Wurde zurückgestuft und meine SF wurde nicht übernommen

Hallo,

folgender Fall: ich habe im November letzten Jahres eine Autoversicherung angemeldet. Ich bin kompletter Neueinsteiger und wurde dementsprechend in SF 0 eingestuft. Da ich von Freunden und Bekannten öfters gehört hatte, dass man die Versicherung zeitnah kündigen soll, damit man einen besseren Preis erzielen kann, habe ich dies getan. Die Versicherung lief also bis letzten Monat komplett 1 Jahr.

Zum Preisvergleich bin ich auf ein Vergleichsportal gegangen. Dort hatte ich bei den Versicherungen SF 1 eingetragen bei den Berechnung anstatt SF 0 (war ein Fehler, ich hätte 0 eintragen sollen). Die Versicherung hat mich genommen und durch eine Sondereinstufung in SF 2 eingestuft (war eine Aktion von denen).

Heute hatte ich auf mein Konto geguckt und war erschrocken. Die haben mir das doppelte abgebucht und mich (laut Portal und Anruf) wieder auf SF 0 gesetzt. Ich fragte am Telefon, wann ich denn in SF 1 komme, wo ich dann weniger bezahlen würde. Die Dame sagte mir, dass ich jetzt erst im November nächsten Jahres in SF 1 steigen würde. Sie sagte mir, man müsse ein komplettes Kalenderjahr fahren, damit man hochgestuft wird. Ist das so richtig? Wenn das so wäre, dann würde ich ja immmer eine SF Klasse hinterher hängen, weil ich die Police beim Vorversicherer im November abgeschlossen habe.

Mein Problem: ich bin jetzt bei dem neuen Versicherer auf SF 0, obwohl ich bei meinem Vorversicherer ein Jahr ohne Schäden auf SF 0 gefahren bin. Meines Verständnisses nach muss ich doch jetzt in SF 1 kommen. Aber laut aktueller Versicherung komme ich das ja erst im November nächsten Jahres. Das heißt, dass ich 2 Jahre auf SF 0 fahre. Das kann doch so nicht richtig sein? Ich verstehe das nicht und bin verärgert. Ist das so richtig?

51 Antworten

Dann ist das wohl auch der 26.11.2017 die nächste Hauptfälligkeit. Sie sagte mir dennoch, ich müsse im Januar in SF 1 kommen.

@ Oetteken
Das nenne ich doch mal Service!

Zitat:

@Forever1988 schrieb am 29. Dezember 2016 um 08:06:05 Uhr:


Dann ist das wohl auch der 26.11.2017 die nächste Hauptfälligkeit. Sie sagte mir dennoch, ich müsse im Januar in SF 1 kommen.

Hoffe nur für dich, das Sie recht hat, obwohl Sie für deine Versicherung gar nicht arbeitet

Zitat:

@UliBN schrieb am 29. Dezember 2016 um 08:17:36 Uhr:


@ Oetteken
Das nenne ich doch mal Service!

Danke, ich gebe mir Mühe 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

@Forever1988 schrieb am 29. Dezember 2016 um 08:06:05 Uhr:


Dann ist das wohl auch der 26.11.2017 die nächste Hauptfälligkeit. Sie sagte mir dennoch, ich müsse im Januar in SF 1 kommen.

Das müsste so sein, wenn in deinen AKB das steht, was ich geschrieben hatte und du monatliche Zahlung vereinbart hast, wie du geschrieben hast.

Dann muss er aber zum 01.01.17 einen Nachtrag zum Versicherungsschein bekommen.
Den hat er offensichtlich nicht
Ob mit dem Satz" Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr" die monatliche Rate gemeint ist?? Das ist wohl Auslegungssache.

Jedenfalls ist es besser, wenn man solche nicht unerheblichen Feinheiten vorher klärt, denn wer will schon wegen so etwas einen Rechtsstreit anfangen.
Das geht selbst bei Onlineversicherungen per E-Mail, nur nicht auf den letzten Drücker.

Da hast du recht, aber Hauptsache billig, wenn es dann auch teurer wird

Den korrigierten Schein hatte ich am 13 Dezember bekommen.

Kann ich mich an meinen Vorversicherer wenden? Die Versicherung schrieb mir nämlich, sie hätten von meinem Vorversicherer SF 0 bekommen. Aber war ja komplett 1 Jahr dort.

Überlege ob ich den Versicherungsschein schwärze und hochlade. In den AKB von Allsecur fand ich nämlich nichts.

Was haben die denn korrigiert? SF2 in SF0. Ist doch korrekt.
Wenn man im Nov 2015 mit SF0 beginnt, ist man im Nov 2016 bei Wechsel der Versicherung immer noch in SF0.
Bei alten Versicherer wärst du aufgrund deren AKB am 26.11.2016 in SF 1 gekommen, aber soweit kam es ja nicht, weil du gekündigt hast. Die neue Versicherung muss die Regelung nicht übernehmen.
Somit bist du am 26.11.2016 bei der neuen Versicherung in SF0 und bleibst dies auch bis zum 26.11.2017
Die letzte Möglichkeit wäre eine Änderung des Ablaufs der neuen Versicherung auf den 01.01.2017(Änderung Hauptfälligkeit), wenn die neue Versicherung das mitmacht.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. Dezember 2016 um 13:21:46 Uhr:



Ob mit dem Satz" Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr" die monatliche Rate gemeint ist?? Das ist wohl Auslegungssache.

M.E. ist das keine Auslegungssache. Es ist schlicht unzutreffend.

Umstufung in neue SF-Klassen erfolgt zur Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages (= Beginn des Versicherungsjahres). Die monatliche oder vierteljährliche Zahlung ist eine Folgebeitrag, zu dessen Zeitpunkt keine Umstufung der SF-Klassen erfolgt.

O.

Weißt du wie das alle Versicherungen machen, ich nicht
In der K-Versicherung gibt es nix was es nicht gibt, soweit man dem Forum glauben kann

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. Dezember 2016 um 16:20:30 Uhr:


Weißt du wie das alle Versicherungen machen, ich nicht
In der K-Versicherung gibt es nix was es nicht gibt, soweit man dem Forum glauben kann

Ich weiss auch nicht wie das alle Versicherungen machen. Deswegen habe ich ja auch M.E. geschrieben.

Warten wir auf den Gegenbeweis.

O.

Damit nicht zurückgeblättert werden muss wiederhole ich mal einen Auszug aus nicht unüblichen AKB:

I.3 Jährliche Neueinstufung
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem
Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.

I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.

Für mich ist das klar ausgedrückt, denn Beitragsfälligkeit ist nicht Versicherungsbeginn und Kalenderjahr ist nicht Versicherungsjahr.

Klärt mich bitte auf, wieso das nicht eindeutig sein könnte.

Nun geht es hier aber scheinbar um die Allsecur und die schreibt z. B. im Basistarif folgendes dazu:
https://www.allsecur.de/.../...herungsbedingung-kfz-KRB251_06Basis.pdf

11.3 Wann kommt es zu einer Neueinstufung?
Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.

(1) Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt.
Soweit bereits niedrigere oder höhere Beiträge gezahlt wurden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

(2) Besserstufung bei schadenfreiem VerlaufIst Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle in Ziffer 11.12 eingestuft.

Ich glaube, das spricht für sich selbst.

Zitat:

Nun geht es hier aber scheinbar um die Allsecur und die schreibt z. B. im Basistarif folgendes dazu:
https://www.allsecur.de/.../...herungsbedingung-kfz-KRB251_06Basis.pdf

11.3 Wann kommt es zu einer Neueinstufung?
Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.

(1) Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt.
Soweit bereits niedrigere oder höhere Beiträge gezahlt wurden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

(2) Besserstufung bei schadenfreiem VerlaufIst Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle in Ziffer 11.12 eingestuft.

Ich glaube, das spricht für sich selbst.

Zitat:

Wirksamwerden der Neueinstufung

verstehe ich nicht....

Zitat:

Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf

Dann muss ich doch jetzt im Januar in SF 1 gestuft werden?

@celica1992:

ich wäre bei dem Versicherer davor in SF 1 gekommen, ja. Aber zählt nicht, wie lang ich schadenfrei gefahren bin? Fakt ist, dass ich komplett 365 Tage ohne Unfall gefahren bin. Der Vertrag bestand also 1 komplettes Jahr. Normalerweise fragt doch der neue Versicherer an. Dieser bekommt dann vom Vorversicherer SF 0 mitgeteilt (Kalenderjahr noch nicht zu Ende, aber 1 Jahr gefahren). Also müsste ich doch jetzt bis Januar auf SF 0 fahren und zu beginn des neuen Jahres in SF 1 kommen.

So habe ich das jedenfalls von der Dame verstanden, bei der ich mit meiner Freundin war. Das ergibt irgendwie auch Sinn für mich. Ansonsten hätte ich ja gekündigt und hätte bis Januar warten müssen, bis ich eine neue Versicherung abschließen kann. Ergo hätte ich dann von November bis Januar mein Auto abmelden müssen.

Bin verwirrt. Darf ich meinen Vertrag geschwärzt uploaden?

Deine Antwort
Ähnliche Themen