WoMo undicht - Rechtsstreit - Frage bezüglich Gutachter
Moin Leuts, bin gespannt ob mir das hier jemand beantworten kann. Meine Eltern hatten sich vor 7 Jahren ein neues Wohnmobil gekauft gehabt, mit dem sie immer zur Dichtheitsprüfung beim selbigen Händler waren. Im ersten Jahr war nichts, im zweiten würde Feuchtigkeit festgestellt und behoben, die nächsten war alles ok. Jetzt hatten sie vor 1,5 Jahren einen Unfall und waren bei einen anderen Händler der festgestellt hat, das die Komplette Rückwand durch genässt ist . Das ganze wird zum Rechtsstreit und jetzt kommt ein vom Gericht Beauftragter Gutachter der von Wohnmobilen nichts versteht und Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen. Leider ist er für den Raum der einzige Gutachter, was kann man gegen solche Unfähigkeit tun, wir haben langsam das Gefühl, das dieser Geld vom Hersteller bekommt, für den ganzen Schwachsinn der er schreibt.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wenn ich meinen Senf auch mal dazu geben darf!
Da ein Anwalt eingeschaltet worden ist, ist es unvernünftig, eigenmächtig andere Wege zu gehen. Dies befördert das Interesse des Anwalts auf unter Null!
Fakt ist, Du zielst auf eine Mängelbeseitigung. Ok! Aber bitte bedenke, dass es die Beweislastumkehr nach §476 BGB gibt. Nach 6 Monaten ab Übergabe / Abschluss der Reparatur musst Du beweisen, dass der Mangel aus einer unsachgemäß ausgeführten Reparatur stammt. Wie das gehen soll? Durch ein Gutachten. Nun ist das mit Wasser aber immer so, dass es extrem neugierig ist und einen spitzen Kopf hat. Der Schaden kann! durch eine unsachgemäße Reparatur hervorgerufen worden sein, klar, muss aber nicht. Der Gutachter ist nun verpflichtet alle!!!! Aspekte zu erfassen und zu bewerten, welche das vorliegende Schadensbild ermöglicht haben könnten. Dazu zählt ebenso eine mögliche ( und nachgewiesene) Überladung, ein fragiler Fahrzeugbau, andere Hinweise darauf, dass eine Undichtheit entstanden ist ( z.B. Lackabschürfungen als Hinweis darauf, dass dass eine seitliche Krafteinwirkung die Dichtheit der Aussenhaut beeinträchtigt hat). Nur ein Punkt unter Vielen ist, ob der Schaden hauptursächlich durch eine mangelhafte Reparaturausführung entstanden o. begünstigt worden ist.
Somit ist der Gutachter nicht dooooof, sondern umsichtig und wenn er erfahren ist, sieht er genau, ob ein Schaden neu ist oder schon alt und älter und er sieht, wenn denn was zu sehen ist. wo der Wassereintritt, unter welchen Bedingungen, geschah.
Der Prozess könnte wie das Hornberger Schiessen ausgehen. Gewährleistung besteht, aber in der Beweislastumkehr.
Den einzigen Tipp, den ich Dir geben kann: Hilf dem Gutachter dabei, das Fahrzeug als statisch fragil zu bewerten. D.h. nicht tauglich für die Zulassung im Strassenverkehr.
Dann hat der Anwalt Deiner Eltern die Möglichkeit, über das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) den Hersteller, der ja gleichzeitig Verkäufer ist, in Haftung zu nehmen. Das geht innerhalb von 3 Jahre nach Kenntnisname des Schadens. Durch die Gerichtsanhängigkeit ist zunächst die Verjährung geblockt. Der Anspruch auf Haftung erlischt erst zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.
Ich glaube, der Gutachter will Deinen Eltern evtl. eine Brücke bauen und Du solltest vertrauensvoll mit ihm zusammenarbeiten. Wenn der " blöd und unwissend" ist, dann wird das auch der Richter schon mitbekommen und weitere Fragen stellen. Richter sind ja auch keine Volldeppen.
