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Wohnkabine auf PKW - Tüv möglich?

Themenstarteram 14. Dezember 2021 um 10:39

Hallo,

bei Pickups sieht man es öfters: Einen Kofferaufbau auf er Ladefläche als Wohnkabine. Teilweise müssen diese nicht einmal eingetragen werden da der Koffer in einigen Fällen rechtlich einfach als Ladung angesehen wird.

Wäre dies auch bei einem Kombi möglich?

Ich stelle es mir so vor: Auf die AHK kommt ein (großer) Fahrradträger. Darauf wird der hintere Teil des Kofferaufbaus befestigt, der vordere Teil wird einfach auf den Dachträgern verspannt. (Im hinteren Teil hat man also Stehhöhe, im vorderen Teil über dem Dach hat man nur eine Liegefläche).

Praktisch gesehen keine große Sache - natürlich soll alles aus Alu gefertigt werden damit die zulässigen Dach- und Stützlasten der AHK nicht überschritten werden.

Aber hätte man Chancen den Aufbau eintragen zu lassen?

Würde so ein Aufbau evtl. als Beladung durchgehen wenn nichts verschraubt sondern alles mit Spanngurten befestigt ist, so dass keine Eintragung nötig ist?

Gruß

Stefan

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27 Antworten

sowas in der Art?

https://klappcaravanforum.de/viewtopic.php?t=1398&start=315

aber ich glaube mit Spanngurten wird das nix, da braucht es feste Verbindungen

Zitat:

@dummefrage schrieb am 14. Dezember 2021 um 11:39:51 Uhr:

...Aber hätte man Chancen den Aufbau eintragen zu lassen?....

Ich würde mit einer groben Skizze mal direkt beim TÜV anfragen. ggf. werden da schon Rückfragen kommen. Massive Umbauten haben ja die größte Chance auf eine Eintragung wenn man den Prüfer von Anfang im Boot hat.

Die Dachlast während der Fahrt beträgt bei den meisten Fahrzeugen 50 - 75kg. Bei der Stützlast sieht es kaum besser aus.

Was die Platzverhältnisse angeht, wird man nicht besser als mit einer Dackelgarage dastehen.

Es gäbe noch Dachzelte, das liegt aber auf ähnlichem Niveau. Das hat schon seinen Grund warum das normalerweise mit Pickups gemacht wird.

Ohne jetzt auf alle baulichen Vorschriften einzugehen, der Aufbau muss fest verbaut sein , genauso wie alle Einbauten (Kochstelle, Schränke, Bett, Sitz usw.) außer Tisch.

 

Sonst bleibt die ursprüngliche Fz. Art und Klasse erhalten.

 

Mit anderen Worten, bei einem normalen Kombi wird das nichts, weil o.g. Kriterien nicht erfüllt werden können.

Themenstarteram 14. Dezember 2021 um 13:00

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Dezember 2021 um 12:41:36 Uhr:

Ohne jetzt auf alle baulichen Vorschriften einzugehen, der Aufbau muss fest verbaut sein , genauso wie alle Einbauten (Kochstelle, Schränke, Bett, Sitz usw.) außer Tisch.

Sonst bleibt die ursprüngliche Fz. Art und Klasse erhalten.

Mit anderen Worten, bei einem normalen Kombi wird das nichts, weil o.g. Kriterien nicht erfüllt werden können.

Es soll ja gar kein Sonderkfz-Wohnmobil werden, da würden sich (je nach Fahrzeug) die Kosten für die Steuer bzw. Versicherung ggf. nur erhöhen.

Anfang der 1990er Jahre gab es mal etwas in der Richtung, ich hab den Namen des Herstellers vergessen. Es ging um eine Art Wohnauflieger, der fest mit dem Auto verbunden war und sich an Dach und Heckpartie anschmiegte. Der so angefügte Aufbau hatte aber eine eigene Achse kurz hinter der serienmäßigen Hinterachse des Fahrzeugs. Gab es unter anderem für den KAdett E und... nun ja, Geschmackssache :-)

wenn die Kabine fest montiert ist, muss sie eingetragen werden. Wenn sie abnehmbar gestaltet wird, zählt es als Ladung und muss nicht eingetragen werden, so lange die Vorgaben für Ladung (Überstand, Lasten) eingehalten werden. Als integrierte Lösung hat es so etwas zum Beispiel von der Firma Bischofberger für den Audi 100 und andere Modelle gegeben. Abnehmbar gestaltet ist der Rucky von Gefaco.

https://www.google.com/search?...

https://www.google.com/search?...

Zitat:

@dummefrage schrieb am 14. Dezember 2021 um 14:00:04 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Dezember 2021 um 12:41:36 Uhr:

Ohne jetzt auf alle baulichen Vorschriften einzugehen, der Aufbau muss fest verbaut sein , genauso wie alle Einbauten (Kochstelle, Schränke, Bett, Sitz usw.) außer Tisch.

Sonst bleibt die ursprüngliche Fz. Art und Klasse erhalten.

Mit anderen Worten, bei einem normalen Kombi wird das nichts, weil o.g. Kriterien nicht erfüllt werden können.

Es soll ja gar kein Sonderkfz-Wohnmobil werden, da würden sich (je nach Fahrzeug) die Kosten für die Steuer bzw. Versicherung ggf. nur erhöhen.

