Woher weiß die Kommune welches Schild wo steht / Strafzettelverweigerung
Grüß Gott!
Neulich soll ich angeblich falsch geparkt haben, Strafe 15 EUR. Leider kann ich das Knöllchen nicht nachvollziehen, im wahrsten Sinne des Wortes. Woher weiß eine Stadt/Kommune wo bei denen welches Straßenschild platziert ist, alsdass man dem Autofahrer eine Strafe aussprechen kann.
Man könnte zwar sagen, dass die Person vom Ordnungsamt (mit angeblichem Zeugen) welches das Knöllchen gegeben hat durchaus vor Ort die Verkehrsregelungen in Augenschein nehmen und richtig deuten konnte, bei meiner Korrespondenz mit der Stadt bezüglich des angedrohten Bußgeldverfahrens, konnte mir jedoch kein Nachweis erbracht werden, welche Straßenbeschilderung an der streitbefangenen Straße ist, sodass zwar deren Ansicht über den Verstoß zwar gut behauptet, aber schlecht belegt ist. Nach dem Motto, kann ja jeder sagen!
Woher weiß die Kommune welches Schild wo steht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@flashrigo schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:54:34 Uhr:
@Ringefahrer123Nehme dir einen Anwalt. Der wird sich deiner annehmen und eventuell entsprechend Akteneinscht beantragen.
Früher mal (ja, ich bin schon etwas älter) hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.
Der TE schreibt nichts über den wahren Sachverhalt, er gibt nur an, ER hat das eingeschränkte Halteverbot-Schild nicht gesehen. Die Frage, ob da ein diesbezügliches Schild steht, hat er nicht beantwortet, im Gegenteil, es ist für ihn ohne Belang.
ICH wäre nach Erhalt des Strafzettels nochmal dort hin gefahren und hätte mir die Gegebenheiten genauer angesehen. Sollte ich dabei feststellen, dass da wirklich ein Schild steht, das ich damals nicht gesehen hatte, würde ich mir empfehlen, doch in Zukunft aufmerksamer durch die Welt zu laufen/fahren und sofort das Ticket bezahlen.
Heutzutage schreit man aber gleich nach einem Anwalt, der dann irgendwie versuchen soll, die gerechtfertige "Strafe" abzuwenden.
Gut, dass ich nicht mehr so lange habe 😉, denn mit dieser Art zu denken komme ich absolut nicht klar.
Und Menschen, die so ticken, kommen bei mir auf die Ignorliste.
Wie gesagt:
Früher mal hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.
Aber dieses Verhalten wird (leider) heute nicht mehr vorgelebt - von niemandem.
56 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 24. Okt. 2020 um 19:18:25 Uhr:
Dann zahlst du dem Anwalt sein Honorar (zumindest die SB der RV) und dem Amt zahlst du fleissig das Bußgeld und die Auslagen.
Ich würde mich bei der RSV vorher schlau machen, ob die bei Parkverstößen überhaupt zahlen. I.d.R. ist das in den Bedingungen ausgeschlossen.
Also ich habe auch schon einen Ortstermin mit dem "hohen Gericht" an der Stelle gehabt, an der die Gemeinde behauptete, dass Schilder stehen würden. Dazu hatte sie bei Gericht, das wegen meines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid tätig wurde, einen Katasterauszug mit einer Beschilderung vorgelegt.
Wenn die Beschilderung so gewesen wäre, hätte ich verbotswidrig geparkt. Die tatsächliche Beschilderung wich jedoch ab. Davon überzeugte sich der Richter dann bei einem Ortstermin und sprach mich frei.
Die Gemeinde musste dann meine notwendigen Auslagen zahlen, die sich auf knapp 1.000 Euro beliefen. (Mein Wohnort war 350 km entfernt und ich hatte einen befreundeten Anwalt engagiert, der weitere 300 km entfernt wohnte. Für zwei Termine, Hauptverhandlung und Ortstermin, sind einige km Fahrtkosten entstanden. Wir hatten zwei nette Tage in der schönen Stadt auf deren Kosten :-)
Ob die Gemeinde ein Kataster hat oder nicht ist im Zweifel völlig wurscht. Denn ein Richter kann sich bei Bedarf auch vor Ort über die Situation informieren. Die Gemeinde müsste beweisen, wie der Zustand am Tattag war. Es stehen die üblichen Beweismittel zur Verfügung. Richter können dann in freier Beweiswürdigung entscheiden, wie sie die Sache sehen. Wenn kein Verbotschild dort steht und ich mich genau darauf berufe spricht einiges dafür, dass es auch am Tattag so war, gleichgültig, was im Kataster verzeichnet ist.
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Zitat:
@NOMON schrieb am 25. Oktober 2020 um 13:06:18 Uhr:
Wenn kein Verbotschild dort steht ...
Die Antwort, ob dort ein Schild stand/steht, bleibt der TE bisher schuldig.
