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Wonach Richtet sich die bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit

Themenstarteram 19. September 2021 um 4:25

Guten Morgen

Wonach Richtet sich die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit z.b. Speedfight 1 und 2 Unterscheiden sich ja laut anderen nur optisch

könnte ich quasi ein Speedfight 1 bj 99 kaufen und mit ein motor vom Speedfight 2 von baujahr 2006 einbauen und behalte dann die 50kmh Zulassung?

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71 Antworten

Die Unterscheidung liegt zum einen am Tag der Inverkehrbringung. Grob durften Kleinkrafträder bis 1986 40 Km/h fahren, von 1986 bis 2001 waren es dann 50 Km/h. Alles was danach kam unterlag der EU-Konformen 45 Km/h.

Zum Anderen gibt es auch noch die Sonderregelung laut Einheitsvertrag für Fahrzeuge aus der DDR, welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h fahren dürfen. Auch hier ist die Fahrerlaubnisklasse AM ausreichend.

Es nützt also nichts einen Motor umzubauen, da sich das Datum der Inverkehrbringung in der Betriebserlaubnis nicht ändert und auch nicht geändert werden kann.

Themenstarteram 19. September 2021 um 5:21

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 19. September 2021 um 06:46:24 Uhr:

Die Unterscheidung liegt zum einen am Tag der Inverkehrbringung. Grob durften Kleinkrafträder bis 1986 40 Km/h fahren, von 1986 bis 2001 waren es dann 50 Km/h. Alles was danach kam unterlag der EU-Konformen 45 Km/h.

Zum Anderen gibt es auch noch die Sonderregelung laut Einheitsvertrag für Fahrzeuge aus der DDR, welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h fahren dürfen. Auch hier ist die Fahrerlaubnisklasse AM ausreichend.

Es nützt also nichts einen Motor umzubauen, da sich das Datum der Inverkehrbringung in der Betriebserlaubnis nicht ändert und auch nicht geändert werden kann.

Danke aber welches Bauteil bestimmt es nun?

z.b. ich baue ein Motor vom speedfight 2 in ein speedfight 1 weil baugleich aber motor anderes baujahr hat wonach richtet sich dann die Höchstgeschwindigkeit?

Ich glaube du hast es nicht verstanden. Es geht um kein Bauteil oder um einen konstruktiven Unterschied. Kleinkrafträder wurden mal für den Weltmarkt hergestellt und sind für etwa 70 Km/h konstruiert. Das durften die in fast allen Ländern auch fahren. Nur eben nicht dort, wo es bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten gibt. Wie zum Beispiel in der EU. In der Schweiz können die beispielsweise offen gefahren werden, da keine EU und auch keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Allerdings benötigt man die Klasse A1. Für 45 Km/h, was es dort auch gibt, reicht die Klasse A1-45. Andere Länder in der Welt kennen überhaupt keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Um Kleinkrafträder auch in der EU gesetzeskonform anbieten zu können, wurden die eben durch verschiedene Maßnahmen auf die jeweils gültige Geschwindigkeit gedrosselt.

Also nochmal. Nicht die Technik bestimmt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, sondern die Gesetzeslage.

Themenstarteram 19. September 2021 um 5:39

@beku_bus1 aber jemmand muss doch sagen welches Gesetz gilt z.b. Ich kaufe mir ein Peugeot speedfight 1 Rahmen mit Papiere und 50kmh Zulassung

 

Kaufe mir den Baugleichen Motor vom speedfight 2 der ja nur 45kmh laut Zulassung fahren darf

 

Verkleidung etc. wäre ja erstmal egal

 

Wie schnell darf dann nun das Kraftfahrzeug fahren

Willst du es nicht verstehen? Noch präziser kann man es nicht erklären. Und die Gesetze der EU werden in Brüssel bebastelt.

Themenstarteram 19. September 2021 um 5:54

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 19. September 2021 um 07:44:01 Uhr:

Willst du es nicht verstehen? Noch präziser kann man es nicht erklären. Und die Gesetze der EU werden in Brüssel bebastelt.