Naja, dann schreib es konkreter:

Deine Frage war:

Zitat:

Wohnkabine auf PKW - Tüv möglich?

UND

Zitat:

Aber hätte man Chancen den Aufbau eintragen zu lassen?

Eine feste Montage von solchen Aufbauten zur Änderungsbegutachtung vorzustellen ist im Grunde nicht möglich.

Dann müssten alle technischen Anforderungen an den PKW erfüllt werden. Je nach Vorschriften-Stand wird das dann eine unlösbare Aufgabe.

Da du, @TE keine Angaben zum Fahrzeug gemacht hast (Kombi? Ja was?), EG-Betriebserlaubnis? ABE-Fahrzeug? kann man hier schlecht darauf eingehen.

Und! Wie will man auf Stehhöhe in einem Kombi kommen??

Willst du jetzt einen PickUp nehmen (LKW off. Kasten), oder wie?

Selbst ein Dachträger oder Reling ist eine Ladung. Du musst da nichts eintragen, wenn alles abnehmbar ist. Selbst Spanngurte mit Kennung wären in Ordnung. Hast du vielleicht schon bei LKW gesehen die sich einen Container zum Wohnmobil umgebaut haben. Diese Container werden oftmals auch nur mit Spanngurten gesichert und gelten als Ladung. Wenn du das Gewichtsprobleme im Griff hast , spricht in der Regel nichts dagegen. Natürlich wirst du ein Hingucker sein, auch für die Polizei und die willst dann genauer sehen was du da wie gesichert hast.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Dezember 2021 um 15:45:37 Uhr:

Eine feste Montage von solchen Aufbauten zur Änderungsbegutachtung vorzustellen ist im Grunde nicht möglich.

dann hätten aber alle Wohnmobilselbstausbauer und Leerkabinenbauer schlechte Karten. Ein solcher Selbstbau ist sehr wohl möglich, es gilt aber dann, die Vorschriften selber zu recherchieren (z.B. aus welchem Material die Kabine gefertigt wird) und im Vorfeld mit einem Prüfingenieur abzustimmen. Einschlägige Foren helfen weiter.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2021 um 17:37:27 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Dezember 2021 um 15:45:37 Uhr:

Eine feste Montage von solchen Aufbauten zur Änderungsbegutachtung vorzustellen ist im Grunde nicht möglich.

dann hätten aber alle Wohnmobilselbstausbauer und Leerkabinenbauer schlechte Karten. Ein solcher Selbstbau ist sehr wohl möglich, es gilt aber dann, die Vorschriften selber zu recherchieren (z.B. aus welchem Material die Kabine gefertigt wird) und im Vorfeld mit einem Prüfingenieur abzustimmen. Einschlägige Foren helfen weiter.

Zum Teil gebe ich dir recht. Eine Wohnkabine selber zu bauen ist kein Hexenwerk und muss auch nicht irgendwie technisch zugelassen werden. Also braucht es auch kein Ingenieur oder sonst etwas. Wichtig ist immer, dass du keine Ladung verlierst ....sprich das Ding nicht auseinander fliegt und die Teile auf der Straße oder in Windschutzscheiben landen. Du kannst jede selbst gezimmerte Kiste transportieren. Die Ladesicherung ist dabei das A und O.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Dez. 2021 um 17:37:27 Uhr:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Dezember 2021 um 15:45:37 Uhr:

Eine feste Montage von solchen Aufbauten zur Änderungsbegutachtung vorzustellen ist im Grunde nicht möglich.

 

dann hätten aber alle Wohnmobilselbstausbauer und Leerkabinenbauer schlechte Karten. Ein solcher Selbstbau ist sehr wohl möglich, es gilt aber dann, die Vorschriften selber zu recherchieren (z.B. aus welchem Material die Kabine gefertigt wird) und im Vorfeld mit einem Prüfingenieur abzustimmen. Einschlägige Foren helfen weiter.

Zitiere bitte richtig, denn das hatte ich im 2. Satz geschrieben.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Dez. 2021 um 15:45:37 Uhr:

Dann müssten alle technischen Anforderungen an den PKW erfüllt werden. Je nach Vorschriften-Stand wird das dann eine unlösbare Aufgabe.

Der Schritt vom "Agrarhaken" am Pkw als Stützlager für ein besseres 75kg-Dachzelt-Derivat, zum anzuhängenden Wohnwagen, ist eigentlich nicht so schwierig. Bietet auch mehr Platz.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Dez. 2021 um 17:37:27 Uhr:

dann hätten aber alle Wohnmobilselbstausbauer und Leerkabinenbauer schlechte Karten. Ein solcher Selbstbau ist sehr wohl möglich, es gilt aber dann, die Vorschriften selber zu recherchieren (z.B. aus welchem Material die Kabine gefertigt wird) und im Vorfeld mit einem Prüfingenieur abzustimmen. Einschlägige Foren helfen weiter.

ich glaube du hast meine Aussage nicht verstanden.

Es soll kein Wohnmobil werden.

Sondern ein PKW gestalterisch so umgebaut werden, dass es trotzdem ein PKW bleibt.

Und das ist schier unmöglich.

 

Beim Womo sind die Vorschriften viel einfacher, da es eben unter einem anderen Verwendungszweck fällt.

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