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Xenon Clk 320 BJ.1999 Ohne LWR und SWR

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 17:43

Hallo

Ich besitze seit Februar 2012 den Mercedes CLK 320 Avantgarde W208 vom meinen Onkel Übernommen.

Dieser hat Xenon ( Birnen ,Licht ) nur ohne Wischanlage und Scheibenreinigungsanlage

Er hatte bis jetzt keine Probleme gehabt da er mal bei TÜV Nord war und dieser erst dies bemängelte aber dann diese 2 Seiten Ausdruckte und sagte das es bei diesen Wagen kein Problem ist weil er ja vor 2000 ist.

Also wen ich jetzt Nächsten Monat zum TÜV gehe sagen war mal Dekra und er meckert kann ich ihn doch diesen Wisch zeigen, weil der Wagen ist doch von 1999 und mein Onkel hatte diesen auch so gekauft im Jahr 2005. Ich frage weil mein Onkel es auch nicht zu 100% weis, aber er hatte nie Probleme dann gehabt beim TÜV deswegen brauchte es noch nicht mal zeigen diese 2 Seiten.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Ich weiß ja nicht was an unserem Clubnahmen auszusetzen ist, aber ich greife bei meinen Beiträgen nur auf fundiertes Wissen und auf den gesunden Menschenverstand zurück. Und so weiß ich, dass ein Forum nicht als Quelle genannt werden darf. Bei den gesamten Arbeiten die ich verfasst habe war es jedenfalls so und ich glaube dass solche Zitate vor Gericht Gewicht haben.

Ich bin sachlich geblieben und habe eine Quelle bewertet, ich weiß nicht warum ich mich hier beleidigen lassen muss.

Noch was zur Sache:

Ich lebe im Jahr 1997 und besitze einen CLK mit Halogenscheinwerfern. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ALWR und SWR für Xenonvorgeschrieben sind, also kaufe ich mir die Xenonscheinwerfer bei Mercedes und baue sie ein. Danach fahre ich zum Tüv und lasse diese eintragen.

Dass bei Mercedes die Xenonscheinwerfer schon 97 nur mit ALWR und SWR verbaut wurden hat damit zutun, dass es schon bekannt war, dass einsolches Gesetz in Zukunft kommen wird und so brauchen keine Grundlegenden änderungen am Fahrzeug nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.

Das ist mit dem Tagfahrlicht ähnlich, schon bevor das gesetzlich zur Pflicht wurde wurden schon länger die neuen Modelle mit TFL ausgerüstet.

Das nochmal zum Verständnis für die Mitlesenden, mir ist das Niveau hier zu gering und ich klinke mich hier aus.

Gruß Dennis

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Hallo CLK203FAHRER,

warum versucht du diese beiden Vollpfosten noch weiterhin zu überzeugen?

Da kannst du auch versuchen einem Esel das fliegen bei zu bringen.

So, damit habe ich mich hoffentlich als Nr.3 für die Ignore"-Liste qualifiziert.

Ansonsten verweise ich auf meine Signatur.

Ich weiß ja nicht was an unserem Clubnahmen auszusetzen ist, aber ich greife bei meinen Beiträgen nur auf fundiertes Wissen und auf den gesunden Menschenverstand zurück. Und so weiß ich, dass ein Forum nicht als Quelle genannt werden darf. Bei den gesamten Arbeiten die ich verfasst habe war es jedenfalls so und ich glaube dass solche Zitate vor Gericht Gewicht haben.

Ich bin sachlich geblieben und habe eine Quelle bewertet, ich weiß nicht warum ich mich hier beleidigen lassen muss.

Noch was zur Sache:

Ich lebe im Jahr 1997 und besitze einen CLK mit Halogenscheinwerfern. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ALWR und SWR für Xenonvorgeschrieben sind, also kaufe ich mir die Xenonscheinwerfer bei Mercedes und baue sie ein. Danach fahre ich zum Tüv und lasse diese eintragen.

Dass bei Mercedes die Xenonscheinwerfer schon 97 nur mit ALWR und SWR verbaut wurden hat damit zutun, dass es schon bekannt war, dass einsolches Gesetz in Zukunft kommen wird und so brauchen keine Grundlegenden änderungen am Fahrzeug nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.

