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XC90 T8 Vorteile 2020?

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 16. Januar 2020 um 14:24

Wie ist die aktuelle Situation beim T8 gegenüber B5/B6?

Nach ein wenig Recherche habe ich folgende Punkte.

Vorteile:

  • geringere Kfz-Steuer
  • elektrische Kurzstrecken in der Stadt vorteilhafter

Nachteile:

  • keine BAFA Förderung
  • kein E-Kennzeichen?
  • Mehrpreis

Gibt es aktuell noch andere Dinge?

Besserer LF?

Und wie ist denn aktuell die Lieferzeit?

PS: Ich bin Elektro-Fan, aber der Preis ist nicht so einladend.

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63 Antworten

Ich habe letzten Samstag bestellt XC 90 T8 Inscription und nach Aussage des Händlers bekommt er auf jeden Fall das E-Kennzeichen, da durch die elektrische Reichweite die Anforderungen erfüllt werden (auch im Gegensatz zum Cayenne). Förderfähig ist er aber nicht, da die Förderung auf einen maximalen Listenpreis begrenzt ist. Dafür hat Volvo aber aktuell unschlagbare Konditionen (BLP 106 TEUR, Leasing 0 Anzahlung/24 Monate/20 TKM pa. für 900 Euro netto im Monat mit Servicevertrag, incl. Wallbox mit Montage und 1 Jahr kostenlos Strom). Grüsse Torsten

Zitat:

@BANXX schrieb am 26. Februar 2020 um 22:03:05 Uhr:

Dass der XC90 unter 50 Gramm co2 haben soll halte ich für ein Gerücht....

hier ein Coc eines XC60 T8 MJ20 und dort sind es schon nicht unter 50g...

Kann ich dir nicht sagen , wurde auf der Messe so gesagt war fast 1 std . bei Volvo . Entweder Reichweite oder co2 und das soll das Fahrzeug in jeder Konfig erfüllen , eins von beiden , daher e Kennzeichen .

HIer werden mMn immer wieder mal mehrere Sachen durcheinander gebracht. Versuchen wir mal die unterschiedlichen Sachen auseinander zu pflücken.

- BAFA-Förderung: Die BAFA-Förderung kann man als staatlichen Zuschuss beim Kauf eines entsprechenden Fahrzeugs verstehen. Diese Zuschuss ist auf einen maximalen Listenpreis beschränkt, den der XC90 T8 ÜBERSCHREITET und deswegen KEINE BAFA-Förderung erhält

- E-Kennzeichen: Der XC90 T8 erhält nach aktuellem Stand ein E-Kennzeichen, da der im COC-relevante EAER-City Wert >40 km ist. Die alternativ erforderliche Einhaltung einer CO2-Grenze wird NICHT geschafft

- 0,5% Versteuerung GWG für Firmenwagenfahrer: Die Voraussetzungen für vergünstigte Versteuerung des T8 sind ENTWEDER <50Gramm CO2 Ausstoss (schafft der XC90 T8 NICHT) ODER min. 40 km elektrische Reichweite nach WLTP-Zyklus. Meiner Meinung nach sollte der XC90 T8 aber bei allen KOnfigurationen >40km liegen. Grenzwertig kann es allerhöchstens, wenn die großen 21" oder 22" Räder bestellt wurden. Hat denn jemand ein entsprechendes COC und kann Seite 4 mal hier einstellen?

Nur zum Vergleich mal die Kriterien am Beispiel meines XC60 T8 MJ20 mit 21":

- Keine BAFA-Förderung

- E-Kennzeichen JA (bei mir 46km nach EAER-CIty bzw. sogar 47km nach NEFZ im COC)

- 0,5% Versteuerung da 46km elektrisch nach WLTP

Die CO2-Grenzen, die alternativ für das E-Kennzeichen oder die 0,5% Versteuerung herangezogen werden können, erfüllt der T8 NICHT.

Meine Konfiguration des t8 inscription hat nur 39 km nach WLPT lt Konfiguration und bekäme keine 0,5 Besteuerung. Blöd!

@BANXX - gibt es inzwischen Klarheit darüber, welcher WLTP-Wert für die halbierte Dienstwagenbesteuerung angesetzt wird?

Wäre nur logisch, dass es auch EAER-City ist wie beim E-Kennzeichen...

@gseum

Mein Steuerbüro hat sich auf die Interpretation von Haufe berufen, die hier zu finden ist:

https://www.haufe.de/.../...le-fuer-elektro-dienstwagen_78_467654.html

Zitat:

Wenn das Hybridfahrzeug unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km zurücklegen kann, kommt es auf die Höhe der Kohlenmonoxidemission nicht mehr an, weil nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt werden muss.

