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Wohnmobile über 3,5t sollen in Wohngebieten nicht mehr parken dürfen

Wie ich am 30.9.2019 in der Augsburger Allgemeinen lesen konnte, soll der Deutsche Städtetag gegenüber dem Bund eine Initiative ergreifen um Wohnmobile über 3,5t aus den Wohngebieten zu verbannen.

Zitat:
In einem ersten Schritt habe der Vorstand des Bayerischen Städtetags im Frühjahr hierzu einen Beschluss gefasst. Danach sollte das Straßenverkehrsgesetz sowie die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert werden, dass nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t in Wohngebieten parken dürfen und dass die sogenannte Halterhaftung auch Wohnanhänger umfasst. Anschließend sei der Deutsche Städtetag gebeten worden, eine Initiative gegenüber dem Bund zur Lösung dieser seit Jahren in den Städten beklagten Probleme zu ergreifen

Was meinen die Forumsmitglieder dazu?

Beste Antwort im Thema

Gut so.
Wer möchte schon ein Wohnmobil vor seinem Fenster stehen haben?

MfG kheinz

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Zitat:

@joeleo schrieb am 3. Oktober 2019 um 19:28:39 Uhr:


Wirklich schade , dass Sie den Verlauf dieser Disskussion anscheinend doch nicht so richtig verfolgt haben oder aber nicht richtig lesen können : Ich habe mich nicht einmal über irgendwelche parkenden Fahrzeuge beschwert !..

Aber darüber, das Wohnmobile und LKWs nicht mehr in Wohngebieten parken dürfen und das direkt nach einem Beitrag, wo man es nicht gut findet, wenn einem ein Wohnmobil oder ein LKW vors Wohnzimmerfenster gestellt wird.

Zitat:

@joeleo schrieb am 1. Oktober 2019 um 23:59:58 Uhr:


Danke , dass Sie so einsichtig sind und alle , die einen Haufen Steuern für ihr Womo zahlen , von der Strasse verbannen wollen ! Wir (die über 3,5 t - Womos haben) bezahlen fast das 3-fache an Steuern und Versicherung und dürfen jetzt nicht mehr im öffentlichen Parkraum parken , der sowieso schon für uns -zum Teil- begrenzt ist ?! Vielen Dank ! joeleo

Daraus könnte man folgern, das sie das auch machen würden oder es zumindest gutheißen.

Zitat:

@joeleo schrieb am 1. Oktober 2019 um 23:59:58 Uhr:


Wir (die über 3,5 t - Womos haben) bezahlen fast das 3-fache an Steuern und Versicherung und dürfen jetzt nicht mehr im öffentlichen Parkraum parken

Doch, nur nicht in reinen Wohngebieten!

Außerdem, 3fache Steuer? Ich bezahle mit meinem Euro Null (3100Kg) 460 Euro im Jahr, darf ich nun überall parken?
Ein 4,5 t. Wohnmobil gleicher Euroklasse bezahlt grade mal 70 Euro mehr, weit weg vom dreifachen!

Außerdem ein Euro 5 4,5t. zahlt nur 290 Euro.

Es ist nun mal so, dass das zulässige Gesamtgewicht eine oftmals genutzt Größe bei der Gesetzgebung ist, davon ab ob es nun auch Fahrzeuge gibt die unter 3,5t. sind, aber genauso bzw. größer sind, als Fahrzeuge über 3,5t. Im Großen und ganzen wird es aber so sein, dass, je schwerer das Fahrzeug, desto größer, daher orientiert sich die Gesetzgebung daran.

Und wie schon im Führerschein Thread, JA zwischen einem Fahrzeug mit 3,5 oder 3,6t. besteht kaum ein Unterschied, aber wenn man das so fortführt kommt man nie ans Ende. Irgendwo muss man die Grenze ziehen und die liegt meist bei 3,5t. und 7,5t. (Führerschein, Fahrverbote, Überholverbote etc.)

