XC90 ll bestellt! Fakten zur Bestellung, Konfiguration und Lieferzeit - Sammelthread
Hi an alle zukünftigen XC90 Fahrer,
In dem Thread könnt ihr eure Konfigurationen, Bestellungen und Lieferzeiten mit uns teilen.
Vielen dank.
Beste Antwort im Thema
Hallo spartako
Bin noch in Göteborg, haben kein wifi!
War heute Morgen alle drei Modelle fahren! Ein geniales Fahrzeug, super Straßenlage, trotz des Gewichts im Dynamic-Modus fast keine karosseriebewegungen! Der Komfort ist grandios, die Bedienung über den Touch Screen sehr intuitiv. Das Soundsystem ist unglaublich, qualitativ wie preislich! Der T6 läuft sehr gut, der Motor im Hintergrund! Überrascht hat mich der t8, welcher im Power-Modus abgeht wie Schmidt"s Katze! Der Diesel läuft fast so ruhig wie der T 6, das Drehmoment empfand ich super, mindesten so gut wie im T6!
Mehr berichte ich später noch!
Gruß müma
7461 Antworten
Den Ausdrucks der "verbindlichen Bestellung" habe ich vorliegen, dass hätte ich in meinem ersten Post erwähnt, wenn ich mich recht erinnere.
Eine Auftragsbestätigung habe ich nicht erhalten.
Insbesondere auch keine Bestätigung nach Änderung der Fahrzeugfarbe.
Ich musste meinen Händler auch um die AB bitten. Hat ne Weile gedauert. Nach Änderung der Konfiguration gings dann schneller. Ne verbindliche Bestellung würde mir nicht genügen, gerade dann, wenn man Änderungen vorgenommen hat. Wie will man die beweisen?
Ok, also eine verbindliche Bestellung. Wie der Name schon sagt, Ist das, was da drin steht, verbindlich. Und was steht da nun jetzt drin? Welche Dekorleiste?
... rechtlich gesehen (hauptsächlich aus Sicht des Händlers!) muss eine verbindliche Bestellung aber eben noch mal bestätigt werden. Klingt doof, ist aber so. 😮
Als Kunde hast du nicht unbedingt Nachteile, wenn der Händler das nicht tut.
Zitat:
@AJOT schrieb am 6. Juni 2015 um 16:55:00 Uhr:
Den Ausdrucks der "verbindlichen Bestellung" habe ich vorliegen, dass hätte ich in meinem ersten Post erwähnt, wenn ich mich recht erinnere.
Ja, hast du. Aber ob darin wirklich auch Walnut aufgeführt ist, hast du nicht klar genug gesagt - für mich zumindest ist das noch offen. Daher: Steht Walnut in der verbindlichen Bestellung? 🙂
Schönen Gruß
Jürgen
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Sehe ich nicht so, Jürgen. In diesem Fall ist die schriftliche, verbindliche Bestellung gleichzeitig die AB, weil der Vertrag vorher mündlich/per Email besprochen wurde.
Eigentlich ist das eine Tautologie, weil eine Bestellung immer verbindlich ist. Damit ein Vertrag zustande kommt, sind nunmal zwei Willenserklärung notwendig. Also Angebot und Bestellung oder Bestellung und Bestellungsannahme (AB). Die Frist, wie lange man an eine Bestellung gebunden ist, steht in den AGB.
In diesem Fall ist die Mail das Angebot und das, was der Käufer in den Händen hält, die Bestellung. In beiden muss Walnut stehen. Ist das nicht der Fall, dann liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor und ein Vertrag kommt nicht zustande.
Mein Reden, Spartako 😉
Wir wissen ja aber nun immer noch nicht, was denn da für eine Dekorleiste drinsteht.
Ich habs gerade noch einmal gelesen und er hat geschrieben, dass in seiner Konfiguration Walnut enthalten war. Wenn man diese Konfiguration dem Händler über den Konfigurator schickt, ist das aber noch keine Bestellung, es ist lediglich die Aufforderung an den Händler, ein Angebot zu machen, also ein Anfrage. Den Inhalt des Angebots (mit Walnut) haben dann beide mündlich geklärt. Danach hat der Händler die Bestellung (anscheinend ohne Walnut) schriftlich fixiert und dem Käufer gegeben.
Kommt es zu Streitigkeiten, müsste der Händler nachweisen, dass ein mündliches Angebot ohne Walnut vorliegt. Die Frage ist, ob er nachweisen kann, dass überhaupt ein mündliches Angebot vorliegt. Und wenn es eine E-Mail des Käufers gibt (also nicht über den Konfigurator, sondern als Bestellung), wo ist dann die Annahme der Bestellung?
Also wie man es dreht und wendet, der Händler hat die schlechteren Karten. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Händler so nachlässig war, schließlich ist das sein tägliches Brot.
Zitat:
@gseum schrieb am 6. Juni 2015 um 21:34:18 Uhr:
... rechtlich gesehen (hauptsächlich aus Sicht des Händlers!) muss eine verbindliche Bestellung aber eben noch mal bestätigt werden. Klingt doof, ist aber so. 😮Als Kunde hast du nicht unbedingt Nachteile, wenn der Händler das nicht tut.
Finde nicht, dass das doof klingt. Wie will man sich mit einer Willenserklärung einigen? 😉
Und ohne AB kannst Du als Kunde auch Nachteile haben. Du weißt doch gar nicht, ob der Wagen bestellt wurde oder ob sich vielleicht Fehler eingeschlichen haben.