Das ist für ihn uninteressant, sagt er. Für ihn sind die "Tatumstände" nicht wichtig, sondern nur, was man draus machen kann. Wie man sieht ne Menge. Aus 15 Euro werden 250 (wenn er verliert) oder noch mehr, wenn er gewinnt. Vielleicht schreibt er uns das dann hier rein, wie es ausging.
Mich würde das schon interessieren... 😉 .
Auch, ob er dort das Schild damals nur übersehen hat oder ob da wirklich keins steht.
Werden wir wohl nie erfahren - eigentlich schade...
Etwas spät zum Thema Verkehrszeichenkataster aber jede Verkehrsbehörde führt natürlich ein solches Register mit allen Verkehrszeichen. Jedes Verkehrszeichen ist auch in Form einer verkehrsbehördlichen Anordnung (Verwaltungsakt) entsprechend anzuordnen. Dies erfolgt entweder in Schriftform oder ergänzend mit einem Verkehrszeichenplan.
Wir hinken bei uns in der Verkehrsbehörde technisch noch etwas hinterher. Von daher gibt es für jede Straße eine klassische Papier-Straßenakte in der neben allen verkehrsbehördlichen Anordnungen auch Fotos der Schilder an der Örtlichkeit sowie alle Schriftwechsel zu den Hintergründen der Beschilderungen geführt werden. Das ganze soll aber auch bald digitalisiert werden und mit einer Stadtkarte verknüpft werden.
Die Politessen sind bei uns auch angewiesen die Beschilderung vor Ort zu überprüfen bevor sie verwarnen. Daneben erhalten Sie alle temporären Anordnungen für Beschilderungen (für Baustellen, Umzüge etc.) zur Kenntnisnahme.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 26. Oktober 2020 um 12:27:32 Uhr:
Das ganze soll aber auch bald digitalisiert werden und mit einer Stadtkarte verknüpft werden..
Was???? schon???? Jetzt mal keine wilde Hektik!!!!
Ist halt nicht einfach moderne Technik (oder überhaupt Technik) einzuführen bei der "Das war schon immer so" Fraktion. Technik kostet Geld und sobald etwas Geld kostet heißt es gleich solche Spielereien braucht man nicht. Es ging ja bisher auch ohne.
Verwaltung im Jahr 2020 🙄
Ich hätte jetzt erwartet das der Kontrolleur Fotos vom Schild und meinem Fahrzeug o.ä. anfertigt um das Vergehen sicher zu beweisen. Denn wenn das Schild in der Realität verschwunden ist und man mir ein Ticket verpasst nur weil in irgendeinem Aktenordner an der Stelle aber eines vermerkt ist würde ich es mit der Unschuldsvermutung versuchen.
Wenn das Ordnungsamt bei uns solche Verstöße aufnimmt, werden immer mehrere Fotos gemacht. Nicht nur vom Fahrzeug selbst, sondern auch von den örtlichen Gegebenheiten.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 27. Oktober 2020 um 08:20:25 Uhr:
Ich hätte jetzt erwartet das der Kontrolleur Fotos vom Schild und meinem Fahrzeug o.ä. anfertigt um das Vergehen sicher zu beweisen.
Bei dem Zonen-Schild kann das Schild auch 3Straßen weiter stehen. Und theoritsich müsste man alle Schilder der Zugangswege dazuheften. Da kann man kein Foto vom Schild neben dem Auto anfertigen.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 26. Oktober 2020 um 12:27:32 Uhr:
Wir hinken bei uns in der Verkehrsbehörde technisch noch etwas hinterher. Von daher gibt es für jede Straße eine klassische Papier-Straßenakte in der neben allen verkehrsbehördlichen Anordnungen auch Fotos der Schilder an der Örtlichkeit sowie alle Schriftwechsel zu den Hintergründen der Beschilderungen geführt werden. Das ganze soll aber auch bald digitalisiert werden und mit einer Stadtkarte verknüpft werden.
Von jemanden, der bei uns leitend für die Straßen im Amt zuständig ist, weiß ich dass hier schon alles digital läuft und die Kommune eine Art eigenes Street-View hat, womit sie virtuell vom Schreibtisch sich die Gegebenheiten vor Ort anschauen können. Spart viele Ortstermine. Wobei ich auch erstaunt bin, wie derjenige auch aus dem Kopf die Straßen kennt und teils zu einzelnen Verkehrshindernissen und Bäumen in irgendeiner Nebenstraße im Vorort beim Feierabendbier Auskunft geben kann. Und das bei einer 500.000Einwohnerstadt mit entsprechend umfangreichen Straßennetz.
Eine Street-View Funktion haben wir bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Stadtgebiet. Die Straßen werden regelmäßig in beide Richtungen vom Kamerafahrzeugen befahren. Die Abstimmung mit den höheren Behörden erfolgt dann oft telefonisch. Die stadteigenen Straßen sind nicht erfasst, auch hier bedingt durch Kostengründe.
Die Ortskenntnisse kommen im laufe der Jahre auch wirklich automatisch. Ich fahre auch nur noch selten los für einen Ortstermin.