Wohnwagen Lieferverzug
Hallo zusammen,
wir haben uns Anfang März einen neuen Wohnwagen bestellt. Der Händler hat uns mit einem Wohnwagen gelockt, der schon Mitte März verfügbar ist und dafür nicht ganz alle Extras hat die wir möchten.
Nun wurde es immer später. Und auf telefonische Nachfrage hat er uns jedes Mal einen neuen Liefertermin genannt und er hätte es gerne wenn wir ihm das Geld schon überweisen, dann können wir den Wagen zulassen (haben wir nicht gemacht und ich frag mich eh wie das Zulassen ohne Brief funktionieren soll). In der verbindlichen Bestellung ist übrigens März eingetragen.
Nun wurde der WW Anfang April endlich (angeblich) zum Händler geliefert. Wir könnten ihn aber erst in frühestens 2 Wochen abholen, da er "aufbereitet" werden muss.
Mich würde interessieren kann da tatsächlich was dran sein dass eine "Aufbereitung" tatsächlich so lange dauert? Eine Beschädigung beim Transport gab es lt. seiner Aussage nicht.
Dann möchte er, dass wir ihm jetzt das ganze Geld überweisen, dann schickt er uns den Brief und wir können den WW zulassen. Das größte Problem ist, dass wir dem Händler aufgrund seiner falschen und fahrigen Art überhaupt nichts mehr glauben und alles irgendwie keinen Sinn ergibt. Aber rückabwickeln können wir den Kaufvertrag nicht mehr...
Wer hat sich ebenfalls einen neuen Wohnwagen gekauft und wie wurde hier der Kauf abgewickelt?
Ich wäre sehr dankbar um ein paar Meinungen zu diesem Thema.
LG
Beste Antwort im Thema
Egal ob Wohnwagen, Wohnmobil oder PKW: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bei Übergabe des Fahrzeugs und/oder der Fahrzeugpapiere.
Ich kann es kaum fassen, wie leichfertig hier der eine oder andere bereit ist mit seinem Geld umzugehen. Jeder Mitarbeiter einer Verbraucherberatungsstelle würde die Hände über dem Kopf zusammen schlagen...
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35 Antworten
Wir haben drei Wochen auf unseren gebrauchten Wohnwagen warten müssen.
Hast Du eine schriftliche Auftragsbestätigung und irgendwas mit der Aufforderung zur Zahlung?
Dann überweisen. Er sollte dann die Papiere schicken und Du kannst anmelden.
In meinen Augen alles kein Problem, wenn es auf schriftlichen Dokumenten basiert.
Suche mal im Netz nach Lieferverzug. Da gibt es ein paar Regeln und Gerichtsurteile.
Also ich verstehe Deine Ungeduld offengestanden nicht. Vielleicht hat ja der Verkäufer beim Verkaufsgespräch ein wenig den Mund zu voll genommen? Aber Anfang März erst gekauft und dann willste den schon innerhalb von nur 2 Wochen haben? Wie geht das denn? Ich habe mein gebrauchtes WoMo Anfang März gekauft. Der Verkäufer sagte offen und ehrlich, dass er bis zu 3 Wochen braucht um alle gewünschten und zu bestellenen Teile in der Werkstatt hat. Dann bin ich auch bei weitem nicht der einzigste Kunde und jeder Kunde muss abgearbeitet werden. Es ist schließlich Sainsonbeginn! Werkstatttermin wurde auf 3.4. gesetzt und auch umgesetzt. Bearbeitungszeit 7 Werktage sodass das WoMo Mitte April fertig ist mit neuen Brief und TÜV. Dann werde ich das Geld überweisen und bekomme die Papiere zugeschickt, damit ich das Fzg. zulassen kann. Es wurde mir auch rote KZ angeboten und Zahlung vor Ort. Aber dann wäre ich nur Haftpflichtversichert. Braucht auf der Heimfahrt nur was passieren, dann ist der Katzenjammer groß. Abholung ist Anfang Mai vereinbart. Ich gehe mal schwer davon aus, dass alles klappt. Und wenn nicht? Dann geht die Welt auch nicht unter. Mit Verzögerungen muss man immer rechnen. Aber wenn das Zeitfenster von vornherein so engmaschig gesetzt wird, dann kann das nur schiefgehen. Also ich würde vorschlagen sich zu entspannen und vielleicht dem Händler ein wenig mehr Vertrauen zu schenken. 😉
Wenn die Werkstatt voll ist mit Aufträgen ist, kann es durchaus 2 Wochen dauern.
