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XENON Einbau

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 17:41

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob ich beim 3BG Xenon nachrüsten lassen kann und wenn ja wieviel kostet das?

Habt ihr schon Erfahrungen damit?

Danke!

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15 Antworten

Natürlich geht das.

Zu den Kosten kann ich nix sagen weil ich ja einen 3B hab, wie das beim BG ist weiß ich net. Meine Xenons haben 400€ gekostet.

Im Prinzip ist das Xenon nachrüsten kein Problem, ABER:

Es ist ja mit den Scheinwerfern allein ja nicht getan.

Im BG muß auf jedenfall die ALWR und SWRA nachgerüstet werden. Also weitere Kosten und Arbeit..

SWRA? Was isn' des?

Gruss

am 17. Oktober 2005 um 23:06

ALWR = Automatische LeuchtWeiten Regelung

SWRA = ScheinWerfer Reinigungs Anlage

Zitat:

Original geschrieben von Passat_Pilotin

Natürlich geht das.

Zu den Kosten kann ich nix sagen weil ich ja einen 3B hab, wie das beim BG ist weiß ich net. Meine Xenons haben 400€ gekostet.

Im Prinzip ist das Xenon nachrüsten kein Problem, ABER:

Es ist ja mit den Scheinwerfern allein ja nicht getan.

Im BG muß auf jedenfall die ALWR und SWRA nachgerüstet werden. Also weitere Kosten und Arbeit..

Auch beim 3B muß ALWR und SRA nachgerüstet werden!

Gruß

Martin

Hier mal ein TÜV-Bericht über die Frage mit der LWR bei Nachgegüstetem Xenon!K 23-01 Xenonlicht.doc

Zeichen:

Datum:

FR-FZ/mo

30. Sept. 01 1

1

Ersetzt: Suchbegriffe: Blatt:

Ergänzt: von:

K22/96 K 23/01 Scheinwerfer

Xenonlicht

Nachrüstung

Bereich FK

Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit serienmäßigen Xenon-

Scheinwerfern; §§ 19, 21, 29 StVZO

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht , die mit Gasentladungslampen

(Xenonlicht) ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung und

einer Scheinwerferreinigungsanlage

ausgerüstet sein.

Beim Einschalten des Fernlichtes muß das Xenon-Abblendlicht eingeschaltet

bleiben.

Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000

erstmals in Verkehr gekommen sind.

Bei der HU sind Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2000, die mit Xenon.-

Scheinwerfern aber nicht auch mit automatischer Leuchtweitenregelung und

Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet worden sind, zu beanstanden.

Eben das ist es:

Zitat:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht , die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind

Wer den 3b von vor 2000 mit Xenon NACHRÜSTET, das gild das auch, das die SWRA und die ALWR rein muß.

Aber meine waren ja ab Werk schon drin *ggg* ;) Also gild das nicht.

Pilotin, ich glaub du verstehst da was falsch!

 

Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000

erstmals in Verkehr gekommen sind.

Also brauchste die LWRA und SWRA erst ab Baujahr 2000 bzw Ez Juli 2000! Das heißt doch jetz wenn ich beim zb 99er 3B die Xenon`s Nachrüste brauch ich das nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Passatspider

Pilotin, ich glaub du verstehst da was falsch!

 

Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000

erstmals in Verkehr gekommen sind.

Also brauchste die LWRA und SWRA erst ab Baujahr 2000 bzw Ez Juli 2000! Das heißt doch jetz wenn ich beim zb 99er 3B die Xenon`s Nachrüste brauch ich das nicht!

Falsch!!!!

Diese Regelung gilt nicht für den Passat 3B!!!!

Dein originaler Scheinwerfer kommt von der Hella. Dieser Scheinwerfer hat eine E-Nummer. Hinter dieser Nummer verbirgt sich eine Betriebserlaubnis, die beim Kraftfahrbundesamt hinterlegt ist.

Diese Betriebserlaubnis besagt, daß dieser Scheinwerfer nur im Zusammenhang mit einer ALWR und SRA verwendbar ist!!!!

Es gab nämlich noch nie einen Passat 3B, der werkmäßig mit Xenon kam und keine ALWR und SRA hatte.

Gruß

Martin

@PassatXL

Warum soll das für den 3B nicht gelten? Also ich versteh das so, daß ein zb 99er 3B, der vom Werk ohne Xenon kommt, dieses aber dann Nachrüsten lässt keine LWRA und SRA braucht! Alle ab 1. Juli 2000 die das Nachrüsten brauchen es! So stehts doch auch in dem Text vom TÜV!

