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Wurde zurückgestuft und meine SF wurde nicht übernommen

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 10:20

Hallo,

folgender Fall: ich habe im November letzten Jahres eine Autoversicherung angemeldet. Ich bin kompletter Neueinsteiger und wurde dementsprechend in SF 0 eingestuft. Da ich von Freunden und Bekannten öfters gehört hatte, dass man die Versicherung zeitnah kündigen soll, damit man einen besseren Preis erzielen kann, habe ich dies getan. Die Versicherung lief also bis letzten Monat komplett 1 Jahr.

Zum Preisvergleich bin ich auf ein Vergleichsportal gegangen. Dort hatte ich bei den Versicherungen SF 1 eingetragen bei den Berechnung anstatt SF 0 (war ein Fehler, ich hätte 0 eintragen sollen). Die Versicherung hat mich genommen und durch eine Sondereinstufung in SF 2 eingestuft (war eine Aktion von denen).

Heute hatte ich auf mein Konto geguckt und war erschrocken. Die haben mir das doppelte abgebucht und mich (laut Portal und Anruf) wieder auf SF 0 gesetzt. Ich fragte am Telefon, wann ich denn in SF 1 komme, wo ich dann weniger bezahlen würde. Die Dame sagte mir, dass ich jetzt erst im November nächsten Jahres in SF 1 steigen würde. Sie sagte mir, man müsse ein komplettes Kalenderjahr fahren, damit man hochgestuft wird. Ist das so richtig? Wenn das so wäre, dann würde ich ja immmer eine SF Klasse hinterher hängen, weil ich die Police beim Vorversicherer im November abgeschlossen habe.

Mein Problem: ich bin jetzt bei dem neuen Versicherer auf SF 0, obwohl ich bei meinem Vorversicherer ein Jahr ohne Schäden auf SF 0 gefahren bin. Meines Verständnisses nach muss ich doch jetzt in SF 1 kommen. Aber laut aktueller Versicherung komme ich das ja erst im November nächsten Jahres. Das heißt, dass ich 2 Jahre auf SF 0 fahre. Das kann doch so nicht richtig sein? Ich verstehe das nicht und bin verärgert. Ist das so richtig?

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51 Antworten

Nein, da du ja kein schadenfreies Jahr erfahren hast, sondern deine Freundin. Immer nur der aktuelle Versicherungsnehmer sinkt in der SF und das wäre dann deine Freundin. So oder so must du einmal ein ganzes Kalenderjahr durchgehend Versicherungsnehmer gewesen sein.

Dann ist Deine Freundin Versicherungsnehmerin und nicht Du!

Alles vollkommen korrekt seitens der Versicherung gelaufen. Also keine Abzocke.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 18:44

War mein Fehler, gar keine Frage. Ich suche jetzt eben nach Lösungen, damit sowas

a) nicht noch mal passiert und

b) ich aus der Sache komme ohne jeden Monat knapp 100€ zahlen zu müssen

Ich ging halt davon aus, dass ein Jahr eben ein Jahr ist und nicht von Januar bis Dezember. Ich war halt 365 Tage bei dem Versicherer davor also ging ich davon aus, dass ich wenigstens zum Januar hin neu eingestuft werde und ab Januar eben in SF 1 steige. Ich ging davon aus, dass ich von November bis Anfang Januar dann eben mehr zahlen müsste und im Januar nach der Neubewertung eben weniger, da SF 1.

Ich habe mit meiner Freundin morgen einen Termin bei ihrem Versicherungsmenschen. Bei denen. Nichts mehr über Internet. Es lässt mich derzeit aber nicht in Ruhe das Thema.

Was ist, wenn der Halter auf z. B. meine Mutter wechselt? Hat sie da Nachteile oder Extrakosten? Wie ist das bei mir? Ich weiß nur, dass manche Versicherungen eben erlauben über die Eltern zu fahren, weil es günstiger ist. GGF kann man nach einer bestimmten Dauer auch dann die SF Klasse übernehmen. So bezahle ich weniger und bekomme noch die SF Klassen. Ich wohne allerdings nicht mehr zu Hause und bin bereits 28 Jahre alt.

Was wäre am sinnigsten?

Hat deine Freundin eine KFZ-Versicherung ?

Da du auch schon älter wie 23 bist, gibt es bei der Versicherung deiner Freundin vielleicht eine günstige Lösung

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 20:45

Meine Freundin ist wohl über ihre Mutter mitversichert. Ist das über die Freundin günstiger als über meine Mutter? Meine Freundin ist 23.

Wäre das Ändern des Halters denn mit Nachteilen auf die zu Überschriebene Person verbunden?

Was hilft denn das ändern des Halters? Dadurch ändert sich doch in der Versicherung nichts.

Und die Versicherung auf eine andere Person umschreiben bringt dich auch nicht von deinem SF0 runter.

Zähne zusammenbeissen und durch. Sonst hängst du noch ewig auf deinen SF0 rum.

Was ist denn mitversichert?

Wenn Ihre Mutter eine Versicherung hat, kann sie garantiert mit SF 1/2 anfangen, solange sie selbst keine schlechtere hat.

