Wurde angerempelt was tun ?l
Hallo
Mir ist gestern eine Frau bei uns auf dem eigenen Hof beim Wenden gegen mein Auto gefahren. Sie stoß mir genau zwischen der linken Hintertür und der Rückleuchte in die Seite.
Ich muss dazu sagen dass es allgeimein meine erster Zusammenstoß mit einem anderen Auto war.
Ich war zum Glück in diesem Zeitpunkt in der Nähe und hörte den Aufprall. Sofortige Digitalaufnahmen und eine Schuldzustimmung des Unfallverusachers habe ich gleich schriftlich eingeholt. Es gab auch 2 Nachbarn die den Aufprass mithörten und es somit auch bezeugen können.
Einen 4 Seitigen Kostenvoranschlag mit Bildern habe ich sofort in einer großen, bekannten und somit seriösen Lackiererei ausstellen lassen. Gesamtsumme 2.518 € inkl Mwst.
Jetzt zur Frage : Gibt es die Möglichkeit dass ich das Geld von der Versicherung ausbezahlt bekomme ?
Wenn ja wie lange dauert es im Schnitt ?
Hat schonmal jemand von euch die Erfahrung gemacht dass sich die Versicherungen quer stellen und einfach weniger oder nur ein Bruchteil des Betrages auszahlen wollten ?
Was tun im Solch einem Fall ? Habt ihr da Erfahrungen sammel können ?
Eine Rechtschutzversichersicherung im Strenverkehr besitze ich auch.
Danke im Vorraus für hilfreiche Tips oder auch Kommentare aus eurer Erfahrung
mfg
OG-LG-227
36 Antworten
Solltest auf jeden Fall nen Anwalt einschalten, der holt noch Sachen raus da habe ich sogar gestaunt bei meinem Unfall, da würdest du nie daran denken. Der macht auch gleich etwas Druck wenn die gegnerische Vers. nicht oder nur Teile zahlt. Wenn du das Fahrzeug nicht ganz machen lässt und das Geld willst bekommst du den Preis nur rein Netto, also ohne Märchensteuer, soviel ich weiß, ausgezahlt. Jenachdem wie alt dein Fahrzeug ist würde ich mir das überlegen und vielleicht einen Deal mit dem Lackierer machen das er noch irgendwas extra macht, was dir dann zu gute kommt.
Re: Wurde angerempelt was tun ?l
Jetzt zur Frage : Gibt es die Möglichkeit dass ich das Geld von der Versicherung ausbezahlt bekomme ?
Wenn ja wie lange dauert es im Schnitt ?
Hallo,
also, als erstes ist es doch mal wichtig, das kein größerer Schaden entstanden ist und keine Menschen verletzt wurden.
Mir ist letzten Freitag ein Rollerfahrer ins Heck gefahren, habe den Wagen gute 5 Wochen und habe mich entsprechend geärgert.
Was habe ich getan? Den Zentralruf der Autoversicherer angerufen, mir die Gegnerische Versicherung nennen lassen, habe mich dann dort gemeldet und den Vorfall geschildert.
Montag habe ich einen Termin in meinem Autohaus die den Wagen Reparieren und für diese Zeit bekomme ich einen Ersatzwagen gestellt.
Ich habe nicht vor dem Gegner Geld aus der Tasche zu ziehen, das solltest du auch nicht. Die Frau wollte dir sicher nicht mit Absicht ins Auto fahren und muß ihren Schaden, da Eigenverscbulden, selbst tragen und hat dadurch genug Ärger.
Bring deinen Wagen so wie ich in die Werkstatt und lass dir einen Ersatzwagen geben.
Meines Wissens nach kannst du dir den Schaden nur bei wirtschaftlichen Totalschaden Auszahlen lassen weil du dann verpflichtet bist dir einen neuen Wagen anzuschaffen und mußt das auch der Gegnerischen Versicherung nachweisen. Ebenso muß dieser Versicherung eine Rechnungskopie und Gutachten des Schadens übergeben werden.
In so einem Falle brauchst du weder mit Anwalt noch mit Rechtsschutzversicherung drohen.
Ich bin erstaunt, dass die Frau dir ein Schuldanerkenntnis gegeben hat, weil dir jede Versicherung und jeder Anwalt sagen wird, dass man das nicht tun soll. Es empfiehlt sich immer die Polizei zu holen weil diese letztendlich ein Protokoll anfertigen.
Also, mach keinen großen Wirbel und bleibe fair - dir hätte das schließlich auch passieren können!
Gruß
Tom
@svtec12
das ist sicherlich kein fall für den anwalt... hallo!?
es besteht ja absolut kein grund für eine solche handlung...
da kann ich nur den kopf schütteln...
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Ich hatte auch schon einen Unfall. Auto war wirtschaftlicher Totalschaden nach Gutachter der Versicherung. Also kam eine Woche später ein Scheck:
Betrag=Listenpreis-"Schrottpreis"(bzw. Geld das ein Händler zahlt da ich das Auto behalten habe)
Die Frage gehört in das Versicherungsforum.
