Xenon Clk 320 BJ.1999 Ohne LWR und SWR

Mercedes CLK 208 Coupé

Hallo

Ich besitze seit Februar 2012 den Mercedes CLK 320 Avantgarde W208 vom meinen Onkel Übernommen.

Dieser hat Xenon ( Birnen ,Licht ) nur ohne Wischanlage und Scheibenreinigungsanlage

Er hatte bis jetzt keine Probleme gehabt da er mal bei TÜV Nord war und dieser erst dies bemängelte aber dann diese 2 Seiten Ausdruckte und sagte das es bei diesen Wagen kein Problem ist weil er ja vor 2000 ist.

Also wen ich jetzt Nächsten Monat zum TÜV gehe sagen war mal Dekra und er meckert kann ich ihn doch diesen Wisch zeigen, weil der Wagen ist doch von 1999 und mein Onkel hatte diesen auch so gekauft im Jahr 2005. Ich frage weil mein Onkel es auch nicht zu 100% weis, aber er hatte nie Probleme dann gehabt beim TÜV deswegen brauchte es noch nicht mal zeigen diese 2 Seiten.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Ich weiß ja nicht was an unserem Clubnahmen auszusetzen ist, aber ich greife bei meinen Beiträgen nur auf fundiertes Wissen und auf den gesunden Menschenverstand zurück. Und so weiß ich, dass ein Forum nicht als Quelle genannt werden darf. Bei den gesamten Arbeiten die ich verfasst habe war es jedenfalls so und ich glaube dass solche Zitate vor Gericht Gewicht haben.

Ich bin sachlich geblieben und habe eine Quelle bewertet, ich weiß nicht warum ich mich hier beleidigen lassen muss.

Noch was zur Sache:
Ich lebe im Jahr 1997 und besitze einen CLK mit Halogenscheinwerfern. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ALWR und SWR für Xenonvorgeschrieben sind, also kaufe ich mir die Xenonscheinwerfer bei Mercedes und baue sie ein. Danach fahre ich zum Tüv und lasse diese eintragen.

Dass bei Mercedes die Xenonscheinwerfer schon 97 nur mit ALWR und SWR verbaut wurden hat damit zutun, dass es schon bekannt war, dass einsolches Gesetz in Zukunft kommen wird und so brauchen keine Grundlegenden änderungen am Fahrzeug nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.

Das ist mit dem Tagfahrlicht ähnlich, schon bevor das gesetzlich zur Pflicht wurde wurden schon länger die neuen Modelle mit TFL ausgerüstet.

Das nochmal zum Verständnis für die Mitlesenden, mir ist das Niveau hier zu gering und ich klinke mich hier aus.

Gruß Dennis

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Mal was anderes: Funktioniert die LWR?

Halogen bzw. Xenon unterscheiden sich beim CLK auch noch durch elektrische oder pneumatische LWR. LWR ist in jedem Fall Pflicht bei diesem Baujahr. Wenn umgerüstet wurde, müsste auch der ganze Pneumatik-Krempel nachgerüstet worden sein. Ist das so?

Zur Schulungsunterlage:
Ausschlaggebend wäre dann auch der Zeitpunkt der Nachrüstung. Und hier ist Halter in der Beweispflicht. Wenn es eine Werkstatt-Rechnung gibt, wäre das kein Problem. Ansonsten kann es Probleme geben.

Elektrischen Stellmotor raus, Pneumatischen rein =Fertig.

Plug and Play

Wo steht das geschrieben, dass der Halter in der Beweispflicht ist?
Wenn hier schon alles mit Gesetzen zugepflastert wird, dann bitte auch das😁

Das erklär dann mal jemandem der sich einen xx Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft hat, wo das
ganze so ist 😉

Verhältnismäßigkeit = 0,0

Weiter steht geschrieben ODER EZ vor 07/2000

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey


@CLK230FAHRER

Sagmal, ist das "bunte Bildchen" zufällig Teil von Schulungsunterlagen für die "Rennleitung"?

Grüße

Wer weiß😁😉

da es hier immer noch um den CLK 208 geht, bleib doch bitte beim Thema
für den 208 ist es einfach NICHT machbar, da es diesen ab WERK mit Xenon NIE ohne SRA und ohne ALWR gab

eine "Nachrüstung" wie du sie beschreibst, zum Hunderttausendsten male...
funktioniert NICHT beim CLK... der 7er BMW den du angesprochen hattest, den gab es eine zeitlang AB WERK
auch ohne SRA und ohne ALWR und auch nur auf diesen ist das seltsame Dingen da anzuwenden...

wenn du irgendwas zeigst, dann nicht nur halb sondern GANZ!

Um ein Xenonscheinwerfer OHNE SRA und OHNE ALWR legal nachrüsten zu können, (bis 01.04.2000)
MUSS dieser auch SO ab WERK erhältlich gewesen sein, also in solch einem Zustand eine Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten haben
da dies auf den CLK nummal NICHT zutrifft ist dein ganzes Geschwätz bisher absolut überflüssig gewesen
da hier (Mercedes) absolut nicht anwendbar!!!

selbst den w202 bekam man schon 1996 mit Xenon, ebenfalls NUR in Verbindung mit SRA und ALWR!!!