Das ist mit dem Tagfahrlicht ähnlich, schon bevor das gesetzlich zur Pflicht wurde wurden schon länger die neuen Modelle mit TFL ausgerüstet.

Das nochmal zum Verständnis für die Mitlesenden, mir ist das Niveau hier zu gering und ich klinke mich hier aus.

Gruß Dennis

Zitat:

Original geschrieben von Dennie-Brilliams

Ich weiß ja nicht was an unserem Clubnahmen auszusetzen ist, aber ich greife bei meinen Beiträgen nur auf fundiertes Wissen und auf den gesunden Menschenverstand zurück. Und so weiß ich, dass ein Forum nicht als Quelle genannt werden darf. Bei den gesamten Arbeiten die ich verfasst habe war es jedenfalls so und ich glaube dass solche Zitate vor Gericht Gewicht haben.

Ich bin sachlich geblieben und habe eine Quelle bewertet, ich weiß nicht warum ich mich hier beleidigen lassen muss.

Noch was zur Sache:

Ich lebe im Jahr 1997 und besitze einen CLK mit Halogenscheinwerfern. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ALWR und SWR für Xenonvorgeschrieben sind, also kaufe ich mir die Xenonscheinwerfer bei Mercedes und baue sie ein. Danach fahre ich zum Tüv und lasse diese eintragen.

Dass bei Mercedes die Xenonscheinwerfer schon 97 nur mit ALWR und SWR verbaut wurden hat damit zutun, dass es schon bekannt war, dass einsolches Gesetz in Zukunft kommen wird und so brauchen keine Grundlegenden änderungen am Fahrzeug nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.

Das ist mit dem Tagfahrlicht ähnlich, schon bevor das gesetzlich zur Pflicht wurde wurden schon länger die neuen Modelle mit TFL ausgerüstet.

Das nochmal zum Verständnis für die Mitlesenden, mir ist das Niveau hier zu gering und ich klinke mich hier aus.

Gruß Dennis

Hallo Dennis,

ich kann Dir zu dem Beitrag nur gratulieren und bin 100% bei Dir.

Leider ist es mal so, dass gewisse Personen durch das Medium Forum offensichtlich ihre gute Kinderstube vergessen und der Meinung sind sie könnten die Mitglieder die anderer Meinung sind beleidigen oder lächerlich machen, um so ihrer eigenen Meinung mehr Nachdruck zu verleihen.

Das erinnert mich etwas an Stammtische. Die Teilnehmer dort reden doch nur deshalb so lau, weil ihnen bei normaler Zimmerlautstärke niemand zuhören würde... Warum nur?

Sehr gut finde ich Deinen Sprung in das Jahr 1997 !!! Manchmal hilft abstraktes Denken sehr viel weiter.

Die Kollegen dürfen mich gerne auch auf die IGNORE Liste setzen.

Es ist mir am Ende egal wer hier im Recht ist oder auch nicht, aber auch ich wünsche mir ein Forum in dem sachlich diskutiert wird und die Teilnehmer respektvoll miteinander umgehen.

Gruß

Mario

@ Sternstricher

ich seh das eigentlich genausodenke der Umgangston sollte schon irgendwie gewahrt bleiben.

@ all

Ich verfolge diesen Thread seit gestern, habe als Unbeteiligter (und Nichtwissender) versucht mir meine Gedanken über den Sachverhalt zu machen:confused:

auf der einen Seite clk 230, der wohl als Polizist ? recht gut informiert ist.

auf der anderen Seite Forenmitglieder, die sich Zitaten und Kommentaren von wem auch immer, bedienen.

Einer hat wohl praktisches Fachwissen, die andern arbeiten mit der Methode: da such ich mir nen passenden link oder nen Paragrafen (diese Vorgehensart wird seit Internet immer natürlicher. Problem is nur, das der Wahrheitsgehalt teilweise nicht nachvollziebar ist.)

Diese Skizze von clk 230 find ich klasse, hab ich auch kapiert:cool:

Aber woher weis ich zu diesem Zeitpunkt etwas über den Ursprung/ Richtigkeit, das hat sich für mich auch erst ziemlich zum Schluss ergeben, als clk 230 wohl als Gesetzesdiener geoutet wurde, is doch so, oder?