FAQ Versicherungen in meiner Signatur.
www.unfallweb.de
Um den Schaden feststellen zu lassen benötigst Du einen Gutachter. Die Kosten dafür bekommst Du von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Ein Kostenvoranschlag über 2.500 EUR wird von keiner Versicherung.
Sofern der Wiederbeschaffungswert Deines Wagens (aktueller Marktwert ohne Unfall) höher ist als die Summe aus Restwert Deines Wagens (Marktwert nach Unfall) und Reparaturkosten kannst Du Dir die im Gutachten ausgewiesene Summe abzüglich der Mehrweertsteuer auszahlen lassen.
Habt Ihr schon bemerkt, daß das Thema doppelt gepostet wurde und sich die Antworten überschneiden?
hi kannst den schaden in deiner Werkstatt begutachten lassen,
das geld kannst du dir auch auszahlen lassen statt reparatur, das machen die Versicherungen ohne probleme mit, denn dadurch kommen die ja günstiger!!
nur musst du bei einer Auszahlung damit rechnen das du an die 10% weniger bekommen wirst!!!! als wenns die Werkstatt in Rechnung stellt!
Auszahlung
Ruf doch einfach die gegnerische Versicherung an und melde Deinen Schaden. Du bekommst eine Schadennummer und eine Adresse an die Du Deine Unterlagen schickst.
Dir stehen die Netto-Reparaturkosten, Geld für Verzicht auf einen Leihwagen während der Reparaturdauer und eine Aufwandsentschädigung von ca. 25 Euro zu.
Das Geld müsstest Du problemlos in max. 14 Tagen haben.
Voraussetzung ist, dass es sich bei Deinem Auto um eines handelt, das noch mehr als die Rep.-kosten wert ist. Sonst hast Du den "wirtschaftlichen Totalschaden".
Einen Anwalt würde ich erst dann einschalten, wenn es "klemmt".
Jungs was ihr alle Geld verschenkt!
Ich gehe immer zum Anwalt, habe keine Arbeit und locker 50% mehr in der Tasche als Ihr!
Den Versicherungen tut es doch nicht weh! Und dem Unfallverursacher ist es doch auch egal, schließlich muß sich seine Versicherung ja mit meinem Anwalt herumschlagen!
Beim AUDi 80 Unfall hatte ich nach der kompletten Abrechnung 6000€!!!!!! Für ein 12Jahre altes Auto mit 200tkm!
Man muß nur Wissen was einem alles zusteht!
Gruß
Manuel
Zitat:
Den Versicherungen tut es doch nicht weh! Und dem Unfallverursacher ist es doch auch egal, schließlich muß sich seine Versicherung ja mit meinem Anwalt herumschlagen!
Denkst du nicht nach, hast du keine Ahnung oder ist dir einfach alles völlig egal?
Dem Unfallverursacher ist das schonmal überhauptnicht egal. Er bekommt eine Erhöhung der Haftpflicht und hat noch Kosten durch seinen eigenen Schaden (sofern nicht VK ohne SB).
Und wenn die Versicherungen ständig Geld ausgeben, muss das wohl durch die Beiträge wieder reinkommen. Sind sie zu teuer verlieren sie Kunden.
*gelöscht*
Re: Wurde angerempelt was tun ?l
Zitat:
Original geschrieben von og-lg-227
Jetzt zur Frage : Gibt es die Möglichkeit dass ich das Geld von der Versicherung ausbezahlt bekomme?
JA!
allerdings bekommst du den betrag abzüglich 19% (mwst) ausgezahlt...diese 19% bekommst du sobald du die rechnung der werkstatt vorlegst zurück, fällt der betrag auf der rechnung allerdings geringer aus, bekommste auch weniger zurück...
Zitat:
Original geschrieben von og-lg-227
Wenn ja wie lange dauert es im Schnitt ?
hängt von der versicherung ab....
von 48h bis zu mehreren monaten ist alles möglich, aufgrund der unwetters was am wochenende war, werden die ziemlich ausgelastet sein, und es wird wohl länger dauern, bis dein fall bearbeitet wird...
Zitat:
Original geschrieben von og-lg-227
Was tun im Solch einem Fall ?
anwalt einschalten!
Für mich persönlich habe ich mit euren sehr hilfreichen Tips die Erfahrung gemacht. Im Falle eines Unfalles nicht beim Lackierer ein Kostenvoranschlag zu machen, sondern in einer Fach-Werkstatt einen Gutachter bestellen zu lasse.
Den. 1. Mein Kostenvoranschlag hat mich von meiner Tasche 20 € gekostetn. Ein Gutachter kostet nur die Gegnerische Versicherung.
und 2.tens. Die Wichtung eines staatlich anerkannten Gutachters ist höher. D.h. Weniger Zweifel, weniger Wiederrede, schnellere Abwicklung.
Und somit danke an alle Motor Talker für eure Beiträge
mfg
og-lg-227