Wenn du die Frage nicht verstehst dann sag es doch bitte und nicht ankommen mit "Willst du es nicht verstehen"

 

Ich Verstehe die Texte schon die du schreibst aber diese beantworten nicht meine Frage!

Zumindest muss ein anderer Motor eingetragen werden, frag beim TÜV nach.

Frank

Zitat:

@WuppertalEr1988 schrieb am 19. September 2021 um 07:39:38 Uhr:

@beku_bus1 aber jemmand muss doch sagen welches Gesetz gilt z.b. Ich kaufe mir ein Peugeot speedfight 1 Rahmen mit Papiere und 50kmh Zulassung

Kaufe mir den baugleichen Motor vom speedfight 2 der ja nur 45kmh laut Zulassung fahren darf

Verkleidung etc. wäre ja erstmal egal

Wie schnell darf dann nun das Kraftfahrzeug fahren

Dieses Fahrzeug darf man zunächst gar nicht fahren, also null km/h. Moment: du darfst es schieben. :D

Begründung: mit dem Umbau des Motors und dem Mischen von Teilen verliert das Fahrzeug die Typgenehmigung, denn du hast dir ja nun selbst was gebastelt. Dieses Konstrukt braucht zunächst mal wieder eine Zulassung, und die erreicht man mit: einer EBE (Einzelbetriebserlaubnis).

Dein obiger Speedfight 1 war typgenehmigt, aber dies bezieht sich nicht nur auf den Rahmen, sondern das gesamte Fahrzeug samt Motor, Bremse, Motor, Elektrischer Anlage, Abgasnachbehandlung und so weiter.

Dein obiger Speedfight 2 war auch als Gesamtfahrzeug typgenehmigt. Aber das hängt wieder nicht nur am Motor. Der Motor aus Speedfight 2 mit seiner Bauteilgenehmigung ist dann Teil der Gesamtfahrzeuggenehmigung des Speedfight 2. Der Motor aus dem Speedfight 2 (den es wieder in verschiedenen Versionen gab) ist im übrigen nicht baugleich zum Motor aus dem Speedfight 1.

Siehe: https://www.rollertuningpage.de/.../

Zumal es dann auch noch einen Speedfight 100cc (also mit 100 ccm Hubraum statt 50 ccm) gab.

Wie schnell deine gebaute Chimäre aus Speedfight 1-Rahmen und Speedfight 2 Motor fahren darfst, wird Teil der EBE sein. Dann schaut sich ein Kfz-Sachverständiger dein Gesamtkonstrukt an, schaut die einzelnen Teile durch (auch Bremsanlage, elektrische Anlage, Drosselung, Abregelung, ...) und entscheidet dann.

Die Speedfight Serie 1+2 mit 49 oder 50 ccm hat hier (Schweizer Fahrzeugzulassungsrecht) 14 verschiedene Typenscheine. Die kannst du dort alle mal durchgehen.

https://typenscheine.ch/de/Search

Und dann "speedfight" oben in das Feld "Suchen" eingeben, dann filtern auf 49 oder 50 ccm und den Speedfight 3 und 4 rauslassen, dann bleiben noch:

6PA105 PEUGEOT Speedfight Kleinmotorrad Benzin 2.5 49

6PA107 PEUGEOT Speedfight Motorrad Benzin 3.4 49

6PA112 PEUGEOT Speedfight LCDPF Kleinmotorrad Benzin 3.13 49

6PA119 PEUGEOT Speedfight F Kleinmotorrad Benzin 2.9 49

6PA121 PEUGEOT Speedfight LCDPF Motorrad Benzin 3.51 49

6PA128 PEUGEOT Speedfight 50 Kleinmotorrad Benzin 2.9 49

6PA129 PEUGEOT Speedfight 50 Kleinmotorrad Benzin 3.6 49

6PA137 PEUGEOT Speedfight 50 Motorrad Benzin 3.7 49

6PA139 PEUGEOT Speedfight IL Motorrad Benzin 3.1 49

6PA149 PEUGEOT Speedfight 50LCIL Motorrad Benzin 3.8 49

6PA150 PEUGEOT Speedfight 50 IL Motorrad Benzin 3.5 49

6PA162 PEUGEOT Speedfight 50 IL Motorrad Benzin 3.4 49

6PA163 PEUGEOT Speedfight 50LCIL Motorrad Benzin 3.8 49

6PA186 PEUGEOT Speedfight 50LCIL Motorrad Benzin 3.8 49

Wie man sieht, geht die Motorleistung von 2.5 kW bis 3.8 kW, einmal quer durch den Gemüsegarten.

