Wohnwagen Lieferverzug

Bürstner

Hallo zusammen,

wir haben uns Anfang März einen neuen Wohnwagen bestellt. Der Händler hat uns mit einem Wohnwagen gelockt, der schon Mitte März verfügbar ist und dafür nicht ganz alle Extras hat die wir möchten.

Nun wurde es immer später. Und auf telefonische Nachfrage hat er uns jedes Mal einen neuen Liefertermin genannt und er hätte es gerne wenn wir ihm das Geld schon überweisen, dann können wir den Wagen zulassen (haben wir nicht gemacht und ich frag mich eh wie das Zulassen ohne Brief funktionieren soll). In der verbindlichen Bestellung ist übrigens März eingetragen.

Nun wurde der WW Anfang April endlich (angeblich) zum Händler geliefert. Wir könnten ihn aber erst in frühestens 2 Wochen abholen, da er "aufbereitet" werden muss.
Mich würde interessieren kann da tatsächlich was dran sein dass eine "Aufbereitung" tatsächlich so lange dauert? Eine Beschädigung beim Transport gab es lt. seiner Aussage nicht.

Dann möchte er, dass wir ihm jetzt das ganze Geld überweisen, dann schickt er uns den Brief und wir können den WW zulassen. Das größte Problem ist, dass wir dem Händler aufgrund seiner falschen und fahrigen Art überhaupt nichts mehr glauben und alles irgendwie keinen Sinn ergibt. Aber rückabwickeln können wir den Kaufvertrag nicht mehr...

Wer hat sich ebenfalls einen neuen Wohnwagen gekauft und wie wurde hier der Kauf abgewickelt?

Ich wäre sehr dankbar um ein paar Meinungen zu diesem Thema.

LG

Beste Antwort im Thema

Egal ob Wohnwagen, Wohnmobil oder PKW: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bei Übergabe des Fahrzeugs und/oder der Fahrzeugpapiere.
Ich kann es kaum fassen, wie leichfertig hier der eine oder andere bereit ist mit seinem Geld umzugehen. Jeder Mitarbeiter einer Verbraucherberatungsstelle würde die Hände über dem Kopf zusammen schlagen...

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Zitat:

@Harmwulf schrieb am 8. April 2018 um 00:18:39 Uhr:


Egal ob Wohnwagen, Wohnmobil oder PKW: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bei Übergabe des Fahrzeugs und/oder der Fahrzeugpapiere.

Schon mal ein neues Auto gekauft und auch direkt "Bar" bezahlt?

Das geht nämlich gar nicht, jedenfalls nicht bei meinem Händler damals, einizge Option war die Überweisung und bevor das Geld nicht auf dem Konto des Händlers (Hersteller Niederlassung) war gabs auch kein Auto.

dann hast du einen seltsamen händler. habe immer alles bar bezahlt.

zum thread: würde einen teufel tun, vorab etwas zu überweisen. erst muss ich mein fahrzeug sehen. dann werde ich das begutachten und dann bezahlen.

Hallo....

also viele seriöse Händler sind auf Barzahlung nicht mehr so scharf. Einmal wegen des Geldwäschegesetz und zum weiteren die Falschgeldgefahr. "Nur Bares ist Wahres" ist schon lange nicht mehr in der Hinsicht attraktiv. Und auch ich als Verbraucher hätte keinen Bock einen 5-stellig hohen Betrag bar mit mir herumzuschleppen.
Von daher ist im Zeitalter des 21.Jh. Rechnung und Überweisung der für beide Seiten einzig richtige Weg. Dafür gibt es verschiedene Optionen. Kennen sich Händler und Kunde, kann man ein Fzg. auf Rechnung aushändigen. Das ist aber nicht die Regel. Zahlung per Kreditkarte bei Abholung des Fzg. ist da schon der häufigere Weg, sofern der Kreditrahmen nicht überschritten wird. Daran scheitert diese Zahlungsmethode oft wenn der Betrag zu hoch ist. Dann gäbe es die Online-Überweisung vor Ort per Handy oder PC. Weiterer Nachteil, man bekommt auch erst den Brief mit dem Fzg. Eine Vorab-Zulassung ist nicht möglich und man muss auf ein Kurzzeit-Kennz. zurückgreifen, mit den weiteren Nachteilen von Zusatzkosten und fehlende Kasko-Versicherung. Möchte man also den Brief vor Abholung haben hat der Händler ein Recht der Vorab-Bezahlung. Die Aushändigung des Briefs ist genauso einzustufen wie die des Fzg.'s. Einem Händler, der den Kunden kaum kennt, oder gar befürchten muss, dass er auf sein Geld warten müsste, kann man kaum vorwerfen sich unseriös zu verhalten.
Wie dem auch sei. All dem geht gegenseitiges Vertrauen zwischen beiden Parteien voraus. Sollte dies nicht der Fall sein sollte man nachdenken den Kauf überhaupt abzuschließen. 😉

Zitat:

Schon mal ein neues Auto gekauft und auch direkt "Bar" bezahlt?

