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Wohnwagen aus Norwegen oder Schweden importieren/überführen

Inspiriert vom Thread "Wohnwagen aus England importieren/überführen" ist mir der Gedanke gekommen, einen Kabe oder Polar WW aus Schweden (ggf. auch aus Norwegen) nach DE zu importieren/überführen.

Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, entfällt zumindest bei Pkw, welche bereits 6 Monate in Gebrauch sind, beim Import nach DE die Einfuhrsteuer beim Zoll, weil der Pkw dann als gebraucht gilt. Zwar konnte ich das noch nicht für einen WW verifizieren und ggf. gibt es da Unterschiede zwischen Schweden (EU) und Norwegen (EEA), aber da wird mir hoffentlich ein Zollamt weiterhelfen können. Letzten Endes interessiere ich mich (prinzipiell) für einen gebrauchten oder neuen WW, den ich auch gut zunächst im Land des Erwerbs bis 2019 stehen lassen könnte.

Zu den Themen "Zulassung" und "Versicherung" habe ich auch noch keine Ahnung.

Warum überhaupt die Idee? Ich hoffe, einen niedrigeren Preis (trotz der Umstände) für einen Kabe oder Polar WW zu zahlen im Vergleich zu einer regulären Bestellung hier in DE.

Oder irre ich mich und das lohnt sich preistechnisch überhaupt nicht? Danke für Eure Hinweise - insbesondere, wenn Ihr diesbzgl. selbst schon konkrete Erfahrungen machen konntet.

PS: Sorry, falls das alles ziemlich unstruktutiert und wirr klingt. 😉

Beste Antwort im Thema

Ja, du bekommst die norwegische USt erstattet.
Ist halt die Frage, ob du unterm Strich noch Plus machst. Überführung, Umrüstung, Vollabnahme evtl......dazu müßte der WW netto schon um einiges günstiger dort sein als hier. Glaube ich eher nicht.

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Bezüglich der Versteuerung bei Neuerwerb in einem Drittland würde ich mich mal direkt an das für Deinen Wohnort zuständige Hauptzollamt wenden. Ich hab da in der Vergangenheit recht gute Erfahrungen bezüglich Beratung gemacht.

Bei einem Neufahrzeug könnte ich mir folgenden Weg für die Zulassung vorstellen:

Fahrzeugpapiere und CoC samt einer Vollmacht für die Zulassung auf Deinen Namen von Norwegen aus zu einer Vertrauensperson an Deinem Wohnort senden.
Bei Neufahrzeug sollte ja keine Vorführung zwecks §29 nötig sein
Wenn derjenige dann Schilder besorgt und die Zulassung erledigt, kann er Dir die Zulassungsbescheinigung samt Kfz-Kennzeichen nach Norwegen senden.

Aber auch hier würde ich bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen ob das so funzt 😉

Nein, es handelt sich um einen Gebrauchten vom Händler.

Dafür kriegst Du eine deutsche Zulassung voraussichtlich sogar erst mit erfolgter Volluntersuchung nach §21 (bei Vorhandensein einer CoC reicht eine HU §29).
Noch nicht mal Kurzzeitkennzeichen gibts ohne gültige deutsche HU nach §29
Eine legale Überführung auf eigener Achse und mit deutschem Kennzeichen (welcher Art auch immer) halte ich damit für ausgeschlossen

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