Wurde ich zurecht abgeschleppt?
Moin,
Ich war in Dresden und wurde dort abgeschleppt ich versuche mal die Situation zu schildern und würde gern eure Meinung hören, ob das Abschleppen und/oder der Strafzettel rechtens ist.
Ich wollte in der Maternistr. parken die zu der Zeit eine Baustelle auf Höhe der Jugendherberge hatte. Ich fuhr die MAternistraße und kam aus Richtung der Rosenstraße, hatte das Sackgassenschild (wegen der Baustelle) gesehen und auf der linken Seite Autos parken sehen.
Ich habe ca. 20-30 meter vor der Baustelle umgedreht und mich hinter die parkenden Autos gestellt. Dort stand ein Parkplatzschild "mit Parkschein" die Front des Autos war genau auf Höhe dieses Schildes. Also habe ich einen Parkschein gelöst und hab das Auto stehen lassen. (Fr. ca 17 Uhr)
Am nächsten Morgen war das Auto weg. Ich bin die Straße einmal rauf und runter gelaufen und habe dann ein absolutes Halteverbot Schild gesehen, welches direkt vor der Baustelle stand und scheinbar das Halten und Parken auf der Seite verboten hat bis zu dem Schild Parken "mit Parkschein". Ich hätte also bis zur Baustelle vorfahren müssen um das Schild zu sehen.
Bei der Polizei angerufen, Auto wurde versetzt. Auto hab ich wieder aber nun kommt bald die Rechnung denke ich. Der Strafzettel ist schon da.
Was meint ihr war es rechtens mein Auto abzuschleppen? (Ich habe für mich ersichtlich auch nichts blockiert!)
Ich habe natürlich alles genau fotografiert hinterher wennn ihr mich nicht versteht reich ich gerne ein paar Bilder nach.
Gruß
Janes
PS: Am selben Tag noch stand da ein anderes Auto welches auch am nächsten Tag noch da stand..... nur mit Knöllchen.....
Beste Antwort im Thema
so heute war es soweit ich war beim anwalt. ich habe ihn alles geschildert und die bilder gezeigt, er meinte das wir gute chancen hätten da was zu machen, er setzt diese woche ein schreiben auf und schickt es zum "übeltäter" mit einer frist von 2 wochen zu reagieren. jetzt heißt es wohl abwarten und teechen schlürfen, ich gebe bescheid sobald ich was neues erfahre 😉
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121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von VSky
Dort stand ein Parkplatzschild "mit Parkschein" die Front des Autos war genau auf Höhe dieses Schildes.
Das ist schade, dann
abdem Schild hättest Du dort parken können.
btw.: Das temporäre Halteverbot wegen der Baustelle betrifft Dich nicht, das beginnt kurz vor der Baustelle, gilt im Baustellenbereich und endet kurz vor dem Zeichen 283 StVO.
Das Zeichen 283 StVO gilt bis zur Kreuzung, wird ab dem Schild vor dem Du geparkt hast aber schon aufgehoben.
Du hast im Prinzip (weil Du auf der Straße kurz vorher gewendet hast) in einer für Dich nicht klaren Situation geparkt, das ist allerdings Dein eigenes Versäumnis.
Schöner wäre natürlich Das Zeichen 283 mit weissen Pfeil nach rechts (Aufhebung des absoluten Halteverbotes) gewesen, dann hättest Du sehen können, daß man dort nicht parken darf. Dieses Zeichen ist hier allerdings nicht Plicht.
Zitat:
Original geschrieben von VSky
richtig laut Beschilderung stand ich im Halteverbot. Ich frage mich nur ob es rechtens ist, dass ich zu fuß oder mit dem Auto so, dass ich danach rückwärts zurückstoppen muss vorgehen muss um herauszufinden dass ein Halteverbot besteht und ob ich auch ohne, dass ich etwas blockiere dann abgeschleppt werden darf.
Ja, du musst - gerade, wenn Du gewendet hast - bis zu etwa 200 Meter zurücklaufen, um nach Schildern Ausschau zu.
Und das Umsetzten des Fahrzeuges ist ihmo auch noch verhältnismäßig.
