Wohnwagen angemeldet / versichert ohne TÜV in Österreich
Hallo zusammen,
Google und die Motortalk-Suche spucken unzählige widersprüchliche Beiträge aus, daher frag ich mal nach dem aktuellen Stand 2018
Problem:
Mein Wohnwagen steht mit deutsche Kennzeichen zugelassen und Haftpflichtversichert in Österreich. Die letzte TÜV Untersuchung war 2012.
Wie bekomme ich den Wohnwagen zurück nach NRW?
Neue Reifen aufziehen, Auflaufbremse prüfen. Dann bis zur Grenze Walserberg fahren (sofern technisch einwandfrei) und dort zum nächstgelegenen TÜV Prüfer (das wäre dann ein Autohaus in Piding) um sich eine neue Plakette zu holen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 21. Mai 2018 um 15:53:32 Uhr:
Das stimmt bedingt, eine private Garageneinfahrt z.B. kann z.B. als „öffentlich” gerechnet werden, steht das Fahrzeug jedoch hinter einem Tor, oder auf eingezäuntem Grund ist es definitiv nicht öffentlich.Auf einem Anhänger ist es Ladung, man kann jedoch um ganz sicher zu gehen das Kennzeichen einfach abdecken damit es ja keine Missverständnisse gibt. ;-)
Das hat nicht mit Öffendlich zu tun.
Laut Gesetz MUß ein angemeldetes Fahrzeug die Prüfpflichten einhalten.
Egal wo es steht.
Zitat:
In Deutschland gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung für sämtliche zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge.
Zitat ende
Das gild natürlich auch für Fahrzeuge die auf den Hinterhof stehen 🙂
94 Antworten
Wenn Du keine Plakette bekommst hast Du aber einen Prüfbericht.
Das heist das Fahrzeug ist verkehrstüchtig bis auf die angegebenen Mängel.
Nach 10 Tagen muß Du halt eine Nachprüfung machen.
Wenn das Fahrzeug verkehrsuntauglich ist würde das im Bericht stehen.
Also spann die Karre an und fahr los und such vorher über Google den nächsten TÜV hinter der Grenze.
Wenn die HU schon länger als 2 Monat abgelaufen ist, wird die nicht durch
einen Prüfbericht velängert.
Eine überzogene HU ist sogar strafwürdig, wenn das Fahrzeug auf einem
eingezäuntem Privatgelände steht. Gibt es schon mehrere Urteile darüber.
Euer Wissen ist Schnee von gestern, alles nicht mehr möglich. EU lässt grüßen.
Ohne TÜV gibt es keine Zulassung, also auch kein ungestempeltes Kennzeichen,
womit man zum TÜV fahren kann.
Da hilft nur Abmelden, ein Kurzeit-Kennzeichen beantragen
und damit direkt zum TüV fahren.
Das habe ich nämlich auch gerade selber machen müssen.
Die HU solange zu überziehen, gibt sogar schon Punkte in Flensburg.
Oder man vertraut auf sein Glück und fährt einfach zum nächsten TÜV,
aber wenn man nicht besteht, hat man die Arschkarte gezogen,
denn die Fahrt zurück und wieder hin, bleibt trotz Püfbericht weiterhin illegal.
Und wie soll das praktisch von Statten gehen?
Ohne TÜV kein Kurzzeitkennzeichen. Bzw. nur ein in dem Zulassungsbezirk plus angrenzend.
Also müsste ich zum Strassenverkehrsamt Bad Reichenhall dafür. Die Kennzeichen darf ich dann aber in Österreich nicht nutzen, weil nationales Recht.
Ausserdem ist es doch Schwachsinn ein zugelassenes, versichertes Fahrzeug abzumelden um 800km entfernt ein Kurzzeitkenzeichen zu holen und es 800km später wieder zuzulassen.
Das Fahrzeug steht im Ausland,nicht in Deutschland auf einen privaten Grundstück.
Das Fahrzeuge ohne TÜV die lange im Ausland waren ohne TÜV zur nächsten Prüfstation fahren dürfen ist gängige Praxis.
