1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wohnmobile über 7,5 Tonnen

Wohnmobile über 7,5 Tonnen

Weiß eigentlich jemand, wie das ist, wenn man ein Wohnmobil über 7,5 Tonnen hat:
Darf man dann nur 80 fahren oder kann man so ein Gerät auch wie ein Omnibus mit Tempo 100 betreiben?
Bisher habe ich bezüglich Tempo 100 immer nur was gelesen zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen, aber nie was darüber der Fall ist.
Ist auch nur rein interessenshalber mal.
Und wie ist das eigentlich geregelt, wenn man z.B. ein 7,5 Tonner Wohnmobil fährt, dass auf Tempo 80/100 limitiert ist.
Jetzt will ich aber damit um die Welt fahren und komme dann ja automatisch in Länder, wo solche Fahrzeuge völlig legal auch schneller fahren dürfen.
In den USA dürfen LKW ja in einigen Staaten bis zu 125 km/h fahren.
Dürfte man also legal die Geschwindigkeitslimitierung für den Zeitraum eines USA Aufenthaltes umgehen bzw. aufheben?
Inwiefern wäre das erlaubt oder eben nicht zulässig?

Ähnliche Themen
53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hsuehs


Habe in der Werkstatt jemand mit 18 Tonner Womo getroffen, der hat sich von MAN Bestätigung schicken lassen, dulkaass sein Womo 120 von seitens MAN laufen kann, worauf er die 100er Zulassung für seinen 18 Tonner bekommen hat.
Muss aber als PRIVAT Fahrzeug laufen!!!! Wer sein Womo als Bürofahrzeug nutz, hat keine Chance.

Sorry, Unsinn. Der 18t könnte unter Umständen wenn er auf einem 100er-zugelassenen Busfahrgestell eine einzelne Ausnahmegenehmigung bekommen. Unter die 100er-Wohmobilregelung fällt er da größer 7,5t nicht. Zudem muss das WoMo nicht als Privatfahrzeug laufen sondern muss lediglich in den Papieren als SoKfz-Wohnmobil bezeichnet sein. Auch ein gewerblich genutztes WoMo unter 7,5t darf 100 fahren.

Zwölfte AusnVO zur StVO:

§1 Abweichend von §18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der StVO beträgt die zul. Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge

mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t bis 7,5t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind

, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h.

Das Sonntagsfahrverbot gilt ausschließlich für Lastkraftwagen (§30 StVO)

Gruß Meik

hi,
der 18 Tonner war ein TGA von MAN also nichts mit Busfahrgestell. Habe mich lange mit dem Mann unterhalten, denn unsere Kisten standen ja in der Werkstatt.
Er ist hauptberuflich Spediteur und sollte wissen, wie er an seine 100er Zulassung gekommen ist.
Mit unter 7,5 Tonnen und 100 habt ihr recht, aber bei über 7,5 Tonnen hat er ausdrücklich mir erklärt, dass es PRIVAT sein muss. Kann somit seinen Liner nicht steurlich Absetzen. Dafür halt mit 100 rollen lassen.
Ich werde nochmals bei Daimler nachfragen, ob es für den Atego auch so was wie bei MAN gibt und dann versuchen mir eine 100er Zulassung zu holen. Es entlastet das Gewissen beim Überholen mächtig, wenn man keine Angst haben muss mit 95 oder so rausgeholt zu werden.
Die 100 würde ich gar nicht laufen lassen, denn die Getriebeabstufung von meiner Kiste ist so blöd, das ich dann mit 1700 Touren drehen müßte und mein Durschnittsverbrauch von 20 auf wahrscheinlich 30 Liter hochgehen würde.
Was ich noch dazu bemerken möchte, der Kollege hat KEINEN Fahrtenschreiber drin. Was mich total verblüfft hat. Würde meinen auch gerne rausschmeißen. Macht alles ein wenig "sicherer" falls man doch mal überprüft wird.
Grüße Hartmut

Klar kann ein Hersteller bescheinigen dass ein Fahrgestell für xx km/h gebaut ist, ändert aber nichts an den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland. Und da sagt die StVO auf der Autobahn für alle Kraftfahrzeuge (also egal ob WoMo oder LKW) außer PKW und Omnibusse mit 100er-Zulassung 80km/h.
Darüber hinaus gibt es lediglich zwei Ausnahmeverordnungen, die neunte für gewisse Gespanne und die zwölfte für WoMo von 3,5t bis 7,5t, jeweils für Tempo 100.
Alles weitere kann dann nur über Ausnahmegenehmigungen gehen, auch die evtl. Befreiung vom Fahrtenschreiber der nach StVZO für KFZ >7,5t Pflicht ist (§57a StVZO), dort ist in den Ausnahmen jedenfalls kein WoMo geführt. Weder privat noch geschäftlich genutzt. Die Unterscheidung gibt es lediglich in der Sprinter-Klasse wo es eine Rolle spielt ob es sich um Privatfahrten oder um gewerblichen Gütertransport handelt. (bzgl. EG-Kontrollgerät)
Würde mich interessieren wie und auf welcher Grundlage er sein 18t-Womo mit 100 fahren darf und warum er keinen Fahrtenschreiber haben muss. :)
Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Würde mich interessieren wie und auf welcher Grundlage er sein 18t-Womo mit 100 fahren darf und warum er keinen Fahrtenschreiber haben muss. :)
Gruß Meik

