WW gekauft mit verdecktem Wasserschaden
Hallo liebe WW-Freunde,
ich habe ein Problem und denke, Ihr könntet mir auf die Sprünge helfen:
Ich habe im Sommer ein WW (Bj 1993, vom Händler, der mich auf einen "behobenen Wasserschaden" im Bereich der Tür aufmerksam gemacht hat) gekauft . So steht es auch im Vertrag. Als meine Kinder (ich bin schon Opa) das Teil in den Herbstferien nutzen wollten und wir es flott machten, bemerkten wir an mehreren Stellen, v.a. Heckseite und hintere Seitenflächen und der Verbindung zwischen Bodenplatte und Seitenwände und Seitenwänden und Heckwand, dass der Wagen dort, na ja, marode war. Ich habe im September den Händler angerufen und wir vereinbarten einen Termin zur Besichtigung und Absprache. Der war heute und nun hat er mir folgendes gesagt: 1. Wasserschäden seien bei alten WW (1993) normal, 2. die Schäden hätte er (obgleich er wenige Zentimeter neben den besagten Stellen nach eigener Angabe den Boden saniert hatte, nicht gesehen und 3. die "richtigen" Wasserschäden würde er aus Kulanz reparieren. Nun meine Frage in die Runde: Kann er das tatsächlich so hin bekommen, dass ich meine Kinder/Enkel beruhigt mit dem WW losziehen lassen kann? Übrigens: Einen aktuellen TÜV hat der WW vom Mai 2017, da steht nur "Bodengruppe gealtert", was mich bei dem Baujahr ja nicht stutzig gemacht hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Angehängt Bilder von den Ecken der Bodengruppe und von den Kanten zur Seitenwand Bild 1-4 hintere Ecke re, 5-7 Seitenkanten, 8 und 9 vordere Ecken. Unter dem Wassertank innen hat sich das Sperrholz bereits in Pulver (trocken) aufgelöst.
PS: Es wäre schön, wenn Ihr nicht allzu häufig meine Einfalt beim Kauf unterstreichen würdet - ich weiß ja, ich hätte es verdient ...
Beste Antwort im Thema
Ja, dieWohnwagenpreise sind jenseits von Gut und Böse. Und das Lustige ist, gilt auch für Wohnmobile, die Altfahrzeuge machen die Preissteigerungen der Neufahrzeuge mit.
Meinen ersten Hobby Prestige, Bj. 1982 habe ich in top Zustand mit 7 Jahren für 7ooo DM gekauft, incl 2 Vorzelten. Vor 15 Jahren bot man mir einen Flair für 22ooo EUR an (6700TA, 3achs., Heckgarage, Alde ans gut ausgestattet, leichter Rep.-stau). Neupreis damals ca 90ooo DM, Zahlen sind aus dem Gedächtnis.
Heute kann man einen Flair suchen, der an dem regulären Werteverlust teilnimmt.
Bevor ich mir einen 25 Jahren alten Wohnwagen an den Hals hänge, würde ich mieten, und wenn es über Jahre gehen würde. Immer neueste Fahrzeuge mit der entspr Sicherheit und ansonsten abgeben und mit nichts was am Hut.
88 Antworten
Weil immer von Unterbodenschutz geredet wird, so was gehört überhaupt nicht auf einen hölzernen Unterboden.
Zitat:
@teddy1x schrieb am 23. Oktober 2017 um 10:42:36 Uhr:
Oft ist Neukauf günstiger. Sehe ich hier immer öfter.
4000€ für ein 25j. Altes Teil, da sollte man sich vorher Gedanken drüber machen.
Ein Neuer kostet möglicherweise das dreifache, aber das hast du nach 10 Jahren auch locker in so eine Gurke gesteckt.
Nö, wenn man einen kauft der in Ordnung ist, dann hat man auch mit dem Gebrauchtkauf keine Probleme...
Zitat:
@123autofahrer schrieb am 22. Okt. 2017 um 18:20:00 Uhr:
@ Pflegefreund
"gekauft wie gesehen" - na ja, ein bisschen detailierter war der Vertrag schon. Wenn der Händler behauptet, den Schaden nicht gesehen zu haben, warum sollte er mir sofort auffallen?! Aber darum (siehe oben) ging es mir im Kern nicht (wäre dann Sache des Anwaltes), sondern um die Möglichkeit, so einen Schaden realistisch und effektiv beheben zu können. Und da ist die überwiegende Meinung: Weg (zurück) mit dem Teil und so werde ich es auch tun.
Nochmals Danke!
Hier schreibt der TE, was er nun zu tun gedenkt. Wie, das lässt er offen.
Auf seine Kernfrage ist aber niemand wirklich eingegangen.
@123autofahrer
Möglich ist (fast) alles. Allerdings ist das eine Frage von handwerklichem Geschick/Können sowie räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten. Die Materialkosten sind i.d.R. relativ überschaubar. In jedem Fall ist wohl mit erheblich mehr an Instandsetzungsarbeiten zu rechnen, als auf den Bildern zu sehen ist. Der Grund liegt darin, dass sich bei Feuchtigkeitsschäden vieles im Verborgenen abspielt. Was, kann man in meinem Blog sehen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. Oktober 2017 um 09:31:36 Uhr:
Weil immer von Unterbodenschutz geredet wird, so was gehört überhaupt nicht auf einen hölzernen Unterboden.
