WW gekauft mit verdecktem Wasserschaden
Hallo liebe WW-Freunde,
ich habe ein Problem und denke, Ihr könntet mir auf die Sprünge helfen:
Ich habe im Sommer ein WW (Bj 1993, vom Händler, der mich auf einen "behobenen Wasserschaden" im Bereich der Tür aufmerksam gemacht hat) gekauft . So steht es auch im Vertrag. Als meine Kinder (ich bin schon Opa) das Teil in den Herbstferien nutzen wollten und wir es flott machten, bemerkten wir an mehreren Stellen, v.a. Heckseite und hintere Seitenflächen und der Verbindung zwischen Bodenplatte und Seitenwände und Seitenwänden und Heckwand, dass der Wagen dort, na ja, marode war. Ich habe im September den Händler angerufen und wir vereinbarten einen Termin zur Besichtigung und Absprache. Der war heute und nun hat er mir folgendes gesagt: 1. Wasserschäden seien bei alten WW (1993) normal, 2. die Schäden hätte er (obgleich er wenige Zentimeter neben den besagten Stellen nach eigener Angabe den Boden saniert hatte, nicht gesehen und 3. die "richtigen" Wasserschäden würde er aus Kulanz reparieren. Nun meine Frage in die Runde: Kann er das tatsächlich so hin bekommen, dass ich meine Kinder/Enkel beruhigt mit dem WW losziehen lassen kann? Übrigens: Einen aktuellen TÜV hat der WW vom Mai 2017, da steht nur "Bodengruppe gealtert", was mich bei dem Baujahr ja nicht stutzig gemacht hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Angehängt Bilder von den Ecken der Bodengruppe und von den Kanten zur Seitenwand Bild 1-4 hintere Ecke re, 5-7 Seitenkanten, 8 und 9 vordere Ecken. Unter dem Wassertank innen hat sich das Sperrholz bereits in Pulver (trocken) aufgelöst.
PS: Es wäre schön, wenn Ihr nicht allzu häufig meine Einfalt beim Kauf unterstreichen würdet - ich weiß ja, ich hätte es verdient ...
Beste Antwort im Thema
Ja, dieWohnwagenpreise sind jenseits von Gut und Böse. Und das Lustige ist, gilt auch für Wohnmobile, die Altfahrzeuge machen die Preissteigerungen der Neufahrzeuge mit.
Meinen ersten Hobby Prestige, Bj. 1982 habe ich in top Zustand mit 7 Jahren für 7ooo DM gekauft, incl 2 Vorzelten. Vor 15 Jahren bot man mir einen Flair für 22ooo EUR an (6700TA, 3achs., Heckgarage, Alde ans gut ausgestattet, leichter Rep.-stau). Neupreis damals ca 90ooo DM, Zahlen sind aus dem Gedächtnis.
Heute kann man einen Flair suchen, der an dem regulären Werteverlust teilnimmt.
Bevor ich mir einen 25 Jahren alten Wohnwagen an den Hals hänge, würde ich mieten, und wenn es über Jahre gehen würde. Immer neueste Fahrzeuge mit der entspr Sicherheit und ansonsten abgeben und mit nichts was am Hut.
88 Antworten
Hallo princeton: Ich glaube, jetzt gibt es Schelte. Muss man ertragen.
Tatsächlich aber ist es wohl eher so, dass auch die Händler Rechtsbeistände haben, die ihr Handwerk gelernt haben. Sonst ständen sie von vorne herein auf verlorenem Posten.
Zudem, wenn wie hier Partei ergriffen wird, immer davon ausgegangen werden muss, dass die möglicherweise ausschlaggebenden Details ja nicht bekannt sind.
Und nein, dies ist keine Unterstellung, sondern eine allgemeine, nicht auf den Gegenstand dieses Threads bezogene Feststellung und gilt für alles, was anonym im weltweiten Netz vorgebracht wird.
Zitat:
@princeton schrieb am 25. Okt. 2017 um 20:26:32 Uhr:
Man muss sich dann nur nicht wundern, wenn's plötzlich in einem bestimmten Alter- und Preissegment von Händlern nichts mehr angeboten wird...!
Das ist doch auf dem Sektor gebrauchter Kfz schon lange gang und gebe.