Hallo Meik,
leider weiß ich es auch nicht genau. Denn selbst auf dem Amt weiß niemand so genau bescheid. Scheins hat er eine Zulassungsstelle, die es sehr gut macht. Hier bin ich nicht weiter gekommen, da hier niemand weiß, was Sache ist.
Scheint was mit dem Sonderfahrzeug zu tun zu haben, dass es da eine möglichkeit gibt die 100er Genehmigung und ohne Fahrtenschreibe fahren zu dürfen.
Ich könnte höchsten beim Womohersteller, wo wir uns getroffen haben auf Forschung gehen, wie ich den Kollegen erreichen kann. Aber er hat es mir ja ausführlichst erklärt.
Beim schauen habe ich selber gesehen, kein Fahrtenschreiber und gestempelte 100er Plakette.
Grüße Hartmut

Zitat:

Würde mich interessieren wie und auf welcher Grundlage er sein 18t-Womo mit 100 fahren darf und warum er keinen Fahrtenschreiber haben muss. :)
Gruß Meik

Busse dürfen auch 100 kmh fahren.

Fahrtenschreiber müssen Fahrzeuge haben die zur gewerblichen Güterbeförderung und Personenbeförderung benutzt werden.

Privatfahrzeuge,Arbeitsmaschinen,Landmaschinen und noch ein Haufen weiterer Fahrzeuge brauchen kein Kontrollgerät.

Ausnahmen gibt es noch viele.

Gruss Dieter

Fahrtenschreiber müssen Fahrzeuge haben die zur gewerblichen Güterbeförderung und Personenbeförderung benutzt werden.
Privatfahrzeuge,Arbeitsmaschinen,Landmaschinen und noch ein Haufen weiterer Fahrzeuge brauchen kein Kontrollgerät.
Ausnahmen gibt es noch viele.
Gruss Dieter
Hallo Dieter,
ist ja interessant. Aber wer ann einem da genauere Auskunft geben.
Grüße Hartmut

Zitat:

Original geschrieben von reidi


Busse dürfen auch 100 kmh fahren.
Fahrtenschreiber müssen Fahrzeuge haben die zur gewerblichen Güterbeförderung und Personenbeförderung benutzt werden.
Privatfahrzeuge,Arbeitsmaschinen,Landmaschinen und noch ein Haufen weiterer Fahrzeuge brauchen kein Kontrollgerät.

Mit den Bussen steht in meinem Post, aber nur wenn sie eine 100er-Zulassung haben. Und die bekommen nach StVO NUR Busse, keine Wohnmobile.

Beim zweiten wirfst du zwei Sachen durcheinander: EG-Kontrollgerät und Fahrtenschreiber. Das sind NICHT die gleichen Teile. Das EG-Kontrollgerät brauchen nur Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung (+Ausnahmen), sprich ein WoMo braucht kein EG-Kontrollgerät. (Art.1 EG-VO 3821/85). Das WoMo fällt jedoch unter §57a StVZO wenn es über 7,5t zGG hat. Hier gibt es die Einschränkung auf Güter- und Personenbeförderung nicht. Ausnahmen hier lediglich für KFZ <40km/h, Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz und gewisse Ausnahmen bei Personenbeförderung nach §18 Fahrpersonalverordnung.

-> WoMo >7,5t kein EG-Kontrollgerät aber Fahrtenschreiber!

Technischer Unterschied: Das EG-Kontrollgerät zeichnet auch Arbeitszeiten auf wenn das Fahrzeug steht, der Fahrtenschreiber zeichnet ausschließlich die Fahrzeugbewegung auf.

Gruß Meik

Hallo Meik,
schau mal bei Vario Mobil bie den Gebrauchten rein. Die haben da auch 100er Zulassung bei den Gebrauchten dabei. Hab extra mal bei Volkner und Vario gestöbert und bei beiden die 100er gefunden.
Grüße Hartmut

Hallo,

ich fahre ein 12 t Wohnmobil (MAN TGM 12.280 LL) seit 2 Jahren. Mein Wohnmobil hat auch einen digitalen
Fahrtenschreiber, ohne diesen wäre eine Zulassung nicht möglich gewesen. Dazu hat mein Wohnmobil einen
Geschwindigkeitsbegrenzer, welcher bei Auslieferung durch MAN auf 85 km/h eingestellt war.
Das heißt, ab 85 km/h regelt der Motor ab.

