X5 Farben
Hallo Leute,
ich suche unbedingt ein Foto von einem X5 mit dem Vermilionrot (bitte kein Konfigbuildl).
Und dann die Frage: was ist das fuer ein rot auf dem E70 X5... ich finde es im Konfig nicht: http://up.x333x.com/uploads/d0ab4dcfc8.jpg
Beste Antwort im Thema
Hallo XC70 T6,
schau mal hier:
www.x5world.com/x5-e70-forum/49536-bmw-x5-vermillon-red.html
Grüße
Dirk
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BjoernK
Dirk,Zitat:
Original geschrieben von MEI-FI
Also ich weiß nicht recht ... 🙄 ... diese Farbe ... 😮 ... fehlt nur noch die blaue Rundumleuchte auf dem Dach! 😰 😉
dafür muss mann doch keinen "Roten" nehmen!
Gruß Björn
Tststst... laß DIch damit bloß net im Gebiet der StVo erwischen... *außer Du bist im Dienst*
Das wird sonst saftig.... von Verstoß gegen StVo, Amtsanmassung und gibt bis zu 2 Jahren!
Naja, sagen wir mal € 20 anstatt 2 Jahre.
134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet
StVO § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3; § 49 Abs. 3 Nr. 3: 20 €
Stimmt, ist "nur" eine Ordnungswiedrigkeit und keine "Amtsanmaßung".
Gruß Björn
.. oh sei Dir da nicht zu sicher... es braucht nur einer sagen Du haettest behauptet Polizist zu sein..... ;-)
Und ehrlich gesagt.... unabhaengig was es kostet ....... wenn dann irgendmal einer Hilfe braucht und die Zivilstreife
nicht durchkommt weil einer denkt ... die sind eh Mimikri..... nuju.....
Außer Du hast es dienstlich..... halte ich nichts davon......
Schönes Auto hast DU... was willst Du mehr?
Abgesehen davon vergaßt Du:
Einschlägig sein können jedoch
- § 49a StVZO, der die Anbringung unzulässiger lichttechnischer Einrichtungen verbietet.
- § 19 StVZO Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dies hängt ab von der Art des verwendeten Blaulichts.
- § 30 Abs. 1 Nr. 1 StVZO, wenn das Blaulicht nicht ordnungsgemäß befestigt wurde und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Polizeirechtlich kann zudem die Sicherstellung des Blaulichts zur Unterbindung der Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit drohen. ...
UND EVTL.
Nötigung...die Anderen sollen dir ja "freie bahn" machen
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Zitat:
Original geschrieben von XC70 T6
.. oh sei Dir da nicht zu sicher... es braucht nur einer sagen Du haettest behauptet Polizist zu sein..... ;-)Und ehrlich gesagt.... unabhaengig was es kostet ....... wenn dann irgendmal einer Hilfe braucht und die Zivilstreife
nicht durchkommt weil einer denkt ... die sind eh Mimikri..... nuju.....
Außer Du hast es dienstlich..... halte ich nichts davon......
Schönes Auto hast DU... was willst Du mehr?
Abgesehen davon vergaßt Du:
Einschlägig sein können jedoch
- § 49a StVZO, der die Anbringung unzulässiger lichttechnischer Einrichtungen verbietet.
- § 19 StVZO Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dies hängt ab von der Art des verwendeten Blaulichts.
- § 30 Abs. 1 Nr. 1 StVZO, wenn das Blaulicht nicht ordnungsgemäß befestigt wurde und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Polizeirechtlich kann zudem die Sicherstellung des Blaulichts zur Unterbindung der Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit drohen. ...
UND EVTL.
Nötigung...die Anderen sollen dir ja "freie bahn" machen
Bevor Du mir weiter §§§§§ und €€€€€ um die Ohren haust: Ich besitze eine Genehmigung nach §52 Abs. 3 und §55 Abs. 3 der StVZO zur Führung von Kennleucheten mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) und einer Warneinheit mit einer Folge von Klängen verschidener Grundfrequenz (Einsatzhorn).
.. ja so heisst das im Amtschdeutsch.
Gruß Björn
nun ja... ich sagte ja.... solange Du es dienstlich hast 😁
Abgesehen davon..... Die § Werferei.... Du wußtest genau was ich meine 😎
O.k und jetzt das heitere Beruferaten, was macht Björn beruflich?
Hier der Gesetzesauszug:
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
bye
Sven
Zitat:
Original geschrieben von suntsu
O.k und jetzt das heitere Beruferaten, was macht Björn beruflich?Hier der Gesetzesauszug:
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.bye
Sven
Ja, welches Schweinderl hättens den gern?
Gruß Björn
P.S.: Sonderausstattung O-Bus beim X5 wär auch nicht schlecht vor dem Hintegrund der CO2 Diskussion...
Zitat:
Original geschrieben von suntsu
O.k und jetzt das heitere Beruferaten, was macht Björn beruflich?