Zitat:
Bleibt zu hoffen, dass der Anwalt vom Händler und ggf. das Gericht / Sachverständige klarstellen, dass nun mal organische Materialien wie Holz nach 25Jahren durchaus flüchtige Zustände einnehmen können...!
Darum, dass klarzustellen, geht es doch gar nicht. Das wissen Anwälte, Sachverständige und Richter natürlich. Es geht darum, wie Sachen (und dazu gehören auch Wohnwagen) angeboten werden. Und hier trifft den
gewerbsmäßigenHändler die vom Gesetz gebotene Verantwortung. Und das ist gut so!
@situWürden sie das? Warum braucht ein seriöser Händler einen Rechtsbeistand, wenn er eine Sache korrekt beschreibt und anbietet?
Und hier trifft den gewerbsmäßigen Händler die vom Gesetz gebotene Verantwortung. Und das ist gut so!
Dann kann man ja heute auf Basis der sagenhaften Sachmängelhaftungen und einer Rechtschutzversicherung völlig ahnungslos und ohne gezielte Kaufvorbereitung 25 Jahre alte Autos und Wohnwagen kaufen...!
Stimmt, unsere Standards bestimmen entscheidend den Preis.
Mein Mitleid mit Händlern hält sich etwas in Grenzen, da die natürlich auch wissen, wie sie sich aus der Haftung nehmen können, legal. Und für den deutschen Markt ungeeignete Autos (alte Diesel etc. ) gibt es dankbare Export Märkte.
@Oldwood: Meinst du diese Frage ernst?
Die Welt - nicht nur dieses Forum - ist prall gefüllt mit unterschiedlichen Ansichten, Missverständnissen und auch bösen Absichten (Letztere hier im Forum natürlich nie). Man muss nicht einmal einer Seite Unlauteres unterstellen, wenn Dinge über einen Rechtsstreit gelöst werden müssen.
@Hawai1: Natürlich ist es so. Ich finde es trotzdem schade, dass ein Händler mir ein Auto, welches er für 2.500 EUR in Zahlung nimmt, nicht für 2.800 EUR verkaufen kann, weil er seine Gewährleistungskosten nicht abschätzen kann. Und wir beide nicht die Freiheit haben, einen Vetrag so auszuhandeln, wie wir das für uns beide OK finden. Aber ist halt so und wir ändern es nicht. Aber es gibt ja Auswege (KA oder - wie mal gekauft für den Sohn - Direktverweis an einen Kunden, der sein Fahrzeug in Zahlung geben wollte).
Schade z. B., dass hier niemand meine "Jungwagen" mit so 150.000 bis 180.000 km kaufen kann. Ich gebe bewusst grundsätzlich in Zahlung (wegen der mir bekannten, heutigen Kundenmentalität, will ich nichts mit zu tun haben) und noch während unseres Kaufgesprächs telefoniert der Verkäufer mit einem Export-Aufkäufer, ob er den mir genannten Ankaufpreis akzeptiert.
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Zitat:
Dann kann man ja heute auf Basis der sagenhaften Sachmängelhaftungen und einer Rechtschutzversicherung völlig ahnungslos und ohne gezielte Kaufvorbereitung 25 Jahre alte Autos und Wohnwagen kaufen...!
Genau. Wenn einem ein Händler ein entsprechendes Angebot macht, ja.
Was glaubst Du denn, warum Du bei Kfz-Händlern kaum noch ein Auto älter 4 Jahre und mehr als 100tkm mit Gewährleistung findest? Die werden fast alle im Kundenauftrag verkauft. Warum wohl?😉
@situNatürlich meinte ich das nicht ernst.😉
Mit 2500/2800 das wäre der Idealzustand.
Fakt ist aber, dass bei absehbarer Restnutzungszeit sich ein gewisser Rep.-stau ansammelt.
Und das wird in Zukunft noch schlimmer, da schon früher Hard- od Softwareprobleme einer Rep entgegenstehen. Bei der Vernetzung der Fahrzeuge reicht dann der Ausfall eines zentralen Bauteils, das, alleine gar nicht so teuer wäre, sich aber solo nicht tauschen lässt. Bspw. Erweiterte Wegfahrsperre, Schliesssysteme etc.
