WW gekauft mit verdecktem Wasserschaden

Dethleffs Caravan Camper

Hallo liebe WW-Freunde,
ich habe ein Problem und denke, Ihr könntet mir auf die Sprünge helfen:
Ich habe im Sommer ein WW (Bj 1993, vom Händler, der mich auf einen "behobenen Wasserschaden" im Bereich der Tür aufmerksam gemacht hat) gekauft . So steht es auch im Vertrag. Als meine Kinder (ich bin schon Opa) das Teil in den Herbstferien nutzen wollten und wir es flott machten, bemerkten wir an mehreren Stellen, v.a. Heckseite und hintere Seitenflächen und der Verbindung zwischen Bodenplatte und Seitenwände und Seitenwänden und Heckwand, dass der Wagen dort, na ja, marode war. Ich habe im September den Händler angerufen und wir vereinbarten einen Termin zur Besichtigung und Absprache. Der war heute und nun hat er mir folgendes gesagt: 1. Wasserschäden seien bei alten WW (1993) normal, 2. die Schäden hätte er (obgleich er wenige Zentimeter neben den besagten Stellen nach eigener Angabe den Boden saniert hatte, nicht gesehen und 3. die "richtigen" Wasserschäden würde er aus Kulanz reparieren. Nun meine Frage in die Runde: Kann er das tatsächlich so hin bekommen, dass ich meine Kinder/Enkel beruhigt mit dem WW losziehen lassen kann? Übrigens: Einen aktuellen TÜV hat der WW vom Mai 2017, da steht nur "Bodengruppe gealtert", was mich bei dem Baujahr ja nicht stutzig gemacht hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Angehängt Bilder von den Ecken der Bodengruppe und von den Kanten zur Seitenwand Bild 1-4 hintere Ecke re, 5-7 Seitenkanten, 8 und 9 vordere Ecken. Unter dem Wassertank innen hat sich das Sperrholz bereits in Pulver (trocken) aufgelöst.

PS: Es wäre schön, wenn Ihr nicht allzu häufig meine Einfalt beim Kauf unterstreichen würdet - ich weiß ja, ich hätte es verdient ...

Beste Antwort im Thema

Ja, dieWohnwagenpreise sind jenseits von Gut und Böse. Und das Lustige ist, gilt auch für Wohnmobile, die Altfahrzeuge machen die Preissteigerungen der Neufahrzeuge mit.
Meinen ersten Hobby Prestige, Bj. 1982 habe ich in top Zustand mit 7 Jahren für 7ooo DM gekauft, incl 2 Vorzelten. Vor 15 Jahren bot man mir einen Flair für 22ooo EUR an (6700TA, 3achs., Heckgarage, Alde ans gut ausgestattet, leichter Rep.-stau). Neupreis damals ca 90ooo DM, Zahlen sind aus dem Gedächtnis.
Heute kann man einen Flair suchen, der an dem regulären Werteverlust teilnimmt.
Bevor ich mir einen 25 Jahren alten Wohnwagen an den Hals hänge, würde ich mieten, und wenn es über Jahre gehen würde. Immer neueste Fahrzeuge mit der entspr Sicherheit und ansonsten abgeben und mit nichts was am Hut.

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Also ich würde den auch nicht behalten. Der Reparaturaufwand ist da schon erheblich und wie gesagt ich denke einmal feucht = immer feucht und wenn sich Schimmel bildet auch ungesund immerhin sollte man drin schlafen.

4000 Euro für so ein Wrack finde ich auch nicht wirklich günstig, für den Preis bekommt man schon ein gutes trockenes Wägelchen man muss halt etwas suchen.

Das Baujahr sagt übrigens wenig aus, ich kenne WW die sind schon bald 30 Jahre alt und staubtrocken obwohl sie nie ein Dach drüber hatten, immer im Freien standen.

