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Woher weiß die Kommune welches Schild wo steht / Strafzettelverweigerung

Themenstarteram 23. Oktober 2020 um 14:32

Grüß Gott!

Neulich soll ich angeblich falsch geparkt haben, Strafe 15 EUR. Leider kann ich das Knöllchen nicht nachvollziehen, im wahrsten Sinne des Wortes. Woher weiß eine Stadt/Kommune wo bei denen welches Straßenschild platziert ist, alsdass man dem Autofahrer eine Strafe aussprechen kann.

Man könnte zwar sagen, dass die Person vom Ordnungsamt (mit angeblichem Zeugen) welches das Knöllchen gegeben hat durchaus vor Ort die Verkehrsregelungen in Augenschein nehmen und richtig deuten konnte, bei meiner Korrespondenz mit der Stadt bezüglich des angedrohten Bußgeldverfahrens, konnte mir jedoch kein Nachweis erbracht werden, welche Straßenbeschilderung an der streitbefangenen Straße ist, sodass zwar deren Ansicht über den Verstoß zwar gut behauptet, aber schlecht belegt ist. Nach dem Motto, kann ja jeder sagen!

Woher weiß die Kommune welches Schild wo steht?

RIP_Cash
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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@flashrigo schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:54:34 Uhr:

@Ringefahrer123

Nehme dir einen Anwalt. Der wird sich deiner annehmen und eventuell entsprechend Akteneinscht beantragen.

Früher mal (ja, ich bin schon etwas älter) hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.

Der TE schreibt nichts über den wahren Sachverhalt, er gibt nur an, ER hat das eingeschränkte Halteverbot-Schild nicht gesehen. Die Frage, ob da ein diesbezügliches Schild steht, hat er nicht beantwortet, im Gegenteil, es ist für ihn ohne Belang.

ICH wäre nach Erhalt des Strafzettels nochmal dort hin gefahren und hätte mir die Gegebenheiten genauer angesehen. Sollte ich dabei feststellen, dass da wirklich ein Schild steht, das ich damals nicht gesehen hatte, würde ich mir empfehlen, doch in Zukunft aufmerksamer durch die Welt zu laufen/fahren und sofort das Ticket bezahlen.

Heutzutage schreit man aber gleich nach einem Anwalt, der dann irgendwie versuchen soll, die gerechtfertige "Strafe" abzuwenden.

Gut, dass ich nicht mehr so lange habe ;), denn mit dieser Art zu denken komme ich absolut nicht klar.

Und Menschen, die so ticken, kommen bei mir auf die Ignorliste.

Wie gesagt:

Früher mal hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.

Aber dieses Verhalten wird (leider) heute nicht mehr vorgelebt - von niemandem.

 

 

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Zitat:

@RingeFahrer123 schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:06:33 Uhr:

...fraglich ist woher Kommunalbeamte wissen wollen, wo bei denen in der Gegend welche Schilder stehen, ..

Es gibt in JEDER Stadt/Gemeinde Unterlagen über JEDES Verkehrsschild. Und diese werden immer aktuell gehalten und an sich ändernde Gegenheiten angepasst. Sowohl die Schilder als auch die Unterlagen.

Das weiß ich, weil ich bei uns hier mal nachgefragt habe, warum in derselben Straße vor der Bäckerei ein Schild "parken mit Parkscheibe 30 Minuten erlaubt" steht und vor der 200 Meter entfernten Metzgerei steht dasselbe Schild und darunter noch zusätzlich die Einschränkung "8 - 18 Uhr."

Soll heißen: Vor der Bäckerei ist nachts durchgehend parken verboten, vor der Metzgerei ist es erlaubt.

Es wurde nachgesehen und mir erklärt - was hier aber zu weit führen würde.

Mein gut gemeinter Rat an Dich: Bezahl die 15 Euro innerhalb der Frist, alles andere wird viel teurer für Dich und kostet Zeit, Nerven und Geld. Deine Zeit, Nerven und Geld!

Die Gemeinde hat Dein Einspruch auch schon viel Zeit und Geld gekostet - Nerven verschlissen werden dort keine, die schreiben dir auch gerne noch weitere Briefe - die aber dann auch von dir "bezahlt" werden - das nennt sich dann Bußgeldbescheid plus Gebührenpauschale...

Bei 15 Euro bleibt es dann nicht, das weißt du, hoffe ich.?!

@RingeFahrer123

Ok, ich verstehe das jetzt so das die sich nicht dazu Äußern wo wer wie was an Daten gespeichert ist und wer wo wie Zugriff hat. Brauchen sie wohl auch nicht, eventuell im Streitfall ein Anwalt.