War nur ein Beispiel um des Prinzips willen. Mich ärgert - auch nur aus Prinzip - dass man mich von Gesetzes wegen "beschützt", auch wenn ich den Schutz nicht benötige und nicht möchte, weil ich das Risiko im Vollbesitzt meiner geistigen Kräfte selber tragen möchte.
Aber das läuft Richtung OT und sicher ruft mich mein Freund hier gleich zur Ordnung, Da praktiziere ich lieber voraus eilenden Gehorsam und schließe hier. Dafür aber bitte mindestens einen Daumen.
Wie definiert sich denn konkret ein "Wasserschaden" in diesem Fall...?!?
Alle Bilder vom TE sind ja von außen (Unterseite) gemacht worden.
Auf den Ablichtungen sehe ich gealtertes Holz an der Fahrzeugunterseite.
Unter einem klassischen Wasserschaden bei einem Wohnwagen würde ich im Fahrzeuginneren Schimmel und Spark unter Iso-Materialien oder Teppichen verstehen.
Wenn ich mir einen alten Mercedes /8 kaufe, und der dann einen rostigen Unterboden hat, spreche ich ja wohl kaum von einem Wasserschaden...! Obwohl Wasser an dem Zustand nicht ganz unschuldig war...!
Dieser Wohnwagen hat TÜV und ist voll funktionsfähig! Wo liegt das Problem...???
-🙂
Grüssle
Nico
Willst du etwa was unterstellen? (nicht ernst gemeint, aber hier ist Vorsicht geboten).
Der TE hat es aber (glaube ich, lese jetzt nicht noch mal) irgendwo weiter beschrieben.
"auch wenn ich den Schutz nicht benötige und nicht möchte, weil ich das Risiko im Vollbesitzt meiner geistigen Kräfte selber tragen möchte."
Das kann man nicht verallgemeinern. Jemand aus einem völlig anderen Wissensbereich kann mit der Marterie überfordert sein und braucht einen Level, dem er vertrauen kann, den Vertrags-Händler. Und sollten da böse Buben ihr Ding machen, oder ein böser Bube hat denen etwas untergeschoben, muss der Kunde geschützt bleiben. Vertrauen in eine Sparte tut der Sparte selbst auch gut, man denke an den legendär schlechten Ruf der Pferdehändler...
Zitat:
@princeton schrieb am 25. Oktober 2017 um 21:32:21 Uhr:
Unter einem klassischen Wasserschaden bei einem Wohnwagen würde ich im Fahrzeuginneren Schimmel und Spark unter Iso-Materialien oder Teppichen verstehen.
Du vielleicht. Aber das muss nicht so sein. Nicht jeder Wasserschaden (landläufig auch gern Feuchtigkeitsschaden) bildet Schimmel oder andere Äußerlichkeiten aus, und trotzdem können im Inneren des Aufbaus erhebliche Schäden vorhanden sein. Habe ich nämlich selbst leidvoll erfahren.
Zitat:
Dieser Wohnwagen hat TÜV und ist voll funktionsfähig! Wo liegt das Problem...???
-🙂
Grüssle
Nico
Siehe oben und das angehängte Bild. Der Schaden war bei Besichtigung nicht festzustellen; weder durch Sicht, - Geruchprüfung noch mit einem Feuchtigkeitsmesser.
@situ
Lass doch einfach Deine andeutungsvollen Sticheleien; egal wen Du da schon wieder gemeint hast. Aber scheinbar geht es nicht ohne.
Zitat:
@Oldwood64 schrieb am 26. Oktober 2017 um 06:51:51 Uhr:
Aber scheinbar geht es nicht ohne.
Gut erkannt. Ich meinte einen meiner Freunde hier - aber welchen?
Tja, alles hat einmal seine Premiere: So auch für mich das Benutzen der Ignor-Funktion in diesem Forum.
@situ hat es geschafft. situ, für mich bist Du raus.
@123autofahrer
Was ist eigentlich aus deinem WW Problem geworden?
Über den Rest wurden wir ja bereits genügend aufgeklärt!
Ich hatte ein vergleichbares Problem (nicht ganz so heftig) und habe mich nach einer Einigung mit dem VK (Händler) für die Rep. in Eigenleistung entschieden!
Alles ist reparabel sofern man will und kann!
Gruß
Michael