XC90II und Heico-Leistungssteigerung
Moin Gemeinde,
ich bekomme in wenigen Wochen meinen neuen dicken, einen D5 AWD.
Aktuell fahre ich einen XC60I D4 AWD mit Heico-Leistungssteigerung, was echt Spaß macht. Die Karre fährt flott, spritzig und ist spürbar agiler in Beschleunigung und Elastizität.
So ein wenig mehr (klickst Du hier) gibt es ja auch für den XC90 und ich spiele mit dem Gedanken, "es wieder zu tun".
In Anbetracht der kleinen Zicken, die die Software noch macht/machen könnte, weiss ich nicht ob das eine wirklich gute Idee ist. Ja, ich kenne Polestar und die Diskussionen hinsichtlich Garantie, möglicher Schäden usw., hab da aber aufgrund der guten Erfahrungen keine "Furcht" vor Heico. Nur davor, dass es hinsichtlich der Zicken, die es immer noch geben KANN Gezerre zwischen Volvo und Heico gibt. Das ist zwar Theorie, aber vielleicht habt Ihr dazu Erfahrungen oder eine fundierte Meinung.
Danke & Grüße,
Alex
Beste Antwort im Thema
Mit diesen beiden Punkten (Ausschluss gewerbliche Nutzung und Verhalten im Garantiefall) ist Heico ja sehr klar KEINE Empfehlung mehr wert!
44 Antworten
Ähem: Funktioniert die Adaptivfunktion im Volvo neuerdings nicht mehr hektisch und auf der Autobahn gar nicht 😕 (so wie ich es von meiner Probefahrt vor knapp 2 Jahren in Erinnerung behielt).
„Hektisch“ ist m.E. übertrieben, aber auf nächtlicher Landstraße wirkte es auf mich auch ein wenig so, als laufe eine Gruppe Kinder mit Taschenlampen durch den Wald. Das Audi-Matrix-Licht wirkt ruhiger (gefühlt: „besser“).
Ups, offtopic.
Dann mal schnell die Kurve kriegen: nach allem was ich hier lesen durfte, würde ich die Finger auch von Heico lassen. Fände es seitens Volvo jedoch sinnvoll, die Polestar-Optimierung ein wenig mit Zahlen zu unterstützen, um aus der teuren Esoterik-Ecke („gefühlt besser“) herauszukommen...
Hi,
habe mich mit dem Thema beschäftigt und Hr. Hoffman von Heico angeschrieben und gefragt, wie die gewerbliche Nutzung zu verstehen ist. Den Link der Diskussion hier im MT-Forum habe ich gleich mitgesandt. Darauf hin, wurden die Bedingungen geändert. Es geht bei dem Punkt gewerbliche Nutzung, jetzt klar hervor, dass damit ......
Ihr könnt ja selbst lesen 🙂
Hier der Link:
https://www.heicosportiv.de/.../...PORTIV_Garantiebedingungen_2018.pdf
Somit ist diese auch in „normalen Firmenwagen“ zu nutzen 😉
"Garantienehmer im Sinne dieser Garantie ist jede natürliche oder juristische Person, die das Produkt erwirbt und es nicht zwecks Weiterverkauf erwirbt oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erwirbt oder nutzt."
Also wenn ich diesen Bandwurmsatz aus den Garantiebedingungen richtig verstehe ist doch alles beim alten geblieben. Keine Garantie für gewerbliche oder selbständige Tätigkeit. Oder ich bin zu blöd den Satz zu verstehen ?
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... geht doch um den Punkt, Ausschluss der Garantie. Bin aber kein Jurist.
Warum sollte eine juristische Person es dann kaufen? Ist eine juristische Person nicht immer gewerblich tätig?
Fazit: Nix für Firmenwagen.
Nur Taxis, Vermietung etc. sind wie üblich ausgeschlossen. Der Rest ist etwas missverständlich formuliert, ergibt sich aber aus dem Kontext, dass auch gewerbliche Endbenutzer Garantienehmer sein können, nicht aber Zwischenhändler. So verstehe ich das jedenfalls. Trotzdem halte ich das für uninteressant, da sich die Garantie explizit nur auf die Heiko-Box bezieht und weitergehender Schadenersatz wie z.B. Defekt am Motor ausgeschlossen ist.
... warum, Antriebsstrang Garantie 60 Monate jedoch max. 150TKm.
Oder verstehe ich das falsch ??
Ja stimmt, wird nochmal konkretisiert. Heisst aber auch, man muss den kausalen Zusammenhang beweisen.
Zitat:
@gseum schrieb am 9. Januar 2018 um 13:12:04 Uhr:
Warum sollte eine juristische Person es dann kaufen? Ist eine juristische Person nicht immer gewerblich tätig?
