Wohnwagen Lieferverzug
Hallo zusammen,
wir haben uns Anfang März einen neuen Wohnwagen bestellt. Der Händler hat uns mit einem Wohnwagen gelockt, der schon Mitte März verfügbar ist und dafür nicht ganz alle Extras hat die wir möchten.
Nun wurde es immer später. Und auf telefonische Nachfrage hat er uns jedes Mal einen neuen Liefertermin genannt und er hätte es gerne wenn wir ihm das Geld schon überweisen, dann können wir den Wagen zulassen (haben wir nicht gemacht und ich frag mich eh wie das Zulassen ohne Brief funktionieren soll). In der verbindlichen Bestellung ist übrigens März eingetragen.
Nun wurde der WW Anfang April endlich (angeblich) zum Händler geliefert. Wir könnten ihn aber erst in frühestens 2 Wochen abholen, da er "aufbereitet" werden muss.
Mich würde interessieren kann da tatsächlich was dran sein dass eine "Aufbereitung" tatsächlich so lange dauert? Eine Beschädigung beim Transport gab es lt. seiner Aussage nicht.
Dann möchte er, dass wir ihm jetzt das ganze Geld überweisen, dann schickt er uns den Brief und wir können den WW zulassen. Das größte Problem ist, dass wir dem Händler aufgrund seiner falschen und fahrigen Art überhaupt nichts mehr glauben und alles irgendwie keinen Sinn ergibt. Aber rückabwickeln können wir den Kaufvertrag nicht mehr...
Wer hat sich ebenfalls einen neuen Wohnwagen gekauft und wie wurde hier der Kauf abgewickelt?
Ich wäre sehr dankbar um ein paar Meinungen zu diesem Thema.
LG
Beste Antwort im Thema
Egal ob Wohnwagen, Wohnmobil oder PKW: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bei Übergabe des Fahrzeugs und/oder der Fahrzeugpapiere.
Ich kann es kaum fassen, wie leichfertig hier der eine oder andere bereit ist mit seinem Geld umzugehen. Jeder Mitarbeiter einer Verbraucherberatungsstelle würde die Hände über dem Kopf zusammen schlagen...
35 Antworten
Ich weiss nicht über was Du dich so aufregst? Auch kann ich Dir das nicht beantworten, warum dies in manchen Zulassungsstellen so gefordert wird? Vielleicht haben die in deinen Augen "verbeamtete Sesselpupser mit Ärmelschoner" einfach nur schlechte Erfahrungen machen müssen um zu solchen Maßnahmen greifen zu müssen? Die Bestimmungen der Kurzkennzeichen z.B. mussten ja leider auch vor einigen Jahren massiv verschärft werden, nur weil es Idioten gibt, die meinen damit Schindluder treiben zu müssen. Ich denke dass dies in erster Linie einige wenige Bürger sind, die ihre Gemeinden durch ihre Fehlverhalten ausbremsen und nicht immer nur die "verbeamtete Sesselpupser mit Ärmelschoner". Die können nur auf sowas reagieren. Ich möchte hier nix verallgemeinern, die einen anklagen oder wieder andere in Schutz nehmen. Aber das ist leider die Trägheit und daraus resultierenden Bürokratie in unserem eigenen Land. Ich finde das auch sehr traurig, stehe dem aber persönlich machtlos gegenüber. Also was soll ich mich darüber aufregen? Schadet nur meiner Gesundheit.
Zitat:
@Pandatom schrieb am 9. April 2018 um 16:06:33 Uhr:
" verbeamtete Sesselpupser mit Ärmelschoner": So kindliches Geschreibe erleichtert einfach.
Zitat:
@Pandatom schrieb am 9. April 2018 um 16:06:33 Uhr:
Ich weiss nicht über was Du dich so aufregst?
Nein, aufregen tue ich mich wegen derartiger Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einiger kommunen keineswegs. ich sehe das eher belustigend. Nun ja, ich bin ja nicht betroffen.
Zitat:
@situ schrieb am 9. April 2018 um 17:19:12 Uhr:
Zitat:
@Pandatom schrieb am 9. April 2018 um 16:06:33 Uhr:
" verbeamtete Sesselpupser mit Ärmelschoner": So kindliches Geschreibe erleichtert einfach.
Dieser Ausdruck ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Habe es nur kommentiert 😉
Hier ist das Original:
Zitat:
@Karelia schrieb am 9. April 2018 um 14:41:56 Uhr:
Da ist es wirklich verwunderlich, wenn es da in einigen Amtsstuben deutscher Kommunalverwaltungen immer noch einige verbeamtete Sesselpupser mit Ärmelschoner gibt die wohl mit dem Bleistift und Bleistiftspitzer umgehen können aber nicht mit moderner IT-Technik und jede Einführung neuer Arbeitsweisen und Technologien in den entsprechenden Gremien ihrer Gemeinde ausbremsen. Es ist wirklich traurig.
😁
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Zitat:
@Pandatom schrieb am 9. April 2018 um 16:06:33 Uhr:
Die Bestimmungen der Kurzkennzeichen z.B. mussten ja leider auch vor einigen Jahren massiv verschärft werden, nur weil es Idioten gibt, die meinen damit Schindluder treiben zu müssen.
Richtig. Wenn der Käufer eines auch fabrikneuen Fahrzeugs dieses selbst zur Zulassungsstelle oder nach Hause befördern möchte benötigt er dafür ein Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle, welches für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen ausgegeben wird. Ist jemand damit länger unterwegs ist man nicht versichert und begeht damit eine Straftat.
Allerdings kann ich von dieser Form der Freundschaftshilfe nur dringend abraten:
Zitat:
@Pandatom schrieb am 6. April 2018 um 19:34:52 Uhr:
Es wurde mir auch rote KZ angeboten und Zahlung vor Ort. Aber dann wäre ich nur Haftpflichtversichert. Braucht auf der Heimfahrt nur was passieren, dann ist der Katzenjammer groß.
Wenn du dieses Angebot eines Händlers annimmst wärst du nicht einmal Haftpflichtversichert. Grund: Rote Kennzeichen werden nur an Händler und nicht einmal an jeden ausgegeben. Keinesfalls dürfen sie an betriebsfremde Personen wie z.B. Kunden für eine Überführungsfahrt ausgeliehen werden. Nicht nur der Händler macht sich strafbar sondern auch der unbefugte Benutzer des roten Kennzeichens:
Zitat:
„Es ist verführerisch, sich beim befreundeten Händler rote Kennzeichen zu leihen, um eine kurze Überführungsfahrt zu tätigen. So sparen Sie als Privatperson den Aufwand der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Möchten Sie rote Kennzeichen ausleihen, ist dies allerdings nicht erlaubt. Denn der Versicherungsschutz gilt nur für die zugelassenen Fahrten.
Privatfahrten entsprechen nicht dem Verwendungszweck der roten Kennzeichen – die Fahrt ist also nicht versichert! Beim Fahren ohne Versicherung handelt es sich um eine Straftat!“
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Deswegen habe ich das Angebot auch abgelehnt, weil ich mir dessen durchaus bewusst bin! 😉