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Selbst wenn ich alle Unterlagen einscanne und den Zweiflern
dies direkt ans Hirn nagle, werden sie es nicht glauben.

Auch wenn auf jedem Formular ein Stempel von Angela Merkel persönlich wäre
bekomme ich als gegen Argument sowieso: "Dass kann ich auch in 5 Minuten mit Photoshop😁"

Denn es gibt Menschen die haben auch dann Recht wenn es nicht
so Ist und lassen keine andere Meinung oder sogar Fakten neben
Ihrer eigenen Meinung gelten.

Ich habe hier fundiertes Wissen weiter gegeben, dass man nicht
Einfach faul aus dem Gesetz rauskopieren und dumm zitieren kann.
Und nein bei e-Bay gibts das auch nicht zu kaufen😛

wie ich schon sagte, man sollte auch alles erwähnen, nicht nur halbherzig irgendwas daherplappen...
am CLK NICHT möglich, hier diskutierten auch einige darüber...

http://www.motor-talk.de/.../...enon-lichter-nachruesten-t1166054.html

Tip: Letzten Post mal lesen...

Zitat:

Erstellt am 16. August 2006 um 19:37:51 Uhr
Original geschrieben von Sir Donald
Ausserdem bezieht sich diese Ausnahmegenehmigung auf exakt zwei Modelle. Den 7er BMW und den Audi A8 die als erste mit Xenon auf den Markt kamen. Die gab es nämlich damals mit Xenon ohne ALWR und SRA und nur die durfte man ohne das Zeug nachrüsten. Alle anderen Modelle vor 2000 mußten schon ALWR und SRA haben.

oder hier:

http://www.bmw-syndikat.de/.../..._SRA_!_Baureihenuebergreifendes.html

Zitat:

Was soll ich denn beim TÜV!? Nix mit Abnahme oder sonstwas. Wenn es das Fahrzeugmodell vor 04/2000 serienmäßig mit Xenon ohne ALWR und SWRA zu kaufen gab, dann besitzt das Xenon eine Bauartzulassung für dieses Modell ohne die genannten Komponenten. Das heißt, jedes Fahrzeug dieser Modellreihe mit ner EZ vor 04/2000 kann Xenon mit den originalen Teilen nachrüsten.

ERGO: Am CLK gabs das so nie, PUNKT AUS ENDE...

Weite Diskussionen deinerseits sind zweckslos, du verwechselst hier Äpfel mit Birnen

Ich verwechsle hier garnix weil ich Äpfel und Birnen Studiert hab😁😛

Ich kenne den Inhalt der tangierten Rechtsnormen der einzelnen Verordnungen
auswendig und auch die derzeit geltende Rechtssprechung, sowie
die Kommentare zur praktischen Ausführung/Anwendung der solchen.

Und um es noch mal zu sagen die abgebildete Skizze gilt für alle Kraftfahrzeuge!

Das mit BMW war nur ein Beispiel dafür, dass es das früher sogar mal Serienmäßig gab
und hat nichts mit der Allgemeingültigkeit der Rechtssprechung zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von CLK230FAHRER


Und um es noch mal zu sagen die abgebildete Skizze gilt für alle Kraftfahrzeuge!

Das mit BMW war nur ein Beispiel dafür, dass es das früher sogar mal Serienmäßig gab
und hat nichts mit der Allgemeingültigkeit der Rechtssprechung zu tun.

schon wieder falsch...

die Skizze ist absolut unzureichend was das betrifft... da dort nicht alles drauf steht!

Gesetz ist, es darf nur eingebaut werden was alle Prüfkriterien erfüllt

Und die-Auflage für 99% aller Xenon-Scheinwerfer um überhaupt eine Zulassung zu erhalten heißt ALWR und SRA

und diese Auflagen erteilt das Kraftfahrtbundesamt bei Erteilung der Zulassung!

das was du schreibst ist absoluter Blödsinn, z.B. im Falle des CLK um den es sich HIER immer noch dreht:
die Scheinwerfer haben NUR in Verb. mit SRA und ALWR eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten
OHNE sind sie NICHT zulässig... ich sagte doch, nicht nur halbherziges Wissen verbreiten

PS: Und wenn du dir zig mal mit einem 2. Acc deine Comments bedankst,
ändert das NICHTS daran das deine Aussagen HIER im CLK Bereich völlig DEPLAZIERT und UNSINNIG sind!

wenn Mercedes ab Werk verlangt das du bei Felge XYZ Schmutzfänger montierst,
dann hast du das zu tun, andernfalls darfst du sie NICHT fahren, genauso verhält es sich beim Xenon!

Ich bedanke mich sicher nicht selbst. Nicht von sich selbst
auf andere schließen.

Ich lasse diese Diskussion jetzt sein und sage einfach du bist
schlauer als alle Ingenieure des Tüv und alle Fachleute der Rechtsorgane
des Staates zusammen.😁🙂

Die Danke-Klicks hat er von mir.