Das alles bezahlt wird, bevor er ausgeliefert wird ist ebenso verständlich. Damit kann man z.B. vermeiden, dass man als Händler seinem Geld hinterher rennt, weil irgendwo eine Schraube noch schräg ist und der Kunde den Rest nicht bezahlen möchte.
Sollte der Wagen nicht in Ordnung sein, und davon kann man ausgehen, muss der Händler die Mängel beseitigen. SO ist nun mal der Werdegang.
Ihr habt doch sicher einen Kaufvertrag gemacht. Lest den doch bitte mal durch. Da sollte eigentlich ein Liefertermin drin stehen, verbindlich oder unverbindlich. Und dann steht möglicherweise auch drin, dass ihr bei einem Lieferverzug einen prozentualen Anteil vom Kaufpreis einbehalten könnt. Im Kaufvertrag sollte auch geregelt sein wie die Bezahlung erfolgen soll und wann die Papiere zugesandt werden.
Bei mir war das 5% Einbehalt bei Verzug, Bezahlung in 3 Raten (sofort, 2/3 dann Papiere, Rest bei Übergabe).
Übrigens scheint Dir der Verlauf eines neu gefertigten WoWa nicht so ganz geläufig zu sein. 🙄
Zitat:
@hanna-moon schrieb am 6. April 2018 um 19:05:12 Uhr:
Nun wurde der WW Anfang April endlich (angeblich) zum Händler geliefert. Wir könnten ihn aber erst in frühestens 2 Wochen abholen, da er "aufbereitet" werden muss.
Mich würde interessieren kann da tatsächlich was dran sein dass eine "Aufbereitung" tatsächlich so lange dauert? Eine Beschädigung beim Transport gab es lt. seiner Aussage nicht.
Ein frisch gefertigter WoWa, der von der Stange produziert wird, ist von vornherein nicht übergabefertig. Endkontrolle auf Fertigunsgfehler und Dichtigkeitsprüfung, evtl. Einbauten von Zubehörteilen wird immer auf den Händler übertragen. Deswegen hat der Händler auch die Gewährleistungspflicht. Das verteht man unter "Aufbereitung" und das hat keinesfalls damit was zu tun, ob beim Transport eine Beschädigung entanden sein könnte. So wie der WoWa vom Hersteller angeliefert wird würdest Du auch keinesfalls sehen wollen. Nicht selten sitzen Teile schief oder Dichtungen sind nicht korrekt. Türen schließen nicht usw. All das sind Feinarbeiten, die der Händler vornehmen muss bevor er den WoWa Dir aushändigen kann. Und dafür planen die 2 Wochen Zeit ein, weil u.U. nochmals Ersatzteile angefordert werden müssen.
Hallo,
Vieles und viel Richtiges wurde zuvor bereits erwähnt.
Ist der verbindliche Liefertermin im März vertraglich vereinbart, dann hat der Lieferant / Händler/ Verkäufer das Recht, einen Nachtermin von 14 Tagen in Anspruch zu nehmen. Danach gerät er in Verzug.
Sollte man trotz ungewissem Lieferdatum den Kaufpreis entrichten?
Nun, es macht wohl kaum einen Unterschied, ob der Händler in Finnland oder im Nachbarort wohnt. In beiden Fällen besteht das Risiko, dass das Fahrzeug trotz Überweisung des Kaufpreises nicht geliefert wird. Der örtliche Händler mag " in Griffweite" sein, was aber nichts darüber aussagt, dass er evtl. morgen früh Insolvenz angemeldet hat oder seinen " Laden" einfach geschlossen hat.. Entschließt sich der Insolvenzverwalter ( wenn solcher mangels Masse, überhaupt bestellt wird) den Kaufvertrag nicht anzuerkennen, ist das Geld weg und das Fahrzeug in der Insolvenzmasse. Kleinstunternehmen können auch einfach ihren Betrieb schließen- ganz ohne Insolvenz!
Daher grundsätzlich: Anzahlung leisten erst bei Empfang des Briefes und der Schlüssel ( die auch an dem Fahrzeug passen sollten!) Alles Andere ist grob fahrlässig. I.d.R. können 1/3- 2/3 vom Kaufpreis als Anzahlung geleistet werden. Ist das Fahrzeug abholbereit, dann bekommt der Händler unverzüglich die Restsumme.