Ich hab das Thema schon mal angeschnitten:
Zitat:
"In einem ersten Schritt habe der Vorstand des Bayerischen Städtetags im Frühjahr hierzu einen Beschluss gefasst. Danach sollte das Straßenverkehrsgesetz .... "
Wo ist diese Aussage nachprüfbar? Wer hat das in Umlauf gebracht??
Nicht von irgendeinem Käseblatt sondern was amtliches. Auf der Homepage des Bay.Städtetages bin ich nicht weitergekommen.
Weis da irgendwer was näheres oder suchen wir, mit Sonnenbrille auf der Nase, im Kohlenkeller einen Maximalpigmentierten??
Ein Link wäre da schon sehr hilfreich.

Zitat:

Es ist nun mal so, dass das zulässige Gesamtgewicht eine oftmals genutzt Größe bei der Gesetzgebung ist, davon ab ob es nun auch Fahrzeuge gibt die unter 3,5t. sind, aber genauso bzw. größer sind, als Fahrzeuge über 3,5t. Im Großen und ganzen wird es aber so sein, dass, je schwerer das Fahrzeug, desto größer, daher orientiert sich die Gesetzgebung daran.

Damit schießen sich die Behörden im Fall der Wohnmobilfahrer aber ins eigene Bein. Immer häufiger werden Anhänger dran gehangen, da man nicht auflasten will oder kann (der neuen Führerscheinklassen sei Dank).

Von daher würde ein solches Verbot nur zu noch mehr Chaos in den Städten sorgen, denn ein 7,5m Wohnmobil (Alkoven, Standard-4-Personen) wir mit einem Anhänger schnell mal über 11m (!) lang.
Damit blockiert man dann aber min. 3 Parkplätze, denn man kann dann nun mal nicht mehr in Parkbuchten zum Übernachten stehen ohne Abhängen (ich denke hier primär an die Übernachtungsplätze in Städten und Stadtnähe.)

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Ich glaube nicht, daß durch das Verbot in den Wohngebiete mehr Leute mit einem großen Wohnmobil die Innenstadt aufsuchen werden. Dort ist ja sowieso nicht genug Platz und eine Parklücke findet man doch nicht, schon gar nicht mit Hänger dran. Es geht doch vor allem um die Mobile, die nicht auf Reisen sind und in Wohngebieten dauerhaft abgestellt werden.

https://m.augsburger-allgemeine.de/.../...-Dauerparken-id55574601.html

@Oldredneck

Ausser der vermutlichen Quelle - dem Beitrag der Augsburger Allgemeinen - konnte auch ich im Netz absolut nichts "offizielles" dazu finden

Zitat:

@Looser27 schrieb am 4. Oktober 2019 um 08:23:05 Uhr:


(ich denke hier primär an die Übernachtungsplätze in Städten und Stadtnähe.)

Leute, es geht doch nur um reine Wohngebiete, nicht um Innenstädte an sich.

Zitat:

@sam66 schrieb am 4. Oktober 2019 um 09:14:07 Uhr:


Ich glaube nicht, daß durch das Verbot in den Wohngebiete mehr Leute mit einem großen Wohnmobil die Innenstadt aufsuchen werden. Dort ist ja sowieso nicht genug Platz und eine Parklücke findet man doch nicht, schon gar nicht mit Hänger dran. Es geht doch vor allem um die Mobile, die nicht auf Reisen sind und in Wohngebieten dauerhaft abgestellt werden.

Danke, genau so sieht es aus!

Das ist der aktuelle Gesetzestext zu Verbot über 7,5t.

"(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
in Kurgebieten und
in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."

Wahrscheinlich wird da nicht mehr geändert als das 7,5 durch ein 3,5 zu ändern.

Zitat:

@1.4571 schrieb am 30. September 2019 um 13:54:54 Uhr:


Spielt diese Gewichtsklasse wirklich eine Rolle?
Der Gedanke, 3 Wochen im Jahr genutzt, den Rest des Jahres einen Parkplatz zu blockieren, so wie es z.B. In München manchmal zu sein scheint, das trifft doch vorwiegend auf die Alten, Kleinen zu.