Das geht nämlich gar nicht, jedenfalls nicht bei meinem Händler damals, einizge Option war die Überweisung und bevor das Geld nicht auf dem Konto des Händlers (Hersteller Niederlassung) war gabs auch kein Auto.

Im letzten März einen Ford Kuga,ein Jahr alt, bar bezahlt und einen neuen WW Dethleffs Nomad bar bezahlt.
Immer bei Übergabe.
Habe diesen Schrieb für die Geldwäsche unterschrieben und gut war es.
Bevor ich woanders kaufen gehe nimmt der Händler auch mein Bargeld 😉

In diesen Fall wird der Brief noch beim Hesteller liegen und der Händler bekommt ihn erst bei Bezahlung.
Deshalb drängt der Händler auf das Geld.

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Hier ein Beispiel, wie es in aller Regel bei zwei großen Caravan-Händlern vor Ort aussieht: Bei Bestellung eines neuen Wohnwagens wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dabei wird dem Händler die Vollmacht erteilt, das Fahrzeug auf den Kunden zuzulassen. Damit dies möglich ist überreicht der Kunde dem Verkäufer eine vorläufige Versicherungsbescheinigung des KFZ-Versicherers. Diese wird von allen Versicherern ohne genaue Angaben des zu erwerbenden Fahrzeugs ausgehändigt bzw. auf Antrag zugesandt.
Jetzt kommt die Sache mit dem gegenseitigen Vertrauen ins Spiel: Ist der Kunde dem Händler, vielleicht durch einen früheren Kauf, gut bekannt geht jetzt alles seinen Weg. Der Händler bestellt den Caravan gemäß Kundenwunsch beim Hersteller und benachrichtigt den Kunden wenn das Fahrzeug auf dem Weg zum Händler ist bzw. vereinbart mit ihm einen Abholtermin.
Abholtermin: Gemeinsam mit dem Verkäufer wird das Fahrzeug auf Vollständigkeit (Ausstattungsextras) und Unversehrtheit überprüft. Ist alles in Ordnung wird bezahlt, in bar oder mit Karte. Ggf. muss der Kunde vorher mit seiner Bank sprechen, damit sein Kartenlimit entsprechend hoch gesetzt wird. Das ist kein Problem, wenn das Konto entsprechend gedeckt ist. Andere Möglichkeit: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) mit den eingetragenen Daten des Käufers verbleibt bis zur Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Händlers bei diesem.

Bei völlig unbekannten Kunden, die evtl. von weither angereist kommen wird der Händler etwas vorsichtiger sein und bei Abschluss des Vertrages um eine Anzahlung bitten. Bei unserem Wohnwagen belief sich diese auf 500 Euro.

Das letzte Risiko trägt natürlich immer der Händler. Wenn beispielsweise jemand einen Mercedes in postgelb bestellt, dazu mit Extras, die kaum nachgefragt werden und dann der Kunde bei Lieferung des Wagens zahlungsunfähig ist guckt der Händler durch die Röhre.
Aber das ist nun mal das Risiko von Unternehmern. Bauunternehmen können davon ein Lied singen.

Zitat:

@Karelia schrieb am 8. April 2018 um 12:50:31 Uhr:


Hier ein Beispiel, wie es in aller Regel bei zwei großen Caravan-Händlern vor Ort aussieht: Bei Bestellung eines neuen Wohnwagens wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dabei wird dem Händler die Vollmacht erteilt, das Fahrzeug auf den Kunden zuzulassen.

Wie Du schon selbst schreibst....wenn Händler und Kunde vor Ort sind! Was machst Du aber wenn Dein Händler hunderte von KM entfernt, in einem anderen Bundesland lebt oder gar im Ausland sitzt? Dann geht dies natürlich nicht! 😉

Das geht auch; zumindest wenn der Kaeufer im Inland wohnt. Mein nächstes Auto wird auch durch den Händler zugelassen, obwohl der in einem anderen Kreis sitzt.

Dafuer bedient er sich vmtl. eines Dienstleisters... kostet dann halt evtl. einen kleinen Aufpreis.

Zitat:

@Pandatom schrieb am 8. April 2018 um 14:11:44 Uhr:



Zitat:

@Karelia schrieb am 8. April 2018 um 12:50:31 Uhr:


Hier ein Beispiel, wie es in aller Regel bei zwei großen Caravan-Händlern vor Ort aussieht: Bei Bestellung eines neuen Wohnwagens wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dabei wird dem Händler die Vollmacht erteilt, das Fahrzeug auf den Kunden zuzulassen.

