WoMo undicht - Rechtsstreit - Frage bezüglich Gutachter

Moin Leuts, bin gespannt ob mir das hier jemand beantworten kann. Meine Eltern hatten sich vor 7 Jahren ein neues Wohnmobil gekauft gehabt, mit dem sie immer zur Dichtheitsprüfung beim selbigen Händler waren. Im ersten Jahr war nichts, im zweiten würde Feuchtigkeit festgestellt und behoben, die nächsten war alles ok. Jetzt hatten sie vor 1,5 Jahren einen Unfall und waren bei einen anderen Händler der festgestellt hat, das die Komplette Rückwand durch genässt ist . Das ganze wird zum Rechtsstreit und jetzt kommt ein vom Gericht Beauftragter Gutachter der von Wohnmobilen nichts versteht und Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen. Leider ist er für den Raum der einzige Gutachter, was kann man gegen solche Unfähigkeit tun, wir haben langsam das Gefühl, das dieser Geld vom Hersteller bekommt, für den ganzen Schwachsinn der er schreibt.

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Hallo,
wenn ich meinen Senf auch mal dazu geben darf!
Da ein Anwalt eingeschaltet worden ist, ist es unvernünftig, eigenmächtig andere Wege zu gehen. Dies befördert das Interesse des Anwalts auf unter Null!
Fakt ist, Du zielst auf eine Mängelbeseitigung. Ok! Aber bitte bedenke, dass es die Beweislastumkehr nach §476 BGB gibt. Nach 6 Monaten ab Übergabe / Abschluss der Reparatur musst Du beweisen, dass der Mangel aus einer unsachgemäß ausgeführten Reparatur stammt. Wie das gehen soll? Durch ein Gutachten. Nun ist das mit Wasser aber immer so, dass es extrem neugierig ist und einen spitzen Kopf hat. Der Schaden kann! durch eine unsachgemäße Reparatur hervorgerufen worden sein, klar, muss aber nicht. Der Gutachter ist nun verpflichtet alle!!!! Aspekte zu erfassen und zu bewerten, welche das vorliegende Schadensbild ermöglicht haben könnten. Dazu zählt ebenso eine mögliche ( und nachgewiesene) Überladung, ein fragiler Fahrzeugbau, andere Hinweise darauf, dass eine Undichtheit entstanden ist ( z.B. Lackabschürfungen als Hinweis darauf, dass dass eine seitliche Krafteinwirkung die Dichtheit der Aussenhaut beeinträchtigt hat). Nur ein Punkt unter Vielen ist, ob der Schaden hauptursächlich durch eine mangelhafte Reparaturausführung entstanden o. begünstigt worden ist.
Somit ist der Gutachter nicht dooooof, sondern umsichtig und wenn er erfahren ist, sieht er genau, ob ein Schaden neu ist oder schon alt und älter und er sieht, wenn denn was zu sehen ist. wo der Wassereintritt, unter welchen Bedingungen, geschah.
Der Prozess könnte wie das Hornberger Schiessen ausgehen. Gewährleistung besteht, aber in der Beweislastumkehr.
Den einzigen Tipp, den ich Dir geben kann: Hilf dem Gutachter dabei, das Fahrzeug als statisch fragil zu bewerten. D.h. nicht tauglich für die Zulassung im Strassenverkehr.
Dann hat der Anwalt Deiner Eltern die Möglichkeit, über das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) den Hersteller, der ja gleichzeitig Verkäufer ist, in Haftung zu nehmen. Das geht innerhalb von 3 Jahre nach Kenntnisname des Schadens. Durch die Gerichtsanhängigkeit ist zunächst die Verjährung geblockt. Der Anspruch auf Haftung erlischt erst zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.

Ich glaube, der Gutachter will Deinen Eltern evtl. eine Brücke bauen und Du solltest vertrauensvoll mit ihm zusammenarbeiten. Wenn der " blöd und unwissend" ist, dann wird das auch der Richter schon mitbekommen und weitere Fragen stellen. Richter sind ja auch keine Volldeppen.
Ansonsten und vor Allem gilt: Nur Deine Eltern aktivlegimitiert. D.h., sie sind der Ansprachpartner für Gutachter, Anwalt und Gericht. Du bist nicht Eigentümer und wohl auch nicht Besitzer des Wagens.

Gruss vom Asphalthoppler

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Fragen ueber Fragen, die nicht beantwortet wurden bisher.
Dem Gutachter oder der Anwaelting die Meinung zu sagen hilft nicht viel ausser dem Blutdruck.

Leute noch mal der Wagen hatte in der Garantie an der besagten Stelle im 2 Jahr, also die 2 Prüfung eine festgestellte Feuchtigkeit, die angeblich beseitigt worden ist. Wenn eine komplette Rückwand das Holz vergammelt ist, passiert das nicht von heute auf morgen( sieht auch die Fritz Berger Werkstatt so) aber der Gutachter behauptet 1 die Garage war überladen, dann lag es am Sondermodell welches mein Vater fährt( es ist Laut Gutachter zu lang für nur eine Hinterachse) und der Schaden wurde nur aufgedeckt da jemand hinten drauf gefahren ist und beim Austausch wurde der Schaden festgestellt. Wenn ein Gutachter behauptet eine Feuchtigkeitsprüfung ist nur eine Sichtprüfung, dann sollte man sich fragen, wer ihn zum Gutachter für Womos gemacht hat.