Fazit: Nix für Firmenwagen.
ich glaube, da bist Du ein wenig zu schnell mit Deiner Behauptung gewesen. Unter „Ausschluss der Garantie“ Punkt j), ist die gewerbliche Nutzung erläutert 😉
Demnach denke ich und so wurde es mir auch telefonisch bestätigt, dass die „normale“ gewerbliche Nutzung zugelassen ist 🙂
Zitat:
@topi47 schrieb am 9. Januar 2018 um 15:07:21 Uhr:
Zitat:
@gseum schrieb am 9. Januar 2018 um 13:12:04 Uhr:
Warum sollte eine juristische Person es dann kaufen? Ist eine juristische Person nicht immer gewerblich tätig?
Fazit: Nix für Firmenwagen.ich glaube, da bist Du ein wenig zu schnell mit Deiner Behauptung gewesen. Unter „Ausschluss der Garantie“ Punkt j), ist die gewerbliche Nutzung erläutert 😉
Demnach denke ich und so wurde es mir auch telefonisch bestätigt, dass die „normale“ gewerbliche Nutzung zugelassen ist 🙂
Naja, Punkt "J" sagt "Gewerbliche Nutzung" (ZUM BEISPIEL.....)
Wenn ich als Gewerbetreibender (Selbständiger) das Auto als Firmenwagen betreibe, um es damit logischerweise gewerblich zu nutzen um zum Kunden oder Materialeinkauf zu fahren ist das eine gewerbliche Nutzung. Da können die sich jederzeit rausreden. Wenn nicht: Bitte auch nicht solche Klauseln in den Garantiebedingungen verwenden, sondern klipp und klar schreiben was Sache ist.
z.B. Gewerbsmäßiger Personen- oder Gütertransport.
Wenn man Dir das telefonisch bestätigt hat, wird man das ja auch sicher gerne schriftlich machen. Ansonsten: Finger Weg!
Zitat:
@zettzett schrieb am 9. Januar 2018 um 15:30:26 Uhr:
Zitat:
@topi47 schrieb am 9. Januar 2018 um 15:07:21 Uhr:
ich glaube, da bist Du ein wenig zu schnell mit Deiner Behauptung gewesen. Unter „Ausschluss der Garantie“ Punkt j), ist die gewerbliche Nutzung erläutert 😉
Demnach denke ich und so wurde es mir auch telefonisch bestätigt, dass die „normale“ gewerbliche Nutzung zugelassen ist 🙂
Naja, Punkt "J" sagt "Gewerbliche Nutzung" (ZUM BEISPIEL.....)
Wenn ich als Gewerbetreibender (Selbständiger) das Auto als Firmenwagen betreibe, um es damit logischerweise gewerblich zu nutzen um zum Kunden oder Materialeinkauf zu fahren ist das eine gewerbliche Nutzung. Da können die sich jederzeit rausreden. Wenn nicht: Bitte auch nicht solche Klauseln in den Garantiebedingungen verwenden, sondern klipp und klar schreiben was Sache ist.
z.B. Gewerbsmäßiger Personen- oder Gütertransport.Wenn man Dir das telefonisch bestätigt hat, wird man das ja auch sicher gerne schriftlich machen. Ansonsten: Finger Weg!
... genau diese Beispiele zielen nicht auf die normale Firmenwagennutzung ab.
Ist aber auch egal. Kann sich ja jeder individuell von Heico schriftlich bestätigen lassen 🙂😉
Zitat:
@topi47 schrieb am 9. Januar 2018 um 16:06:42 Uhr:
(...)
Ist aber auch egal. Kann sich ja jeder individuell von Heico schriftlich bestätigen lassen 🙂😉
Warum sollte man?
Wenn Heico anscheinend sogar dieser Thread bekannt ist und die sich nicht motiviert fühlen, offensichtlich bei mehreren bestehende Unklarheiten und daraus resultierende Unsicherheiten auf ihrer eigenen Seite, die ja eigentlich der Kundengewinnung dienen sollte, zu beseitigen - dann hat da offensichtlich jemand aus der Marketingabteilung in der Schule nicht aufgepasst.
Oder das Erhalten dieser Unklarheit ist Absicht und jeder, der es sich nicht explizit bestätigen lässt, guckt im Ernstfall in die Röhre? Wäre jetzt aber böse gedacht...
Zitat:
@Noch ein Stefan schrieb am 9. Januar 2018 um 16:41:39 Uhr:
Zitat:
@topi47 schrieb am 9. Januar 2018 um 16:06:42 Uhr:
(...)
Ist aber auch egal. Kann sich ja jeder individuell von Heico schriftlich bestätigen lassen 🙂😉Warum sollte man?
... weil man(n) es haben will 😉
Zitat:
@topi47 schrieb am 9. Januar 2018 um 16:54:14 Uhr:
... weil man(n) es haben will 😉
Touché.
;-))
Auch wenn Heico sich auf diese Weise IMHO ziemlich als "Wunschverderber" geriert...
Man WILL die Lücke, die Polestar (noch?) offen lässt, offensichtlich nicht so richtig entschlossen schließen.
:-(