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Xenon Clk 320 BJ.1999 Ohne LWR und SWR

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 9. Oktober 2012 um 17:43

Hallo

Ich besitze seit Februar 2012 den Mercedes CLK 320 Avantgarde W208 vom meinen Onkel Übernommen.

Dieser hat Xenon ( Birnen ,Licht ) nur ohne Wischanlage und Scheibenreinigungsanlage

Er hatte bis jetzt keine Probleme gehabt da er mal bei TÜV Nord war und dieser erst dies bemängelte aber dann diese 2 Seiten Ausdruckte und sagte das es bei diesen Wagen kein Problem ist weil er ja vor 2000 ist.

Also wen ich jetzt Nächsten Monat zum TÜV gehe sagen war mal Dekra und er meckert kann ich ihn doch diesen Wisch zeigen, weil der Wagen ist doch von 1999 und mein Onkel hatte diesen auch so gekauft im Jahr 2005. Ich frage weil mein Onkel es auch nicht zu 100% weis, aber er hatte nie Probleme dann gehabt beim TÜV deswegen brauchte es noch nicht mal zeigen diese 2 Seiten.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Ich weiß ja nicht was an unserem Clubnahmen auszusetzen ist, aber ich greife bei meinen Beiträgen nur auf fundiertes Wissen und auf den gesunden Menschenverstand zurück. Und so weiß ich, dass ein Forum nicht als Quelle genannt werden darf. Bei den gesamten Arbeiten die ich verfasst habe war es jedenfalls so und ich glaube dass solche Zitate vor Gericht Gewicht haben.

Ich bin sachlich geblieben und habe eine Quelle bewertet, ich weiß nicht warum ich mich hier beleidigen lassen muss.

Noch was zur Sache:

Ich lebe im Jahr 1997 und besitze einen CLK mit Halogenscheinwerfern. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ALWR und SWR für Xenonvorgeschrieben sind, also kaufe ich mir die Xenonscheinwerfer bei Mercedes und baue sie ein. Danach fahre ich zum Tüv und lasse diese eintragen.

Dass bei Mercedes die Xenonscheinwerfer schon 97 nur mit ALWR und SWR verbaut wurden hat damit zutun, dass es schon bekannt war, dass einsolches Gesetz in Zukunft kommen wird und so brauchen keine Grundlegenden änderungen am Fahrzeug nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.

Das ist mit dem Tagfahrlicht ähnlich, schon bevor das gesetzlich zur Pflicht wurde wurden schon länger die neuen Modelle mit TFL ausgerüstet.

Das nochmal zum Verständnis für die Mitlesenden, mir ist das Niveau hier zu gering und ich klinke mich hier aus.

Gruß Dennis

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nochmal zum mitschreiben

CLK ab Werk: Xenon nur in Verb. mit SRA und ALWR ausgeliefert

seit 01.04.2000 Gesetz: bei Xenon-Nachrüstung = SRA und ALWR Pflicht

- das ist das Inkrafttreten der überarbeiteten STVZO (gilt seit da für alle Fahrzeuge, auch ÄLTERE die bereits umgerüstet wurden)

wir schreiben das Jahr 2012...

macht laut Adam Riese... Xenon nur in Verb. mit SRA und ALWR zulässig!!!!

 

da brauchst du auch nichts hochladen,

Ausnahmegenehmigungen gibts NUR vom Fahrzeughersteller WENN das Fahrzeug AB WERK so ausgeliefert wurde!

So hab es rausgesucht.

20121010-203714

und was soll und dieses bunte Papier sagen?

kein Stempel des Kraftfahrtbundesamtes drauf,

also das Papier ist soviel wert wie ein Stück Klopapier

Zitat:

Original geschrieben von Nicod78

und was soll und dieses bunte Papier sagen?

kein Stempel des Kraftfahrtbundesamtes drauf,

also das Papier ist soviel wert wie ein Stück Klopapier

Weiter unten ist ein Sempel drauf, aber der geht dich nen

Scheiß an. Ich werde mir hier keine weitere Mühe geben.

Da stehen genug stellen des Gesetzes drauf wo was zu finden ist.

Ich sag doch, das ist kein Beweis...

du behauptest, bringst nur so ein billig gemachtes Bild irgendwoher

das kann ich dir innerhalb weniger Minuten in Photoshop problemlos erstellen

Stempel willst net zeigen, also ergo: Ich glaub KEIN Wort!

das ist mal wieder eine dieser billigen ebay-fälschungen

Glaub was du willst.

Ich weiß das es stimmt und sich wirklich gut bezahlte

Leute darüber Gedanken gemacht haben.

Prüfe doch die bunten Bilder anhand der Gesetzesstellen

nach.