Wie Du schon selbst schreibst....wenn Händler und Kunde vor Ort sind! Was machst Du aber wenn Dein Händler hunderte von KM entfernt, in einem anderen Bundesland lebt oder gar im Ausland sitzt? Dann geht dies natürlich nicht! 😉

Alles kein Problem. Mein letzter Autokauf war ein Ford Kuga. Ein dänischer Reimport, gekauft bei einem Osnabrücker Reimporteur, 140 km von meinem Wohnort entfernt. Das Auto wurde wurde gem. meinen Wünschen konfiguriert und online! bestellt. Obwohl mich dieser Händler noch nicht einmal gesehen hatte verlangte er keine Anzahlung!

Etwa eine Woche vor Ankunft des Kuga beim Händler übersandte der mir das s.g. COC-Dokument, ausgestellt von dem dänischen Ford-Händler. Dieses Dokument bescheinigt die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit der EU-Ausführung dieses Typs. Mit dem Kaufvertrag und dem COC-Dokument fuhr ich dann zur Zulassungsstelle. Dort verlief alles vollkommen easy. Das COC-Dokument enthielt einen QR-Code, den die Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle nur scannen musste wie die Margarine bei Aldi und schwupps spuckte der Drucker anschließend die Zulassungspapiere Teil I und II aus. kosten ohne Kennzeichen: knapp 50 Euro.

Anschließend ging es zum Händler. Kurze Begrüßung, kurz noch zwei E-Autos besichtigt, dann den Kuga genau inspiziert und bezahlt und zwar in bar. Es wäre auch eine Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung möglich gewesen. Die hierbei anfallenden Kosten hätte dann aber der Händler mir aufgedrückt.
Ich bin ja überzeugter Kartenzahler. Wenn ich aber 31 Prozent vom deutschen Listenpreis sparen kann laufe ich auch mal ein paar Stunden mit etwas Bargeld in der Tasche herum. 😉

Zitat:

@Karelia schrieb am 8. April 2018 um 15:33:29 Uhr:


Das Auto wurde wurde gem. meinen Wünschen konfiguriert und online! bestellt. Obwohl mich dieser Händler noch nicht einmal gesehen hatte verlangte er keine Anzahlung!

Für die Bestellung wurde auch bei mir keine Anzahlung gefordert, das komplette Geld floss einen Tag vor der Übergabe per Überweisung von meinem Konto auf das des Händlers.

Das Auto anzumelden übernahm der Händler schon vorher, ich brauchte nur das Wunschkennzeichen nennen.

Das ist wohl von Händler zu Händler sowie von Bundesland zu Bundesland und deren Zulassungsstellen wohl dann völlig unterschiedlich. Bei uns jedenfalls bekommt man nur durch die Vorlage der COC-Papiere nicht so ohne weiteres einen neuen KFZ-Brief eines aus dem EU-Land importiertes Fzg. ausgestellt und schon garnicht für schlappe 50.-€. Die Kosten können variieren bis zu 200.-€. Darüberhinaus Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung. D.h. bei uns entweder hast Du einen Importhändler vor Ort, der das Fzg. einführt und alles für dich erledigt (was natürlich mit erheblichen Zusatzkosten behaftet ist), oder man führt das Fzg. selbst ein, was aber dann nur mit einem Kurzkennzeichen möglich ist. Mag sein dass dies in anderen Regionen fortschrittlicher gehandelt wird.

Tja, dann ist die Zulassungsstelle deines Wohnortes wohl noch nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge. Für mich ist das Kreisamt Westerstede, Landkreis Ammerland, Niedersachsen, zuständig. Und da läuft es wie beschrieben. Gegen Vorlage des korrekt ausgefüllten COC-Dokuments, des Kaufvertrages und der elektronischen Versicherungsbestätigung der KFZ-Versicherung werden die Fahrzeugpapiere automatisch erstellt. Das dauert nicht länger als die Zulassung eines in Deutschland gekauften Autos. In unserer Nachbarstadt Oldenburg läuft es genau so.
Genau dies wird ja auch mit dem COC-Dokument bezweckt. Ansonsten macht dieses in der gesamten EU eingeührten Verfahren ja auch keinen Sinn. Gerade die von dir beschriebene Vorführung des Fahrzeugs soll ja durch das COC-Papier vermieden werden.