Korrigier mich bitte wenn ich was falsch verstanden hab und erklär das dann mal ausführlich wie das nun ist wenn mans nachrüstet! Ich vermute mal du bist von Hella? Wohnst zumindest in der Nähe;-)

am 25. Oktober 2005 um 15:34

ein kumpel von mir rüstet bei seinem vento (garantiert VOR 2000er bj) gerade eine xenonanlage nach. bevor er anfing, ging er zu 2 stellen des tüv und 1mal zur dekra, damit er auch wirklich die richtigen hinweise und richtlinien bekommt, die er beachten muss (und um zu gucken, welcher toleranter beim eintragen ist, aber das ist ein anderes thema ;-) ). dabei kam heraus, dass er sowohl die lwra als auch die sra benötigt um sich alles eintragen lassen zukönnen. wie die sra aussieht ist eigentlich egal, hauptsache ist wohl, dass sie beim eintragen und überprüfen sehen, dass wasser auf die scheinwerfer gelangt.

bei der lwra sieht es schon umständlicher aus: du benötigst einen sensor der an der hinterachse befestigt wird; dann ein steuergerät, welches die signale und werte die vom senso kommen auswertet und danach die scheinwerfer einstellt. und dann muss der ganze apparat noch auf eine standarteinstellung gestellt werden.

das sind die auskünfte, die mein kumpel bei den prüfstellen bekommen haben und die zu beachten sind. wie "deine" prüfer diese regelungen auslegen und wie tolerant sie sind, kann ich dir leider auch nicht sagen, nur ein kleiner tip noch:

arbeite auch ausserhalb des sichtbaren bereiches sauber, dass lässt nach meinen erfahrungen die prüfer zur not auch mal über kleinigkeiten hinwegsehen.

mfg

vr-32

@Passatspider

In einem Punkt gebe ich Dir Recht. Ich wohne direkt in Lippstadt und kann das Hella-Schild sogar aus dem Fenster sehen.

Selber arbeite ich nicht bei der Hella, aber die Hälfte der Lippstädter ist da eingestellt....

Jetzt zu der Erklärung:

Stell Dir mal vor, Du holst Dir für irgendein Auto schwarze Rückleuchten. Die sind eintragungsfrei, da sie ein E-Prüfzeichen haben, also auch eine erteilte Betriebserlaubnis vom Kraftfahrbundesamt. Die kannst Du aber so ohne weiteres nicht dranmontieren, wenn sie keine integrierten Rückstrahler haben. Z.B. Golf 2. Das heißt, daß Du unbedingt die Rückstrahler hinten befestigen mußt, sonst ist die Betriebserlaubnis erloschen und die Karre wird stillgelegt und es gibt noch ´ne Anzeige obendrauf!

Ich denke, Du hast jetzt verstanden, was ich meine....?

Jetzt mußt Du Dir das Gleiche bei den Xenons denken. Es gibt eine Betriebserlaubnis, die für die Scheinwerfer erteilt worden ist. Und die ist erteilt worden in Verbindung mit ALWR und SRA!

Die Regelung, auf die Du Dich beziehst gibt es wirklich, den Wisch habe ich auch. Den kann man allerdings nur auf ganz wenige Autos beziehen. Einer davon ist z.B. der 7-er BMW Typ E32. Die gab es wirklich am Anfang mit Xenons ohne ALWR und SRA.

Gruß

Martin

Danke PassatXL

Jetz steh ich natürlich vor einem Problem! Und zwar hab ich Xenons drin, aber weder LWRA noch SRA:-( und muß im März zum TÜV!

War mal in Lippstadt in so nem Kurhotel! Keine Ahnung mehr wie das hieß, war 1km von Lippstadt direkt weg! Aber sehr schöne Gegend bei euch, nur mal so nebenbei:-)

@Passatspider

[Flüstermodus an]

Bau die SW doch vorher auf original um, fahr damit zum TÜV und wenn Du die Plakette dran hast, dann bau die Xenons wieder ein.

Den Wisch vom Kraftfahrbundesamt kannst Du dann immernoch der Rennleitung vorzeigen, die wissen es auch nicht!

[Flüstermodus aus]

Du warst bestimmt in Bad Waldliesborn?

Gruß

Martin

ICh würds erstmal drauf ankommen lassen. Ich mach TÜV immer in unserer WST und da fällt denen sowas überhaupt nicht auf. ;)

Außerdem die SWRA bekomme ich ja noch. Dann merken sies erst recht nicht.

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