Natürlich! Vielleicht aber nicht in den Mengen. Knaus z.b. macht ihn in den Ecken und Übergänge bei jeder Dichtigkeitsprüfung drauf.
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In einem anderen Forum läuft ein Thread mit frappierenden Parallelen. Da behauptet der dortige TE heute, der Händler habe den WoWa Bj. 93 nun für ca. 1.000 EUR unter dem Verkaufspreis zurück gekauft. Was es aber auch für Zufälle gibt. Dort sollte der Kauf 1 1/2 Jahre zurück liegen und damit aus der Gewährleistung raus sein.
@situ
Und das sagt uns in Bezug auf diesen Thread bzw den TE jetzt was?
Lieber Oldwood - versuche, es selbst raus zu kriegen. Wenn dir das bis zum Wochenende nicht gelingt, noch einmal anklopfen. Ich erkläre es dir dann.
In der Zwischenzeit könnt ihr dem TE ja weitere Vorschläge zum Vorgehen machen.
@OT
Natürlich, Du stellst hier etwas nichtssagendes in den Raum und ich vergeude meine Zeit damit, herauszufinden, was Du der Welt sagen willst.
Ja nee, is klar.
Dann schreib doch klipp und klar, was Du dem TE unterstellst.
/OT
Da es bei einer 25Jahre alten Wohndose nur darum gehen kann, wie stark die Folgen von unkontrollierten Wassereintritt sind, trifft aus meiner Sicht den Käufer die Verantwortung...!
Bei einem Wohnwagen, der ewig Sonne, Regen + Frost ausgesetzt ist, kann keine Dichtmasse + Dichtung zig Jahre dichthalten...!
Was soll der Verkäufer denn machen?
Eine hölzerne Komplettrestauration des Unterbodens?
Das wird sich kaufmännisch wohl kaum rechnen!
-🙂
Grüssle
Nico
Zitat:
@princeton schrieb am 24. Okt. 2017 um 17:5:05 Uhr:
Was soll der Verkäufer denn machen?
Im Zweifel den Wohnwagen entsprechend und niedriger im Preis anbieten?! Oder gar überhaupt nicht in den Handel bringen?!
Recht und Rechtsprechung schützen den Käufer, wenn er Privatperson ist. Wie Du zu Deiner Einschätzung kommst, erschließt sich mir nicht. Zwar magst Du ein Stück weit mit Deiner Sicht richtig liegen, aber eben nur ein Stück.
Zitat:
@situ schrieb am 24. Oktober 2017 um 15:56:41 Uhr:
In einem anderen Forum läuft ein Thread mit frappierenden Parallelen. Da behauptet der dortige TE heute, der Händler habe den WoWa Bj. 93 nun für ca. 1.000 EUR unter dem Verkaufspreis zurück gekauft. Was es aber auch für Zufälle gibt. Dort sollte der Kauf 1 1/2 Jahre zurück liegen und damit aus der Gewährleistung raus sein.
Dann lies mal dort nach, wie der Fall ausgegangen ist. Kann m.E. nicht der Fall hier sein.
Zitat:
@situ schrieb am 24. Oktober 2017 um 16:02:34 Uhr:
Lieber Oldwood - versuche, es selbst raus zu kriegen. Wenn dir das bis zum Wochenende nicht gelingt, noch einmal anklopfen. Ich erkläre es dir dann.In der Zwischenzeit könnt ihr dem TE ja weitere Vorschläge zum Vorgehen machen.
Bring doch ne Rätselzeitung heraus.
Zitat:
@renesomi schrieb am 24. Oktober 2017 um 17:26:26 Uhr:
Dann lies mal dort nach, wie der Fall ausgegangen ist. Kann m.E. nicht der Fall hier sein.
Das schrieb ich doch hier bereits: Günstiger Rückkauf durch Verkäufer - nur halb gelesen?
Nein - natürlich auf gar keinen Fall der Fall hier. Wie kommst du auf so eine absurde Idee? Ein Zufall halt.
Hier wird der TE sicher noch schreiben, welchem eurer Ratschläge er gefolgt ist oder folgen wird.
Aber Glückwunsch: Als eifriger Leser dort hast du das schwere Rätsel ja schon geknackt.
Zitat:
@Oldwood64 schrieb am 24. Okt. 2017 um 09:39:47 Uhr:
Und da ist die überwiegende Meinung: Weg (zurück) mit dem Teil und so werde ich es auch tun.
Ich hatte es schon zitiert, für Dich, Situ, aber gern noch mal.😉
Das Teil soll rückabgewickelt werden.
Häh? Nun schreibst du in Rätsel.
Das ist doch nur eine Absichtserklärung. Wenn er das gestern tatsächlich getan hat, dann könnte, obwohl renesomi ja meint, ... Rätsel über Rätsel.
Aber du hast das ja nun doch rausgefunden, was der eventuelle Zusammenhang u. U. sein könnte.