XC 90 nur ärger. kann jemand ein paar fragen beantworten? bitte...
also wir haben uns einen xc90 7-sitzer bj 2006 mit 283.000 km gekauft.
kostenpunkt: 13.000€
der händler verkaufte privat, abrt seine tochter steht im kaufvertrag, den er unterschrieben hat, aber es gibt kein datum darauf und die kmzahl wurde überschmiert, da er zu erst 281.000 km rein geschrieben hatte.
anderthalb stunden später auf der autobahn, wir sowieso schon fertig (drei kleinkinder im auto), gehne in kurzem abstand zwei warnsysteme an: der motorblock (wohl die abgasbereinigung) und airbagzeichen (srs wartung steht im display). super!!!
zu hause erst mal in die werkstatt, is bestimmt nix schlimmes, hahaha, lambdasonde und gurtstraffer ausgetauscht.
kostenpunkt: 1200,-€ bissle mehr
dann ging der ärger mit dem hädler los, die fehler bestehen schon länger, sagte unsere werkstatt, ganz toll, der händler hat wieder besseren wissens unter betrug verkauft.
das ist nun knapp 2 wochen her.
eine woche nach dem austausch der teile (der händler wäre bereit 276,-€ für die flicksätze zu bezahlen, der glaubt offebar, dass ich mit drei kleinen kinder am auto rumstückeln lass) gehen wieder beide warnsysteme an. beide systeme waren tatsächlich kaputt, aber scheinbar ist das steuergerät auch hin.
nichts davon hat mit der km-laufzeit zu tun, der vorbesitzer fuhr alleine, war wohl ein geschäftswagen. ein paar kleine macken im innenraum, aber nur der fahrerplatz zeigt nutzspuren, die anderen sitze sind wie neu.
lansam weiß ich nicht mehr wo mir der kopf steht, wenn das steuergerät auch noch hin is, kann ich den wagen wieder verkaufen und leg wahrscheinlich noch drauf. termin beim anwalt steht schon.
aber weiß jemand ob man prüfen kann wie oft fehler ausgelesen und aus dem system gelöscht wurden ohne das sie behoben wurden?
erging es jemandem ähnlich und wie lief es bei dir dann ab?
und ganz wichtig: wie schätzt ihr unsere chancen ein?
schreibt eure erfahrungen und einschätzungen, aber bitte keine äußerung wie: selber schuld oder dumm gelaufen. das hier konnte keiner ahnen unser letzter war auch ein geschäftswagen, sogar aus dem pool und der hat 8 jahre gute dienste geleistet. wir haben nur gegen einen 7-sitzer mit gutem ruf getauscht...
16 Antworten
Moin !
Schöne Scheixxx !
"...dann ging der ärger mit dem hädler los, die fehler bestehen schon länger, sagte unsere werkstatt, ganz toll, der händler hat wieder besseren wissens unter betrug verkauft."
Man kann heute doch feststellen, wann und welche Fehler aufgetreten sind (History). Deine Werkstatt hat das doch bestätigt. Hole Dir einen Ausdruck von den Fehlermeldungen bzw. ein Gutachten von Deiner Werkstatt oder einen unabhängigen Sachverständigen, und ein Anwalt ist heute auch nicht besonders teuer.
Bestehe auf Wandlung d. Kaufvertrages (§ 476 Beweislastumkehr). Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich vom Verkäufer erklärt bzw. in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden!
Gruss, Markus
Ich weise zunächst einmal darauf hin, dass dies hier keine rechtliche Beratung darstellt, sondern lediglich Informationen sind, die frei zugänglich im Internet recherchiert wurden, um einen Austausch über das Thema zu ermöglichen. Es wird dem Themenstarter empfohlen bei konkreten Rechtsfragen einen Anwalt oder entsprechend geschulten Berater zu Rate zu ziehen.
Zunächst einmal dient der Privatverkauf ja vornehmlich dem Gewährleistungsausschluss. Dieser muss im Vertrag eindeutig formuliert sein. Formulierungen wie "gekauft wie gesehen" reichen da übrigens nicht. Dann dienen die hier schon zitierten § 433 ff. BGB zur Abwicklung.
Das die Privatperson durchaus für arglistig verschwiegene Mängel gerade steht, ergibt sich aus § 444 BGB, nach der der Haftungsausschluss nicht auf arglistige Mängel ausgeweitet werden kann. Desweiteren kann bei arglistiger Täuschung eine Anfechtung nach § 123 BGB angestrebt werden. Evtl. Schadensersatz könnte man dann über 280ff BGB verlangen. Des weiteren würde ich den Fall an die entsprechenden Stellen (Gewerbeaufsicht etc) melden, da durch das Vorschieben einer Privatperson die Gewährleistung umgangen werden soll. Die interessieren sich nämlich dann auch brennend dafür, wie viele Autos schon auf die Art verkauft wurden, evtl erwerbsmäßiger Verkauf durch eine Privatperson (hier ja die Tochter) wodurch sich dann die Frage der Versteuerung stellt... würde ich dem Händler auch mal so durch die Blume mitteilen. Wir haben nen Fähnchenhändler hier in der Nähe, der sehr zuvorkommend mit den Reparaturen war, nachdem man ihm diese Möglichkeiten bei einer Tasse Kaffee mal so mitgeteilt (sein Bruder war der Privatverkäufer 🙂 )
Also nicht verzagen, erst mal auf den Putz klopfen, und ansonsten den Anwalt einschalten ( hoffentlich ist Vertragsschutz in die Rechtschutzversicherung inkludiert, sonst wirds teuer).
Auf jeden Fall Mängelanzeige immer hübsch bestätigen lassen (schriftlich), ebenso solche Aussagen wie von Volvo, der Fehler sei schon länger da. Vereinfacht das Ganze!
Gruß ausm Norden
Insu