Wohnmobil Umriss mit reflektierendem Klebeband versehen?

Hallo,

wir bekommen in Kürze ein neues Wohnmobil
zGGW 5,5to - Aufbau 2,26m breit und 3,40m hoch sowie 4,5m lang + Alkoven auf Sprinter-Basis

1. Gerne würde ich den "Kastenumriß" von hinten (also waagerecht oben und unten und senkrecht rechts und links) mit einem guten relektierendem Klebeband deutlich machen und so das Fahrzeug deutlicher erkennbar machen. Man sieht das ja schon manchmal bei großen LKW-Aufliegern.

2. Ich könnte mir das zusätzlich auch rechts und links auf den großen Seitenwänden vorstellen (also auch waagerecht oben und unten und senkrecht vorne und hinten) vorstellen.

Könnte es dabei Probleme mit irgendeinem Paragraphen der StVO geben oder ist das "regelungsfrei"? Ist es dabei wichtig oder "egal" ob "weiß", "gelb" oder "rot" reflektierend?

Ich denke, dass das Fahrzeug damit viel besser erkennbar ist, vor allem in der Dämmerung und schlechter Sicht. Oder?

Vielen Dank für Eure Meinung und Tips. :-)

75 Antworten

Es könnte durchaus sein , dass die Idee mit den Streifen EU Recht ist und nur in nationales Recht übernommen wurde. LKW Aufbauten sind ja in der ganzen EU selbst in Russland beklebt.
Vielleicht ist man ja von der Größenordnung beim Gewicht und deren Pflicht zum bekleben nur von Lkw ausgegangen, weil die nur 80 kmh fahren dürfen? Wohnwagen und ihre Geschwindigkeitsbegrenzung hatte man nicht vor Augen. Wohnmobile dürfen in der Regel schneller fahren.
Meine Sichtbarkeit ist für mich auf jeden Fall ein gutes Gefühl.
Ich habe da noch ein Phänomen. Seitdem ich LED Rücklichter am Wohnwagen habe, werde ich beim blinken öfter zum überholen rausgelassen.

"...wer ein großes Fahrzeug übersieht, bei dem stimmt was Anderes nicht..."

In stockdunkler Nacht ist es ziemlich egal, ob da ein großes oder ein kleines Fahrzeug mit funzligen Rücklichtern fährt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Februar 2022 um 14:40:43 Uhr:


"...wer ein großes Fahrzeug übersieht, bei dem stimmt was Anderes nicht..."

In stockdunkler Nacht ist es ziemlich egal, ob da ein großes oder ein kleines Fahrzeug mit funzligen Rücklichtern fährt.

Wenn du nur in der Stadt fährst, glaube ich deine Aussage sogar .
Ansonsten könnte deine Haltung arrogant rüber kommen. Fehler machen nur die Anderen.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 5. Februar 2022 um 14:58:29 Uhr:


Wenn du nur in der Stadt fährst, glaube ich deine Aussage sogar .
Ansonsten könnte deine Haltung arrogant rüber kommen. Fehler machen nur die Anderen.

Also bitte, wenn man ein bis zu 4 m hohes und 2,5 m breites normal beleuchtetes Fahrzeug nicht sieht, sollte man wirklich zum Augenarzt gehen.

Wenn ich Rücklichter sehe, ist es übrigens egal wie hoch, lang und breit ein Fahrzeug vor mir ist, auch ein Gogo darf ich nicht übersehen, nichtmal ein Moped mit Funzel hinten dran

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Nun, mein Wohnmobil ist nur 2,58 hoch und gerade einmal 2,20 m breit. Und du musst es nicht nur im Dunklen sehen, sondern auch aus einige Entfernung als langsames Fahrzeug erkennen. Und dass du es nicht übersehen d a r f s t, ist klar, geht aber an der Realität bei einigen Autofahrern vorbei.

Ich verstehe sowieso nicht, warum bei den Dingern an der Beleuchtung so gespart wird. Am Preis kann es nicht liegen, hab beide Rücklichter schon erneuern müssen und jeweils etwas über 160,- € dafür gezahlt - für billigste normale 5 bzw. 21 W Birnchen. Vorne gab es 2016 noch H7. Mein Audi von 1996 hatte bereits Xenon, war beim Womo nicht einmal in der Aufpreisliste zu finden.