Hallo,
Mein alter WW hatte auch an den Ecken morsches Holz. Wurde ausgebessert und ist nach 4Jahren immer noch ok.
Bei solchen alten WW ist es immer ein Risiko-auch für den Verkäufer. Deshalb hat mein Verkäufer auf listigem Weg alle Haftung ausgeschlossen. Daraus resultierte dann ein niedriger Preis und dann war es für mich in Ordnung.

Die genannten 4000 € hätte ich nie akzeptiert. Klar, der Markt ist leergefegt und es ist jetzt etwas teurer.
Das Risiko der Garantie/Gewährleistung lässt so etwas älteres auf der Wiese bei entsprechenden Händler landen.
Um das Risiko abzudecken hätte der WW 8000€ kosten müssen. Der Verkäufer hat das wohl noch nicht verstanden.

Es ist die gleiche Geschichte wie mit den alten PKW s die in Afrika landen.
Die gesetzliche Gewährleistung kann der Verkäufer nicht bezahlen und auch der Käufer will das nicht bezahlen wenn ihm eine korrekte Summe genannt wird.
Ich würde erst einmal Prüfen was alles noch sein muss.
Gruß Axel R

Danke für die unterschiedlichen Meinungen. Wenn Ihr natürlich mir auch nicht die Entscheidung abnehmen könnt, hilft es doch sehr, die verschiedenen Standpunkte zu hören.
Bisher habe ich drei Ecken des Bodens, die verrottet sind, dabei die vom Heck derart, dass sich beim Stützen ausfahren (nicht ausheben!) die Rückwand ca. 1 cm nach außen drückt (ist in dem ersten Bild am breiten schwarzen Streifen zu sehen), teilweise an den Seitenwänden der Übergang zur Bodenplatte morsch, die obere Spanholzplatte der Bodenplatte im Bereich des Wassertanks großflächig (50x50cm?) aufgelöst und einer der Rangiergriffe lässt sich nun rausziehen (war vorher wohl angeklebt) und es kommt feuchtes Spanholz mit. Solange ich mich nicht entschieden habe, habe ich Angst, beim Prüfen etwas kaputt zu machen.

Ach du Sch...! So wie das auf den Bildern aussieht ist der Wagen Kernschrott. 4000€ sind ja wohl ein Witz dafür. Ich kann jetzt nur echt nicht verstehen, wie man ein Wagen mit so offensichtlichen Mängeln überhaupt kaufen kann? Ich würde den sofort wieder beim Händler auf den Hof stellen und umgehend das Geld zurück verlangen. Vermutlich wird das aber schwierig, da er ja nun mal gekauft wurde. Vermutlich bleibt nur die zweite Variante. Den Wagen verschrotten und die 4000€ als Lehrgeld abschreiben.

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Was gibt es weiter zu prüfen? Der Zustand ist ausreichend festgestellt.
Anwalt und ggfs. Gutachten.
Da die betroffenen Stellen überklebt waren, arglistige Täuschung.
Näheres kann der Anwalt sagen.
Der Kaufzustand sollte möglichst nicht verändert werden.

Das der Händler davon nichts gewusst haben will, kann er seiner Frau erzählen, die glaubt das vielleicht. Der Wagen ist so hinüber....der hat sich gesagt: Jeden Tag steht ein Dummer auf....

Bring den zurück...

Danke für die klaren Worte (wenn sie auch nicht besonders schmeichelhaft waren)

Schönen Sonntag noch!

Ich würde sagen, gekauft wie gesehen. Von einem verdeckten Mangel kann man ja echt nicht reden, da der Schaden ja mehr als offensichtlich ist. Die Folie ist übrigens Unterbodenschutz. Wenn der TE nicht großes Glück hat und der Händler den Wagen zurück nimmt, heißt es wohl Pech gehabt.

@ Pflegefreund
"gekauft wie gesehen" - na ja, ein bisschen detailierter war der Vertrag schon. Wenn der Händler behauptet, den Schaden nicht gesehen zu haben, warum sollte er mir sofort auffallen?! Aber darum (siehe oben) ging es mir im Kern nicht (wäre dann Sache des Anwaltes), sondern um die Möglichkeit, so einen Schaden realistisch und effektiv beheben zu können. Und da ist die überwiegende Meinung: Weg (zurück) mit dem Teil und so werde ich es auch tun.
Nochmals Danke!