Das Einkommensteuergesetz stellt keine eigenständigen Anforderungen auf, welches Messverfahren gültig sein soll. Es gibt unterschiedliche Messverfahren, weil ab September 2017 vom NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus) auf WLTP (Worldwide harmonized light vehicles test procedure) umgestellt wurde, was im Wesentlichen zu einer Änderung der Verbrauchsbestimmungen geführt hat. Das heißt, dass es für ältere Fahrzeuge nur die NEFZ Werte, nicht aber die WLTP Werte gibt. Daraus dürften aber keine negativen Konsequenzen gezogen werden können.

Vom Messverfahren unabhängig ist aber die Feststellung, ob ein Hybridfahrzeug unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km zurücklegen kann. Das heißt, das Messverfahren kann somit keine Rolle spielen, weil es nur auf die Reichweite ankommt.

Die Interpretation in unserem Steuerbüro geht dahin, dass bei Fahrzeugen diejenige Reichweitenangabe aus dem COC genommen wird, für die die Verbrauchswerte durch den Hersteller ERMITTELT und nicht berechnet wurde. Sprich: Ist das Auto mit WLTP vom Hersteller gemessen worden, werden EAER oder EAER-City herangezogen - zwischen beiden wird nicht unterschieden im entsprechenden Gesetzestext (siehe auch fetter Text oben) d.h. man nimmt den, der besser passt.

Ergo: das COC ist wichtig, wenn es knapp sein sollte!

Interssante Randnotiz: Mein XC60 T8 MJ20 mit Polestar und 21" Schluffen hat folgende E-Reichweiten im COC

- unter 49.2 nach NEFZ 47km elektrische Reichweite

- unter 49.5.2 nach WLTP (EAER) 47km elektrische Reichweite

- unter 49.5.2 nach WLTP (EAER-City) 46km elektrische Reichweite.

EAER-City ist somit für mich noch der schlechteste Wert o.0

... solange man nicht den kombinierten Wert nimmt. Bei meinem XC60 T8 MJ2019 sah das noch deutlich anders aus: EAER 35km, EAER-City 40 km - da war die Auswahl relevant, habe dem Steuerbüro dort City vorgeben inkl. Begründung/Verweis aufs E-Kennzeichen (beides referenziert im Gesetzestext auf den gleichen Absatz des EMOG) für die Fahrzeugakte.

Wir brauchen die COC eines XC90 T8.

Coc ist genau . Stimmt

Was ist Coc? Mein XC90 t8 hat lt Konfigurator eine Reichweite nach wltp von 39 km, in der Stadt 44 km. Welcher Wert ist anzusetzen für die 0,5 Besteuerung?

Zitat:

@Lucifer6 schrieb am 27. Februar 2020 um 21:48:05 Uhr:

Was ist Coc? Mein XC90 t8 hat lt Konfigurator eine Reichweite nach wltp von 39 km, in der Stadt 44 km. Welcher Wert ist anzusetzen für die 0,5 Besteuerung?

Hallo Lucifer,

 

also ich habe mir heute vom Händler nochmals schriftlich bestätigen lassen, dass unser bestellter XC 90 T8 Inscription mit Vollausstattung und 21 Zoll Felgen sowohl das E-Kennzeichen erhält, wie auch unter die 0,5% Besteuerung fällt. Hast Di vielleicht mit 22 Zoll Felgen konfiguriert?

 

Grüsse Torsten

Zitat:

@Lucifer6 schrieb am 27. Februar 2020 um 21:48:05 Uhr:

Was ist Coc? Mein XC90 t8 hat lt Konfigurator eine Reichweite nach wltp von 39 km, in der Stadt 44 km. Welcher Wert ist anzusetzen für die 0,5 Besteuerung?

Jetzt erinnere ich mich wieder , auf der Messe haben die gesagt es zählt der Stadt/City wert bei der Zulassung und den erfüllt jeder XC90 40km min. So war das bin mir sehr sicher ! CO2 nicht aber Stadtwert zählt in diesem Fall so wie gseum es auch seinem

Steuerberater übermittelt hat .

Habe meinen prüfen lassen der liegt bei fast 110000blp mit 22“ da ging nicht mehr viel war voll . Der Wagen hat es ebenfalls erfüllt wurde geprüft vor Ort....

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Asset.JPG

Das Panoramadach und die luftfederung sind zu schwer. Habe diese Ausstattung herausgenommen und die Reichweite stieg von 39 km auf 40 km WLTP

Reifen größer 20" beinflußen die Werte auch deutlich

Habe eben mit unserem Volvo Händler telefoniert, jeder XC90 t8 fällt unter die 0,5% sagt er und die haben auch schon Fahrzeuge über 114blp zugelassen , er verwies mich nochmal auf die Homepage.

Anschaffung 2019-2021 fallen alle rein . Nur die Bafa Förderung nicht .

 

https://www.volvocars.com/.../dienstwagenbesteuerung

Geht T8 mittlerweile ohne Luftfederung?

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