Lässt sich der Händler darauf nicht ein, kann auch ein Treuhandservice in Anspruch genommen werden. Stimmt der Verkäufer dem Treuhandverfahren ebenfalls nicht zu, kann zu 90% davon ausgegangen werden, dass es sich um einen wenig seriösen Händler handelt.
Was kann ich tun, wenn sich der Liefertermin immer wieder verzögert
Zunächst sollte in Schriftform der Verkäufer über die Überschreitung des verbindlichen Lieferdatums " informiert" werden und ihm 14 Tage ( mit Datumangabe) eine Nachfrist gewährt werden. Zusätzlich ist dem Verkäufer mitzuteilen, dass anschl. von dem Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag Gebrauch gemacht wird. Wird das Fahrzeug in dieser 14 tg. Nachfrist nicht geliefert, kann wiederum eine nochmalige Nachfrist von 8 Werktagen ( Samstag ist Werktag!) gewährt werden und zugleich mit Fristablauf der Rücktritt vom Vertrag ausgesprochen ( erklärt) werden. Danach ist dann der Vertrag null und nichtig.
Um nun einen Schlusstrich ziehen zu können, ist es wichtig, dass keine Forderungen auf Rückzahlung des Kaufpreises im Ganzen oder in Teilen, seitens des Käufers an den Verkäufer bestehen. S.o..
Zudem ist aller Schriftverkehr postalisch mit Einschreiben oder unter Zustellbeurkundung auszuführen. Ansonsten kann es eng werden mit der Beweislage.
Und was dann?
Dann fährt Otto Normalverbraucher zu einem seriösen Händler, der Fahrzeuge " auf Halde" hat und kauft dort sofort von der Stange oder bestellt sein speziell ausgestattetes Fahrzeug.
Gruss vom Asphalhoppler
Warum fahrt Ihr nicht einfach zum Händler und schaut nach ob der Wohnwagen wirklich dort steht?
Ich würde nach dem Prinzip handeln: Geld gegen Ware. Hinfahren, Wohnwagen anschauen, bar bezahlen und Brief mitnehmen. Das Geld überweisen und auf den Brief hoffen wäre mir zu heikel.
Bei unserem Händler haben wir bei Abholung die Summe online überwiesen. Es gab zwar noch ein Problem. Leider konnte man nur 10t € pro Tag überweisen. Die Restsumme gab es dann erst nächsten Tag. Die Papiere wurden uns erst später zu geschickt. Diese werden wohl nicht mit dem Wagen zusammen verschickt.
Die Überführung haben wir mit Kurzkennzeichen gemacht. Damit waren wir auch schon versichert.
Wenn dein Vertrauen gestört ist, fahr hin zum Händler, lass dir den Wagen und den Brief zeigen.
Weise ihn auf den mehrmaligen Lieferverzug und den verbindlichen Termin im Kaufvertrag hin und mach ihm klar, dass er jetzt alles andere liegen und stehen zu lassen hat und deinen Wagen binnen kürzester Zeit fertig zu stellen hat.
Ist eigentlich nur die Bestellung verbindlich oder auch der genannte Liefertermin?
Wir hier dem Käufer des Wohnwagens empfohlen werden kann schon mal die Rechnung zu begleichen ist mir völlig unverständlich. Ein Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen bezahlt man erst bei Übergabe., nachdem das Fahrzeug vom Käufer genauestens auf Vollständigkeit (bestellte Extras!) und Fehler bzw. Beschädigungen in Augenschein genommen wurde. Das ist in diesem Gewerbe die Regel! Meinen Wohnwagen und auch meinen letzten PKW habe ich erst bei Abholung beim Händler bezahlt. Beim Wohnwagen habe ich vor der Zulassung lediglich eine kleine Anzahlung zur Sicherheit geleistet.
Für einen Wohnwagen den Kaufpreis zu einem Zeitpunkt zu verlangen wo dieser noch nicht einmal beim Händler auf dem Hof steht ist einfach nur unseriös und lässt auf finanzielle Probleme des Händlers schließen. Ein solventer Händler hat beim Wohnwagenhersteller übrigens immer ein gewisses Zahlungsziel und muss bei dem nicht in Vorleistung treten.
Zwei Wochen für die Aufbereitung ist zwar ärgerlich, wenn schon der vereinbarte Liefertermin um Wochen überzogen wurde, halte ich aber schon für möglich. Im Frühjahr haben die meisten Händler extrem viel zu tun und die Werkstatt ist manchmal schon auf Wochen "ausgebucht". Das spricht dann aber natürlich auch für die schlechte Planung des Händlers, denn er wusste ja, dass nach der Lieferung vom Hersteller noch eine Aufbereitung ansteht. Das hätte er ja in seiner Werkstatt einplanen und reservieren können.