Wenn deine Freundin schon 3 Jahre den FS hat, kann sie mit der FS-Regelung auch mit mindestens SF 1/2 anfangen

Es gibt etliche Lösungen für das Problem, man muss sie nur kennen

Themenstarteram 28. Dezember 2016 um 12:40

Kleines Update: war mit meiner Freundin heute bei ihrer Maklerin. Sie hat mit ihr immer gute Erfahrungen sammeln können.

Sie hat mir gesagt, dass ich gar nicht zwei Jahre auf SF 0 fahren kann, weil ich, selbst wenn die Hauptfälligkeit der 26.11.2016 oder 01.01.2017 ist / war, ich spätestens bei der neuen Hauptfälligkeit höher gestuft werden muss.

Ich bin vom 26.11.2015 bis 26.11.2016 durchgängig bei einer Versicherung gewesen. Seit dem 26.11.2016 bin ich bei meinem neuen Versicherer. Sie sagte mir, ich müsse spätestens im Januar neu eingestuft werden auf SF 1 oder mindestens 1/2. Sie hatte auch angerufen und das so mit denen abgeklärt. Der Typ am Telefon schien aber keine Ahnung gehabt zu haben.

Hatte ich also doch Recht. Ist ja egal, wann ich die Versicherung annehme. Spätestens bei der neuen Hauptfälligkeit (diese ist bei den meisten der 01.01.2017) wird man neu eingestuft. Ich warte jetzt mal bis Mitte Januar ab.

Du hast doch selbst geschrieben, das die Hauptfälligkeit bei deiner neuen Versicherung nicht der 01.01. ist.

Wieso soll das jetzt anders sein? Im übrigen steht in deinem Vertrag, wann der Ablauf bzw die Hauptfälligkeit ist.

Musst nur deinen Versicherungsschein lesen.

Zitat:

@Forever1988 schrieb am 28. Dezember 2016 um 13:40:30 Uhr:

Kleines Update: war mit meiner Freundin heute bei ihrer Maklerin. Sie hat mit ihr immer gute Erfahrungen sammeln können.

Sie hat mir gesagt, dass ich gar nicht zwei Jahre auf SF 0 fahren kann, weil ich, selbst wenn die Hauptfälligkeit der 26.11.2016 oder 01.01.2017 ist / war, ich spätestens bei der neuen Hauptfälligkeit höher gestuft werden muss.

...

Entspricht das Ergebnis nicht genau dem, was ich aus den AKB zitiert hatte, wobei mir in deiner Aussage der Begriff Hauptfälligkeit nicht gefällt, denn die Hauptfälligkeit kann vom 01.01. abweichen.

Themenstarteram 28. Dezember 2016 um 13:15

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. Dezember 2016 um 13:55:44 Uhr:

Zitat:

@Forever1988 schrieb am 28. Dezember 2016 um 13:40:30 Uhr:

Kleines Update: war mit meiner Freundin heute bei ihrer Maklerin. Sie hat mit ihr immer gute Erfahrungen sammeln können.

Sie hat mir gesagt, dass ich gar nicht zwei Jahre auf SF 0 fahren kann, weil ich, selbst wenn die Hauptfälligkeit der 26.11.2016 oder 01.01.2017 ist / war, ich spätestens bei der neuen Hauptfälligkeit höher gestuft werden muss.

...

Entspricht das Ergebnis nicht genau dem, was ich aus den AKB zitiert hatte, wobei mir in deiner Aussage der Begriff Hauptfälligkeit nicht gefällt, denn die Hauptfälligkeit kann vom 01.01. abweichen.

Ich hatte das nicht ganz verstanden und es war so, dass mir zwei Mal am Telefon gesagt wurde, dass ich bis November 2017 in SF 0 bin. Das kann ja nicht sein, weil selbst wenn die Hauptfälligkeit wieder November 2017 sein würde, bin ich bereits 1 Jahr auf SF 0 gefahren.

Man redet auch mal aneinander vorbei. Einfach mal den Versicherungsschein lesen. Ohne diesen gesehen zu haben, sind alles Mutmaßungen. Hoffe ihr hattet den dabei

Themenstarteram 28. Dezember 2016 um 13:54

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Dezember 2016 um 14:26:08 Uhr:

Man redet auch mal aneinander vorbei. Einfach mal den Versicherungsschein lesen. Ohne diesen gesehen zu haben, sind alles Mutmaßungen. Hoffe ihr hattet den dabei

Hatten wir.

Gibt es einen anderen Begriff für "Hauptfälligkeit"? Finde diesen jetzt nämlich nicht bei der Kontrolle der Unterlagen.

Ablauf der Versicherung

Hauptfälligkeit ist der Beginn des Versicherungsjahres, das muss nicht der 1.1. sein

Zitat:

@Forever1988 schrieb am 28. Dezember 2016 um 14:54:04 Uhr:

...

Gibt es einen anderen Begriff für "Hauptfälligkeit"? Finde diesen jetzt nämlich nicht bei der Kontrolle der Unterlagen.

https://www.gutguenstigversichert.de/lexikon-hauptfaelligkeit.html

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