Wohnmobile über 7,5 Tonnen
Weiß eigentlich jemand, wie das ist, wenn man ein Wohnmobil über 7,5 Tonnen hat:
Darf man dann nur 80 fahren oder kann man so ein Gerät auch wie ein Omnibus mit Tempo 100 betreiben?
Bisher habe ich bezüglich Tempo 100 immer nur was gelesen zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen, aber nie was darüber der Fall ist.
Ist auch nur rein interessenshalber mal.
Und wie ist das eigentlich geregelt, wenn man z.B. ein 7,5 Tonner Wohnmobil fährt, dass auf Tempo 80/100 limitiert ist.
Jetzt will ich aber damit um die Welt fahren und komme dann ja automatisch in Länder, wo solche Fahrzeuge völlig legal auch schneller fahren dürfen.
In den USA dürfen LKW ja in einigen Staaten bis zu 125 km/h fahren.
Dürfte man also legal die Geschwindigkeitslimitierung für den Zeitraum eines USA Aufenthaltes umgehen bzw. aufheben?
Inwiefern wäre das erlaubt oder eben nicht zulässig?
53 Antworten
Hallo
Habe für die Vollabnahme zum Womo auch die Tachoüberprüfung machen müßen, danach hat es keinen mehr interessiert. Auch bei etlichen Grenzübergängen wurde nie ein Wort über Tachoscheiben gewechselt. Die einzige dämliche Hürde ist die ewige Rennerei wegen der Mautschachteln, in jedem Land ne andere oder ne Vignette ist echt nervig.
In 15 Jahren LKW Fahrerzeit habe ich keinen einzigen BAG Kontrolleur gesehen der ein Womo angehalten hat.
Andreas
Zitat:
@AndreasU1300 schrieb am 7. Oktober 2017 um 21:04:06 Uhr:
In 15 Jahren LKW Fahrerzeit habe ich keinen einzigen BAG Kontrolleur gesehen der ein Womo angehalten hat.Andreas
BAG ist auch nur für gewerblichen Verkehr zuständig, Freizeitfahrzeuge interessieren die nicht.
Der BAG fehlt es auch schon grundsätzlich an Befugnissen, um ein Fahrzeug welches nicht den Vorschriften des gewerblichen Güterverkehrs unterliegt, an zu halten. Da zählt dann die STVO und da steht klar drin, dass dies nur "Polizeibeamte" dürfen.
Grenzfälle gibt es natürlich, wenn die BAG das nicht sofort sieht, oder wenn Gefahr im Verzug ist, was abfällt oder auseinander fällt.
Idr. ist aber bei größeren BAG Schwerpunktkontrollen immer die Polizei und der Zoll dabei... Wobei dann der Focus nicht auf Reisemobile steht...
Bei Reisemobilkontrollen ist idr. keine BAG dabei, da ist man dann dran, wenn es den Herren nciht von vorn herein zu kompliziert wird und man deshalb durchgewunken wird...
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 2. Oktober 2017 um 11:29:37 Uhr:
Zitat:
@Bleines schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:48:32 Uhr:
Kann das sein, dass das alles Quatsch ist? Private brauchen kein Kontrollgerät. Es wäre nicht geeicht und damit ohnehin nutzlos.
Ein Bekannter hat den TGS mit 110km/h eingetragen, der 6x6 von Mercedes mit 4.1t zgG ist mit 160km/h eingetragen...
Ich geh mal zu jemandem, der es wirklich weiß. Euer Gelaber ist reine Zeitverschwendung, Danke dafür! LGJaja, ein bekannter und blablabla.
Überr 7,5 Tonnen gibt es keine "Privatfahrten ohne alles" mehr, und über 7,5 Tonnen ist Fahrtenschreiberpflicht.
Wieder ein Jahr weiter... die Zulassung des TGS mit 110 liegt darin bergündet, dass es ein Wettbewerbsfahrzeug war. Ex Dakar als Womo umgebastelt. Is jetzt nich so außergewöhnlich.
Aber ob ich die 160 ausfahren würde? Keine Ahnung, aber das is was geht, technisch. Wie bin ich nochmal hier gelandet? Ähm Xsara Hydrostößel... egal. Grüße!
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Zitat:
@Mark-86 schrieb am 2. Oktober 2017 um 11:29:37 Uhr:
Jaja, ein bekannter und blablabla.
Überr 7,5 Tonnen gibt es keine "Privatfahrten ohne alles" mehr, und über 7,5 Tonnen ist Fahrtenschreiberpflicht.
Das halte ich für ein Gerücht. Wohnmobile, die klar als solche zu erkennen sind, sind Privatfahrzeuge, mit Ausnahme von gewerblichen Schaustellern vielleicht, aber auch die sind kein gewerblicher Güterverkehr.
Mir ist auch nicht bekannt, dass so ein rein privates Fahrzeug eine digitale Fahrerkarte, Fahrtenschreiber oder Ähnliches braucht.
Falls das Jemand wirklich weiß und nicht „ich habe gehört” dann heraus damit, ich jedenfalls wäre überrascht das ist mir neu.
Ausnahmen beim nicht-gewerblichen Einsatz (Auszug):
Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO). Das bedeutet, dass nach der "neuen" Richtlinie des BAG Wohnmobile mit einer Erstzulassung ab 01.01.2013 keinen Fahrtenschreiber mehr installiert haben müssen.
...und auch bei den älteren war der nur installiert, benutzen musstest Du den "Privat" nicht.
Moin Moin !
Zitat:
.und auch bei den älteren war der nur installiert, benutzen musstest Du den "Privat" nicht.
Wie kommst du darauf? Selbstverständlich muss der geeicht sein und benutzt werden. Die (alte) StVZO schreibt einen Fahrtschreiber sowie dessen Betrieb für alle Fzge über 7,5 t zGG vor.
Es gibt dann zwar einige Ausnahmen , deren grösste Gruppe die der Schaustellerfzge ist , aber Womos oder ganz allgemein private Fzge fallen nicht darunter.
Es muss unterschieden werden zwischen Vorschriften
die :
einen Fahrtschreiber erfordern
ein EG-Kontrollgerät erfordern !
Wobei ein EG-Kontrollgerät einen Fahrtschreiber ersetzt , umgekehrt geht das nicht.
Daher werden seit zig Jahren gar keine Fahrtschreiber mehr hergestellt , sondern nur EG-Kontrollgeräte.
Ein Fahrtschreiber ist im Prinzip ein EG-Kontrollgerät , an welchem aber keine Lenk, Arbeits, Ruhezeiten oder verschiedene Fahrer eingestellt werden können , es zeichnet nur die reine Fahrt auf.
Und um die Verwirrung komplett zu machen , ist vor wenigen Jahren der Begriff "EG-Kontrollgerät " weggefallen und durch "Fahrtschreiber " ersetzt worden.
Mfg Volker
Genau das meine ich ja: Unter Benutzen verstehe ich: Fahrerkarte rein und Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Was ja nicht der Fall war / Ist.