Dass ein Händler den vollen Kaufpreis vor Zusendung des Briefes wollte, habe ich beim Fahrzeugkauf auch schon erlebt. Habe mich dann darauf geeinigt, vor Zusendung der Fahrzeugpapiere eine Anzahlung von 1.000,- zu leisten und den Rest bei Übergabe.
An deiner Stelle würde ich das vorschlagen und mir eventuell noch Bilder vom Wowa zur Bestätigung zusenden lassen, dass das Fahrzeug bei ihm vor Ort ist. Macht der Händler nicht mit oder wenn das Vertrauen eh schon gänzlich weg ist, würde ich ein Kurzzeitkennzeichen organisieren und den Wowa erst bei Abholung gründlich anschauen, bevor ich einen Euro bezahle.
Zitat:
@Karelia schrieb am 7. April 2018 um 09:36:03 Uhr:
Wir hier dem Käufer des Wohnwagens empfohlen werden kann schon mal die Rechnung zu begleichen ist mir völlig unverständlich. Ein Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen bezahlt man erst bei Übergabe., nachdem das Fahrzeug vom Käufer genauestens auf Vollständigkeit (bestellte Extras!) und Fehler bzw. Beschädigungen in Augenschein genommen wurde. Das ist in diesem Gewerbe die Regel! Meinen Wohnwagen und auch meinen letzten PKW habe ich erst bei Abholung beim Händler bezahlt. Beim Wohnwagen habe ich vor der Zulassung lediglich eine kleine Anzahlung zur Sicherheit geleistet.Für einen Wohnwagen den Kaufpreis zu einem Zeitpunkt zu verlangen wo dieser noch nicht einmal beim Händler auf dem Hof steht ist einfach nur unseriös und lässt auf finanzielle Probleme des Händlers schließen. Ein solventer Händler hat beim Wohnwagenhersteller übrigens immer ein gewisses Zahlungsziel und muss bei dem nicht in Vorleistung treten.
Und was machst du bei einer Finanzierung? Der Bank sagen, nee wartet mal, ich will mal schauen ob alles ok ist ?
Deine Tipps sind ganz nett, haben aber im Allgemeinen mit der Realität nichts zu tun. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann man das so machen und bei kleineren Summen sicherlich praktikabel.
Bei Neuwagen läuft das halt anders ab.
Nein, das läuft bei Neuwagen keineswegs anders ab. Bei Finanzierungen über die Bank läuft es bei allen bekannten Banken so ab, dass der KFZ-Brief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II) binnen einer bestimmten Frist (ein oder zwei Wochen) der Bank nachgereicht werden muss. So sieht es z.B. bei der ADAC-Bank aus,
Zitat:
"Wie läuft die Beantragung des ADAC AutoKredit ab?
Ganz einfach!
Sie müssen nur die Finanzierungsanfrage ausfüllen und erhalten umgehend Ihre persönliche, vorläufige Kreditzusage. Diese müssen Sie jetzt nur noch ausdrucken, unterschreiben und inkl. der Gehaltsabrechungen der letzten drei Monate zur Post bringen. Dort werden Sie vom Postmitarbeiter legitimiert. Sie erhalten bei endgültiger Kreditentscheidung anschließend schnellstmöglich Ihre Kreditzusage per Post und können dann auch über den Kreditbetrag verfügen und Ihr Wunschfahrzeug kaufen.
Den Kraftfahrzeug-Sicherungsübereignungsvertrag und eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II schicken Sie bitte anschließend an die Landesbank Berlin."
Eine Vorabbezahlung zu verlangen zu einem Zeitpunkt wo der Wagen noch nicht einmal auf dem Hof des Händlers steht ist schon mehr als dreist. Stelle dir nur einmal vor, der Händler geht in Konkurs und du hast den Wohnwagen bereits bezahlt. Da geht der Wohnwagen dann in die Konkursmasse und du schaust in die Röhre.
Egal ob Wohnwagen, Wohnmobil oder PKW: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bei Übergabe des Fahrzeugs und/oder der Fahrzeugpapiere.
Ich kann es kaum fassen, wie leichfertig hier der eine oder andere bereit ist mit seinem Geld umzugehen. Jeder Mitarbeiter einer Verbraucherberatungsstelle würde die Hände über dem Kopf zusammen schlagen...