Jeder Typ für sich ist typgenehmigt, und es steht drin, auf welche Kombination auch samt Motor sich das jeweils konkret bezieht. Wenn du anfängst, nun mit Mix and Match zu mischen => wird die EBE fällig.

Im Rahmen einer Reparatur darfst du nur wirklich baugleiche Teile austauschen. Dafür gibt's dann bei entscheidenden Teilen eben ABE oder Teilegutachten. Manche Teile darf man auch gegen ECE-geprüfte Teile austauschen.

Zitat:

@WuppertalEr1988 schrieb am 19. September 2021 um 06:25:48 Uhr:

könnte ich quasi ein Speedfight 1 bj 99 kaufen und mit ein motor vom Speedfight 2 von baujahr 2006 einbauen und behalte dann die 50kmh Zulassung?

In den Papieren steht die Rahmennummer, so dass die Polizei bei einer Kontrolle wohl nichts zu beanstanden hat. (Es sei denn, die Kiste ist zu schnell etc.

Aber streng genommen dürfen nur ident. oder explizit zugelassene Teile verwendet werden.

Themenstarteram 19. September 2021 um 8:27

Zitat:

@tomS schrieb am 19. September 2021 um 10:20:15 Uhr:

Zitat:

@WuppertalEr1988 schrieb am 19. September 2021 um 06:25:48 Uhr:

könnte ich quasi ein Speedfight 1 bj 99 kaufen und mit ein motor vom Speedfight 2 von baujahr 2006 einbauen und behalte dann die 50kmh Zulassung?

In den Papieren steht die Rahmennummer, so dass die Polizei bei einer Kontrolle wohl nichts zu beanstanden hat. (Es sei denn, die Kiste ist zu schnell etc.)

Nein ich möchte legal unterwegs sein, mein Problem ist nur das laut Werkstatt mein Motor ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Mein Gedanke war, einen Gebrauchten Motor zu kaufen quasi Motor mir Halter, Hinterrad, auspuff, Ansaugung etc. kaufen es werden überalles Motoren für den Speedfight 1 und 2 bzw 1/2 angeboten daher rührte meine Frage wegen der Geschwindigkeit.

Was die Motoren können kann man dank Jugendlichen, tunern oder Jugendliche Basteleien ja sehen und lesen.

Ich möchte offiziell 45/50 kmh fahren

Besorge dir einen Motor für deinen Speedfight 1 der vor 2001 gebaut wurde. Wenn der nicht getunt ist läuft er Gesetzeskonform 50 Km/h wie in den Papieren für deinen Bj.99 zulässig ist.

Der Kauf eines gebrauchte Motors mit Einbau ist billiger, als die Reparatur?

Das würde ich nochmal durchrechnen - zumal bei einem gebrauchten Motor immer noch die Gefahr besteht eine Gurke zu erwischen.

Themenstarteram 19. September 2021 um 9:21

Zitat:

@raymundt schrieb am 19. September 2021 um 11:15:36 Uhr:

Der Kauf eines gebrauchte Motors mit Einbau ist billiger, als die Reparatur?

Das würde ich nochmal durchrechnen - zumal bei einem gebrauchten Motor immer noch die Gefahr besteht eine Gurke zu erwischen.

Laut Werkstatt liegt die Reparatur von ca 850 bis 1000 Euro

alleine Diagnose würde mind nochmals 150 Euro kosten die wie folgt ausähe Kühlmittel entleeren, zylinder mit Kopf runter nehmen und begutachten des Zylinde kolben, evtl händisch prüfen auf Spiel in der Kurbelwelle

am 19. September 2021 um 9:37

Andere Werkstatt suchen.

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