Ansonsten und vor Allem gilt: Nur Deine Eltern aktivlegimitiert. D.h., sie sind der Ansprachpartner für Gutachter, Anwalt und Gericht. Du bist nicht Eigentümer und wohl auch nicht Besitzer des Wagens.
Gruss vom Asphalthoppler
44 Antworten
Wo hast du gelesen, dass eine oder mehrere der vorgeschrieben Dichtigkeitsprüfungen nicht gemacht wurden?
Ich habe das so verstanden, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen erfolgten.
Bopp19 lesen und verstehen! Ich bitte hier um Hilfe und nicht um Klugscheisser Komentare!!!Sonst hätte ich auf Facebook gefragt.
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Auf die Dichtigkeitsprüfung die unser Mark ja nicht kennt,.. mit der Herstellergarantie bis zu 7 Jahren gehe ich jetzt mal nicht ein.
Ich sehe gerate es handelt sich um ein Discountermobil.
KEin Büstner. Sorry mein Fehler.
Ja da gibt es doch schon viele Fälle drüber im Nets.
Diese umgelabelten "Haldenfahrzeuge - Überproduktionen" oder im Auftrag hergestellte "Billigheimern"mit neuen Aufklebern??
Billig billig auf Kosten des Services und der "Garantie"??????
Trotzdem unschlagbar viel einfaches Wohnmobil für kleines Geld und natürlich "selbst ist der Mann"!
Ich weiß nicht wie andere Hersteller das handhaben, bei Hymer jedenfalls gibt nicht der Hersteller, sondern der Händler die sechsjährige Dichtigkeitsgarantie.
Zumindest war das bei meinem Nova von 2004 so.
Foto ist angehängt.
https://www.motor-talk.de/.../...sste-grauzone-bei-hymer-t4876470.html
Ich denke wir schieben das mal beiseite und verwässern den Tröd nicht.
Soweit ich das im Kopf habe (damals oft in Foren gelesen) sind diese sogenannten "Discountermobile" eine ganz andere Liga.
Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Modalitäten der Garantiegeber bestimmt.
BMW z. B. gibt gar keine Garantie, sondern nur Gewährleistung.
Der TE soll mal die Garantiebedingungen einstellen, damit Klarheit herrscht, über was geredet wird.
Das hatte ich vorhin schon geschrieben und wieder gelöscht, weil das hier den Te nicht weiter bringt.
Diese Discountergeschichte ist ein wenig anders.
Ich möchte aber dazu nichts schreiben, weil ich das vor Jahren auch nur gelesen habe.
Ich wollte mir auch mal so eine Discounterbude kaufen.
Hallo,
wenn ich meinen Senf auch mal dazu geben darf!
Da ein Anwalt eingeschaltet worden ist, ist es unvernünftig, eigenmächtig andere Wege zu gehen. Dies befördert das Interesse des Anwalts auf unter Null!
Fakt ist, Du zielst auf eine Mängelbeseitigung. Ok! Aber bitte bedenke, dass es die Beweislastumkehr nach §476 BGB gibt. Nach 6 Monaten ab Übergabe / Abschluss der Reparatur musst Du beweisen, dass der Mangel aus einer unsachgemäß ausgeführten Reparatur stammt. Wie das gehen soll? Durch ein Gutachten. Nun ist das mit Wasser aber immer so, dass es extrem neugierig ist und einen spitzen Kopf hat. Der Schaden kann! durch eine unsachgemäße Reparatur hervorgerufen worden sein, klar, muss aber nicht. Der Gutachter ist nun verpflichtet alle!!!! Aspekte zu erfassen und zu bewerten, welche das vorliegende Schadensbild ermöglicht haben könnten. Dazu zählt ebenso eine mögliche ( und nachgewiesene) Überladung, ein fragiler Fahrzeugbau, andere Hinweise darauf, dass eine Undichtheit entstanden ist ( z.B. Lackabschürfungen als Hinweis darauf, dass dass eine seitliche Krafteinwirkung die Dichtheit der Aussenhaut beeinträchtigt hat). Nur ein Punkt unter Vielen ist, ob der Schaden hauptursächlich durch eine mangelhafte Reparaturausführung entstanden o. begünstigt worden ist.