Aber da Du es scheinbar echt nicht kapieren willst, hab ich für Dich den Ignore-Button wiederentdeckt.

Schönes Leben noch.

Zitat:

Original geschrieben von MadX


Die Danke-Klicks hat er von mir.
Aber da Du es scheinbar echt nicht kapieren willst, hab ich für Dich den Ignore-Button wiederentdeckt.
Schönes Leben noch.

Wen meinst du jetzt damit?

Ich kann es echt nicht nachvollziehen wie jemand es einfach nicht begreifen will das er Unsinn erzählt

es steht auf zig Seiten von zig verschiedenen Usern das gleiche, er beharrt immer noch auf das komische Blatt

das diese "Ausnahmeregelung" nur gültig ist für Fahrzeuge die ab Werk so ausgeliefert wurden,

das kriegt er in seinen Brummschädel einfach net rein...

aber ich denke du hast Recht, Ignorieren und gut ist... dem ist echt net mehr zu helfen
so derart Beratungsrestistent kann eigentlich kein klar denkender Mensch sein

Ich lass ihn in seinem Glauben das er Recht hat, ist dann wieder einer derjenigen die schreien:
"Hilfe Anzeige wegen unzulässigem Xenonumbau + Bußgeld + Punkte...
aber ich hab doch Bla-Blubb-Klopapier-Wisch"

ich finde bei ihm sollte man den Bußgeldkatalog noch ne ganze Ecke schärfer gestalten,
so mit Fahrverbot u.s.w.

Zitat:

Original geschrieben von Nicod78


ich finde bei ihm sollte man den Bußgeldkatalog noch ne ganze Ecke schärfer gestalten,
so mit Fahrverbot u.s.w.

Hehe, dabei weiß genau er aus erster und eigener Hand, wie genau solche Dinge auf den Straße durchgesetzt werden....! 😁 😁 😁

Immer noch nix geschnallt?

Zitat:

Original geschrieben von Nicod78


[...]
es steht auf zig Seiten von zig verschiedenen Usern das gleiche, er beharrt immer noch auf das komische Blatt
das diese "Ausnahmeregelung" nur gültig ist für Fahrzeuge die ab Werk so ausgeliefert wurden,
das kriegt er in seinen Brummschädel einfach net rein...
[...]

Dieses Argument finde ich immer wieder interessant. Gegen Gesetzestexte bringst du Laienhafte Aussagen von diversen Forenmitgliedern, deren Identität unbekannt ist und von denen man nicht einmal weiß was sie beruflich machen.

@NicoD

Ich meinte, dass die "Danke"-Funktion bei Deinen Beiträgen von mir stammt, nachdem CLK... Dir vorgeworfen hätte, Du würdest es ja genauso machen. Ist mir nämlich auch aufgefallen, es gab sofort ein "Danke" für seine Beiträge.

Ansonsten lassen wir diejeniogen in dem Glauben es ist legal.
Wenn die Ignoranz größer ist als die Akzeptanz, ist jede weitere Mühe wertlos.

Greetz
MadX

________________________________________________________

@Dennie...
NicoD hat immerhin referenzierte Texte, oder um es deutlich zu sagen, Paragraphen aus der StVO gepostet. Das Bild was von CLKxxx gepostet wurde, hat zwar auch Referenzen, aber ohne verlinkte Informationen.

Mal ne Frage, bezieht sich der Satz "Der harte Kern" auf das, was im Schädel anstatt Hirnmasse untergebracht ist, oder warum erscheint mir das Ganze so beratungsresistent?

Du brauchst mir nicht mehr antworten, Du bist nämlich gerade Kandidat 2 auf der "Ignore"-Liste geworden.

@Powermikey

"Ironie ON"

Das wird auch keiner der Beiden verstehen.

Selbst Leute die jahrzehnte lang täglich mit dieser Materie arbeiten und
auf unzähligen Gerichtsverhandlungen, mit Gutachtern der Dekra des TÜV usw., wegen des erlöschens der Betriebserlaubnis waren, haben hier einfach keine Ahnung!

"Ironie Off"

@MadX

Gut dass es hier NICHT um die StVO geht sondern um

-StVZO
-FZV
-EWG Richtlinien
und Genehmigungen des KBA

Das "Bild" gab es bis jetzt auch nirgends im Internet, deswegen kann es auch nicht verlinkt werden. Weitere Unterlagen
spare ich mir hochzuladen.😁

Und das mit der Dankefunktion wurde mir zuerst vorgeworfen, ich hab diesen Unsinn nur zurück gegeben.
Und wer den Beitrag genau liest sieht genau wer hier immer schwach und herablassend von der Seite gequatscht hat.

Ein Scheinwerfer bekommt seine Zulassung übrigens bei einer Lichttechnischenprüfung als Einheit ohne SWA und ALWR.

Die Regelung der SWA und ALWR ist reine Sache des Gesetzes, oder hat schon mal jemand ein E-Prüfzeichen auf einer Waschdüse gesehen?

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