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Wucher oder normal?

Saab 9-5 I (YS3E)

Da bei meinem 9-5 Aero die hintere Einparkwarnung spinnte, lies ich sie beim Saab-Händler checken.
Der verlangte nun 250,- für die Fehleranalyse. Ein Kupferkabel war vermodert.
Repariert hat er es allerdings nicht, die Rechnung war nur für die Suche nach dem Fehler!

Ist das normal?

11 Antworten

Unglaublicher Preis. Da fällt mir nur ein Wort ein: Abzocke.

Moin,

War das der SAAB Händler, bei dem das Fahrzeug erworben wurde? Aber selbst wenn nicht. Unglaublich!

Gruß

AD900

Neueinbau kostet bei Saab 300 €...so jedenfalls bei mir im Okt. letzten Jahres!
Versuch mal die Werkstatt zu wechseln....oder zeig ihn an wegen Wucher

Gleiche Fehleranalyse wurde von meinem "Freundlichen" (SAAB/OPEL) als kostenloser Service durchgeführt und für 0,5 Stundenlohn repariert.
So sieht Kundenbindung aus.
Gruß
Ulli

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Zitat:

Original geschrieben von Oberarzt


Da bei meinem 9-5 Aero die hintere Einparkwarnung spinnte, lies ich sie beim Saab-Händler checken.
Der verlangte nun 250,- für die Fehleranalyse. Ein Kupferkabel war vermodert.
Repariert hat er es allerdings nicht, die Rechnung war nur für die Suche nach dem Fehler!

Ist das normal?

Finde ich absolut unverschämt! Als bei meinem Troll, nach Druckstrahlerreinigung, ein Sensor im Eimer war, habe ich knapp 300 für Fehlersuche, Sensor und Einbau bezahlt!

Eigentlich müsste es ja irgendwelche Arbeitswerte für Überprüfung und Einbau geben. Wäre ja interessant wie der Wucherer reagiert, wenn Du ein solches "abnormales/abweichendes" Geschäftsgebaren an Saab meldest. Vielleicht ist er ja auch am Pleite gehen und will noch rasch rausholen was geht!

Hast Du schon gezahlt. Wenn ja, wie ich vermute: Scheck/Überweisung sperren und den klagen lassen.

Hast Du das "vermoderte" Kupferkabel? War das überhaupt vermodert?

Wolf24

Zitat:

Hast Du schon gezahlt. Wenn ja, wie ich vermute: Scheck/Überweisung sperren und den klagen lassen.
 

 Och, das würd ich nicht machen, Scheckbetrug ist nicht ganz so lustig 🙁 Und Überweisungen kann man nicht zurückbuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Oberarzt


Da bei meinem 9-5 Aero die hintere Einparkwarnung spinnte, lies ich sie beim Saab-Händler checken.
Der verlangte nun 250,- für die Fehleranalyse. Ein Kupferkabel war vermodert.
Repariert hat er es allerdings nicht, die Rechnung war nur für die Suche nach dem Fehler!
 
Ist das normal?

 1. Wie lautete der Arbeitsauftrag?

2. Wie hoch wurde bei Auftragserteilung das Limit gesetzt?

3. Wurde bei Abholung des Fahrzeugs die Rechnung erklärt?

4. Wie lautet die genaue Schadens-Diagnose?

Mal eben den Fehlerspeicher auslesen ist kein Staatsakt. Aber die angesagte Unterbrechung suchen und finden kann etliche Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn nur Fehlersuche als Auftrag erteilt wurde...dann wird eben nicht repariert!

Und wenn das Limit bei 250 Euro lag und dieses Limit erreicht wurde, hört der Mech eben auf zu arbeiten.

ABER das sollte bei der Fahrzeugübergabe an Hand der Rechnung vom Meister haarklein erklärt werden um Mißverständnisse direkt zu vermeiden!

Es gibt Festzeiten für den Austausch von Teilen, keine Frage!

Aber die Diagnose und Fehlersuche kann eben von diesen Zeiten erheblich abweichen, wenn man eine Unterbrechung diagnostiziert hat, aber die Stelle nicht finden kann, weil ein Wackelkontakt besteht, z.B.

Oder ein Kabel nicht ganz gebrochen ist und deshalb nur einen zu hohen Widerstand aufweist, usw.

Bei solchen Fehlern würde ich kurzerhand neue Kabel ziehen und mich nicht weiterhin mit Suchen beschäftigen, sondern reparieren.

Wenn aber nur die Diagnose im Auftrag steht???

Zitat:

Original geschrieben von check Diamond!


1. Wie lautete der Arbeitsauftrag?
2. Wie hoch wurde bei Auftragserteilung das Limit gesetzt?
3. Wurde bei Abholung des Fahrzeugs die Rechnung erklärt?
4. Wie lautet die genaue Schadens-Diagnose?