Hilfreich wäre vielleicht eine frühere Info über seine berufliche Kompetenz gewesen,

dann hätte sich das ganze wahrscheinlich net so zugespitzt.

Hab als ziemlich neues Mitglied einfach mal probiert, diese Diskussion so objektiv wie möglich zu verfolgen, interessant wars allemal:cool:

Gruß und Gute Fafrt an Alle, Michael

Zitat:

Original geschrieben von Sternstricher

Zitat:

Original geschrieben von Dennie-Brilliams

Ich weiß ja nicht was an unserem Clubnahmen auszusetzen ist, aber ich greife bei meinen Beiträgen nur auf fundiertes Wissen und auf den gesunden Menschenverstand zurück. Und so weiß ich, dass ein Forum nicht als Quelle genannt werden darf. Bei den gesamten Arbeiten die ich verfasst habe war es jedenfalls so und ich glaube dass solche Zitate vor Gericht Gewicht haben.

Ich bin sachlich geblieben und habe eine Quelle bewertet, ich weiß nicht warum ich mich hier beleidigen lassen muss.

Noch was zur Sache:

Ich lebe im Jahr 1997 und besitze einen CLK mit Halogenscheinwerfern. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ALWR und SWR für Xenonvorgeschrieben sind, also kaufe ich mir die Xenonscheinwerfer bei Mercedes und baue sie ein. Danach fahre ich zum Tüv und lasse diese eintragen.

Dass bei Mercedes die Xenonscheinwerfer schon 97 nur mit ALWR und SWR verbaut wurden hat damit zutun, dass es schon bekannt war, dass einsolches Gesetz in Zukunft kommen wird und so brauchen keine Grundlegenden änderungen am Fahrzeug nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.

Das ist mit dem Tagfahrlicht ähnlich, schon bevor das gesetzlich zur Pflicht wurde wurden schon länger die neuen Modelle mit TFL ausgerüstet.

Das nochmal zum Verständnis für die Mitlesenden, mir ist das Niveau hier zu gering und ich klinke mich hier aus.

Gruß Dennis

Hallo Dennis,

ich kann Dir zu dem Beitrag nur gratulieren und bin 100% bei Dir.

Leider ist es mal so, dass gewisse Personen durch das Medium Forum offensichtlich ihre gute Kinderstube vergessen und der Meinung sind sie könnten die Mitglieder die anderer Meinung sind beleidigen oder lächerlich machen, um so ihrer eigenen Meinung mehr Nachdruck zu verleihen.

Das erinnert mich etwas an Stammtische. Die Teilnehmer dort reden doch nur deshalb so lau, weil ihnen bei normaler Zimmerlautstärke niemand zuhören würde... Warum nur?

Sehr gut finde ich Deinen Sprung in das Jahr 1997 !!! Manchmal hilft abstraktes Denken sehr viel weiter.

Die Kollegen dürfen mich gerne auch auf die IGNORE Liste setzen.

Es ist mir am Ende egal wer hier im Recht ist oder auch nicht, aber auch ich wünsche mir ein Forum in dem sachlich diskutiert wird und die Teilnehmer respektvoll miteinander umgehen.

Gruß

Mario

@mick,

ich durfte mich während meines Studiums in der Fahrzeugtechnik sehr intensiv mit Vorschriften und Bauartgenehmigungen auseinandersetzen.

So, wie es von einer Gruppe hier dargestellt wird, ist nicht legal. Warum?

Folgendes Beispiel:

Wir befinden uns im Jahr 1999. Ich fahre einen W208 ohne ALWR und SWR. Diesen modifiziere ich mit einen Xenonscheinwerfer von einem Audi A8.

Der verbaute Xenon-Scheinwerfer und hat eine bauartbedingte Freigabe. Leider passt er nicht so ganz in die Karosserie.

Die logische Schlußfolgerung der Aussage eines "Kerns":

Es ist völlig legal, auch wenn dieser hervorsteht und gar nicht zu einem Mercedes-Benz gehört.

Um mal einen Teil des Kerns sinngemäß zu zitieren: Einfach mal abstrahieren.

Alles klar jetzt?