Mit gekauft wie gesehen war nicht der Wortlaut im Vertrag gemeint. Ich meine damit, du hattest genügend Zeit dir den Wagen gründlich anzugucken. Das der Händler sagt er hätte nichts gesehen ist doch logisch. Was hätte er denn sagen sollen: ja, ich weiß der Wagen ist Schrott, ich dachte Ihnen fällt es nicht auf :-)
Versuch den Wagen zurück zugeben. Ohne Anwalt wird es wohl nicht gehen.
Alles gute!

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 22. Oktober 2017 um 18:30:16 Uhr:


Mit gekauft wie gesehen war nicht der Wortlaut im Vertrag gemeint. Ich meine damit, du hattest genügend Zeit dir den Wagen gründlich anzugucken. Das der Händler sagt er hätte nichts gesehen ist doch logisch. Was hätte er denn sagen sollen: ja, ich weiß der Wagen ist Schrott, ich dachte Ihnen fällt es nicht auf :-)
Versuch den Wagen zurück zugeben. Ohne Anwalt wird es wohl nicht gehen.
Alles gute!

Schon mal den Begriff "Gewährleistung" gegoogelt?

Ist genau für solche Fälle erfunden worden. Schwarze "Überzüge" auf dem Holz gibt es werksmäßig nicht, das Holz des Unterbodens hat nur einen diffusionsoffenen Anstrich. Mit der Folie wurde der Schaden (von wem auch immer) kaschiert und der Händler hätte das sehen und prüfen müssen. Hat er offensichtlich nicht getan, also sein Bier.

Das ist kein Überzug, das ist einfach über die Jahre angesammelter Unterbodenschutz.
Abwarten ob es so einfach ist....

Hallo,
sorry, die 4000.- Euro hatte ich noch nicht lesen können, als ich meinen Beitrag schrieb. Das ist schon ein heftiger Batzen für Bastlerschrott. Wäre mir das echt nie wert! Da wären mir schon 2000.- Euro zu viel.

Ok, jetzt mal aus rein fachlicher Sicht:
Was kann/ sollte der TE jetzt dringlichst tun:
1. - wenn vorhanden- Rechtsschutzversicherung informieren ( Verkehrsrechtschutz! ) und Freigabe anfordern.
Möglichst Erstberatung am Telephon in Anspruch nehmen und beabsichtigtes Vorgehen abstimmen.
( Mitschrift aller Ergebnisse- Rea am Telephon schreibt auch mit!)

2. KFZ- Gutachter aufsuchen und eine Erstbeschau - sprich: Kurzgutachten erstellen lassen. Preis darf lt. Verband max 750.- Euro kosten, kann - und wird hier aber erheblich preiswerter erstellt werden.

3. Mit -oder ohne Rechtsschutzzusage, aber mit positivem Befund (Kurz)- Gutachten sofort zu einem Fachanwalt - und zwar nicht für Verkehrsrecht, sondern für Zivilrecht! ( Hier geht es um Gewährleistung und das ist eben Kaufrecht lt. BGB)

Weiteres sagt dann der Anwalt!