@PeterBH schon mal ein landwirtschaftliches Fahrzeug in der Nacht gesehen? Die fahren meist mit 25 bis 40, die Anhänger sind oft sehr schlecht beleuchtet und es hängt vielleicht noch Heu, oder Stroh über die Lampen, auch die darf man nicht übersehen. Da verklebt Keiner seine Hänger mit irgendwelchen Leuchtstreifen.

Überhaupt finde ich die Sichtverhältnisse am Morgen, oder Abend bei tiefstehender Sonne weitaus schlimmer als in der Nacht. Nachts sieht man sogar eine glühende Zigarette schon von Weitem.

Wer bei schlechter Sicht auffähert war devinitiv zu schnell unterwegs
oder am Steuer anderweitig beschäftigt

Steht alles in Paragraph 1

Ja der typische Auffahrer Heute ist der Handydaddler, da hilft selbst Flutlicht nicht

Fassen wir zusammen. Es ist nicht zuläßig und sieht bescheuert aus. So what?

Gruß

Landwirtschaftliches Fahrzeug bei Nacht? Ist hier - auf dem flachen Land - gar nicht so selten. Allerdings fahren die extrem selten (nur ab und zu bei einer Demo) mit den Dingern auf der Autobahn. Und dort gibt es genügend, die für die Sichtverhältnisse ihres Fahrlichts deutlich zu schnell fahren.

Auf der Autobahn wird damit kaum einer fahren das ist auch nicht Thema, da wird auch kein Moped, Mofa, oder Radler unterwegs sein.

Wenn jedoch auf der Autobahn egal ob Tag, oder Nacht Jemand einen LKW, oder ein WW Gespann übersieht, dann weiß ich auch nicht was mit dem los ist, ich tippe auf Handy und da nutzt die tollste Beleuchtung nichts.

Der Paragraph 53 StVZO ist hierbei relevant.

Zusätzlich zu berücksichtigen: Wohnmobile sind Sonderfahrzeuge, weder PKW noch LKW. Auch ein Wohnmobil auf T5 oder Transit Basis ist ein Sonderfahrzeug.

D.h. ab 6m Länge sind Reflektorstreifen gem. StVZO Rechtskonform. Bei Anhängern schwerer 750kg ebenfalls.

Wie die Handhabung im Alltag aussieht ist ein anderes Thema.

Es sind keine "Sonderfahrzeuge" sondern "sonstige" Fahrzeuge.

Welche lichttechnischen Einrichtungen erlaubt und vorgeschrieben sind findet man in diesem Dokument.

Manche Ding gelten erst ab einem gewissen Baujahr vorgeschrieben oder freiwillig.

Warum verlinkst du hier ein bald 20 Jahre altes Dokument? Wer es wkrklich genauer wissen möchte, sucht nach der aktuellen Fassung der UN-ECE R48, das ist ein guter Ausgangspunkt

Zitat:

@manniCar07 schrieb am 7. September 2022 um 08:15:44 Uhr:


Der Paragraph 53 StVZO ist hierbei relevant.

Zusätzlich zu berücksichtigen: Wohnmobile sind Sonderfahrzeuge, weder PKW noch LKW. Auch ein Wohnmobil auf T5 oder Transit Basis ist ein Sonderfahrzeug.

So einfach ist das nicht mehr.

Bei Fahrzeugen mit nationaler Genehmigung passt das, da steht in den Papieren was von So-KFZ Wohnmobil. Bei Fahrzeugen mit EG-Genehmigung ist die Fahrzeugklasse M1-SA für Wohnmobil. M1 ist übrigens nicht per se auf 3,5t beschränkt.

Beleuchtung nach StVZO gibt es heute so gut wie nirgends mehr. Das ist die schon genannte ECE-R48 überwiegend Stand der Dinge. Und wie ECE schon andeutet, das sind keine deutschen Vorschriften.

Da kommt dann leider so etwas raus dass ein Wohnmobil mit Einstufung So-Kfz WoMo die Konturmarkierung haben darf, ein baugleiches mit EG-Genehmigung und damit Klasse M1-SA dagegen nicht.

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