Und ein Kurzkennzeichen bekommst Du eh nur mit gültigen TÜV
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Wenn Du die Fahrt eh riskierst, würde ich den Wohnwagen direkt nach Hause ziehen, die „paar“ Kilometer machen dann auch nichts mehr aus. Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen dass Deine Versicherung im Falle eines Unfalls keinen Streß macht. TÜV seit 6 Jahren abgelaufen? Dann war ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und wir zahlen nicht.
Ist von mir nur eine Vermutung, kann ich mir aber gut vorstellen.
Du hast also die Wahl zwischen Risiko eingehen oder mit roter Nummer zum TÜV zu fahren
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Mai 2018 um 19:29:23 Uhr:
Ok, also doch wie beschrieben, hinter der Grenze zur Prüfstelle. Frage ist was passiert wenn er vor Ort keinen TüV bekommt.Die Chance ist groß, dass er keine Plakette bekommt, wegen fehlender Gasprüfung (die ja fürs Fahren auch nicht wirklich relevant ist)
Gasprüfung interessiert den TÜV beim Wohnwagen nicht, im Gegensatz zum Wohnmobil.
Damit die Versicherung nicht zahlt, muss der Mangel die Unfallursache sein! Das ist bei einem Anhänger der am Auto hängt nahezu unmöglich, wenn man mit etwas Verstand unterwegs ist!
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Mai 2018 um 19:29:23 Uhr:
Ok, also doch wie beschrieben, hinter der Grenze zur Prüfstelle. Frage ist was passiert wenn er vor Ort keinen TüV bekommt.Die Chance ist groß, dass er keine Plakette bekommt, wegen fehlender Gasprüfung (die ja fürs Fahren auch nicht wirklich relevant ist)
Gasprüfung ist für Wohnwagen nicht Pflicht, nur für Wohnmobile
Zitat:
@jochen.di schrieb am 20. Mai 2018 um 23:17:43 Uhr:
Wenn Du die Fahrt eh riskierst, würde ich den Wohnwagen direkt nach Hause ziehen, die „paar“ Kilometer machen dann auch nichts mehr aus. Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen dass Deine Versicherung im Falle eines Unfalls keinen Streß macht. TÜV seit 6 Jahren abgelaufen? Dann war ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und wir zahlen nicht.
Ist von mir nur eine Vermutung, kann ich mir aber gut vorstellen.
Du hast also die Wahl zwischen Risiko eingehen oder mit roter Nummer zum TÜV zu fahren
Was heißt, wenn ich es eh riskiere?
Die Fahrt ohne TÜV ist bis zur deutschen Grenze legal, sofern der Hänger nicht offensichtlich auseinanderfällt. Da riskier ich garnichts.
Spannend sind einzig und allein die 6km von der Grenze zur TÜV Station in Deutschland. Wobei ich grad ne ADAC Seite gefunden habe, die Stand Mai 2018 ist. Dort heißt es "Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen können, dass 1) Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und 2) Ihr Kfz danach ständig im Ausland war. Trotz derartiger Nachweise ist es zulässig eine gebührenfreie Mängelanzeige zu verhängen. Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug daher in jedem Fall unverzüglich – im besten Fall in einer grenznahen Prüfstelle - zur HU vorgeführt werden." - Also kann ich schlimmstenfalls ne Mängelkarte bekommen, die mich nix kostet.
Ab TÜV Stelle gehts dann ja auch wieder legal weiter.
Ich wüsste nicht, was ich da riskiere.
Rote Nummern gibt es nicht mehr für Privatpersonen. Und für Kurzzeitkennzeichen benötigt man auch einen HU Nachweis.
Hier noch der Link für alle Interessierten: https://www.adac.de/.../
da du deine frage selbst beantwortet hast
ab geht die reise
ob es da aber bei nicht bestanden ein problem gibt,????
wäre doch ganz einfach den von dir ins auge gefassten tüv zu befragen
Zitat:
@transe79 schrieb am 21. Mai 2018 um 07:42:31 Uhr:
ob es da aber bei nicht bestanden ein problem gibt,????
wäre doch ganz einfach den von dir ins auge gefassten tüv zu befragen
So wie ich das verstehe wäre der Worst Case ja "Verkehrsunsicher" - dann gehts da nicht weiter bis die Werkstatt repariert hat, oder der Karren wird vor Ort verkauft.