Das Daten bestehen davon kann man ausgehen.

Ich hatte angenommen, so verstand ich deine Anfangsfragestellung:

Du bekommst ein Ticket und niemand weiß von behördlicher Seite warum und könnte das nicht nachweisen.

Können sie ja, sieht man ja an der ellenlangen Erklärung die man dir zugesendet hat.

Themenstarteram 23. Oktober 2020 um 16:31

Zitat:

@flashrigo schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:27:09 Uhr:

Ok, ich verstehe das jetzt so das die sich nicht dazu Äußern wo wer wie was an Daten gespeichert ist und wer wo wie zugriff hat.

Das Daten bestehen davon kann man ausgehen.

Ich hatte angenommen, so verstand ich deine Anfangsfragestellung:

Du bekommst ein Ticket und niemand weiß von Behördlicher Seite warum und könnte das nicht nachweisen.

Können sie ja, sieht man ja an der ellenlangen Erklärung die man dir zugesendet hat.

Genau, jedoch will ich das nicht einfach nur so "glauben" was man in die briefliche Korrespondenz reinschreibt, sondern es muss auch überprüfbar nachgewiesen und anschließend auch bewiesen werden (mit konkreten Daten sowie deren Herkunft).

Aufgestellte Behauptungen ohne Belege (für die Gegenseite - also mich) sind nicht verwertbar, weil nicht überprüfbar. Ansonsten erfolgt eine "Verurteilung" durch Verwarngeld oder Bußgeld ohne Beweise die dem "Angeklagten" vorgeworfen wird.

Du machst aus 15,- € am Ende ca. 100,- €. Wäre mett, wenn du vom Ausgang berichten würdest.

Zitat:

@RingeFahrer123 schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:23:26 Uhr:

....sodass es auf ein Bußgeldverfahren hinausläuft.

Du hast zu viel Zeit oder zu viel Geld. Oder beides!

Oder bist ein notoischer Querulant, kann ich nicht beurteilen.

ICH lebe anders, siehe meine Signatur ;) - das ist entspannter ...

Zitat:

"(mit konkreten Daten sowie deren Herkunft)"

Das ist doch egal, wo da wer was dazu aufgeschrieben hat.

Und wer dazu Zugangsberechtigung hat.

Wichtig ist doch nur, dass die Schilder, die da stehen, von DIR zu beachten sind.

Dass die da stehen ist leicht durch Fotos zu beweisen, da ist dann auch Dein Auto mit drauf.

Das reicht, um einen Bußgeldbescheid rechtskräftig zu erstellen.

Auf welchem Papier oder PC die ihre Datenbank führen geht dich da einen absolut feuchten Dreck an. Und Einsicht verlangen kannst du auch nicht. Wenn da jeder kommen würde, könnten die ihren Betrieb einstellen.

Themenstarteram 23. Oktober 2020 um 16:48

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:36:59 Uhr:

Du machst aus 15,- € am Ende ca. 100,- €. Wäre mett, wenn du vom Ausgang berichten würdest.

Die Kosten des Vorverfahrens werden regelmäßig erstattet. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass ich Recht hatte, wird die Behörde meine sämtlichen Auslagen bezahlen müssen.

Zitat:

@RingeFahrer123 schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:48:58 Uhr:

 

Die Kosten des Vorverfahrens werden regelmäßig erstattet.

Ach, du machst das öfter und hast schon viel Erfahrung gesammelt? ;)

War dir langweilig und du hast absichtlich da geparkt in der Hoffnung, was gegen diese Langeweile zu tun zu bekommen? ;) ;)

Deinen Optimismus in allen Ehren. Aber Du bist nicht im einfachen Verwaltungsverfahren, sondern im OWiG und in der StPO. Da ticken die Uhren anders.

@Ringefahrer123

Nehme dir einen Anwalt. Der wird sich deiner annehmen und eventuell entsprechend Akteneinscht beantragen.

Zitat:

@flashrigo schrieb am 23. Oktober 2020 um 18:54:34 Uhr:

@Ringefahrer123

Nehme dir einen Anwalt. Der wird sich deiner annehmen und eventuell entsprechend Akteneinscht beantragen.

Früher mal (ja, ich bin schon etwas älter) hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.

Der TE schreibt nichts über den wahren Sachverhalt, er gibt nur an, ER hat das eingeschränkte Halteverbot-Schild nicht gesehen. Die Frage, ob da ein diesbezügliches Schild steht, hat er nicht beantwortet, im Gegenteil, es ist für ihn ohne Belang.

