonsten ist das ziemlich unsinnig. ICH habe keine Gesetze und Verordnungen gemacht ... von daher muss Ich diese auch nicht rechtfertigen.

Ich muss mich nur daran halten, wenn diese mich BETREFFEN. So einfach ist das.

Du verdrehst leider weiterhin Ursache und Wirkung. Nicht ICH verbiete dir, etwas zu machen, DU möchtest dich über eine Zulassungsvorschrift hinwegsetzen, die sehr wohl Sinn macht. Mit dem Grund, du wüßtest es besser. Viel mehr als eine Beobachtung ... eine Momentaufnahme ... hast du aber nicht.

Ich meine, bzw. hoffe ... das du an deiner Gasleitung auch nicht rumschraubst ... nur weil du meist es besser zu wissen als derjenige, der dafür ausgebildet wurde. Und genau das gleiche machst du hier ... das Risiko erscheint dir nur als nicht so wichtig. Aber denk dran ... DU verlierst deinen Versicherungsschutz. Wenn dir einer reinfährt ... und behauptet du hättest Ihn geblendet ... und der Gutachter findet die nicht STVZO konformen Xenonscheinwerfer ... dann bleibst Du im Zweifel auf den Kosten eines unverschuldeten Unfalls sitzen.

Und das ist im Zweifel noch das denkbar günstigste Szenario ...

MFG Kester

P.S.: Das Prinzip des Xenonscheinwerfers wurde 1802 von H.Davy entdeckt, die erste funktionsfähige Lichtquelle auf dieser Basis wurde 1856 gebaut. Ich müßte schon verflucht alt sein, um daran mitentwickelt zu haben :D

Es ist doch ganz einfach: Wer sein Fahrzeug mit Leuchtmitteln bestückt die so nicht eingetragen werden können und gegen bestehende Gesetze verstößt macht sich strafbar.

Die Rechtsauffassung mancher hier im Forum lässt mir die Haare zu Berge stehen!

ciao

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