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Wohnmobile über 7,5 Tonnen

Weiß eigentlich jemand, wie das ist, wenn man ein Wohnmobil über 7,5 Tonnen hat:

Darf man dann nur 80 fahren oder kann man so ein Gerät auch wie ein Omnibus mit Tempo 100 betreiben?

Bisher habe ich bezüglich Tempo 100 immer nur was gelesen zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen, aber nie was darüber der Fall ist.

Ist auch nur rein interessenshalber mal.

Und wie ist das eigentlich geregelt, wenn man z.B. ein 7,5 Tonner Wohnmobil fährt, dass auf Tempo 80/100 limitiert ist.

Jetzt will ich aber damit um die Welt fahren und komme dann ja automatisch in Länder, wo solche Fahrzeuge völlig legal auch schneller fahren dürfen.

In den USA dürfen LKW ja in einigen Staaten bis zu 125 km/h fahren.

Dürfte man also legal die Geschwindigkeitslimitierung für den Zeitraum eines USA Aufenthaltes umgehen bzw. aufheben?

Inwiefern wäre das erlaubt oder eben nicht zulässig?

53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hsuehs


danke für die Links. Leider wird mir nach 2 Minuten Gesetzetext lesen schwindlig und dumm im Kopf. Wie kann man sich nur sooo verdreht ausdrücken. Einfach ätzend.

Wem sagst du das, hab die schon viel zu oft lesen müssen 🙁

Nervig sind oft auch die hunderten Querverweise, wenn man was nachgucken will ist man teilweise nur am blättern.

Gruß Meik

Vor lauter Blättern hätte ich bestimmt mein Ziel aus den Augen verloren und wüßte alles, nur nicht das, was ich wissen muss......

Grüße Hartmut

[
Fahrtenschreiber ist halt Umgangssprache.

Der alte Fahrtenschreiber hat auch Fahrzeiten,Ruhezeiten und Arbeitszeit auf einer Scheibe geschrieben.
Der muß nur immer durch einen drehknopf umgestellt werden.
Der moderne EG konforme Schreiber hat keine Scheiben mehr sondern Elektronik,die können teilweise auch ausdrucken.

Gruss DieterAlso Fahrtenschreiber, EG-Kontrollgerät, Digitales Aufzeichnungs Gerät alles das gleiche Vom Prinzip her und Die Digitalen geräte können Alle Drucken und whe man hat keine Ersatzrolle vom Thermodrucker Dabei koste 25€ Strafe

Gruß Wolfi

Hallo, hier ist noch einmal der Text des §3 Der Stvo.
Da die Geschwindigkeit festgelegt ist auf KFZ u.U. auf Wohnmobile Bezogen , ist das sehr einfach.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Gruß uns ich hoffe . nun ist geklärt welche Geschwindigkeit über 7,5 t infrage kommen.
Da wird sich so mancher die Augen reiben.
Beachtet die Landstr.
Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von lumpis nachbar



Zitat:

Original geschrieben von kmfrank


Über 7,5 to gilt für Reisemobile kein Sonntagsfahrverbot.
aber selbstverständlich, genauso wie für LKW´s mit anhänger! wenn ich heute bei meinem ducato eine LKW-zulassung hätte dürfte ich sonntags auch nicht mit hänger fahren! genauso verhält es sich mit reisemobile über 7,5t!

Dann dürften Pferdetransporter auch nicht fahren..ich denke mal das es dort für Wohnmobile eine ausnahmereglung gilt weil es ja kein LKW ist.

italo

Hallo, Leute , weil das Thema Geschwindigkeit mit Wohmobilen kein Ende nimmt habe ich noch einmal den Kommentar zur STVO angesehen.
Unter Wohnmobil findet man folgendes:
Wohnmobil bis 3,5 t aO 100 km/h Autobahn ohne Begrenzung (Richtgeschw. !30 km/h) Querverweis auf bis zu 20 % Schadensübernahme , wenn durch eine höhere Geschw. ein Schaden eintritt , der bei niedr. Geschw. vermeidbar gewesen wäre .
Wohnmobile mit Anhänger:
aO- 60 km/h -- Autobahn 80 km/h ungeachtet , ob der Anhänger für 100km/h zugelassen ist. Eben hinter einem Womo.
Unter Besonderheiten ist aufgeführt :
Womo o. Ah. über 3,5 t bis 7,5 t 80 km/h
ZU Womo mit Anhänger gibt es noch einen Verweis:
Wohnmobile sind - Sonderkraftfahrzeuge- und unterliegen im Anhängerbetrieb derTemporegelung des § 3,Nr.2b STVO ,selbst wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 t hat -( alle Kfz. mit Anhänger)- also 60 km/h auf der Landstrasse.
So nun ist wohl endlich Klarheit.
Zur Information: Stvo und Bußgeldkatalog gibt es beim einschl. Buchhandel zu kaufen.
Ist nicht nur interessant, sondern auch lehrreich.
Giovanni.

Hallo, ich hatte vergessen folgenden Umstand noch einmal zu bedenken.
Die Benutzung der Autobahnen wird in § 18 STVO ( Autobahnen und Kraftfahrstraßen ) noch eimal etwas genauer festgelegt..
Giovanni.