ICH wäre nach Erhalt des Strafzettels nochmal dort hin gefahren und hätte mir die Gegebenheiten genauer angesehen. Sollte ich dabei feststellen, dass da wirklich ein Schild steht, das ich damals nicht gesehen hatte, würde ich mir empfehlen, doch in Zukunft aufmerksamer durch die Welt zu laufen/fahren und sofort das Ticket bezahlen.

Heutzutage schreit man aber gleich nach einem Anwalt, der dann irgendwie versuchen soll, die gerechtfertige "Strafe" abzuwenden.

Gut, dass ich nicht mehr so lange habe ;), denn mit dieser Art zu denken komme ich absolut nicht klar.

Und Menschen, die so ticken, kommen bei mir auf die Ignorliste.

Wie gesagt:

Früher mal hat man zu seinen "Fehlern" gestanden.

Aber dieses Verhalten wird (leider) heute nicht mehr vorgelebt - von niemandem.

 

 

Zitat:

@RingeFahrer123 schrieb am 23. Okt. 2020 um 18:23:26 Uhr:

Akteneinsicht wurde mit der Fragestellung beantragt, jedoch wurde der Anfrage durch eine fehlende Reaktion seitens der Behörde schlüssig nicht stattgebeben, sodass es auf ein Bußgeldverfahren hinausläuft.

So ist es.

Akteneinsicht kann auch nur dann mit Anwalt erwirkt werden.

Viel Spaß - für nichts . ;)

Anscheinend stehe ich auf dem Schlauch, da ich das Problem nicht verstehe.

Für was brauchst du einen Nachweis von der Behörde? Entscheidend ist zunächst einmal der tatsächliche Aufstellungsort des Verkehrszeichens und den kannst du vor Ort selbst begutachten.

@Dofel

ER hat ja folgendes geschrieben:

Ob ein Verkehrsverstoß vorlag oder nicht, die Frage soll zweitrangig sein, fraglich ist woher Kommunalbeamte wissen wollen, wo bei denen in der Gegend welche Schilder stehen, alsdass sich diese Personen darauf berufen und eine Strafe aussprechen. Zählen alleinig die glaubwürdigen Angaben des Ordnungsamtes oder haben die eigene Datenbanken? Der fragliche Verkehrsverstoß soll an dieser Stelle sekundär sein.

und weiter schrieb er:

Dabei war nach dem Schild über das eingeschränkte Halteverbot (was ich nicht gesehen habe) ein blaues P Schild - Parken mit Parkscheibe bis zu 2h.

 

Heißt er hat etwas übersehen. Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.:eek:

Für ihn steht im Vordergrund, wer wo was welche Daten zieht und von Seiten der Behörde dann entsprechend nach Daten handelt.

Da man ihm keine Auskunft über internes gibt, bleibt nur der Gang zum Anwalt der Akteneinsicht bekommt, wenn bei Ihm, dem Verursacher, diese starken Zweifel bestehen man würde ihn Nicht begründbar dieses nun Anlasten.

Wie beschrieben, begründet haben sie es ja, er will aber interne Arbeitsschritte von Amtswegen erklärt haben.

Ich würde da auch kein Heckmeck machen.

Ich persönlich schaue vorher, wenn ich ortsfremd bin, oder spreche gelegentlich andere Passanten oder Fahrer an die eventuell Auskunft geben können ob man wie lange wo Parken kann.

PS: Es wird ja gezeigt wann man wo wie lange Parken kann oder darf. Wieso hat er seine Uhrzeit in dem Schreiben geschwärzt die man Ihm anlastet? Alles sehr kurrios..................

Zitat:

@flashrigo schrieb am 23. Oktober 2020 um 19:31:21 Uhr:

@Dofel

Alles sehr kurrios..................

Ja, richtig.

Ich habe mir abgewöhnt, alles und jeden verstehen bzw. nachvollziehen zu wollen.

Soll jeder leben wie er will - SOLANGE er MEINE Kreise nicht stört ;)

Die Kontrolleure prüfen auf Ihren Kontrolltouren zuerst ob alle Schilder die für den Bereich gelten vorhanden sind... manchmal werden die ja auch verdreht, geklaut, von Baugerüsten verdeckt, ebenso werden, wenn vorhanden, Parkscheinautomaten geprüft, und nur wenn alles i.O. ist wird aufgeschrieben. Wo welche Parkregeln gelten ist "im Amt dokumentiert" und bekannt. Und wenn den mal ein wirklich fundierter Widerspruch kommt dann fährt der Sachbearbeiter auch schon mal zum Ort des umstrittenen Vergehens und Prüft und vor llem dokumentiert die Situation. Den hier vorliegenden Bildern kann ich nicht entnehmen das die Behörde etwas falsch gemacht hat.

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