He ich find den fred witzig :D macht weiter :D

Mein Popcorn und mein bier sind noch nicht alle

Ingeneure kloppen auf anderen rum, ich bin am anderen ende also endverbraucher ich könnte ingeneure erschlagen das die so einen schrott erfunden haben welcher im mom aus den fabriken kommt.

Ich wohne in ländlicher gegend, die HU ist das geringere Problem. Aber wenn du in eine Polizeikontrolle kommst dann weißt du erst was deinem fahrzeug fehlt. In unsere gegend schicken sie gerne frische von der schule und die zerlegen dir dein auto von unten bis oben und wenn dein duftsprüher kein herstellerzeichen hat darfst du zahlen.

Ich hab schon Prüfingeneure kennenlernen dürfen welche einen 1000 Ps Motor eingetragen haben obwohl eine verkümmerte kaputte Bremsanlage eingebaut war.

Wir leben hier in Germanien, Wenn ein studierter trottel was sagt dann ist das so, die Polizei hat da wenig chancen und genauso ist das anders rum wenn der nette arbeieter/in dir was nicht einträgt und bei den unterlagen der polizei das legal ist dann ist das legal.

Wenn ich mich nicht irre ist auch so ein Polizeiseminardokument von jemanden in dem fred gepostet worden.

Mädels lasst es doch lasst ihn zur HU fahren dann siehr er es e, durch gelaber im forum is noch keiner erwachsen und weise geworden.

Mal sachlich weiter:

@CLK230Fahrer

Das, was Deine Grafik zeigt, ist ja nichts anderes, als das, was wir bereits gesagt haben.

Es geht natürlich um bauartgeprüfte Teile. Und diese sind für den CLK nur in Verbindung mit SWR und ALWR.

Ergo: kein W208 darf legal mit Xenon-Scheinwerfern ohne ALWR und SWR bewegt werden.

MadX

Ich gebe auf, es gibt Menschen die verstehen bunte Bilder auch nicht.:rolleyes::)

Lesen und verstehen klappt bei mir. Aber hast Du meinen vorigen Post gelesen?

Die bauartbedingte Freigabe der Scheinwerfer gibt es nur mit AWLR und SWR. Jetzt klarer?

Ansonsten würde ich jetzt doch kapitulieren, ioch weiß nicht, wie ich es sonst vermitteln soll.

MadX

Ich verstehe was du meinst. Um die Typ und Bauartgenehmigung geht es hier jedoch nicht,

es geht um die Möglichkeit der Nachrüstung.

Und diese ist unter den o. g. Voraussetzungen möglich.

Was nun hier wie ab Werk ausgeliefert und Zugelassen wurde ist egal

aufgrund der in der Grafik gezeigten Übergangsregelung.

Genehmigungen in der Fahrzeugtechnik, Zulassung und Rechtssprechung sind

2 verschiedene Sachen.

Fakt ist, dass es unter den oben ganannten Voraussetzungen "Legal" und nicht Bußgeldbewehrt ist.

Oben steht ja auch, dass der Prüfer einem eine Nachrüstung der ALWR und SWA nahelegen wird, man

dem aber nicht nachkommen muss.

Man könnte es als Gesetzeslücke bezeichnen, von denen es so einige gibt;)

Es gibt Gesetzeslücken, hier aber nicht: die Freigabe des Scheinwerfers erfolgt unter bestimmten Bedingungen. Teil dieser Bedingung und Prüfung ist eine AWLR und eine SWR.

Auch wenn diese an einem Fahrzeug nachgrüstet wurden (vor dem 01.04.2000) , so müssen diese zusätzlichen Anbauten ebenfalls nachgerüstet werden.

Etwas anderes wären Zubehörscheinwerfer. Aber diese gab es vor dem Stichtag meines Wissens noch nicht.

Gibt also keine legale Möglichkeit (im Falle des W208). Bei einem E32 oder W140 bspw sieht das wieder anders aus.

Dass es Einzelfälle gibt, wo diese Nachrüstung durch einen §17-berechtigten Sachverständigen akzeptiert wurden, ist nicht auszuschließen. Legalisiert sind diese Einbauten damit aber nicht.

Frag doch einfach in der Hauptstelle des TÜV-Süd in München.

Offensichtlich sind dort dann alle Inkompetent und du solltest den Laden übernehmen:D

Am konkreten Beispiel W208 CLK wurde das ganze auch schon geprüft und für Korrekt befunden.

Dies gilt für ALLE Kraftfahrzeuge.

Tja, der TÜV Nord sieht das wiederrum anders...

Vllt solltest Du dann den TÜV Nord übernehmen, wird das Leben wohl für alle einfacher machen...:D

@CLK230FAHRER

Sagmal, ist das "bunte Bildchen" zufällig Teil von Schulungsunterlagen für die "Rennleitung"?

Grüße

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