Das Kurzgutachten hat nur einen einzigen Grund: Vor Anbahnung eines Rechtsstreites, als Laie bereits sachkundig über den realen Zustand des Fahrzeugs informiert zu sein. Das wird der Rea fordern, das fordert zumeist die Rechtsschutzversicherung und sofort jeder Richter, denn die möchten schon wissen, ob da jemand aus einer Mücke einen Elephanten macht, oder ob die behaupteten Sachmängel tatsächlich vorliegen und daher der Rechtsstreit sinnvoll und notwendig ist.
Bei 4000.- Euro wird wohl auch kein zusätzliches großes Gutachten ( wenn nicht sogleich erstellt) vom Gericht angefordert.
Daher: Da ein KFZ- Gutachten nach Schadenshöhe berechnet wird kann es sich hier fallbezogen, durchaus lohnen, anstelle des Kurzgutachtens gleich ein vollständiges Gutachten erstellen zu lassen. ( Gutachter berät! )
Der Ablauf geht so:
Gutachter aufsuchen. Dieser verschafft sich einen ersten Eindruck von dem Fahrzeug und legt fest, ob für den Schaden überhaupt ein Gutachten notwendig ist. Das ist im vorliegenden Fall wohl anhand der Fotos bereits zu bejahen. Dann wird der Preis für das Gutachten ausgehandelt. Da die Schadenshöhe bis 130% der Wiederbeschaffungskosten ( hier mal pi x Daumen angesetzt mit 4000.-Euro) als Reparaturkosten, berechnet wird ( die Höhe des Schadenswertes kann natürlich viel höher liegen), bedeutet dies also: 4000.- + 1300= 5300.- Euro max. Reparaturkosten. Darüber hinausgehende Schäden führen dann zum wirtschaftlichen Totalschaden, was in diesem Fall wohl sehr wahrscheinlich eintreten dürfte, aber sehr ähnliche Berechnungswerte erzeugt.
Von den 5300.- Euro wird das Grundhonorar berechnet, welches hier bei ca. 9 %, also knapp 500.- Euro liegen kann.
Das sind so die Maximalwerte. Verhandlungspreise lassen sich nicht konkret vorhersagen.
Dazu kommen dann noch die Auslagen ( Nebenkosten) ggf. für Fahrt zum Fahrzeug, Porto, etc..
Die Gutachterkosten muss der Auftraggeber zunächst bezahlen. In Anfrage an die Rechtsschutzversicherung kann eine Übernahme der Kosten durch den Versicherer bewilligt werden. Dann erstattet der Versicherer dem Auftraggeber die Kosten unmittelbar. Daher dies sogleich beim ersten Kontakt ansprechen.

Liebe(r) 123Au, ich erlebe es in div. Foren sehr häufig, dass Fragesteller sehr zögerlich in der Wahrnehmung ihrer Rechte sind. Das ist mir nur zum Teil verständlich. Aber: es gilt grundsätzlich auch in Rechtssachen: Die Sachverhalte müssen aufeinander abgestimmt, eindeutig, nachvollziehbar und rechtzeitig angegangen werden. Zur Eindeutigkeit gehört der Entschluss, den Sachverhalt bis zu einer endgültigen Klärung voran zu treiben.
"Abgestimmt" bedeutet: Sachverhalte Schritt für Schritt, in geordneter, sinnvoller Abfolge zu bearbeiten.

Also lieber TE, wenn der Ww. kein teures Bastlerobjekt werden soll, dann sofort die volle Konzentration auf das gewünschte Ziel, mit voller logischer Konsequenz und vollem sinnvollem Einsatz.

Viel Erfolg wünscht der Asphalthoppler

Mit einem Kurzgutachten etc kann man ja erstmal drohen, ich habe den Eindruck, dass der Verkäufer nach dem ersten anwaltl Schreiben einer Wandlung zustimmen wird. Den aufgrund der vom TE geschilderten entspr Äusserungen.

Bevor man gleich einen Anwalt einschaltet, kann man den Verkäufer ja erst mal informieren, dass man eine vollständige Rückabwicklung erwartet und angesichts des Schadens nicht bereit ist, einen Kompromiss einzugehen. Wenn er das ablehnt, kann man immer noch mit dem Anwalt drohen und wenn das noch nicht hilft auch wirklich zu einem gehen.
Soweit ich das verstanden habe, hat der TE bis jetzt mit dem Verkäufer den Schaden angesehen, einen Vorschlag zur Behebung des Schadens bekommen und sich dann genauer informiert. Ich habe zumindest nichts gelesen, dass der TE schon versucht hätte, ob der Verkäufer nicht einer gütlichen Rückabwicklung zustimmt. Wäre weniger Zeit und Ärger für alle Beteiligten 😉

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