Kurzum: natürlich durfte ein Xenon-Scheinwerfer nachgerüstet werden. Aber eben nur unter den vom Werk homologierten Randbedingungen.

MadX

Zitat:

Original geschrieben von MadX

Die logische Schlußfolgerung der Aussage eines "Kerns":

Es ist völlig legal, auch wenn dieser hervorsteht und gar nicht zu einem Mercedes-Benz gehört.

Nicht ganz richtig. Den hättest Du nicht durch die Einzelabnahme bekommen. Den originalen schon. Auch ohne ALWR und SWR, weil seinerzeit nicht vorgeschrieben.

Grüße

P.S.: Bei CLK-Treffen hab ich auch schon Autos mit Scheinwerfern aus dem W210 gesehen. Die waren zwar mit ALWR und LWR, waren aber nie Bestandteil einer Bauartgenehmigung und hatten auch nie eine ABE. Eingetragen wars aber.

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

Zitat:

Original geschrieben von MadX

Die logische Schlußfolgerung der Aussage eines "Kerns":

Es ist völlig legal, auch wenn dieser hervorsteht und gar nicht zu einem Mercedes-Benz gehört.

Nicht ganz richtig. Den hättest Du nicht durch die Einzelabnahme bekommen. Den originalen schon. Auch ohne ALWR und SWR, weil seinerzeit nicht vorgeschrieben.

Grüße

P.S.: Bei CLK-Treffen hab ich auch schon Autos mit Scheinwerfern aus dem W210 gesehen. Die waren zwar mit ALWR und LWR, waren aber nie Bestandteil einer Bauartgenehmigung und hatten auch nie eine ABE. Eingetragen wars aber.

Ich denke genau so hat es Dennis auch gemeint, jedenfalls habe ich ihn so verstanden.

Mit abstrahieren meinte ich nicht komplett an der Realität vorbei denken und in Extreme (Xenonscheinwerfer von einem Audi A8) verfallen, sondern kreatives denken.

Dennis hat es doch realistisch und plastisch erklärt.

Hallo Leute!

Ich bin noch nicht so lange CLK-Besitzer und daher auch erst seit dem Frühling Forumsmitglied. Gelohnt hat es sich allemal, die meisten Beiträge sind interessant und hilfreich (und der Wagen ein Gedicht :) )

Auch dieser Thread ist aufschlussreich, insbesondere hinsichtlich der Argumentationweisen ("Fehlende Argumente rauen den Ton").

Zur Sache:

Wenn ich das richtig verstehe, gab es eine Gesetzesänderung, wonach den beiden Zeitpunkten im Jahr 2000 Xenon-Scheinwerfer nur noch eingebaut (ab Werk) oder nachgerüstet werden dürfen, wenn eine automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR) und eine Scheinwerferwaschanlage (SWR) ebenfalls vorhanden ist / nachgerüstet wird.

Vor diesen Stichtagen (im Jahr 2000) war der werkmäßige Einbau bzw. die Nachrüstung ohne ALWR und SWR unproblematisch.

Korrekt soweit?

Das hätte für mich zur Folge, dass ich mit meinem CLK (zufälligerweise auch BJ 1999 und 320) nur dann mit Xenon-Licht fahren dürfte, wenn:

1. Einbau ab Werk

2. Nachrüstung vor dem Stichtag

3. Nachrüstung nach dem Stichtag inkl. ALWR und SWR.

Nr. 1-2 ist nicht passiert, 3. ist mir zu aufwändig.

Bliebe nur die Variante des "Trotzdem-Umbaus" und bei ner Kontrolle zu behaupten, "das war schon" --> Stichwort Nachweispflicht. Wovon ich aber bei meinem Rechtsverständnis davon ausgehe, dass eher der Herr Kontrolleur mir Fehlverhalten nachweisen muss, da dem Anschein nach alles i.O. ist.

Irgendwie auch nicht befriedigend. Gibt es da nicht vielleicht auch die Möglichkeit, das (wieauchimmer) eintragen zu lassen und jeglicher Diskussion mit wemauchimmer Offiziellen somit aus dem Weg zu gehen? Gibts da Erfahrungswerte?