Ich kenne bis jetzt niemanden der ein WoMo über 3,5Tonnen hat.

ist auch ziemlich egal da irrelevant.

Was zugelassen ist darf auch im öffentlichen Raum geparkt werden. egal ob 1Tonne, 3,5 oder 7,5Tonner.
Wer sich eine Wohnung kauft mit Wohnzimmerfester zur Straße muss damit rechnen das da geparkt wird.
Wird ja immer bunter in deutschland.

Wohnwägen sind ja auch nicht kleiner eher sogar größer als die WoMos und müssen auch nur alle 14Tage etwas verschoben werden.

Das ist wie mit den blöden und nerfigen Hunde und Katzenhaltern die alles zuscheißen.
Das ist viel schlimmer.
Da sollten mal richtige Strafen her damit es auch lohnt beim spazieren gehen mal jemanden anzuzeigen für die ganzen Tretmienen.

Zitat:

@mz4 schrieb am 5. Oktober 2019 um 09:01:34 Uhr:


Was zugelassen ist, darf auch im öffentlichen Raum geparkt werden, egal ob 1Tonne, 3,5 oder 7,5Tonner.

Nee, zum Glück halt nicht. Am Straßenrand dürfen nur Fahrzeuge bis 3,5 t geparkt werden, größere nur auf gekennzeichneten Flächen und in Industriegebieten.

Zitat:

@4Takt schrieb am 5. Oktober 2019 um 09:33:22 Uhr:


Nee, zum Glück halt nicht. Am Straßenrand dürfen nur Fahrzeuge bis 3,5 t geparkt werden, größere nur auf gekennzeichneten Flächen und in Industriegebieten.

Stimmt bei uns ist es ein Mischgebiet wo viele 7,5T stehen.
Sowohl 6M Sprinterchen wie auch echte 7,5T LKWs

Zitat:

@mz4 schrieb am 5. Oktober 2019 um 09:01:34 Uhr:


Was zugelassen ist darf auch im öffentlichen Raum geparkt werden. egal ob 1Tonne, 3,5 oder 7,5Tonner.

Wohnwägen sind ja auch nicht kleiner eher sogar größer als die WoMos und müssen auch nur alle 14Tage etwas verschoben werden.

Zweimal voll falsch. ich empfehle die Auffrischung der einschlägigen Vorschriften. Kann man googeln. 😉

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 5. Oktober 2019 um 19:15:39 Uhr:



Zitat:

@mz4 schrieb am 5. Oktober 2019 um 09:01:34 Uhr:


Was zugelassen ist darf auch im öffentlichen Raum geparkt werden. egal ob 1Tonne, 3,5 oder 7,5Tonner.

Wohnwägen sind ja auch nicht kleiner eher sogar größer als die WoMos und müssen auch nur alle 14Tage etwas verschoben werden.

Zweimal voll falsch. ich empfehle die Auffrischung der einschlägigen Vorschriften. Kann man googeln. 😉

Wieso?
Hänger müssen nur alle 14 Tage bewegt werden und bis 3,5t darf man parken wo man will.

Hänger müssen nach spätestens 14 Tagen gemäß ihrer Bestimmung benutzt werden!

Zitat:

Was zugelassen ist darf auch im öffentlichen Raum geparkt werden. egal ob 1Tonne, 3,5 oder 7,5Tonner.

Und da ist der 7,5 Tonner zuviel.

Viel Spaß beim beweisen ob er benutzt wurde 😉

7,5t wurde schon korrigiert..

Zitat:

@mz4 schrieb am 5. Oktober 2019 um 19:27:18 Uhr:


Viel Spaß beim beweisen ob er benutzt wurde 😉

Das macht dann das Ordnungsamt, die sind darauf trainiert! 😉

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