Es wäre ja mal interessant zu wissen, welche Zulassungsstelle sich da noch so dermaßen rückständig verhält. Dein Avatar lässt auf den Landkreis Passau schließen. Nun ja, Bayern, fast schon Österreich. Die sind da wohl noch ein wenig weg vom wahren Leben. 😁

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:

Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
Ausländische Fahrzeugpapiere und/oder wenn vorhanden zusätzlich EG-Typgenehmigung (COC-Papier)
Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten)
Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EU-Typgenehmigung
Bescheinigung über Abgasuntersuchung
Kaufvertrag ab dem eingetragenen Halter in den ausländischen Papieren (Verfügungsnachweis), je nach Land evtl. mit notarieller Beglaubigung (z.B. Italien, USA, Marokko)
Ausländische Fahrzeugpapiere und Kaufverträge sind amtlich ins Deutsche zu übersetzen
Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Unsere Zulassungsstelle ist alles andere als rückständig, aber vielleicht einfach etwas gründlicher als andere. Ich vermute mal dass man bereits auf gefälschte COC-Papiere gestoßen ist, die auch rel. leicht zu fälschen sind. Wir haben hier leider sehr viel Ärger mit Fzg. aus Ost-Europa. Mag sein dass dies den Nordlichtern noch nicht widerfahren ist 😉

Ja, bei uns gibts nur ehrliche Menschen. 😉 Was deine Aufzählung der bei der Zulassungsstelle benötigten Papiere betrifft: Selbstverständliches, wie einen Identitätsnachweis habe ich nicht aufgezählt. Den Personalausweis benötige ich da natürlich immer. Eine Umsatzsteuererklärung wird bei Neufahrzeugen nicht benötigt. Die existiert ja für fabrikneue Fahrzeuge aus dem EU-Ausland auch gar nicht.
Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EU-Typgenehmigung und eine Bescheinigung über die Abgasuntersuchung: Ist bei Neuwagen aus der EU nicht erforderlich. Das COC-Dokument sagt alles.
Es müssen auch keine ausländischen Papiere oder sonstige Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden. Das COC-Dokument ist so gehalten, dass es von jedem Bediensteten einer europäischen KFZ-Zulassungsstelle gelesen werden kann.
Auch die Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung ist in "unseren Breiten" bei Neufahrzeugen aus dem EU-Ausland (Reimporte) nicht erforderlich. Wozu auch? Aber gut, wenns bei euch so viele Kriminelle gibt, die da vielleicht irgendwelche Autos verschieben wollen... Auf alle Fälle ist dieses Vorgehen ungewöhnlich. Ansinnen der EU-Kommision war es, die grenzüberschreitende Zulassung von einem Neufahrzeug so einfach wie nur möglich zu gestalten, nämlich so, als handele es sich um ein Fahrzeug, welches im Heimatland von einem heimischen Vertragshändler gekauft wurde. Und genau dafür wurde das COC-Dokument eingeführt.

Deine Aufzählung der benötigten Unterlagen ist sehr allgemein gehalten und bei EU-Neufahrzeugen nur zum Teil relevant. Bei Gebrauchtfahrzeugen hingegen verhält es sich anders. Für ältere Fahrzeuge gibt es z.B. häufig noch kein COC-Dokument. Da muss dann nicht selten noch ein techn. Gutachten her. Das ist aber ja hier nicht Thema.

Zitat:

@Karelia schrieb am 8. April 2018 um 23:28:56 Uhr:


Ja, bei uns gibts nur ehrliche Menschen. 😉

Würde ich begrüßen. Aber vielleicht seid Ihr auch zu gutgläubig? 😁
Vertrauen ist ja gut, aber Kontrolle doch letztendlich besser 😉

Weiß nicht so recht. Da tüfteln Gesetzgeber aller EU Mitgliedsstaaten etwas grundsätzlich Positives aus. Alle Bundesländer erklären sich damit einverstanden und sichern zu, dieses EU-weite Verfahren bei der Neuzulassung eines im Ausland erworbenen KFZ in ihren Kommunen umzusetzen. Das war im Jahr 2007! Dank COC ist auch der Grenzüberschreitende Warenverkehr von Arzneimitteln, Messgeräten und anderen Produkten wesentlich erleichtert worden.
Da ist es wirklich verwunderlich, wenn es da in einigen Amtsstuben deutscher Kommunalverwaltungen immer noch einige verbeamtete Sesselpupser mit Ärmelschoner gibt die wohl mit dem Bleistift und Bleistiftspitzer umgehen können aber nicht mit moderner IT-Technik und jede Einführung neuer Arbeitsweisen und Technologien in den entsprechenden Gremien ihrer Gemeinde ausbremsen. Es ist wirklich traurig.

Wenn du sagst "Vertrauen ist ja gut, aber Kontrolle doch letztendlich besser 😉" unterstützt du also dieses verkrustete System. Aber nein, dein Smilie sagt mir, dass du das nur ironisch meinst. Ansonsten würdest du dir ja auch ins eigene Fleisch schneiden. 😉

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