Kann das sein, dass das alles Quatsch ist? Private brauchen kein Kontrollgerät. Es wäre nicht geeicht und damit ohnehin nutzlos.
Ein Bekannter hat den TGS mit 110km/h eingetragen, der 6x6 von Mercedes mit 4.1t zgG ist mit 160km/h eingetragen...
Ich geh mal zu jemandem, der es wirklich weiß. Euer Gelaber ist reine Zeitverschwendung, Danke dafür! LG

Und das schreibst Du auf einen Thread von 2011?!

Ja, nee is klar.🙂

Zitat:

@Bleines schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:48:32 Uhr:


Kann das sein, dass das alles Quatsch ist? Private brauchen kein Kontrollgerät. Es wäre nicht geeicht und damit ohnehin nutzlos.
Ein Bekannter hat den TGS mit 110km/h eingetragen, der 6x6 von Mercedes mit 4.1t zgG ist mit 160km/h eingetragen...
Ich geh mal zu jemandem, der es wirklich weiß. Euer Gelaber ist reine Zeitverschwendung, Danke dafür! LG

Jaja, ein bekannter und blablabla.
Überr 7,5 Tonnen gibt es keine "Privatfahrten ohne alles" mehr, und über 7,5 Tonnen ist Fahrtenschreiberpflicht.

Bis Erstzulassung 1.1.2013:
Für Wohnmobile ab 7,5 t gilt Fahrtenschreiberpflicht laut StVZO oder EU-Kontrollgerät. Fahrtenschreiber gibt es bei neueren Fahrzeugen nicht mehr, sondern nur noch EU-Kontrollgerät.
Ab Erstzulassung 1.1.2013:
Es ist für Wohnmobile kein Fahrtenschreiber oder EU Kontrollgerät mehr nötig.

http://www.ff-expedition.de/fahrtenschreiber.htm

Aus Broschüre zu den Sozialvorschriften:

Zitat:

Da die (Zusatz-) Regelungen des § 57a StVZO durch die umfassenden Bestimmun-
gen zu den Sozialvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene überflüssig ge-
worden sind, ist zu hoffen, dass dieser Paragraph ersatzlos aus der StVZO gestri-
chen wird (was ja für Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2013 erstmalig zugelassen wur-
den bereits der Fall ist). Der Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwe-
sen (BLFA-TK) hat im März 2013 in diesem Zusammenhang beschlossen, dass zu-
mindest bei vor dem 1.1.2013 erstmalig zugelassenen Wohnmobilen, selbstfahren-
den Arbeitsmaschinen und anderweitigen, für private Zwecke eingesetzte Fahrzeuge
eine Gleichstellung (mit nach dem 1.1.2013 zugelassenen Fahrzeugen) erfolgt und
bei diesen der „Fahrtschreiber ausgebaut oder in einer zugelassenen Werkstatt funk-
tionsunfähig gemacht werden darf“.

In der Praxis über 80.000 km mit 18 t Wohnmobil in Europa, Türkei und Russland sind mit Ausnahme von Grenzübertritten nach Russland die Scheiben des Fahrtenschreibers noch nie kontrolliert worden. Den Kontrollen unterliegen nur Fahrzeuge die der Fahrpersonalverordnung unterliegen und der gewerbliche Güterverkehr. Die Daten werden gegebenenfalls nur bezüglich Geschwindigkeit herangezogen. In der Praxis haben die meisten Wohnmobilfahrer wohl keine Scheibe eingelegt. Der Fahrtenschreiber wird auch nicht mehr geeicht und kommt damit problemlos durch den TÜV.

Zitat:

Den Kontrollen unterliegen nur Fahrzeuge die der Fahrpersonalverordnung unterliegen und der gewerbliche Güterverkehr.

Das stimmt nicht, ich war schon in 2 Schwerpunktkonrollen, also kontrolliert wird erstmal auch wer Privat mit nem eher offensichtlichen Wohnmobil unterwegs ist. Art und Umfang des weiteren Vorgehens waren aber ... egal...

Als privates Wohnmobil braucht man den Weisungen der BAG nicht zu folgen. Nur wenn auch Polizei bei den Kontrollen beteiligt ist, ist deren Weisungen Folge zu leisten. Bei Schwerpunktkontrolle ist immer die Polizei dabei.

In der Realität hält man kurz an und klärt die Sachlage und fährt dann ohne weitere Kontrolle weiter.

Aber dies hat alles nichts mit dem Fahrtenschreiber zu tun. Da gilt dies was ich zitiert habe, und nicht das was Du geschrieben hast.

Zitat:

@egn schrieb am 2. Oktober 2017 um 19:37:47 Uhr:


Als privates Wohnmobil braucht man den Weisungen der BAG nicht zu folgen. Nur wenn auch Polizei bei den Kontrollen beteiligt ist, ist deren Weisungen Folge zu leisten. Bei Schwerpunktkontrolle ist immer die Polizei dabei.

In der Realität hält man kurz an und klärt die Sachlage und fährt dann ohne weitere Kontrolle weiter.

Ja, nur wenn du den Weisungen der BAG nicht folgst, wird die Erklärung der Sachlage nicht ganz so kurz und knapp, die sind dann echt angepisst... Und dann ist die Polizei schnell vor Ort und nicht weniger angepisst, und seih dir sicher, irgendwas finden die, wenn nur von der Blinkerbirne die Farbe abgefallen ist...

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