X3 Neuwagen mit Transportschaden
Hallo Liebe BMW X3 fahrer,
endlich nach 5 Wochen ist der X3 da. Verbindlicher Liefertermin April 2006. Bin am 27.April zum BMW Händler und höre, der Wagen ist da, keiner sagt Bescheid ?????
Und warum Herr Verkaufleiter , ja ,ja es gab einen kleinen Transportschaden an der Türe ,ein ganz ganz kleiner.
Ok , dann wollte ich den Wagen sehen. Nee, der ist zum Aufbereiter.
Was soll das. Bin SAUER RICHTIG SAUER. Dann hatte noch eine letzte Frage ,ob es ein entgegen kommen , wie z.B. Sachgeschenk , Entschädigung oder Preisminderung , nein alles kommt nicht in Frage. Ich würde an dem Schaden nichts sehen oder erkennen.
Falls Lakiert wird ,wovon ich ausgehe, bin ich der Meinung eine Werkslakierung ist eine Werkslakierung und eine Werkstattlakierung bleibt eine Werkstattlakierung. Erkennt jeder Profi.
Was soll ich machen ,kann z.Zeit nicht klar denken. Ich sollte meinen Gebrauchten in Zahlung geben,daß kann mal Warten. Soll ich den Vertrag Auflösen ,einen Anwalt einschalten (Kostet mich nichts) oder auf mehr Preisminderung bestehen. Schließlich Bestellt man einen NEUWAGEN und keinen NEUAWAGEN mit Vorschaden.
Danke für eure Tip´s und Grüße
16 Antworten
hallo, nun ich bin im Autohandel tätig. Eine Beule in der Tür mit entsprechender Lackierung ist meiner Meinung nach keine Bagatelle: "Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, Blechschäden fallen definitiv nicht unter Bagatellschäden auch wenn sie keine weiteren Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist. Ob das Fahrzeug fachgerecht repariert worden ist, ist ohne Bedeutung.
Wird das Fahrzeug von dir weiter verkauft, solltest du den Schaden unbedingt angeben. Laß dir deshalb vom Händler unbedingt eine Kopie der Reperaturrechnung geben
ja ich bin selbst aus der Branche ! Es geht ja jetzt um den Privatverkauf.
Natürlich ist ein Händler immer dazu verpflichtet.
Wenn eine Delle in der Türe ist, dann ist dies ein Bagatellschaden. Unfallschäden sind nur vorhanden, wenn an der Karosse (Rahmen) ein Schaden aufgetreten ist.
Beispiel... Du fährst mit deinem Auto vor die Wand.. nun wird nur die Frontschürze getauscht und nachlackiert... es ist zwar so gesehen ein Unfall passiert.. jedoch ist das Fahrzeug immer noch Unfallfrei ist, da der Schaden ohne Folgen repariert werden kann.. sprich kein Rahmenschaden vorlag.
Der Schaden in der Türe ist 100%ig kein Unfallschaden