Viele Grüße

Alex

CLK 320 LPG

350 SE LPG

Zitat:

Original geschrieben von alvanfal

 

Ich bin noch nicht so lange CLK-Besitzer und daher auch erst seit dem Frühling Forumsmitglied. Gelohnt hat es sich allemal, die meisten Beiträge sind interessant und hilfreich (und der Wagen ein Gedicht :) )

gelohnt sich hier bei MT zu regestrieren? glaub ich nicht, das Forum ist zu groß und jeden tag sinkt das niveau, hilfsbereitschaft und das fachwissen der user die jenigen die sich mit der materia auskennen lesen hier und da noch mit, schreiben aber nicht mehr, genau wegen solchen freds wie diesem hier.

Zitat:

Auch dieser Thread ist aufschlussreich, insbesondere hinsichtlich der Argumentationweisen ("Fehlende Argumente rauen den Ton").

Ja er ist aufschlussreich wie tief das Niveau gesunken ist, jeder hier in dem forum versteckt sich hinter seinem rechner und kann schreiben was er meint. Einige freds erinnern nicht an fachsimpeln sondern an Stammtischlaberei. Denn nach dem dritten Bier weiß ja Man(N) alles.

Ich finde es recht lustig, ja ich bin schadenfreudig :D, teilweise bekommt ,man mit das sich leute im Forum bekriegen und beleidigen udn dann treffen sie sich bei einem treffen real und sind komischerweise beste freunde keine beleidigung und streben nach dem selbigen und im inet bekämpfen sie sich dann wieder, das ist Inet :(

Zitat:

Zur Sache:

Wenn ich das richtig verstehe, gab es eine Gesetzesänderung, wonach den beiden Zeitpunkten im Jahr 2000 Xenon-Scheinwerfer nur noch eingebaut (ab Werk) oder nachgerüstet werden dürfen, wenn eine automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR) und eine Scheinwerferwaschanlage (SWR) ebenfalls vorhanden ist / nachgerüstet wird.

Vor diesen Stichtagen (im Jahr 2000) war der werkmäßige Einbau bzw. die Nachrüstung ohne ALWR und SWR unproblematisch.

Korrekt soweit?

Jein vor dem Jahre des bösen herren (2000) durfte man Xenon verbauen ohne das ne dusche am auto war oder das auto selber die leuchtweite einstellen konnte. Was du da benötigst hast war damals ein scheinwerfer der eine Bauartgenehmigung in deinem fahrzeug besaß und eine zulassung als Xenonscheinwerfer hatte, war das legal.

Damals rüsteten aber sehr wenige nach da alleine der scheinwerfer knappe 1200 Mark gekostet hat und das mal zwei und dann noch Brenner und Zündmodule das kostete ne stange geld, da hat man sie sich auch schon fast ab werk kaufen können.

Ab 00 gab es eben das gesetz das dusche und ALWR am auto vorhanden sein müssen damit man xenon verbauen darf, raff ich bis dato nicht da die alten xenons auch nicht heller oder blendender sind als wie halogenbiernchen, die aktuellen sind da ein bischen greller.

Zitat:

 

Das hätte für mich zur Folge, dass ich mit meinem CLK (zufälligerweise auch BJ 1999 und 320) nur dann mit Xenon-Licht fahren dürfte, wenn:

1. Einbau ab Werk

2. Nachrüstung vor dem Stichtag

3. Nachrüstung nach dem Stichtag inkl. ALWR und SWR.

Nr. 1-2 ist nicht passiert, 3. ist mir zu aufwändig.

du kannst tricksen wenn du willst einbauen udn zum tüv (westgermanien) oder zur dekra (ostgermanien) fahren udn einen prüfer finden der es dir abnimmt, wenn er willig ist hat er die zeit vergessen und dann hast du einen wisch das es in deine fahrzeugpapiere eingetragen werden kann. Wenn du so ein Chinakracher aus der bucht kaufst, lass es lieber, wenn deine kiste abbrennt zahlt keine versicherung mehr.

Aber in der regel nicht mehr so einfach möglich da ja der andere schrott vorgeschrieben ist und keiner der ingeneure sich mehr mit Oldtimer auskennt also hast du schlechte Karten.