😰 😉
Ich tippe MORDKOMMISSION 🙂 (hört sich so schön spektakulär, aufregend und geheimnisvoll an! 😉 )
Grüße
Dirk (der alle "Textpassagenraussucher" für Paragraphen und ähnliches bewundert, toll echt, ich hätte die Nerven nicht 😁)
Zitat:
Original geschrieben von MEI-FI
Dirk (der alle "Textpassagenraussucher" für Paragraphen und ähnliches bewundert, toll echt, ich hätte die Nerven nicht 😁)Zitat:
Original geschrieben von suntsu
O.k und jetzt das heitere Beruferaten, was macht Björn beruflich?
Aber Google kennst du schon? Und Links zu diversen Gesetzen des täglichen bedarfs (BGB, StVO, StVzO) hab ich in den Bookmarks. Wie sagte mal mein Anwalt zu mir bei einer Diskussion über die Vertragsauslegung. " Ein Blick ins Gesetz vernichtet Unsicherheit"
O.k. meistens zumindest...
bye
Sven
Zitat:
Original geschrieben von XC70 T6
ach ja OT: kennt Ihr schon das E53 zu E70 Morphing Video? : http://kr.youtube.com/watch?v=xs-j1d2H97s
Das kannte ich noch nicht. Super gemacht, das Video. Man sieht sehr deutlich die Veränderungen und vorallem wird jetzt auch dem Letzten klar, warum wir den E70 hier DICKER nennen! 😉 🙂 Er steht im Vergleich zum E53 einfach nochmal ein ganzes Stück
fetterauf der Straße! 😎
Und trotzdem sind die Gene des E53 noch erkennbar. Eine Top-Leistung der BMW-Designer! 🙂
Grüße
Dirk
.. wie sagte mein Rechtsprof immer...... auf die Frage wie man das jeweilige Gesetz auslegen müßte: Es kommt drauf an.
Nicht alle sind Googlesucher 😉
Abgesehen davon..... viele Dinge muß man nicht auswendig lernen, sondern diese a) verstehen und b) wissen wo man was findet
PS: muß zugeben... bin noch Bücherfan und schreibe meine privaten Briefe auch noch immer mit Füller .... tstststs
PPS: ziemlich OT geworden jetzt.... also dann... über Tintenfarben wieder zu Sread:
Ich habe gesehen das Tasman beim 3er auch erhältlich ist..... sollte wohl beim X5 dann auch gehen ?
Zitat:
Original geschrieben von XC70 T6
Hallo Leute,
ich suche unbedingt ein Foto von einem X5 mit dem Vermilionrot (bitte kein Konfigbuildl).Und dann die Frage: was ist das fuer ein rot auf dem E70 X5... ich finde es im Konfig nicht: http://up.x333x.com/uploads/d0ab4dcfc8.jpg
Du willst doch nicht tatsächlich einen X in einem Rot-Ton ordern oder?
Alles auser Rubinschwarz ist bei dem Auto tabu, es sei denn Du bist Farbenblind, hasst dein Auto und willst der Allgemeinheit einen auswischen.
Rot geht gar nicht, bei keinem Auto, ausser den aus Maranello
Grüße
Tom
... hmmm
1) nach 7 BMW in gedeckten Farben und 2 schwarzen Daimlern wäre schon mal Farbe
angesagt, oder? Auf den Bildern siehts gut aus... und nach 3 Jahren ist er ehh weg..... (Dienstwagen)
2) Maranello.... so großzügig ist das UN nicht.... und eine Zuzahlung in der Höhe MUSS ich mir verkneifen.... geht einfach nicht....
wobei mich das Tasman auch interessiert...
Dennoch.... ich möchte weder der Allgemeinheit eines Auswischen, noch leide ich unter Farbenblindheit
( zumindest kann ich einen 50 Euroschein und einen 500 Euroschein nicht nur wegen der 0-Differenz erkennen, FIAT Money halt eben ).
Wäre halt mal was anderes..... ;-) und Rubinschwarz gefällt mir als Farbe, preislich eher nicht.
Zitat:
Original geschrieben von XC70 T6
... hmmm1) nach 7 BMW in gedeckten Farben und 2 schwarzen Daimlern wäre schon mal Farbe
angesagt, oder? Auf den Bildern siehts gut aus... und nach 3 Jahren ist er ehh weg..... (Dienstwagen)2) Maranello.... so großzügig ist das UN nicht.... und eine Zuzahlung in der Höhe MUSS ich mir verkneifen.... geht einfach nicht....
wobei mich das Tasman auch interessiert...
Dennoch.... ich möchte weder der Allgemeinheit eines Auswischen, noch leide ich unter Farbenblindheit
( zumindest kann ich einen 50 Euroschein und einen 500 Euroschein nicht nur wegen der 0-Differenz erkennen, FIAT Money halt eben ).Wäre halt mal was anderes..... ;-) und Rubinschwarz gefällt mir als Farbe, preislich eher nicht.
Ich wollte Dir nicht zu nahe treten. Für mich pers ist rot Tabu.
Wenn es jedoch Dir gefällt warum nicht?
Ich meine wäre ja schlim wenn alle schwarz, silber oder weiß fahren würden.
Speziell wenn Du Dir um den Widerverkauf keine Sorgen machen musst..