In der Tat auf deinen Bilder sieht es anders aus, die Google Bilder sind hier nicht aktuell.
Ich verstehe das auch nicht und ich glaube auch dass da wo der Mercedes mit dem Fahrradträger parkt das parken ok wäre. Allerdings nicht wenn du dich zwischen den zwei Schilder mit dem Behindertenparkplatz hingestellt hast, denn dort wärst du wirklich gleich abgeschleppt worden.
Die Schilder des Behindertenparkplatz habe ich auf dem Bild mal mit roten Pfeilen gekennzeichnet und die Fläche gelb.
Kannst du vielleicht noch auf ein Bild zeigen wo du genau geparkt hattest?
Ein Abschleppen oder Versetzen erfolgt nicht grundlos. Irgendwas muss ja dort gewesen sein. Scheinbar ist Dir das nicht bewusst. Prüfe doch erst einmal wo genau das Fahrzeug stand und wenn Du dann nicht weiter kommst, dann frage die, die das Versetzen veranlasst haben. Erst dann, falls es dann überhaupt noch erforderlich ist kannst Du ja hier fragen.
Ein Versetzen oder Abschleppen ist immer die letzte Maßnahme. Allerdings sollte man sich z.B. nie auf einen Behinderten-Parkplatz stellen.
Netten Gruß Rolf
Befand bei den Baustellenfahrzeugen vielleicht ein Gabelstapler?
Dann könnte sich nämlich auch jemand einfach nur einen Spaß erlaubt und dein Auto woanders hin versetzt haben, von wo es dann abgeschleppt wurde. 😉
Zitat:
Original geschrieben von VSky
richtig laut Beschilderung stand ich im Halteverbot. Ich frage mich nur ob es rechtens ist, dass ich zu fuß oder mit dem Auto so, dass ich danach rückwärts zurückstoppen muss vorgehen muss um herauszufinden dass ein Halteverbot besteht und ob ich auch ohne, dass ich etwas blockiere dann abgeschleppt werden darf.
Schön, viele Bilder. Aber wo stand der Wagen ? Im Bereich des Behindertenpakplatz ? Im Bereich " Halteverbot ab dem 09.07.12 ". Wann wurdest Du denn überhaupt abgeschleppt.
Es ist müssig hier darüber zu schreiben und zu hoffen eine plauslible Antwort zu erhalten. Alles nur Mutmaßungen nichts anderes, keine Aussage ist davon verwertbar.
Also nochmal, wenn Du es nicht weist, dann frage die, die das Versetzen veranlasst haben.
bei einer Baustelle kann durchaus wegen Behinderung abgeschleppt werden.
Und allgemein sogar ohne konkrete Behinderung. Da gibts Urteile dazu. z. B.
http://www.justiz.nrw.de/.../20_K_2754_07urteil20080710.html
Sind eben immer Einzelfallurteile da fast jeder "Parkplatz" anders ist und es meist Amtsgerichtsurteile sind.
Aber einfach nachfragen.
also natürlich meine ich die Stadt Dresden ziehe grade von Hamburg nach Bremen daher der Namendreher.
ich habe natürlich nicht zwischen den Behinderten Parkplatz schildern geparkt sondern in etwa dort, wo die C-Klasse steht nur etwas weiter vor gefahren. also ca 30 meter weiter als der Behinderten Parkplatz und das Halteverbotschild.
Ich werde mich kommende Woche mit dem Amt in Verbindung setzen ich wollte nur von euch einmal hören, ob ihr mir eindeutig sagen könnt was ich falsch gemacht habe also ob ich zu Fuß nach Schildern suchen muss. Ich habe eine PN bekommen die mich darauf hinweist, dass schräg gegenüber eine Feuerwehreinfahrt ist, die ich evtl für sehr große Fahrzeuge blockiere. Das ist für mich bis jetzt die einzige Erklärung, die mMn ein Abschleppen rechtfertigen könnte.
Ich werde auf jedenfall nachfragen vermute aber, dass ich zahlen muss, da ich im Halteverbot stand und unwissenheit ja nciht vor Strafe schützt. Es geht aber trotzdem gegen mein Rechtsempfinden, dass ich wirklich suchen muss um herauszufinden, das etwas verboten ist.
