Wohnwagen Kaufen aber welchen ?...
Hallo, es gibt bestimmt schon Themen über meine Fragen, tut mir leid kenne mich nicht so in Forums aus.
Zu meiner Frage:
Wir (meine Frau, Ich und unsere 4 Kinder 2j/5j/9j/12j
Suchen ein Wohnwagen, das Problem was vieleicht der ein oder andere schon gesehen hat, wir Fahren einen Caddy 2.0 150Ps Laut meiner Erfahrung darf ich MAx 1400/1500kg ziehen.
Wir suchen einen Wohnwagen mit einem 3 Stockbett und zusätzliche Schlafplätze für den rest der Bande 😉 also Mindestens 6 Schlafplätze.
Zudem wollten wir uns keinen NEUEN kaufen (Finaziell gesehen)
Er sollte ein 1-achser sein.
Zudem wollten wir auch mal bei Kalten Wetter einen ausflug machen.
Zielgebiete sind (Europa).
Ich Hoffe man kann uns helfen, da es als LEIHE sehr schwer ist das Richtige zu Kaufen.
Preislich haben wir ebenfalls noch keine erfahrung, ich habe mal unter 10k Angesetzt, ob das realitisch ist oder nicht müsst ihr mir sagen.
WIR BEDANKEN UNS FÜR JEDEN POST VON EUCH, JEDE INFORMATION IST HILFREICH.
DIe Anschaffung sollte Anfang dieses Jahres stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Kai :-)
DANKE DANKE
Beste Antwort im Thema
Ich bleibe dabei Caddy und Wohnwagen passt nicht da kommt man auf keinen grünen Zweig zumindest auf keinen halbwegs brauchbaren, mit 6 Personen schon gleich gar nicht.
170 Antworten
Logo habe ich die geltend gemacht. Denn der Händler hat vorher zugesichert, wenn auch zähneknirschend, die Fahrtkosten zu erstatten.
Zitat:
@Janosch007 schrieb am 15. Juni 2022 um 13:2:22 Uhr:
Gewährleistung kann man beim Verkäufer oder beim Hersteller einfordern.
Nein, Gewährleistungsansprüche hat man nur gegenüber dem Verkäufer! Nur mit dem hat man ja einen Vertrag geschlossen. Den Vertrag mit dem Hersteller hat der Verkäufer, der kann dann da versuchen, seine Kosten wieder zu holen.
Zitat:
@mhohma schrieb am 15. Juni 2022 um 13:28:59 Uhr:
Wenn man also von Augsburg (Wohnwagenkauf/-händler) nach Gießen zieht, muss man nach Augsburg fahren, um etwaige Garantieansprüche in Anspruch zu nehmen...!?
Es handelt sich um Gewährleistungsansprüche, nicht um Garantieansprüche! Wichtiger Unterschied: das eine kommt aus einem gesetzlichen Anspruch, das andere aus einer freiwilligen Zusage des Herstellers! Und eine Garantie gibt Weinsberg meines Wissens nur auf die Dichtigkeit!
Und ja, für Gewährleistungsansprüche musst du dich an deinen Verkäufer wenden, denn der ist dein Vertragspartner. Ein anderer Vertragshändler hat mit deinem Kauf und damit deiner gesetzlichen Gewährleistung nichts zu tun.
Wenn du in Augsburg bei HansaMarkt eine Siemens-Waschmaschine kaufst und dann nach Gießen ziehst, kannst du die dort auch nicht bei Jupiter reklamieren, weil der auch Siemens-Waschmaschinen verkauft.
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 15. Juni 2022 um 15:23:19 Uhr:
Also wenn ich in München einen Opel kaufe und dann nach Hamburg ziehe kann ich Gewährleistungsansprüche bei jedem Vertragshändler geltend machen, die rechnen dann mit dem Hersteller ab.
Nein, das funktioniert in der Regel auch nicht. Aber: PKW-Hersteller geben in der Regel eine Garantie, und die funktioniert wieder bei jedem Vertragshändler, weil der Hersteller das so festgelegt und seinen Vertragshändlern so vorgibt.
Aber ich wüsste keinen Wohnwagenhersteller, der so eine Garantie gibt, also hat man hier idR nur Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 15. Juni 2022 um 16:50:31 Uhr:
Nein, im Grunde ist es da genauso. Die Gewährleistung wird ja vom Hersteller und nicht vom Händler getragen.
Nein, eben genau andersherum!
@kaindl
Mach's nicht so kompliziert.
Kauf ich einen Neuwagen in D habe ich idR 2 Jahre Werksgarantie drauf.
Die kann ich bei jedem Vertragshändler geltend machen.
Da kümmere ich mich nicht darum ob Gewährleistung durch den ausliefernden Händler oder Garantie durch den Hersteller. Dass es dann Vertragswerkstätten gibt, die das ungern machen, weil sie vermeintlich nicht ausreichend vom Werk dafür entlohnt werden, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe sowas bislang zum Glück noch nicht erlebt.
Wie das bei Wohnwägen regelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Scheint jedenfalls sehr schwammig zu sein, wenn man die Kontaktseite von Weinsberg liest:
Zitat:
Bei Deinem WEINSBERG Fahrzeug ist ein Garantiefall eingetreten? Du hast eine Reklamation zu Deinem Fahrzeug? Für die Abwicklung dieser Anliegen ist ausschließlich Dein Händler zuständig. Weitere oder allgemeine Fragen zur Garantie beantworten wir Dir bestmöglich hier. Bitte fülle das untenstehende Formular aus, wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt zu Dir auf.
https://weinsberg.com/service/kontakt/garantiefall-/-reklamation/
Was du schreibst klingt so, als ob du es genau weißt. Darum meine Frage: Was ist zum Beispiel, wenn der Händler insolvent ist? Denn der Hersteller müsste ja eigentlich Gewährleistungspflichtig gegenüber dem Händler sein.
Ich würde als Händler im Streitfall ja auch dem Hersteller gegenüber den Streit verkünden um so nicht 2 Prozesse führen zu müssen.
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Wenn der Händler insolvent ist, hast du bei Gewährleistungsansprüchen ein Problem, ja.
Und ja, der Händler kann wieder beim Hersteller Ansprüche einfordern, aber ob er da Erfolg hat oder nicht, ist allein sein Problem.
Wie das jetzt mit offenen Ansprüchen von dir gegen den Händler und offenen Ansprüchen von Händler gegenüber dem Hersteller im Falle einer Insolvenz genau läuft, kann ich dir nicht sagen.
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 16. Juni 2022 um 11:55:57 Uhr:
Was du schreibst klingt so, als ob du es genau weißt. Darum meine Frage: Was ist zum Beispiel, wenn der Händler insolvent ist? Denn der Hersteller müsste ja eigentlich Gewährleistungspflichtig gegenüber dem Händler sein.
MÜSSTE......unter Gewerbetreibenden kann/wird das aber ausgeschlossen sein. Ich weiß es nicht, wie die WW-Hersteller das mit den Händlern regeln. Ich weiß aus anderen Bereichen, dass die Händler für entsprechende Arbeiten eine Pauschalentschädigung bekommen. Bei den Autos ist es einfacher geregelt, da bekommen die Werkstätten die Teile und einen festgelegten Satz für die Arbeitszeit. Und der ist vielen Werkstätten zu gering, weshalb sie sich um so was drücken.