Gutachter ist keine geschützte Bezeichnung. Und die amtl vereidigten sind auch kaum besser. S. die bayerischen Fälle aus der Psychatrie, dort schrieb man Gutachten, ohne den Menschen zu sehen.
Da hilft wohl nur Gegengutachten. Es dreht scih ja wohl nur um die Schadenhöhe. Den die Abeitszeit ist ja die gleiche. Und so wäre der Schaden von grundauf rep., also nicht die schlechteste Idee.
Und das grosse Heckgaragenb, filligran konstruiert, schon mal it dem Aufbau ins Gehege kommen ist nichts neuen. Z.b unser ehem. Doral, 7,8m, 3,5to. VW LT35, 2,20 lange Heckgarage, übertrieben für 2 Quads...

So, das ist so ein Sondermodell welches laut Gutachter eine 2 Achse haben müsste.

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Naja ist ja wohl scheinbar mal baulich so zugelassen worden. Zweite Achse hin oder her.

Gegen wen werden hier eigentlich Ansprüche gestellt, sprich wer soll den Schaden bezahlen. Das ist mir bis jetzt noch nicht klar geworden. Soll der Hersteller des Womo in Gewährleistung wegen dem Wasserschaden gehen, die überprüfende Werkstatt den Schaden übernehmen oder wird schon gegen den Gutachter geklagt?

Zitat:

@skull31869 schrieb am 24. Mai 2017 um 19:02:13 Uhr:


So, das ist so ein Sondermodell welches laut Gutachter eine 2 Achse haben müsste.

So ein Quatsch. Das ist ein ganz normales ALKO Tieflade-Chassis mit ALKO-Achse. Solche Bauarten gibt es in der Form mehrfach. Hat mein Vollintegrierter auch, 7m lang, 3,85T zul. Ggw. Die Hinterachse ist für 2150Kg ausgelegt, die Garage bis 150KG Zuladung geeignet.

So ist es, interessiert den Gutachter aber nicht.

Der Hersteller soll die Reperatur bezahlen.

Hast du die Garantiebedingungen gelesen?
Sollte mich wundern, wenn der Hersteller und nicht der Händler haftet.
Außerdem beinhalten die Garantiebedingungen wahrscheinlich umfangreiche Voraussetzungen und Auschlüsse.

Das Womo kommt aus einer Hand Händler ist gleichProduzent.

Und wer hat den Gutachter ohne Sachverstand geschickt?
Hast du das Gutachten überhaupt schon da?

Zitat:
"... und jetzt kommt ein vom Gericht Beauftragter Gutachter ..."

Leider kann man nicht immer davon ausgehen, dass Richter und / oder Gutachter ausreichende Kenntnisse haben.
Dann muss man, sofern es sich rechnet und man vom Erfolg überzeugt ist, ein Gegengutachten erstellen lassen und notfalls auch in die nächste Instanz gehen.

Zitat:

@skull31869 schrieb am 23. Mai 2017 um 23:52:31 Uhr:


im zweiten würde Feuchtigkeit festgestellt und behoben, die nächsten war alles ok.

Es wird schwer sein die ganzen Prüfprotokolle die später (bestimmt von verschiedenen Mitarbeiter) gemacht worden sind ohne Beanstandungen zu wiederlegen.

Dokumentationen sehen Richter gerne.

Interessant ist das der Gutachter vom Gericht (dem Richter gerne folgen) eine Fehlkonstruktion in dem Modell sieht.
Ein aus meiner Sicht gängiges Modell.

Jetzt sieht der Gutachter eine regelm. Überladung als Ursache an.

Sieht schlecht aus.

Schon mal den Weg der Kulanz gesucht?
Bürstner Werk Hersteller und Verkäufer in einer Person sollte da doch bei 1. Hand und regelmäßigen Inspektionen handlungbedarf sehen.

Also 1. Jahr Dichtheitsprüfung war nix.
Also 2. Jahr Dichtigheitsprüfung war nass und wurde repariert.
Also 3. Jahr Dichtheitsprüfung war dicht.
Also 4. Jahr Dichtheitsprüfung fehlt?
Also 5. Jahr Dichtheitsprüfung fehlt?
Also 5,5 Jahre fährt einer rein und der Sachverständie stellt fest, dass die ganze Rückwand durchnässt ist.

Ich wüsste nun nicht, was der Hersteller nach 5,5 Jahren noch damit zu tun hat, ich fürchte Garantie und Gewährleistung sind abgelaufen.

Evtl. verlängert sich die Gewährleistung nach der Reparatur im Jahr 2 nochmal bis auf Jahr 4, aber dann ist m.E. Feierabend und bei Händler & Hersteller nix mehr zu holen...

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