Mal eben den Fehlerspeicher auslesen ist kein Staatsakt. Aber die angesagte Unterbrechung suchen und finden kann etliche Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn nur Fehlersuche als Auftrag erteilt wurde...dann wird eben nicht repariert!
Und wenn das Limit bei 250 Euro lag und dieses Limit erreicht wurde, hört der Mech eben auf zu arbeiten.
ABER das sollte bei der Fahrzeugübergabe an Hand der Rechnung vom Meister haarklein erklärt werden um Mißverständnisse direkt zu vermeiden!

Es gibt Festzeiten für den Austausch von Teilen, keine Frage!
Aber die Diagnose und Fehlersuche kann eben von diesen Zeiten erheblich abweichen, wenn man eine Unterbrechung diagnostiziert hat, aber die Stelle nicht finden kann, weil ein Wackelkontakt besteht, z.B.
Oder ein Kabel nicht ganz gebrochen ist und deshalb nur einen zu hohen Widerstand aufweist, usw.
Bei solchen Fehlern würde ich kurzerhand neue Kabel ziehen und mich nicht weiterhin mit Suchen beschäftigen, sondern reparieren.
Wenn aber nur die Diagnose im Auftrag steht???

Hallo Allerseits, Celeste, Oberarzt und wer auch immer sich angesprochen fühlen möchte,

Die Fragen von Check Diamond 250 Euronengrab sind absolut genial und berechtigter, als mein undurchdachter Vorschlag der Schecksperrung . Bin halt davon ausgegangen, was seinerzeit lief, als einer meiner RF-Senoren defekt war. Damals stellte der Mech in 5 Minuten fest was los war. Dafür wurde, nachdem ich mich erkundigte, womit ich in etwa rechnen musste, mir der Preis von ca. 280 Euronen genannt wurde (weiß aber jetzt gerade nicht mehr genau wieviel es war), nichts berechnet, weil ja Reparatur angesagt war.

Mit Wechsel des Sensor in Tasse-Kaffee-Trinkzeit, einige Tage später, weil der Sensor erst noch bestellt werden musste, war die Sache erledigt. Meine sogar, daß wir damals ein Fixum in oben genannter Höhe vereinbarten, weil auch der Saab-Opel-Dealer über den Preis für den Sensor erstaunt war.

Moral der Geschichte:

Im Umgang mit Werkstätten rechtzeitig den Auftrag klären, bei Zweifeln Limit und reden, statt schwätzen oder nur innerlich fluchen.

Trotzdem scheint, wie ich Oberarzt verstanden habe, hier ziemlich viel schiefgelaufen zu sein, denn von einer seriösen Werkstatt erwarte ich, daß sie ihrerseits für Klarheit sorgt, falls der Kunde kein Musterkunde ist.

Denn so, wie ich Oberarzt verstanden habe, ist das einfach seitens der Werkstatt saublöd gehändelt worden.

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


 Och, das würd ich nicht machen, Scheckbetrug ist nicht ganz so lustig 🙁 Und Überweisungen kann man nicht zurückbuchen.

Hi Celeste,

prinzipiell hast Du natürlich recht. Sehe es allerdings nicht als Betrug an, wenn ich Schadensminderung eines Betrügers auf direktestem Wege minimiere, denn hilf Dir selbst, dann brauchst Du keinen Gott in schwarzen Roben. Könnte man ja auch Notwehr nennen.

Will aber nicht unbedingt ne Diskussion über juristische oder moralische Feinheiten starten.  Habe allerdings als mich vor einigen Monaten ein Internetmensch meinte reinlegen zu können, eine Überweisung direkt über meinen Banker erfolgreich gecancelt und bin froh drum. Denn ob ich das Geld jemals wieder gesehen hätte, selbst wenn ich, Monate später, nen Titel gehabt hätte, wage ich zu bezweifeln.

Aber wie in meinem Komentar zu Diamonds Fragen schon erwähnt, ich habe möglicherweise den Sachverhalt  zu sehr unter meinem Blickwinkel gesehen.

Gruß ins Schwäbische vom ausgewanderten Schwäble

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


Hi Celeste,
prinzipiell hast Du natürlich recht. Sehe es allerdings nicht als Betrug an, wenn ich Schadensminderung eines Betrügers auf direktestem Wege minimiere, denn hilf Dir selbst, dann brauchst Du keinen Gott in schwarzen Roben. Könnte man ja auch Notwehr nennen.
Will aber nicht unbedingt ne Diskussion über juristische oder moralische Feinheiten starten.  Habe allerdings als mich vor einigen Monaten ein Internetmensch meinte reinlegen zu können, eine Überweisung direkt über meinen Banker erfolgreich gecancelt und bin froh drum. Denn ob ich das Geld jemals wieder gesehen hätte, selbst wenn ich, Monate später, nen Titel gehabt hätte, wage ich zu bezweifeln.
Aber wie in meinem Komentar zu Diamonds Fragen schon erwähnt, ich habe möglicherweise den Sachverhalt  zu sehr unter meinem Blickwinkel gesehen.
 