Bei "Geringe Mängel" geht die Reise weiter.
Bei "Erhebliche Mängel" lassen die mich ja vom Hof und ich habe 1 Monat Zeit den Wohnwagen erneut vorzuführen. Dann natürlich in NRW.
Spannend wird die neue Kategorie "Gefährliche Mängel" - Fahrt direkt nach Hause wären ja die restlichen 800km. Aber auf Grunde der neuen Kategorie wird das wohl niemand so genau wissen, wie weit das dehnbar ist.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 21. Mai 2018 um 08:41:51 Uhr:
Bei "Erhebliche Mängel" lassen die mich ja vom Hof und ich habe 1 Monat Zeit den Wohnwagen erneut vorzuführen.
Nee, nur im Normalfall, also 2 Jahre plus dem einen Monat, aber nicht bei
einer zu lange abgelaufenen Frist zur HU.
Da nutzt dir der Prüfbericht bei einer Polizei-Kontrolle nix.
Die einzige Ausnahme wäre, du würdest dann mit dem WoWa direkt in die nächste
Werkstatt fahren, aber nicht die 800 km nach Hause.
Zitat:
@4Takt schrieb am 21. Mai 2018 um 09:49:09 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 21. Mai 2018 um 08:41:51 Uhr:
Bei "Erhebliche Mängel" lassen die mich ja vom Hof und ich habe 1 Monat Zeit den Wohnwagen erneut vorzuführen.
Nee, nur im Normalfall, also 2 Jahre plus dem einen Monat, aber nicht bei
einer zu lange abgelaufenen Frist zur HU.
Da nutzt dir der Prüfbericht bei einer Polizei-Kontrolle nix.
Die einzige Ausnahme wäre, du würdest dann mit dem WoWa direkt in die nächste
Werkstatt fahren, aber nicht die 800 km nach Hause.
Hast du dazu ne Quelle oder ist das nur eine persönliche Auslegung?
Im Gesetzestext kann ich dazu nix finden.
Erheblicher Mangel heißt ja nicht fahruntüchtig.
Durch den Prüfbericht wird doch der Tatbestand der total überzogenen HU
nicht aus der Welt geschafft oder?
Dieser Bericht verlängert doch nur die gesetzliche Frist von 2 Jahren, weil du
dann ja rechtzeitig bei TÜV & Co warst, aber halt nicht bestanden hast.
Aber jede Überziehung der HU um mehr als 8 Monate kostet 60,- €
und es gibt einen Punkt.
Und das du im Ausland bist oder warst, entbindet dich nicht von der Prüfpflicht.
Wenn du nach der Grenze erwischt wirst, kann es dich halt 60,- € kosten
und einen Punkt bescheren.
Aber das wird meist toleriert, wenn du es begründen kannst.
Ein Polizist hat gesehen, das in einem eingezäumten Hof ein PKW mit
abgelaufener HU steht und hat ihn aufgeschrieben.
Der Richter meinte dann, er muss zahlen, denn die HU ist Pflicht,
egal ob man fährt oder nicht.
Hätte das Auto andersrum gestanden oder das Kennzeichen wäre ab oder
verdeckt gewesen, wäre nix passiert.
Das alles habe ich ergoogelt und wurde mir auch im Polizeirevier
und auf der Zulassungsstelle so erzählt.
Ich bin dann trotzdem mit total abgelaufener HU zum TÜV gefahren.
Die Polizei glänzt hier eigentlich eher durch Abwesenheit
oder hat Wichtigeres zu tun.
Da war das Risiko, erwischt zu werden, ziemlich gering.
Weil ihr grad adac angesprochen habt... Ich bin ja plus mitglied habe schon meinen total defekten Wohnwagen kostenlos in eine Werkstatt bei mir zuhause bringen lassen. Könnte das der koll. Hier nicht auch machen lassen? Da wäre er zuhause und er kann in Ruhe zum TÜV fahren weil angemeldet ist der wow ja noch.