Gruß
Was ist das denn hier wieder für ein Behördenirrsinn, da werden Parkflächen ausgeschildert ein Bezahlautomat hingestellt und ein absolutes Halteverbotschild aufgestellt. Hier ist jnicht erkennbar inwieweit die Parkflächen benutzbar sind ( zb Zusatzschild nur 3 Pkw)
Ich würde das zum Fachanwalt abgeben vielleicht hilft dir das hier weiter,
§ OWiG 11 Irrtum
(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.
(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Manchmal habe ich so meine Zweifel, ob einige hier überhaupt mal eine Fahrschule gesehen haben ... Äscht! Zwar habe ich schon über 45 Jahre den Führerschein, bin aber noch nicht senil genug um die Situation NICHT zu begreifen. ABSOLUTES Halteverbot bis hin zum Schild PARKEN ERLAUBT MIT PARKSCHEIN.
Mir ist es echt schleierhaft, was es da noch zu disktutieren gibt? Abschleppen bzw. versetzen ist in DEM Fall normal! Da hilft auch kein Anwalt weiter. Das der 2. Klient "nur" ein Knöllchen bekommen hat, ist zwar ärgerlich. Nur hat der Glück gehabt ... Wahrscheinlich kam an dem Tag eine andere Politesse oder ein Politeur der mit seinem Leben zufrieden war, wer weiß.
Nur, im Falle des TE ist die Sachlage EINDEUTIG! Punkt!
Nun könnt ihr gerne noch 10 Seiten diskutieren und Paragraphen zitieren. An der Situation wird es nichts ändern!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Manchmal habe ich so meine Zweifel, ob einige hier überhaupt mal eine Fahrschule gesehen haben ... Äscht! Zwar habe ich schon über 45 Jahre den Führerschein, bin aber noch nicht senil genug um die Situation NICHT zu begreifen. ABSOLUTES Halteverbot bis hin zum Schild PARKEN ERLAUBT MIT PARKSCHEIN.
Mir ist es echt schleierhaft, was es da noch zu disktutieren gibt? Abschleppen bzw. versetzen ist in DEM Fall normal! Da hilft auch kein Anwalt weiter. Das der 2. Klient "nur" ein Knöllchen bekommen hat, ist zwar ärgerlich. Nur hat der Glück gehabt ... Wahrscheinlich kam an dem Tag eine andere Politesse oder ein Politeur der mit seinem Leben zufrieden war, wer weiß.Nur, im Falle des TE ist die Sachlage EINDEUTIG! Punkt!
Nun könnt ihr gerne noch 10 Seiten diskutieren und Paragraphen zitieren. An der Situation wird es nichts ändern!
StVO zu Zeichen 314 Parkplatz
Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).
2.
Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten, das Zusatzschild "gebührenpflichtig" kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§ 45 Abs. 1 b Nr. 1).
Hier lässt sich nun streiten wo der Geltungsbereich des Parkautmaten anfängt, da er nicht gekennzeichnet ist.
@Bootsmann: dass ich laut Beschilderung im UNRECHT bin weiß ich und wohl jeder andere auch, ABER ob es Rechtens ist Schilder so aufzustellen (oder eben nicht aufzustellen) ist die Frage.
Und ob es nicht ein wenig übertrieben ist wegen 2 m außerhalb des Parkbereichs abschleppen zu lassen FALLS nichts blockiert wird!
@pepperdurster: ganz genau darüber und wie ich sagte die Verhältnismäßigkeit wird diskutiert. und ich bin dankbar dafür, wen es stört muss ja nicht mitdiskutieren oder lesen.
So wäre es eindeutig Parkschild mit Pfeil ( Bild 1 )
Oder mittels Eingrenzung auf der Fahrbahn ( Bild 2 ) meine zeichnung
StVO Anlage 3 (zu §42 Abs. 2)
lfd. Nr. 7 Erläuterung zum Schild 314
Zitat:
...
2. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg.
...
StVO §42 Richtzeichen
Zitat:
...
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Und ich muß noch nichtmal die VwV StVO zitieren. 🙂