Gruß ins Schwäbische vom ausgewanderten Schwäble
 
Wolf24 

 Hallo Wolf,

eine moralische Diskussion brauchen wir ja gar nicht anfangen, da ich "moralisch" genau Deiner Meinung bin 😁 Das Verhalten des Händler ist eine absolute Frechheit und die Bezahlung hätte man am besten sofort verweigern sollen. Allerdings ist man in der Situation oft so überrumpelt, dass man eben doch erst mal zahlt. Daher finde ich Deinen Lösungsvorschlag auch sehr sympathisch und würde eigentlich in so einer Situation gerne auch so reagieren! Aber leider kann das "stornieren" von Schecks einen Scheckbetrug darstellen. Und so einem Händler sollte man diesen Gefallen ja nicht tun.

Bei Deinem Internetgeschäft (Ebäh???) scheinst Du mit der Überweisung sehr viel Glück gehabt zu haben. Normalerweise ist dies nur möglich, wenn ein Irrtum einer der zwei teilhabenden Banken vorliegt. Sobald die Überweisung auftragsgemäß den Bereich Deiner Bank verlassen hat, kann man sie nicht mehr rückgängig machen sondern muß das Geld direkt beim Empfänger zurückverlangen. Sollte dies trotzdem geschehen (sprich, die Bank vergreift sich am Konto des Empfängers), macht sich die Bank (bzw. der Bankangestellte) des Empfängers strafbar (§ 266 StGB - Untreue). Daher stornieren Banken keine auftragsgemäß ausgeführten Überweisungen. Allerdings sollte man als (Internet-)betrüger diese Untreue (der eigenen Bank) nicht zur Anzeige bringen 😁

Vielen Dank für die Grüße! Das Kennzeichen ist zwar noch korrekt, allerdings hat sich durch Umzug der räumliche Abstand zwischen uns deutlich verringert 😁

Viele Grüße

Celeste

Bisher habe ich mein Auto immer selber repariert...aber ich habe auch noch einen Wohnwagen und einen anderen Anhänger...und Tochter hat jetzt einen VW-Polo.
 
Sobald eine Fremdfirma bei mir arbeitet, sei es am Fahrzeug oder auch am Haus, gibt es 2 Regeln!
1. Der Auftrag muß klipp und klar verständlich formuliert werden!...schriftlich!!!
2. Die Rechnung muß klipp und klar aufgestellt sein...und wenn nötig erklärt werden!!
 
Im April musste unser WoWa zur Hauptuntersuchung.
HU ist nur möglich, wenn eine gültige Gasprüfung durchgeführt wird.
Kann die Dekra nicht...und auch der TÜV kann nicht...aber eben alle Bosch-Dienste oder WoWa-Händler bieten diese Dienste an.
Ich habe den Anhänger also zu einem Betrieb gebracht, der BEIDES macht. Gasprüfung und Hauptuntersuchung. Gas-Prüfung vom Betrieb, HU vom TÜV.
Auftrag: Gasprüfung und Hauptuntersuchung am WoWa.
Abends wollte ich den Anhänger abholen.
TÜV hat die Plakette verweigert, weil die Gasprüfung fällig ist!
Ich sage:"Jungs! Wo ist mein schriftlicher Auftrag von gesternabend!"
Der wurde dann rausgeholt und man staunte nur noch Bauklötze...
Da stand dann klipp und klar: "Gasprüfung und TÜV-Abnahme durchführen."
Schlafmützen gibt es überall.
Habe ich nicht tragisch genommen, Gasprüfung und Nachuntersuchung wurde dann eben am nächsten Tag durchgeführt, aber die Peinlichkeit der Werkstatt...kam am nächsten Abend erst richtig zur Geltung.
Da sollte ich nämlich die Gasprüfung zweimal bezahlen!
Die erste Gasprüfung, die nicht gemacht wurde, aber im Auftrag stand...und die zweite Gasprüfung für die Nachuntersuchung vom TÜV.
Bei der Präsentation der Rechnung musste ich laut lachen, ich kriegte mich fast nicht mehr ein!
Das Mädchen hinter der Theke guckte schon ganz verstört...und dann verlangte ich nach einem Kugelschreiber.
Ich korrigierte die Rechnung mit dem Kuli...Rechnung per Kopf...und reichte den Wisch dann rüber, mit dem Kommentar: "MEHR zahle ich garantiert nicht!"
Da war es bei dem Mädel komplett vorbei und rief den Werkstattmeister, der den Wohnwagen behandelt hatte.
Der Kamerad kam, guckte und war erstmal total irritiert...und nach 5 Minuten kam von ihm der Kommentar."Totaler Blödsinn!"
Nahm einen Zettel und schrieb die Posten auf...danach wurde eine neue Rechnung erstellt.
 
Und diese war dann korrekt und wurde auch von mir cash bezahlt.
Es ging um 35 Euro netto...als falscher Posten in der Rechnung!
Hätte ich meinen Sohn geschickt, der hätte ohne Murren gezahlt...und es wäre eventuell niemandem aufgefallen.
 

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