Ich hatte leider eine ähnliche Situation mit meinem V60:
Probefahrt, Angebot, Bestellung + AB wurden mit der gewünschten 6-Gang-GT richtig versehen, geliefert an den Händler wurde identisches Fahrzeug damals mit dem 6-Gang-MT. 🙁
Mir bot mein 🙂 jedoch gleich von Beginn an, als ich dies als eindeutigen Mangel anzeigte, den V60 entweder mit einem attraktiven Nachlass dennoch zu übernehmen oder aber das identische Fahrzeug nochmals zu bestellen, was ich auch favorisierte, da ich unbedingt die GT haben wollte.
Auslöser des Fehlers war damals, dass mir mein 🙂 ein Angebot mit dem D3 unterbreitete, wo ich anfangs auch zustimmte, jedoch einen Tag später um Änderung als D4 inkl. der 19"er-IXION bat, was glücklicherweise noch funktionierte, obwohl alles schon an VOLVO übermittelt wurde.
Durch diese Änderungen "flutschte" lt. meinem Verkäufer die GT durch und wurde dummerweise nicht mehr beim Autohaus intern gegengecheckt.
... vielleicht ist die schriftliche Bestätigung nicht unbedingt in einem Rechtsstreit für den Händler notwendig. Aber auf der sicheren Seite ist er damit auf jeden Fall. Vor allem, wenn es Fragen hinsichtlich des Liefertermins gibt - der steht dort nämlich auch noch mal drauf. 😉
Zitat:
@gseum schrieb am 7. Juni 2015 um 14:33:20 Uhr:
... vielleicht ist die schriftliche Bestätigung nicht unbedingt in einem Rechtsstreit für den Händler notwendig.
Wenn ein Angebot des Händlers vorliegt und der Kunde unter Bezugnahme auf dieses Angebot bestellt, natürlich nicht. Ansonsten ist sie notwendig.
Angebot oder Konfiguration hin oder her, wenn der Kunde die Bestellung ohne Linear Walnut unterschrieben hat, muss der Händler gar nichts beweisen, es gilt die Bestellung... Eine Auftragsbestätigung des Händlers (mit Beweis deiner Annahme dieses Schreibens) ist hierzu notwendig, erst dann haben beide eine Willenserklärung abgegeben und es ist ein Kaufvertrag entstanden ...
Wäre ja noch schöner, da könnte ja jeder vorgeben und erzählen was er wollte 😉
Das Normalste der Welt ist nämlich, dass die Angebote oder Konfigurationen mit der Bestellung nicht übereinstimmen ...
Bei der Bestellung werden meistens noch Dinge spontan ergänzt oder geändert, dann könnte ja jeder nachher auf das vorherige Angebot pochen ...
Wenn das gelieferte Fahrzeug am Ende nicht mit deiner unterschriebenen Bestellung übereinstimmt, dann kannst du die Annahme verweigern ...
Das denke ich auch. Allerdings gehört eine Auftragsbestätigung auch dazu. Wenn ich als Kunde verbindlich bestelle heißt das ja noch nicht das die Bestellung auch angenommen werden muss. Die Auftragsbestätigung ist dann die Bestätigung, dass der Auftrag auch angenommen wurde. Z.b. kann jeder eine goldene Kreditkarte bestellen. Ob der Kreditkartenherausgeber aber dem Harz IV Empfänger eine Auftragsbestätigung und Annahme zukommen lässt wage ich zu bezweifeln. Wenn keine Auftragsbestätigung vorliegt würde ich immer beim Händler darauf pochen eine solche zu bekommen. Woher soll sonst der Kunde wissen, dass sein Auftrag auch wirklich angenommen wurde.
Die Bestellung ist und bleibt aber verbindlich für den Kunden. Und was bestellt wurde ebenfalls. Wenn ich ohne Linear Walnut bestellt habe werde ich ohne Linear Walnut erhalten. Deshalb immer sorgfältig alles durchlesen was man unterschreibt.
Exakt so sieht es aus 🙂
PS: Hatte die Auftragsbestätigung vor einigen Sekunden noch ergänzt, da warst du mit deiner Antwort schon schneller 😉
Zitat:
@Kickdown-169 schrieb am 7. Juni 2015 um 18:54:52 Uhr:
Angebot oder Konfiguration hin oder her, wenn der Kunde die Bestellung ohne Linear Walnut unterschrieben hat, muss der Händler gar nichts beweisen, es gilt die Bestellung... Eine Auftragsbestätigung des Händlers (mit Beweis deiner Annahme dieses Schreibens) ist hierzu notwendig, erst dann haben beide eine Willenserklärung abgegeben und es ist ein Kaufvertrag entstanden ...Wäre ja noch schöner, da könnte ja jeder vorgeben und erzählen was er wollte 😉
Das Normalste der Welt ist nämlich, dass die Angebote oder Konfigurationen mit der Bestellung nicht übereinstimmen ...
Bei der Bestellung werden meistens noch Dinge spontan ergänzt oder geändert, dann könnte ja jeder nachher auf das vorherige Angebot pochen ...Wenn das gelieferte Fahrzeug am Ende nicht mit deiner unterschriebenen Bestellung übereinstimmt, dann kannst du die Annahme verweigern ...
Kann nur erahnen, was Du meinst. Aber wenn ich Dich richtig verstehe, rennst Du bei mir offene Türen ein. Genau das ist ja der Grund, warum i. d. R. eine AB notwendig ist. Außerdem liegt meistens ein Zeitraum dazwischen, der über die Bindungsfrist hinausgeht. Aber denkbar wäre auch ein individuelles Angebot mit anschließender Bestellung unter Bezugnahme auf dieses Angebot. Das sehe ich wie erzbmw. Ist sicherlich kein übliches Verfahren. Die AB macht es beiden Seiten leichter.
Zitat:
@bado8978 schrieb am 7. Juni 2015 um 19:05:23 Uhr:
Die Bestellung ist und bleibt aber verbindlich für den Kunden.
Hat das jemand bezweifelt?