MAN hat mir auf Antrag ein Schreiben ausgehändigt, welches mir nun gestattete, den Begrenzer auf 110 km/h einzustellen.

Erst danach konnte die MAN Werkstatt den Begrenzer neu einstellen, ohne die MAN Freigabe wäre dies nicht möglich gewesen.

Ich habe auch versucht, eine 100er Plakette zu erhalten, leider >7,5 t nicht möglich. Vario + Volkner hatten auf dem
Caravan Salon 2008 mehrere Fahrzeuge >7,5t mit dieser Plakette auf dem Stand stehen. Auf dem Caravan Salon 2009
konnte ich kein einziges Fahrzeug mit dieser 100er Plakette sehen.

Ich finde mich nun damit ab, mit etwa 89 km/h legal zu fahren, diese Geschwindigkeit ist auch dem Fahrzeug angemessen, man kommt erholt am Ziel an. Des weiteren ist die Untersetzung meines Fahrzeuges auf Tempo 85 ausgelegt, jedes Tempo was ich schneller fahre, dreht der Motor über seinen optimalen Bereich, dadurch mehr Geräusche, sowie höherer Spritverbrauch.

Grüße
Frank

Hallo Frank,
hab ich ja auch schon gesagt, schneller als der LKW - Schnitt bringt wenig, nur jede Menge mehr an Spritverbrauch. Aber beim Überholen ist das Gewissen halt wesentlich ruhiger, wenn man mal auf gute 100ert hochziehen kann.
Was fährst Du denn?
Ich habe einen Rockwood 930 EB auf Atego 1223.
Grüße Hartmut

Begrenzer brauchst du nach StVZO auch gar keinen, der ist nach §57c lediglich für Bus, LKW, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen vorgeschrieben. Wenn der Hersteller sagt bis 110 ist in Ok ist das kein Thema, ändert nichts an den erlaubten 80. Passt ja soweit alles.
Alles andere kann IMHO nur über Ausnahmegenehmigungen erfolgt sein.
Gruß Meik

Zitat:

Technischer Unterschied: Das EG-Kontrollgerät zeichnet auch Arbeitszeiten auf wenn das Fahrzeug steht, der Fahrtenschreiber zeichnet ausschließlich die Fahrzeugbewegung auf.
Gruß Meik

Ist natürlich das selbe.
Fahrtenschreiber ist halt Umgangssprache.
Der alte Fahrtenschreiber hat auch Fahrzeiten,Ruhezeiten und Arbeitszeit auf einer Scheibe geschrieben.
Der muß nur immer durch einen drehknopf umgestellt werden.
Der moderne EG konforme Schreiber hat keine Scheiben mehr sondern Elektronik,die können teilweise auch ausdrucken.
Gruss Dieter

Mein Fahrtenschreiber ist noch das Zwischending. Pappscheibe mit Gehäuse im Radio Din Schacht.
Hab zwar auch ne Fahrerkarte, aber alle meinten, mein Schreiber sei besser...
Grüße Hartmut

Zitat:

Original geschrieben von reidi


Ist natürlich das selbe.
Fahrtenschreiber ist halt Umgangssprache.

Nein, das sind NICHT die selben Teile und Fahrtenschreiber ist auch nicht Umgangssprache. Umgangssprache ist eher das EG-Gerät fälschlicherweise auch als Fahrtenschreiber zu bezeichnen.

;)

Die Geräte sehen von außen gleich aus, sind auch oft identisch mit den gleichen Scheiben. Nur dass der Fahrtschreiber eine Nadel weniger hat und keinen Zeitgruppenschalter. (der Drehknopf zum Umstellen von Pause/Arbeit...). Es gibt beide mit unterschiedlichen Ausrüstungspflichten! Einmal die EG-Verordnung 3821/85 zum EG-Kontrollgerät und abweichend die nationale Verordnung in §57a StVZO. Das mit der Chipkarte ist lediglich die neue digitale Variante des EG-Kontrollgerätes.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__57a.htmlhttp://www.sidi.de/info-rom/europa/1985/85v3821.htm

Entsprechend sind auch die Ausrüstungspflichten für beide Geräte unterschiedlich. So braucht wie gesagt ein WoMo über 7,5t kein EG-Kontrollgerät, aber trotzdem einen Fahrtenschreiber!

Gruß Meik

Hallo Meik,
danke für die Links. Leider wird mir nach 2 Minuten Gesetzetext lesen schwindlig und dumm im Kopf. Wie kann man sich nur sooo verdreht ausdrücken. Einfach ätzend.
Ich dachte immer die GFI´s von Pharmaka sind schwierig zu lesen, aber die sind ja Sonntagslektüre dagegen.
Grüße Hartmut

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen