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Wurde zurückgestuft und meine SF wurde nicht übernommen

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 10:20

Hallo,

folgender Fall: ich habe im November letzten Jahres eine Autoversicherung angemeldet. Ich bin kompletter Neueinsteiger und wurde dementsprechend in SF 0 eingestuft. Da ich von Freunden und Bekannten öfters gehört hatte, dass man die Versicherung zeitnah kündigen soll, damit man einen besseren Preis erzielen kann, habe ich dies getan. Die Versicherung lief also bis letzten Monat komplett 1 Jahr.

Zum Preisvergleich bin ich auf ein Vergleichsportal gegangen. Dort hatte ich bei den Versicherungen SF 1 eingetragen bei den Berechnung anstatt SF 0 (war ein Fehler, ich hätte 0 eintragen sollen). Die Versicherung hat mich genommen und durch eine Sondereinstufung in SF 2 eingestuft (war eine Aktion von denen).

Heute hatte ich auf mein Konto geguckt und war erschrocken. Die haben mir das doppelte abgebucht und mich (laut Portal und Anruf) wieder auf SF 0 gesetzt. Ich fragte am Telefon, wann ich denn in SF 1 komme, wo ich dann weniger bezahlen würde. Die Dame sagte mir, dass ich jetzt erst im November nächsten Jahres in SF 1 steigen würde. Sie sagte mir, man müsse ein komplettes Kalenderjahr fahren, damit man hochgestuft wird. Ist das so richtig? Wenn das so wäre, dann würde ich ja immmer eine SF Klasse hinterher hängen, weil ich die Police beim Vorversicherer im November abgeschlossen habe.

Mein Problem: ich bin jetzt bei dem neuen Versicherer auf SF 0, obwohl ich bei meinem Vorversicherer ein Jahr ohne Schäden auf SF 0 gefahren bin. Meines Verständnisses nach muss ich doch jetzt in SF 1 kommen. Aber laut aktueller Versicherung komme ich das ja erst im November nächsten Jahres. Das heißt, dass ich 2 Jahre auf SF 0 fahre. Das kann doch so nicht richtig sein? Ich verstehe das nicht und bin verärgert. Ist das so richtig?

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51 Antworten

Leider ja, wie die Dame schon sagte, muss das erste Kalenderjahr voll sein. Dies steht auch so in den AKB.

Persönlich halte ich es aber auch für übelste Abzocke der Versicherungswirtschaft.

Hast du jährliche Zahlung vereinbart?

Schau in die AKB.

Steht dort folgendes:

I.3 Jährliche Neueinstufung

Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem

Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.

I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung

Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.

Wenn das so dort steht, dann müsste es möglich sein, z. B. auf monatliche Zahlungsweise umzustellen, mit dem Ergebnis, dass du ab der ersten Beitragsfälligkeit in 2017 den geringeren Beitrag zahlst.

Das würde ich mal so mit der Versicherung besprechen und ggf. abändern lassen.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 12:39

Ist ja total blöd. Jetzt zahle ich ja mehr als bei meinem Vorversicherer. Kann ich vom Sonderkündigunsrecht Gebrauch machen?

PS: habe eine monatliche Zahlweise genommen. Beim Vorversicherer hatte ich komplett schon jährlich bezahlt.

Du hättest eine Versicherung nehmen müssen, die den Vertrag zum 01.01. neu einstuft. Dann wärst du zum 01.01.2017 in SF 1 gekommen.

Du kannst auch von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen (14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheines)

oder versuchen deinen neuen Versicherer dazu bewegen, den Ablauf auf den 01.01. zu legen.

Mit Beratung wäre da nicht passiert, Sonderaktionen sind so eine Sache

Im übrigen, wenn man mit SF 0 anfängt, ist das in 99% aller Fälle nicht notwendig

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 14:14

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Dezember 2016 um 14:45:07 Uhr:

Du hättest eine Versicherung nehmen müssen, die den Vertrag zum 01.01. neu einstuft. Dann wärst du zum 01.01.2017 in SF 1 gekommen.

Du kannst auch von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen (14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheines)

oder versuchen deinen neuen Versicherer dazu bewegen, den Ablauf auf den 01.01. zu legen.

Mit Beratung wäre da nicht passiert, Sonderaktionen sind so eine Sache

Im übrigen, wenn man mit SF 0 anfängt, ist das in 99% aller Fälle nicht notwendig

Also bei der Allsecur wurde der Vertrag am 26.11.2016 geschaltet. Kann da leider nichts mehr machen, richtig? Hatte aber auch nichts per Post bekommen. Ist aber, glaube ich, auch nur ein online Versicherer. Wobei ich über Mail zwei Mal Versicherungsunterlagen geschickt bekommen habe. Ein Mal am 05 und am 13.12 diesen Monats.

Ich werde in Zukunft auch nur noch lokal zu den Anbietern gehen. Ist mir zu viel Stress und hatte Bedenken, dass ich lokal abgezockt werden würde. Ich bin da sehr misstrauisch.

Meine Freundin sagte eben, ich könne das Auto abmelden und die Versicherung wechseln. Ist das wahr? Ich möchte halt ungern jetzt 12 Monate volle 89€ bezahlen. Das ist extrem viel Geld und deutlich mehr als bei meinem Versicherer davor. Vielleicht habt ihr gute Lösungen für mich.

Die Versicherung kann nur gewechselt werden, wenn ein Halterwechsel stattfindet. Du kannst das Auto zwar abmelden, nur wenn du es dann wieder auf dich anmeldest, hat deine jetzige Versicherung das Vorrecht.

Abmelden und auf den gleichen Halter wieder anmelden nutzt nichts.

Es muss ein Halterwechsel erfolgen.

Was steht zur Neueinstufung in den AGB, siehe meinen obigen Beitrag?

Dann melde es doch auf deine Freundin bzw Vater oder Mutter an.

Wenn du am 13.12.eine Mail mit Vertragsunterlagen bekommen hast, hättest du sie lesen müssen, dann hättest du dich jetzt nicht erschrocken

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 16:22

Das steht in den AGB, wenn ich mich jetzt nicht komplett irre:

Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergan- genen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.

(1) Wirksamwerden der Neueinstufung

Die Neueinstufung gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt.

Soweit bereits niedrigere oder höhere Beiträge gezahlt wurden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

Verstehe deren Formulierung nicht. Für mich liest sich das jetzt nicht so, als würde ich von Januar bis Dezember versichert sein müssen, damit ich aufsteige, sondern nur ein Jahr schadenfrei fahren und das tat ich von 26.11.2015-26.11.2016.

Zitat:

@Forever1988 schrieb am 27. Dezember 2016 um 17:22:04 Uhr:

 

(1) Wirksamwerden der Neueinstufung

Die Neueinstufung gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt.

Soweit bereits niedrigere oder höhere Beiträge gezahlt wurden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

Das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr ist 2016.

Beginn des Versicherungsjahres, das auf 2016 folgt, ist 26.11.2017, also ab diesem Datum Neueinstufung.

O.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 17:01

Ergo heißt es, dass ich zwei Jahre komplett auf SF 0 fahre und Geld aus dem Fenster werfe? Na super... und außer Halterwechsel nichts möglich?

Genau...

Zitat:

@Forever1988 schrieb am 27. Dezember 2016 um 18:01:53 Uhr:

Ergo heißt es, dass ich zwei Jahre komplett auf SF 0 fahre und Geld aus dem Fenster werfe?

Ja, das heißt das.

Hättest du dir vor deinem Wechsel mal die Mühe gemacht, in deinem anderen Thread die Antworten durchzulesen, hättest du folgendes erfahren:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 19. Oktober 2016 um 19:34:29 Uhr:

Also, wenn der Vertrag zum 26.11. (0:00) abläuft, dann ist der Versicherungsbeginn natürlich auch der 26.11. (0:00), der Vertragsablauf solltest Du dann auf dem 01.01.17 legen (Vertragsverlängerung lt. §3 (meine ich zumindestens)), damit Du gleich am 01.01.17 auf SF1 gestuft wirst.

Kein Mitleid in dem Fall für dich.

Ich habe heute leider keine Rose ähh kein schadenfreies Jahr für dich :D

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 17:27

Was denn, wenn ich meine Freundin eintragen lasse. Irgendwelche Nachteile? Kann ich dann auf SF 2 gehen im Jahr danach?

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