Der Tipp des Forums, so wie ich MT kenne " Gib deinen her kauf dir einen mit Xenon"

Zitat:

Bliebe nur die Variante des "Trotzdem-Umbaus" und bei ner Kontrolle zu behaupten, "das war schon" --> Stichwort Nachweispflicht. Wovon ich aber bei meinem Rechtsverständnis davon ausgehe, dass eher der Herr Kontrolleur mir Fehlverhalten nachweisen muss, da dem Anschein nach alles i.O. ist.

Irgendwie auch nicht befriedigend. Gibt es da nicht vielleicht auch die Möglichkeit, das (wieauchimmer) eintragen zu lassen und jeglicher Diskussion mit wemauchimmer Offiziellen somit aus dem Weg zu gehen? Gibts da Erfahrungswerte?

das kann ich nicht beantwoten da musst du zur nächten Polizeidienststelle fahren udn dich erkundigen udn bei deinem Versicherer nachfragen, aber aus erfahrung kann ich dir sagen das beide sagen das das nicht zulässig ist auch wenn sie unrecht haben wollten es geht so oder so nur ums geld machen

Nachtrag: Wieso gibts den Fred überhaupt noch hab ihn gerade durchgelesen Ignoriert nicht hier jeder jeden?

Aber was mich interresieren würde, WO ist der TE ? was ist rausgekommen?

Wahrscheinlich vom 5-Seiten-Thread erschlagen und eingeschüchtert. Wir können jedenfalls festhalten, dass er sich keine Sorgen machen muss.

Grüße

http://e36-forum.e36-page.net/viewtopic.php?f=8&p=117289

Zitat vom TÜV NORD

Zitat:

In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind,

wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsan-lagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird. Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in-zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden.

Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

hier noch ein Stellungsschreiben von AUDI:

http://www.pagenstecher.de/.../Xenonumau-zur-Beseitigung-.html

Zitat AUDI AG:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXX

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Die AUDI AG hatte bei den ersten Fahrzeugen, die ueber die Ausstattung Scheinwerfer mit Gasentladungslampen (Xenon) verfuegten, dies ohne Leuchtweitenregulierung (LWR) und ohne Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) ausgeliefert.

Fuer Fahrzeuge die werkseitig mit dieser Ausstattung ausliefert wurden, besteht eine Betriebserlaubnis.

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Bestaetigung fuer den Umbau auf Scheinwerfer mit Gasentladungslampen ohne LWR und SRA fuer Ihr Fahrzeug koennen wir leider nicht zusenden.

und noch etwas aus ebay:

http://testberichte.ebay.de/Xenon-nachruesten?ugid=10000000000130699

Zitat:

Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde.

Alles was ab Werk zugelassen war, war auch so nachrüstbar

(zumindest bis Stichtag 01.04.2000 = BESTANDSSCHUTZ)

alle anderen Fahrzeuge wo dies NICHT ab Werk so war, war es NICHT zulässig!!!!

zu deutsch: Auslieferung ab Werk:

Audi A8 Xenon OHNE SRA/ALWR = Nachrüstung ohne zugelassen (nur bis Stichtag)

CLK 208 Xenon MIT SRA/ALWR = Nachrüstung ohne NICHT zulässig

 

und um das ganze Dingfest zu machen, noch ein pdf des KBA

und der wichtige Passus nochmals rauskopiert und eingekreist:

Tuevanweisung

Gut das der Schrieb vom Tüv des TE aus 2004 stammt und deiner von 1996, als es besagte Übergangsregelung noch garnicht gab.

Das Ist ungefähr so wie §175 StGB, den gibts auch nicht mehr

Schon sehr lustig hier...

nur weil die Xenons ab Werk mit LWR und SWR ausgeliefert wurden, folgt nicht, dass diese nur damit eine Zulassung hatten. Wenn's die Dinger nur mit Raucherpaket zu bestellen gegeben hätte, müsste trotzdem kein Ascher verbaut werden.

Es bleibt natürlich trotzdem der Nervenkitzel, dass man dies bei weniger gut informierten Kontrolleuren mühsam auf dem Rechtsweg nachweisen muss. Im Zweifelsfall und vor Ort hat der Uniformierte erstmal "Recht".

Themenstarteram 3. November 2012 um 21:59

bin über TÜV der hats nicht gemerkt. aber für die zukunft werde ich mal schauen

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