Somit ist der Gutachter nicht dooooof, sondern umsichtig und wenn er erfahren ist, sieht er genau, ob ein Schaden neu ist oder schon alt und älter und er sieht, wenn denn was zu sehen ist. wo der Wassereintritt, unter welchen Bedingungen, geschah.
Der Prozess könnte wie das Hornberger Schiessen ausgehen. Gewährleistung besteht, aber in der Beweislastumkehr.
Den einzigen Tipp, den ich Dir geben kann: Hilf dem Gutachter dabei, das Fahrzeug als statisch fragil zu bewerten. D.h. nicht tauglich für die Zulassung im Strassenverkehr.
Dann hat der Anwalt Deiner Eltern die Möglichkeit, über das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) den Hersteller, der ja gleichzeitig Verkäufer ist, in Haftung zu nehmen. Das geht innerhalb von 3 Jahre nach Kenntnisname des Schadens. Durch die Gerichtsanhängigkeit ist zunächst die Verjährung geblockt. Der Anspruch auf Haftung erlischt erst zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.
Ich glaube, der Gutachter will Deinen Eltern evtl. eine Brücke bauen und Du solltest vertrauensvoll mit ihm zusammenarbeiten. Wenn der " blöd und unwissend" ist, dann wird das auch der Richter schon mitbekommen und weitere Fragen stellen. Richter sind ja auch keine Volldeppen.
Ansonsten und vor Allem gilt: Nur Deine Eltern aktivlegimitiert. D.h., sie sind der Ansprachpartner für Gutachter, Anwalt und Gericht. Du bist nicht Eigentümer und wohl auch nicht Besitzer des Wagens.
Gruss vom Asphalthoppler
Mit der Produkthaftunsgeschichte wäre ich zurückhaltens, denn Produkthaft heißt m.W. dass das Produkt niemanden schädigen kann, aber bezieht sich nicht auf Schäden an sich selbst.
Lass mal lieber nen guten Anwalt arbeiten...
Danke für die Antworten aber ich gehe davon aus, das meine Eltern auf den Kosten hängen bleiben werden. Aber das Problem werden viele die nächsten Jahre bekommen, da ich mir auf der ABF den Fusch selber anschauen konnte. ( Nähte gezogen wie von einem Lehrling in der ersten Woche, Garagenböden mit Holzboden, die nur mit PVC abgedeckt waren) Ich hatte mir einen angeschaut aus der Rubrik neue Marke und günstig, der war optisch sehr schön aber die Qualität war sehr schlecht. Ein älteres paar war auch mit drinnen und wir kamen ins Gespräch, der Mann sagte, das er diesen grade gekauft hat und sie seid 30 Jahren Womos verleihen und die Qualität nicht mehr stimme und da ist es fast egal welcher Hersteller es ist. Diesen gibt er für 3-4 Jahre in die Vermietung und weg damit.
Naja, also die Aufbauqualität und Fertigungsqualität war früher auch nicht so besonders. Das waren und bleiben immer zusammengenagelte Bretterbuden, Freizeitfahrzeuge, denen es nicht gut bekommt 365 Tage im Jahr bei Wind, Regen, Schnee, etc. draußen zu stehen. Früher oder später wird sowas immer undicht, da hilft nur regelmäßige Kontrolle und ein trockener Abstellplatz, min. ein Carport...
Was die Qualität der Anbauteile und Einbauteile angeht, gebe ich dir recht, außen wird viel Tiefziehplastik verbaut, was ne Lebensdauer von ~15 Jahren hat, und innen werden Einbaugeräte, Beschläge, Verschlüsse, Scharniere, usw. usf. in der Billigliga immer schlechter. Irgendwo kommt der Preis halt her...
Also mein 93 er Hymer ist von der Qualität Top nur das Basisfahrzeug ( Fiat Ducato 290) ist nicht der Bringer.